Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 2 (2.1930)
- Date
- 1930-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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MMWlMesWWmWUAMmUMllMs Beranttvortl. Ecbristleitung: Bllrodirettor L-Plonnacber, Dresden » Verlag: Israelitische ReligionSaemeinde, DreSbeix« Druck: Kaden D Comb-, DreSben-A Nummer 2 Haushaltplan des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes sür das Kalenderjahr 193V Position E i n » a h in Festsetzung 1020 JLH Festsetzung l!»:iO .AH Position l Boitrag aus 1020 . . . 0 200 I Beiträge der Verbandsgeineinden |2«'god.Reichseitikoin»lcnsteuersolls) o Vlnnaberg. 40 oo Bautzen ...... 40 50 o Eheinnitz. 0 000 4 120 Dresden. 4 000 4 800 4 Leipzig. 0 050 10 000 Planen ... . . . '. 55< > 700 Zittau. ..... 70 70 o Zwickau. 1 i.V) 7oo Landeskasse Sachsen sür jüdische 7 Wanderfürsorge in Leipzig. Beitrag zur Errichtung einer jüdischen K Arbeiterkolonie.... l50o 9 10 - 11 12 - 1^ 11 1 isooo 1 25 500 VI u o g n b o. LandeswohlsahrtSstelle beim Sächsischen israelitisch. GeineiNdevcrband Beitrag zur Hauptstelleisür jüdische Wandersi'usorge u. Vlrbejlsnachiveise Dieselbe. Nest des Beitrages zur Errichtung einer jüdisch«!! Vlrbeitcrkolonie... Beitrag zum Deutsch-Israelitische» Gcmeiubebuud in Berlin . . . .. Olefangeufürsorge . .!. Zuschuß zur Besolduwg »cs Lehrers in Bautzen.].....' Verbandssckretär 'Ploeinachcr (Oiehalt).. . . '. Zuschuß zui» Gehalt der Fürsorgerin bei der Laudeswohlsahrtssleltc «Pos. l).. . .. Für Reisekosten und Tagegelder . Für Schrcibhilfe. Drucksachen, Fornnilare, Porti und sonstige Bedürfnisse .- . . . . Beitrag zur jüdischen Tuberkulosenfürsorge in Berlin .. Zinn Zwecke der PensionS- und Reliktenveriorgniig für Beamte kleiner Berbandsgemcinden . . . Druckkosten des Mitteilnügsblattes des Sächsische» israelitischen Olemeindeverbandes^ . Zur Verfügung des Vorsitzenden. Fest setzung 1029 Festietzung 1030 JLH JLH OOOO -4 ooo oooo :ilioo / 2 500 IOO ' OK) 000 OOO I 200 1 200 1 ll(M) HiOo 050 t!5t 400 400 500 CIN) 1 ooo , I OdO :i 6( h i 7 21 KJ 1 000 1 (KN) ■> 550 2 250' isooo 25 5< K i Gegenwärtiger Hanshaltplan wurde in der heutige» Sitzung des Velbandsausschusses i» Eiuuahme und Slnsgabc gleich lautend zur Summe von 25500 SAJL (in Worten: Fünsuudzivanzigtanicndfimshundcrl Vteichsviärk» festgesetzt. Dresden, den 8. Dezember 1020. Sächfifcher israelitischer Gemeindeverband Rechtsanwalt Paul Calinger, Vorsitzender. Ehescheidung von Ausländern Bo» Rechtsanwalt I)r. Ik. Or>nIri»»nn, Frankfurt a.?N. Tic folgende Äbhaiidluiig eiitnehnie» wir mit sreund Ocker (senehmigniia de» Verfassers der Sevtemder Rr. wen des i» ,Frankfurt a. M. erscheinenden ...Israelit". Wir verweisen aus die den gleichen (Gegenstand de treffende» Veröffentlichungen in der November Rr. I t)px »nd in der Mär» Nr. l»2t» dieses Blattes. Tic Red. Für die Scheidung der Ehe sind im Deutschen Reich die Gesetze des Staates maßgebend, dem der Ehemann zur Zeit der Erhebung der »läge angehört. Ist der Ehemauu rin Ausländer, so kommen mithin, auch weuu die Ehe im Dentschen Reich geschlossen ist, nicht die deutschen Vorschriften über die Scheidung der Ehe, sondern die Oiesetze des Staates, welchem her Ehemann angehört, in Frag.'. Für jeden, der in der Praxis mit der Scheidung von Ehen zu tu» hat, ist es nichts Neues, welche Schwierigkeiten sich insbesondere bei der Scheidung von ostjüdischen Ehe» in Deutschland bieten. Insbesondere ist dies der Fall, wen» der Ehemann aus dem früheren Polen oder Rußland oder ans einem der Nachfolgerstaaten dieser Länder^ stammt. Es dürfte deshalb von größtem Fnterene sei», daß neuerdings das tberlandesgericht Frankfurt a. VN. in Vtnlchnung an die Literatur und Rechtsprechung. die sich in letzter Zeit zu diesen Fragen entwickelt hat, befteinec Scheidung einer polnische» Ehe de» Weg gegangen ist, in Ablehnung an die religiösen Vorschriften die Scheidung auf Grun^ überreichten ScheidebriesS auöznsprecheu. Es gehört nick» hierher, ob und inwiefern der in dem Sckieidnnasitreil überreickue Scheidebrief und insbesondere »er llebergabeakt den religiösen Vorschriften gereckt wird. Vliif alle Fälle dürfte die Mitteilung des, Urteils von Fntercne sein, da mancher Jurist schon a>> der^VNögtichkeit, eine ostjndiscke Ehe zu scheiden, in Füllern >vo eine Scheiiuing unbedingt geboren ist, irre geworden ist. Das Urteil soll deshalb hier mitgeteili werden. Die Notwendigkeit der Scheidung mußt: im fraglichen Fall m» so eher anerkannt werden, als schon »ach der standesamtlichen und vor der religiösen Trauung Differenzen infiauchten. so das; eszu der religiösen Trauung und mithin z ir Pollziehung der Ehe im jüdischen Sinn überhaupt nicht gekonmeir >var. Ilm so mehr inns; es begrüßt iverden, daß das Oelandesgeriäit ans dem entstandenen Dilempia durch seine Entsch.idung herausgeholfen und »bei- Haupt den Weg zur Lösung solcher Ehen gewiesen hat. Das Urteil datiert vom 11. F»1i HfcJSI und Imiiel: - Die Berufung der »lägerin gegen das Urteil der I. Zivilkammer des Landgerichts in . . . vom 2!. Dezember 1U28 wird zurückgewiesen. Auf die Anschtußbernfung des.Beklagten wird das genannte Urteil dahin geändert, daß die Vox dem Standesbeamten m . .. . geschlossene Ehe der Parteien geschieden item Bande aiack getrennt) wird. Die »osten des ^Rechtsstreite trägt die »lägerin. .? a t b e ft a » d l (Segen das uorbe»eich»ete die »tage abiveiseude Urteil Hai die ttlägertu Berufung elngelegt. Sie beantragt: ..unter Abänderung des angesochtene» llrteils »ach dein »lageautrag