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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1934-09-01 · 9a (Mitte September 1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
10 (1934)
Issue
9a (Mitte September 1934)
Date
1934-09-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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die Polizeibehörde des EinäschenmgSorteS zu benachrichtigen hat. Werden die Aschenrefie in dm Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Plauen betgesetzt, so ist' die Anzeige unmittelbar an das Polizeipräsidium zu richten. Zn s den anderen Fällen hat die FrtedhofSverwaltung die Polizeibehörde deS BeisehungSorteS in zweifacher AuSfersigung zu benachrichttzen, damit eine AuSfersigung kurzerhand der Polizeibehörde deS EirhlscherungSorteS weitergereicht werden kann. 1 Als Muster der Anzeige wird auf nachstehende Anlage Bezug genommen. Zm übn'gen wird auf genaue Beachtung von K 8 der sächsischen Verordnung zur Ausführung deS.^eichiSfeuerbefiattungSgeseheS vom 14. Zuli 1934 (Sächs. Gesetzblatt (S. 85) hingewiesen. Dresden, am 12. September 1934. Sächsischer Zsraelttifcher Semeindeverband Z. A.: Os. Saalheimer. Anlage. Bescheinigung (Ls wird hiermit bescheinigt, dpß die Aschenrefie de am .geborenen unp am verstorbenen zuletzt wohnhaft in =....—- i auf den hiesigen ...— Friedhose in der Grabsielle , Abteilung.— |—, Reihe-, Ar. , am .-I.-.beigeseht worden sind. ' . . , am..19. Die FriedhofSverwqltung. Oie Meldung auf dem Arbeitsamt an Sonnabenden und jüdischen Feiertagen Der Reichsbund geseheStteuer jüdischer Gemeinden in Halberstadt hat im September 1928 den Anttag gestellt, eS grundsätzlich als genügende Entschuldigung im Ginne d<S ß 114 AVAVG. für die Unterlassung einer Meldung nach ß iT3> a. a. O. gelten zu lassen, wenn ein arbeitsloser orthodoxer Jude an einem Sonnabend oder jüdischen Feiertag die Erstattung der Meldungen auS religiösen Gründen unterläßt. Auf Grund dieser Eingabe hat der Präsident der ReichSanfialt für Arbeitsvermittlung «und Arbeitslosenversicherung mit Runderlaß vom 29. September 1928 bekanntgegeben, daß »in Übereinstimmung mit dem Herrn ReichSasbeitSnunister keine Bedenken dagegen zu erheben sind, daß die Unterlassung der Meldungen an Sonnabenden oder an jüdischen Feiertagen als genügende Entschuldigung gemäß $ 114 a. a. O. angesehen wird, wenn nachgewiesenermaßen bei dem Arbeitslosen religiöse Bedenken dagegen bestehen, und der Zweä der Arbeitsvermittlung darunter nicht leidet". Auf Grund einer emeuten Znterventton deS ReichSbundeS gefeheStreuer jüdischer Gemeinden hat des Präsident der ReichSanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Runderlaß vom 9. September 1934 - III 7661/230 die Landesarbeitsämter daraus hingewiesen, »daß der Runderlaß vom 29. September 1928 - III 638 28 Br.- nicht aufgehoben ist, da er lediglich Rücksicht auf eine Religion nimmt, deren Ausübung auch im nationalsozialistischen Staat jedem fteigefiellt ist". Hinweise vi« im Aufträge der Senttalaurschuß der deutschen Juden für hilf« und Aufbau von der Zenttalwohlfahrtrstelle der deutschen Zuden herhaurgegebenen ZnformationrblLtter bringen in chrer neuesten Nummer wieder zahlreicher Material au» allen Gebieten der jüdischen Sozialarbeit. Lingeleltet werden die Informationsblätter wie stet» mit Arbeitrberichten der jüdischen Sentraloraatzisatlonen, inrbesonder« de» Aenttalaurschusser für hilf« und Aufbau und der Zenttalwohlfahrtrstelle: er folgen Berichte über di« birheriae Arbeit der Zentralstelle für di« Anstedlung deutscher Zuden in Palästina und der Arbeitrgemeinschast für Rinder und Zugend-Alijah. Die Jnformationrblätter bringen weiter Übersichten über Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den für die jüdisch« Sozialarbeit wichttgen Gebieten: so