Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 4 (4.1934)
- Date
- 1934-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 2 Nr. 4 * Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Dresden-A. * Prager Straße 28 ferml «mV ' * Niederlage der „Herz“-Schnhe 3üben nicht zurücksiehen. Wir haben es immer als unsere Auf-, gäbe angesehen, wo uns die Möglichkeit hierzu vergönnt war, an der gedeihlichen wirtschaftlichen Monomischen Entwicklung Deutschlands mitzuarbeiten. Wenn von der obersten Stelle der Bus in das Land geht, Arbeit zu schaffen^ dann empfinden wir diesen ZRuf auch an uns gerichtet und uns verpflichtet, so vielen Menschen, wie es irgend geht, produktive Arbeit zu schaffen. Oie Beichsregierung hat mit aller Deutlichkeit erklärt, daß der Wirtschaft keine anderen Bindungen auferlegt sein sollen, als die die aus. den Gesehen der Wirtschaft selbst kommen. Oer freien Initiative des Unternehmers solle« keine Schranken gesetzt werden, es seien denn diejenigen^ die aus der allgemeinen staatlichen Auffassung fließen. In der Wirtschafte gilt nach dem Willen der Reichsregierung auch kein Arierparagraph. Auch jüdische Arbeitlose warten in großer Zahl auf-Einschaltung in den Wirtschafts- Prozeß. Keine Borschritt behindert die Berücksichtigung jüdischer Arbeitnehmer bei'Einstellungen in? der Wirtschaft. Oie Akftvierung jedes Arbeitslosen bedeutet eine'Entlastung der Allgemeinheit. Jeder Arbeitgeber prüfe gewissenhaft die Lage seines Betriebes und, wo irgend möglich, muß ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden, gleichgültig, ob es sich üm einen großen, mittleren oder kleineren Betrieb handelt. ’• > Wer noch in seinem Betriebe einen freien Platz schaffen kann,, hat die Verpflichtung, ihn unverzüglich zu besehen. In dem Kampfe um Arbeit und Brot soll auch die -Iudenheit mit ihren bescheidenen Mitteln und an ihrem bescheidenen Platze Mitwirken. Sie kann es tun, wenn jeder sich der Bemntwortung bewußt ist, die auf ihm lastet. ' , (Aus einem Aufruf her Jüdischen Gemeinde in Berlin.) Zu Hofsteins Abgang Am i. Juni 1931 feierte unser yberkanior Raphael Hofstein unter starker Anteilnahme sein 40 jähriges Amtsjubiläum, das durch einen feierlichen Gottesdienst mit Ansprache in der Synagoge begangen wurde. In mehreren Aufsätzen im Gemeindeblatt (VII. Jahrgang 71 r. 5) fand Hofsieins ungewöhnliche Borbeter-Persönlichkeit, die mehrere Generationen erfreut und erhoben hat, ihre gebührende Würdigung, wie auch zu des Jubilars 70. Gebürtstags am 23. Januar 1927 in unserem Gemeindeblatt (III. Jahrgang Jtr. 8) Or. Leo Fantl verehrungsvolle Betrachtungen geschrieben hatte über unseren „Meistersinger"', der so bewundernswert „zu singen und zu sagen" versteht. Run hat sich am l. April dieses Jahres, am 2. peffachtage, wirklich der immer noch nicht recht geglaubte Abschied von Hosstein als dem beamteten Ehasan unserer Gemeiiide vollzogen, wie es nt dem Würdigungsartikel und der anschließenden offiziellen Mitteilung in der letzten Bummer unseres Gemeindeblastes bereits gemeldet wurde. Mit schmerzlichen Gefühlen, die'stur durch die Hoffnung gemildert werden, daß Hofstein manchmal als freiwilliger Gast aus seinem Buhestande heraustreten möge, hörse man noch einmal dankbar alle die großarstgen Borzüge dieses unseres „Ech'liach zibbur"' (dem „Abgesandten der Gemeinde") im weihevollen Beten während des letzten von ihm amsterten Gottesdienstes. Das große Kaddisch voll tiefsten Ernstes, das sangesfreudige Halle!, die festtägliche Stimmung des Achtzehngebetes, sein« seelisch-beschwingte Keduschgh in der eigenen Komposition - welche jüdische Seele fühlte sich da nicht in jene Sphären der Andacht erhoben, aus denen uns neue Kraft für den Alltag strömen soll. . . ’ E. B. Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeamt, Zeughausstraße 3, Telephon 14051 und 17887, geöffnet für den allgemeinen Verkehr: Werktäglich von 8 biS - 1 Uhr. Svrechzeit des Syndikus und Leiter deS Büros, Dr. Manfred Saalheimer, von 11 bis 1 Uhr. Geschäftsführender Vorsteher Herr MaxLesser. - Sprechzeiten der Herren Rabbiner. Die Herren Rabbiner sind in sämtlichen seelsorgerischen, besonders auch Persönlich-religiösen Angelegenheiten wochentäglich zu folgenden Zeiten zu sprechen: Rabbiner Professor Dr. Winter, Blochmannstraße 14, 1., Telephon 20 855, von 11 bis L>Uhr, Rabbiner Dr. Wolf, Zeughausstraße 1, 3., Telephon 14 051 und 17 887, von 10 bis 11 Uhr. Der Gemeindedajan, Herr Rabbiner H o r o w i tz. Große Zwingerstraße 12, ist täglich von 9 bis 12 Uhr zu sprechen. An jedem Sonntag, von 11 bis 1 Uhr, ist ein Vorstandsmitglied in Gemeindeangelegenheiten im Gemeindeamt persönlich zu sprechen. Wohlfahrtsstelle: Sprechstunden VkontagS, Mittwochs und Freitags von Ä bis 10J4 Uhr. Aitsgabe in der Kleidcrkammer ist nur noch jeden 2. und 4. Donnerstag jeden Monats. Beratungsstelle für Berufsumschichtung: Dienstags )410 bis 11 Uhr. Bibliothek (Zeughausstraße 3) geöffnet: Sonntags, vormittags von ll bis 12'/» Uhr, mit Ausnahme der Schulfen'en. Femer regelmäßig Dienstag abends von 7'/« biss'/. Uhr. Bekanntmachung betr. Neubildung des Gemeinderates Nachdem gegen öie vom Gemekndevorstand beschlossene und vom Sächs. Bvlksbildungsministerium gebilligten Regelung hinsichlich der Zusammensetzung des Gemeind?rates Bedmken erhoben worden waren, ist durch die Reichsvertretung der deusschen Juden der nachstehend abgedruckte Schiedsspruch ergangen: „In der Bersassungsstreittgkeit innerhalb der Synagogengemeinde Dresden ergeht auf Anttag - 1. des Borstagdes der Synagogengemeinde Dresden 2. der jüdischen Bolkspartei in Dresden durch die Reichsvertretung der deusschen Juden der folgende Schiedsspruch: I. Oie Zusammensetzung des Gememderats der Gemeinde Dresden gemäß den Beschlüssen des Gemeindevorstandes vom 11., 14. und 27.2. 34 berücksichtigt alle für das Gemeinbeleben wichttgen 4 Weltanschauungen und Kräfte. Oer Gemeinderat in dieser Zusammensetzung ist in allen Wesentlichen von der Zustimmung der großen Gruppen des Dresdner Gemeindelebens getragen. Oie Einwendungen, die gegen die Zusammensetzung des Gemeinderates vorgebracht werden, berühren seine Berbundenheit mit der Gemeinde, seine Legittmatton in der Gemeinde und seine Fähigkeit zur Führung der Gemeinde nicht. Diese Zusammensetzung wird deshalb hierdurch gebilligt. Oie neuen Gemeindevertreter leiten ihre Befugnis ab aus dem Willen der übergroßen Mehrheit der Gemeinde und der Feststellung dieses Willens durch die Reichsvertretung. Oie Feststellung auf diesem Wege ist notwendig, weil der verfassungsmäßige Weg zur Zeit nicht gangbar ist. Oie Berufung erfolgt für die Dauer der laufenden Wahlperiode bis zum 31.12.1935. Darnach hat die Neubildung der Gemeinbekörperschaften auf dem verfassungsmäßigen Wege stattzufinden. II. Scheidet ein Mitglied des Gemeinderats vorzeittg aus, so erfolgt für die Zeit bis zum 31. 12. 1935 eine Ersatzwahl durch