Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1934-09-01 · 9a (Mitte September 1934) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
10 (1934)
Issue
9a (Mitte September 1934)
Date
1934-09-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/4892693-5739425-5770096--2066-4894649
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Mitteilungsblatt des Sächsischen Israelitischen Gemeindeverbandes Verantwortliche Schristleltung: Leo Anschel, Dresden » Verlag: Israelitische Religionsgemeinde, Vreobrn ♦ Druck: A. Gnchnert/ r>resden«A.. - September -1934 Die neue Kleinrentnerhilfe Das neue Reichsgeseh über Meinrentnerhilfe vom 5. 7.1934 (RGBl. I. <5. 580), das am l. September in Kraft getreten ist, dürfte allerorten für eine größere Anzahl von Gemeindemitgliedern Bedeutung haben. Oie Wohlfahrtsstellen unserer Derbandsgemeinden wollen der Beratung über diese neuen Bestimmungen besondere Aufmerksamkeit zuwenden, um allen Berechtigten die Vergünstigungen des Gesetzes zu sichern. Kleinrentner im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen alten oder erwerbsunfähigen Personen, die jetzt hilfsbedürftig sind un d die Nachweisen können, daß ihnen (bzw. ihrem Ehegatten) am l. Fanuar 1918 ein Kapitalvermögen von mindestens 12000 Mark gehört hat oder daß sie zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf lebenslängliche Rente von jährlich mindestens 500 Mark gehabt haben und daß das Vermögen oder der Anspruch der Geldentwertung zum Opfer gefallen ist, als „att* gelten Männer von 80 und Frauen von 55 Zähren. Oie besonderen Vergünstigungen, die diesen bevorzugten Kleinrentnem zuteil werden, bestehen nicht etwa in einer festen Rente oder Ansprüchen auf bestimmte erhöhte Anterstühungsleistungen; vielmehr erhält der betreffende Hilfsbedürftige nach wie vor die ihm angemeffene Unterstützung vom Fürsorgeverband (Wohlfahrtsamt). Wohl aber genießt er eine Reihe wertvoller anderer Besserstellungen. Vor allem ist er nicht mehr verpflichtet, dem Fürsorgeverband die erhaltenen Unterstützungen gegebenenfalls zurückzuersiatten, auch nicht die bisher erhaltene«; auch der Rachlaß, soweit er an Eltern, Abkömmlinge oder Ehegatten fällt, darf vom Fürsorgeverband nicht zum Ersah seines Fürsorgeaufwandes herangezogen werden. Arbeitsverdienst, den der Kleinrentner etwa noch hat, wird ihm nur in bestimmten Grenzen auf die Kleinrentnerhilfe angerechnet. Einkünfte aus aufgewertetem Vermögen bleiben ebenfalls in gewissem Umfange außer Ansatz. Sehr bedeuffam ist, daß der Fürsorgeverband die Hilfsbedürstigkeit frühestens alle zwei Fahre emeut nachprüfen darf; d. h. wenn die Behörde heute anerkennt, baß Hilfsbedürfügkeit vorliegt, so gilt diese Entscheidung für zwei Fahre und der (Meinrentner ist für diese Zeit also des Bezuges der Kleinrentnerhilfe sicher. Sächsischer Ffraelittscher Gemeindeverband — Landeswohlfahrtsstelle - i Max Lesser. Lehrerfortbildungstagung in Leipzig f 1 < Fn der Zeit vom 7. bis ll. Oktober dieses Fahres wirb von der RetchSvertretung der deutschen Fuden, der Mittelstelle für Erwachsenenbildung und der Fsraelittschen Religionsgemeinde Leipzig ein Fortbildungskursus für die jüdischen Lehrer Mitteldeuffchlands veranstaltet. Oie Tagung findet in Leipzig, Elsterstraße 7 im großen Saal des Füdischen Fugendheims statt. Außer den jüdischen Lehrern kann eine sehr begrenzte Anzahl von anderen jüdischen Personen, insbesondere Fugendführern an den Kursen teilnehmen. Diesbezügliche Gesuche sind möglichst umgehend an die Schulabteilung der Fsraelittschen Religionsgemeinde zu Leipzig, Walter- Blümel-Straße 10, zu richten. prograitnn: ' Professor Or. Blumenfeld „Fragen der Fugend-Psychologie, insbesondere der Reifezeit* 3 mal 2 Stunden Professor Or. Bub er „Führertum im biblischen Fsrael* 3 mal 2 Stunden r Rabbiner Or. Goldmann „Apologetik im jüdischen Religionsumerricht* ' 2 mal 2 Stunden Or. Emst Sim.on „Methodik des Geschichtsunterrichts (jüdisch und deutsch)* mit Lehrproben in 3 verschiedenen Klassen 3 mal 2 Stunden Or. Woskin-Rahartabi „Bau und Eharakter der hebräischen Sprache* 3 mal 2 Stunden. Ferner ist .beabsichtigt; am Montag, Dienstag und Mittwoch früh von 8-9' Uhr in der Tumhalle der Höheren israelittfchen Schule eine Stunde Sport abzuhalten. Oie Teilnahme an dem Sport ist freigestellt. Oie Teilnehmer werden gebeten, Sportkleidung mitzubringen. Dresden, am 15. September 1934. Sächsischer Ffraelittscher Gemeindeverband. 2. A.: Or. Saalheimer. / ' Anmeldung von Beisetzungen nach vorhergegangener Feuerbestattung Gemäß $9 des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15.Mail934 (Reichsgesehblatt G. 381) sind die Aschenreste einer jeden Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Umenhalle, einem Umenhain, einer UmengrabsteNe oder einem Grabe beizusehen. Es ist Vorsorge zu treffen, daß jederzeit festgestellt werden kann, von wem die Aschenreste herrühren und wo die Aschenresie des Verstorbenen aufbewahrt werden. Rach $ 10 der Reichsdurchführungsverordnung vom 26. Funi 1934 (Reichsgesehblatt S. 520) in Verbindung mit $ 4 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 14. Fuli 1934 (Eächs. Gesetzblatt E. 86) hat, soweit nicht ein kommunaler Friedhof in Frage kommt, die Friedhofsverwaltung die erfolgte Beisetzung der Aschenrrste der Polizeibehörde des Beisehungsortes anzuzeigen, die ihrerseits

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.