finden sich neben Mitteilungen neuer Entscheidungen und Gesetzeränderungen irfi Gewerberecht die neuen Bestimmungen der Verordnung über Ausnahmen von der Linzelhandelrsperre, neben den neuen Bestimmungen der veolsenrechtr, inrbesonder« dem neuen Palästinaabkommen, eingehend« Erläuterungen zur Regelung der Arbeitseinsatzes, der Zuzugrsperr« für ArbeiMehmer in Gebieten mit großer ArbeitrlofigkeÄ, zu denen neben Berlin neuerdingr auch Hamburg und Bremen rechnen: Er folgen Einzelheiten aur der arbeitrrechtlichen Praxis, wie Zuständigkeit der Ireuhändlerr der Arbeit, Rechtsprechung zur Tarifbindung jüdischer Zirmen, Abgrenzung der volontäroerttager zum Lehrvertrage usw. vi« neuen Bestimmungen der Gesetze» über den Aufbau der Sozialversicherung werden mitgeteilt sowie «ine List« der preußischen Notstandrgemeinden, in denen Neuzuziehend« Beschränkungen der öffentlichen Zürsorg« unterliegen, veröffentlicht. ven Schluß der Informationsblätter bilden für Aurwanderer wichttge Mitteilungen aur dem Ausland; neben Bestimmungen für paläftinaaurwanderer werden u. a. di« verufraurfichten für Arzt« ln Italien und die Neuregelung der Einwanderung in vrafilien behandelt. vie Informationsblätter, die in etwa monatlichen Abständen erscheinen, können von der Aentralwohlfahrtrstelle der deutschen Zuden, Verlin-Lharlottenburg'2, Rantstraße 158, zum Abonnementrpreir von vierteljährlich I.— RM bezogen werden. r -.. ■ Aeues Korrespondenzblatt ' Soeben ist ein neues »Korresponbenzblatt über Auswanderung^- und SiedlungSwtsen^ erschienen. DaS Korrespondenzblattbringt diesmal Mitteilungen über hundert Länder in allen fünf Erbteilen. — Eingehend werben u. a. behandelt Italien, Spanien, Türkei, China, Indien, Mandschukuo, Palästina, Kanada, die Vereinigten Staaten, Mexiko, Kolumbien, Chile, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Tanganjika, Kenia, Angola, Sübwestafnka, Südafrikanische ilnion und Rhodesien. Das Blatt enthält Angaben über EinwanderungS-, Aufenthalts« und Arbeitsbestimmungen, wirtschaftliche Verhältnisse, klimatische Bedingungen, Lebensstandard ufw. CS werben Schilderungen von Ländern gegeben, Briefe von Auswanderern gebracht u. a. m. DaS Problem der Siedlung wird in einzelnen Länderberichten behandelt und außerdem in einem besonderen Arttkel, der KolonisattonSunternehmen in Südamerika gewidmet ist. Zn einer GesamtübersichtSkartr werben die Lebenshaltungskosten und GehaltSverhältniffe in SS Ländern angeführt. Zn einer größeren Abhandlung find die Bestimmungen über den Erwerb der Staatsangehörigkeit In 57 Ländern zusammengefaßt. Wir machen auf diese wichttge pubiikatton aufmerksam. DaS Blatt wirb trotz deS sehr starken tlmfangeS (etwa SV Seiten) nur Mk. 1.— (ausschließlich Porto Mk. V.3V) kosten, damit eS Welten Kreisen zugänglich gemacht werden kann. Bestellungen sind beim Hilfsverein der Deusschen Zuden, Berlin W ZV, Marttn-Luther-Stt. 91, aufzugeben. Schulungskurs für Wohlfahrtspflege wir weisen nochmal» auf den von der Zenttalwohlfahrtrstelle der deutschen Zuden in der Seit vom Z. lvlttoder dir 4. November veranstalteten Schulungrkurr für Wohlfahrtspflege hin, der in den Räumen der Rindergärtnerinnen-Seminab» verlin-w IS, Meinekestraße 22, ftattfinüet. Zür die Teilnahme an dem liurfur find RM 30-.zu entrichten. Er besteht di« Möglichkeit, aurwärtig« Teilnehmer in den Räumen der Rindergärtnerinnen-Seminarr unterzubringen. Zür Wohnung und Verpflegung für di« vauer de» Kursus find RM 60.— zu zahlen. : va der Kreis der Teilnehmer aus räumlichen Gründen begrenzt werden muß und «in« größer« Anzahl Anmeldungen bereit» vorliegt, bitten wir Interessenten um möglichst umgehende Anmeldung bei der Zenttalwohlfahrtrstelle der deutschen Juden, verlin-Tharlottenburg 2, Kantsttaß« 158.

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