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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1934-04-01 · 4 (4.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
10 (1934)
Issue
4 (4.1934)
Date
1934-04-01
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden t, Leit« S , ,, 2)nrc/>/j^ Dresden-A. HtutMhMt - VemtetttUiU - fuftuitoffe lutlllutilt WWtWV Schelleletraße 21 GtoBe Au.».hl-Kleine Prelle- ► ► den Gemeinderat. Erfolgt die Wahl einstimmig, und stimmt die Organisation, deren Weltanschauung der Ausgeschiedene vertreten hat, zu, so ist der Gewählte Mitglied des. Gemeinderats. Andernfalls entscheidet die Reichsvertretung nach Anhörung der Mehrheit und der Minderheit des Gemeinderats sowie der beteiligten Organisation. Als beteiligte Organisation gilt: 1. für die Herren Lester, Or. Grün, Gchapira, Or. Arnhold, Apt, Lrauer, Tritel und Zucker, die liberale Organisation, 2. füi die Herren Schocken, Or.. Rosenbaum, Äadner, 25 )chner, Rosenkranz, Tschernoff, die Ortsgruppe der Zwnistischen Vereinigung und die jüdische Volkspartei. 3. für die Herren Weiger und Or. Langermann, die Volks Vereinigung für jüdische Interessen und jüdische Mittel- Partei. Demnach besteht der Gemeindevorstand zurzeit aus folgenden Personen:- Lester, Or. Grün, Schapira, Rosenbaum, Schocken, Weiger. Gemetndeverordnete sind: P,r. Amhold, Apt, Ärauer, Treitel,. Zucker, Badner, Bochner, Rosenkranz, Tschernoff, Or. Langermann. 3. 4. 1934. gez.: Or. La eck." Sämtliche Herren haben die an sie ergangene Äerusung angenommen. Dresden, den 9. Apn'l 1934. Oer Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden. „0ie jüdischen Schüler können am Reujahr 2 Tage, am Versöhnungsfesi 1 Tag, am Laubhüttenfesi 2 Tage, am Leschlußfesi 2 Tage, am paffahfest die 2 ersten und die 2 letzten Tage und am Pfingstfest 2 Tage dem Unterricht fernbleiben. An den gewöhnlichen Samstagen können die jüdischen und adventistischcn Schüler auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuch befreit werden. Wer hiervon keinen Gebrauch macht» muss am gesamten lehrplanmäßigen Unterricht, auch im Zeichnen, Schreiben, Handarbeit und Werkunterricht, teilnehmen.. Für die aus derartigen Versäumnissen entstehenden Folgen . kann die Schule keine Verantwortung übernehmen." Hierzu wird noch folgendes bestimmt: Oie Befreiung wird den Schülem auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungspflichtigen vom Massenlehrer gewährt. Oer Antrag kann einheitlich für das ganze Schuljahr oder von Fall zu Fall gestellt werden." Wir bemerken hierzu ausdrücklich, daß sich der Zustand gegen früher insofem geändert hat, als von jetzt an nicht mehr eine Äefreiung vom Schreiben eintritt, sondem nur noch vom Gesamtunterricht. Kinder, die an Feiertagen und am Sabbat in. die Schule gehen, müssen sohin nunmehr am gesatnten Unterricht, also auch am Zeichnen, Schreiben usw. teilnehmen. Dresden, den 26. März 1934. Der Vorstand der Israelitischen 'Religionsgemeinde zu Dresden. Oberkantor Hofstein Am 31. März ds. IS. ist Herr Oberkantor Hofstein auf seinen Wunsch in den Ruhestand getreten. Es ist unterblieben bei seiner Amtierung am 31. März oder am l. April dieses Jahres ihm von der Kanzel aus den Dank und die Würdigung seines 43 jährigen verdienstvollen Wirkens im Dienste der Dresdner Gemeinde auszusprechen. Dies konnte dadurch geschehen, dass Herr Oberkantor Hofstein weiterhin in der Dresdner Gemeinde verbleibt und ihm vom Vorstand die Litte und die Hoffnung ausgesprochen war, daß es auch femerhin als Gast seine Stimme an Feiertagen zur Freude der ganz« Gemeinde hören lassen werde, sodafi seine Pensionierung keinen Abschied bedeute. Cs ist beabsichtigt, Herrn Oberkantor Hofstein nach seiner Rückkehr zu bitten, als Gast an einem der nächsten Feiertage zu amtieren, damit bei dieser Gelegenheit die Gemeinde sowie die Gemeindevertretung ihm die gebührende Würdigung feiner] allgemein geschätzten Tätigkeit erweisen kann. Dresden, im Apn'l 1934. Der Vorstand der Ifraetitischen Religionsgemeinde zu Dresden. llnterrichtsbefreiung an Feiertagen und Sabbaten Im Verordnungsblast des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung ist folgender Erlaß über die llnterrichtsbefreiung der Juden und Abvenstfien vom Schulbesuch an hohen jüdischen Feiertagen und an den Sonnabenden abgedruckt, den wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis bringen: »Auf Anordnung des Reichsministers, des Inneren wird < folgendes bekanntgegeben: ' Religionsunterricht für die Schulneulinge Oie Unterrichtsstunden der S. Klaffe finden Montag, nachm. 3-4 (Earolastr. 4), bezw. Mittwoch, nachm. 3 - 4 (pestalozzisiraße 2) statt. Oie Schulleitung. 3ur besonderen Beachilung! Ein gewisser Herr Heidenreich sucht gegenwärtig Gemeindemitglieder in ihren Geschäftslokalen auf und gibt an, die Adressen im Gemeindeamt echalten zu haben. . Er bezieht sich dabei auf Mitteilungen, dje ihm angeblich im Gemeindeamt gemacht worden seien. Wir empfehlen, falls erforderlich, direkte Rücksprache mit dem Gemeindeamt. Gefallenengedenkfeier « Am 25. März fand in der Synagoge die alljährliche Gedenkfeier für die im Weltkriege gefallenen Söhne unserer Gemeinde statt. Herr Rabbiner Or. Wolf hielt die Gedächtnisrede und verlas die Ramen der Gefallenen. Räch dem El-Mole-rachamim des Herrn Oberkantor Hofstein, sprach als Vertreter des Reichsbandes Äerlin Herr Or. Fränkel zu Herzen gehende Worte und ermahnte insbesondere die Jugend, der Opfer der Gefallenen stets eingedenk zu bleiben. Ehorgesang und Orgelspiel umrahmte die feierliche Veranstaltung, die sehr zahlreich besucht war. Oie Ortsgruppe des Reichsbundes jüdischer Fronssoldaten versammelte sich im Anschluß ao die Feier zu einem schlichten Gedenken am Ehrenmal der Gefallenen auf dem Friedhof, wo der Vorsitzende einen Kranz niederlegte. «• naaMMMMaw« »»»» Das dcesdens! Täglich nachmittags und abends das große Programm Nachmittags Eintritt frei / Kein dedecku. Weinzwang 1 WaisenhausstraBe / Telefon 22943

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