Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 21 (15.11.1936)
- Date
- 1936-11-15
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sehe 4 Temeindeblatt der Israelitischen Religion-gemeinde Dresden Hi. 21 BUCH HANDLUNG KARL STRAUSS WAISENHAUSSTRASSE iS FERNSPRECHER NR. 14S35 CHANUKKAIEUCHTER» TRENDEL »KINDERBÜCHER einheimische Kräfte, wieder Kurt Behrens bei, doch darf man für die Zukunft den Wunsch äußern, auch diesen Teil, wenn es geht, hinter die Bühne und damit in die Sphäre des Unsichtbaren, mehr Irrealen zu verlege». Wenn sich jedenfalls rasch und fest der Kontakt zwischen Bühne und Publikum schloß, so trug hierzu außer dem Oargebotenen selbst wohl auch der Appell Or. Wolfs bei, dem Kulturbund mit Liebe und so bei aller Kritik mit Nachsicht zu begegnen - Worte, denen sich ergänzend Or. Buxbaum anschloß. Liebe kann nur langsam reifen, was zunächst vorhanden sein muß, ist entsprechend aufnahmebereiter Boden, pflichtbewußtsein allgemein jüdischen Dingen gegenüber. Trotzdem gibt es unter uns manche, denen darüber hinaus das Jüdische als Alleininhalt ihrer Kulturwelt keineswegs genügt, die es vielmehr von den Wurzeln her betrachtet als ein teilweises Aufgeben ihres Selbst empfinderr, auf so verengte Lebensbezirke angewiesen zu sein. Geht diese Frage auch die Allgemeinheit an, so handelt es sich doch um ein persönliches seelisches Dilemma vieler Einzelner, das demnach auch nur jeder für sich so lösen kann (wenn es überhaupt zu lösen geht), wie es seiner Gefühls- Haltung entspricht. Dt. R. E. Eine Kundgebung der Iewish Agency für den Keren Hajessod wird am 25. November 1936 in der Synagoge stattfinden. Hierzu ergeht schon jetzt Einladung an alle Gemeindemitglieder. 5. MATTERSDORFF . GEGRÜNDET PRIVATBANKHAUS 18 4 9 SEESTRASSE RUF 25955 Im Laufe des November soll ein Spanischer Sprachkursus (Abendkursus) beginnen. Bei wöchentlich 2 Stunden betragen die Kosten etwa 3 NM monatlich. Wer teilzunehmen beabsichtigt und noch keine Mitteilung erhalten hat, wird gebeten, sofort dem Gemeindeamt auf anhängendem Vordruck Mitteilung zu machen. ,- 6i<r «Hunnen! •--- - An die Israel. Neligionsgemelnde, Dresden.«., Zeughausstraße 3. Ich melde mich zu dem Kursus für Spanische Sprache an Doller Name: . ... . ... Wohnung: Dresden, am-1936 Amiliche Bekanntmachungen Neue Gemeindesatzung In seinen Sitzungen vom 22. Oktober 1936 und 5. November 1936 hat der Gemeinderat der Israelitischen Neligionsgemelnde zu Dresden - einstimmig - die Änderung einer Anzahl von Beflimmungen der Gemeindesahung beschlossen. Nach Einarbeitung der Änderungen, die in zwei punften bis zum 30. Juni 1941 befristet wurden, hat der Gemelnderat beschlossen, der Neufassung die Bezeichnung „Satzung der Israelitischen Neligionsgemeinde zu Dresden vom 5. November 1936 (20. Marcheschwan 5697)' zu geben. Als Tag der Inkrafttretens der neuen Satzung wurde der 15. November 1936 bestimmt. Oie neue Satzung liegt in der Zeit vom 15. bis 30. November 1936 während der Bürostunden im Gemeindeamt zur Einsichtnahme seitens der Gemeindemitglieder auf. Dresden, den 6. November 1936. Der Dorfland der Israelitischen Neligionsgemeinde zu Dresden ' 1 Gemeinderaiswahl Auf Beschluß des Gemeinderates d^r Israelitischen Neligionsgemeinde vom 5. November 1936 wird die Neuwahl des Gemeinderates, der aus 6 Vorstehern und ' 10 Semelndeverordneten besieht, hiermit ausgeschn'eben. Oie Wahl findet am Sonntag, den 10. Januar 1937 von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends statt (Wahllokal Zeughausstraße 3, Erdgeschoß). Stimmberechtigt ist jedes männliches Gemeindemitglieb, das am Wahltage das 21. Lebensjahr vollendet hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Dormundschast oder wegen geistigen Gebrechens unter Dormundschast oder . Pflegschaft sieht, 2. wer rechtskräftig durch Nichterspruch die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat, 3. wer seine fälligen Gemeindesteuern oder Vorauszahlungen länger als drei Monate trotz Mahnung oder Bekanntmachung im Gemeindeblatt unter Hinweis auf die Säumnisfolgen im Nückstande gelassen hat. In den Gemeinderat und in den Doestand können gewählt werden alle stimmberechttgten männlichen Gemeindemitglieder, die das 28. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Jahren im Gemeindebezirk wohnen. Weder die Nabbiner noch die sonstigen Angestellten der Gemeinde sind wählbar. Oie Wahlvorschläge find spätestens bis zum 29. November 1936 beim Gemeindevorstand einzureichen. Oie Dorschläge können nur von detz von der Neichsvertretung anerkannten weltanschaulichen Organisationen des Judentums eingereicht werden und müssen von der Zentralstelle der betr. Organisationen in Deutschland gebilligt fein. Durch Unterschriften oder in sonstiger Weise muß eindeutig erkennbar sein, daß der Wahlvorschlag von mindestens einem Zehntel der wahlberechtigten Gemeindemitglieder unterstützt wird. Mehrere weltanschauliche Organisationen können einen gemeinschaftlichen Vorschlag einreichen. Wird nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die darauf verzeichneten Bewerber als Mitglieder und Ersatzleute ohne Wahlhandlung al» gewählt. Über die Auflegung der Wählerliste erfolgt, soweit erforderlich, weitere Bekanntmachung. Dresden, den 15. November 1936. Der Vorstand der Israelittsche« Neligionsgemelnde zu Dresden