Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1913
- Issue
- 1 (Februar 1913)
- Date
- 1913-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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h §15. Das Präsidium hat seinen Sitz in Berlin ^\-§ 16, Die Amtsdauer des Präsidiums läuft his zum nächsten ordentlichen Bundestag § 17. Während ihrer Amtsperiode dürfen die Mitglieder des Präsidiums in ihren Clubs kein Amt bekleiden und kein Mandat zum Ii.-T. annehmen § 18. Die Beschlüsse des Präsidiums sind für die Verbandsvereine bindend, jedoch kann die Entscheidung des B.-T. angerufen werden § Vi. Das Präsidium ist verpflichtet, Berichte über seine Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabschnitten zu geben . § 20 Die Bundesmitglieder sind verpfichtet, das Präsidium in seiner Arbeit zu unterstützen. § 21. Die Einkünfte des H.-B bestehen aus: 1 den Jahresbeiträgen der Verbandsvereine, die nach der Kopfzahl der Mitglieder bemessen werden und deren Höhe jedesmal von B.-T. festgesetzt wird 2 Subventionen und freiwilligen Spenden. § 22. Ueber die Aufnahme in den Bund entscheidet das Präsidium nach Rücksprache mit den. Verbandsvcrcinen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann binnen 4 Wochen Berufung an den nächsten B -T erfolgen, welcher mit 1 , Majorität entscheidet. Erhebt ein Verbandsklub gegen die Aufnahme Widerspruch, so entscheidet ebenfalls der Bundestag § 2.i Der Ausschluß aus dem Bund erfolgt durch den B.-T. mit Majorität. § 24 Jedes Mitglied eines Verbtfndsclubs, das nach dem Sitze eines anderen Vcrbandsclubs übersiedelt, gehört diesem ohne Weiteres an. Der Uebergang von einem Club in den andern geschieht auf dem Wege der Ueberweisung § 25. Statutenänderungen können nur mit */a Majorität angenommen werden. Zur Abänderung der §§ 2 und 25 ist ' Majorität notwendig § 2<> Bei Auflösung des H.-B fällt sein Vermögen dem N.-f. zu Herzl-Bundes-Fonds. Beiträge sind zu richten an Bbr Josef Rosenblüth, Berlin NW., Bundcsratsufcr 5. Sammlung in Halberstadt am 2<> 12 12 Mk 7,— Max Sternberg...... „ 10,- Joscf Rosenblüth....... „10, Alfred Krank ..... „ 10, Edmund Levy „ 5,- Beitrag Halberstadt . . . „ Mk. 51.