Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 6 (6.1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Lette 2 iemeinbeblatt der Jsrae litischen Religionsgemeinde Dresden druck, hcil Gott dem Menschen das Gesetz gegeben, es i t die beuchte auf dem dunklen Wege des Lebens, der Wegi >eiscr nuf den verschlungenen Pfaden, und der Mensch soll und mutz und kann sich an diesen Wegweiser halten. Leine Frön niigkeit besteht darin, datz er dem Gesetz, der Forderung Zl» gehorchen sucht, dazu hat ihm Gott die .straft der sittlichen Leibständigkeit, die Kraft der selbständigen Entscheidung gez eben. Lo wirkt sich jüdische Frömmigkeit in dem (Gehorsam;egen das :Gesetz aus, es ivird nicht als Fessel empfunden, als e'aft, die niederdrückt, sondern als Stachel und Antrieb, al i Erivecher des BewutztseinS der Ztraft, -das „du sollst" urr» „du ioUst nicht" peitscht gleichsam die eigenen Energien der Lecle aus l und steigert sie und wirkt wie eine in jeder Lskinu e sich erneuernde Botschaft und Verheitzung von der »rötlichen Kraft zur.Tat, die Gott in den Menschen gelegt, nnd mk der er sjch den Weg zu ibin suchen kann. Nicht das passive Sich der-Erlösuiig-Anheimgeben, das Empfangen des Gesch uikes, der iPenimismus der Erkenntnis menschlicher Ohninack! wird io zum Zentrum der Frömmigkeit, sondern der Optim smps des! (Glaubens an die Möglictikeit menschlichen Licherttcheiden«, die an Gottes Wort gerichtete Tat, die geübt w rd in der Demut des BewutztseinS, datz das Licht von Got entzündet ist. datz aber an dem einmal Entzündeten der 3 keusch die Fackel seiner. Leele immer neu selbst in Flammen setzen mutz. Und so wird der Glaube nickt zum an sich sclzou wertvollen Akt der Frömmigkeit, sondern zu ihrer Poraussitzung. w wie die Gebote der Offenbarung eingeleitet und mit der Versündung des Daseins und Wirkens Gottes, und die Satire Frömmigkeit ist Tx»t und Weg. Tas also ersteht ani D ochen- »es» neu vor uns als Linn und Eigenart jüdischer Frö nmigkeits Glaube an Gott als Voraussetzung, auf ihr sich er! ebend Gehorsam gegen Gottes Forderung, Gesetz als Offentarung Goljtes. Diese Feststellung könnte sonderbar und fragwürdlg criätenien in einer Zeit, in der gerade an der Frage des Gesetzes die Inneren Auseinandersetzungen im Judentum der llegenuxitt sich erheben. Tie Tatsache ist dock nicht aus bei Welt zu chafien, datz ein erheblicher Teil der heutigen Jltt enlzeit scheinbar nicht nach dem Gesetz lebt und auch nicht den Villen hats alle in der Thora und den zu ihr gehörenden Lc»riftcn niedergelegten Gesetze zu beachten. Aber gerade aus dieser Tatmclte n>erden in der Regel falsche Folgerungen g> zogen. Es ist wahr, daß über den llinfang der gültigen, als vo r (iiott berzuleitenden (besetze keine Einigkeit in unsrer Mitte esteht, datz die einen an dem, n»as den andern Gottes Gei ot ist, rütteln und es als Menjckieniverk in den Flutz der E »twicklniig und unter die Kritik des eigenen Urteils stelle», datz jene wiederum die Stellungnahme dieser als Versün »iguiig ain Gci'ke des Judentums einpfiirdcn. Aber wie imn», r man ück zu den einzelnen (Geboten nnd Verboten einstellei mag. Las dar»' und kann nickt übersehen werden, datz es e ne gemeinsame jüdisäre, von allen»- andern sich abhebend! Einstellung gibt, die das Wesen der Frömmigkeit in dein Vehorsain gegen die Forderung (Lottes, in dem Gchorsam gegenüber dem als Gesetz empfundenen Willen Gottes erblic k, datz das gesamte Judentum der Gegenwart in Fortführnrg der Traditionskette genau ivie in früheren Jahren darcn festhält. datz (Lottes Lffenbarung nicht als die stur sich sch nkende Erlösung zu den Menschen kommt, sondern als die hei chende, gebietende »ind verbindende, alle Kraft anspannenl c und steigernde Forderung. Kaum je tritt das mit solche» Deut¬ Nr. 6 lichkeit zutage wie an» Wochenfeste, dem Feste der Offenbarung, dem Feste der Gesetzgebung. Und von, hier aus vollzieht sich in unserm Bewußtsein eine erneute Grundlegung des Gefühls des Vereintseins, des über alle Meinungsverschiedenheiten^ hiiraus Geeintseins und Zusammengeschlossenjeins in der Auffassung von Form und Wesen der Religion nnd der Frömmigkeit. Zugleich gewinnen wir hier auch »vieder ein Ltück der Leitdung und Erwählung Israels. Es gehört zur Lendung Israels, datz es die Aufgabe hat, das „Gesetz" als Form und Wesen der Religiosität festzuhalten und zu verkürDen. Je inehr wir erkennen, in wie steigendem Matze das soziale, gesellschaftliche und politische Leven der Gegcnn>art sich auf das Gesetz stützt und in der Form des Gesetzes zum Ausdruck kommt, mi» so mehr fühlen wir uns als Wegbereiter der Zukunft, als „Zeugen Gottes"., Es ist von dieser unsrer Denkweise aus nie nötig gewesen und gar nicht möglich, zu trennen zwischen dein Leben der Fröinmigkeit als einer besonderen Lphare und dem Leben in Staat nnd (Yesellsckzaft, das gesamte Leben in allen seinen Aeutzeruirgen »vird als eine Einheit empfunden, unter ein und dasselbe Zeichen gestellt: das gesamte Leben wird als das Feld enwflinden, auf dem wir uns zu bewähren haben als in Freiheit gebunden, als Gottessucher, als Menschen, die den Wrllen und die Kraft besitzen, der Forderung Gottes nach bestern Können zu genügen. Man darf sich allerdings nicht cinbilden, mit der gesetzlichen Vorschrift an sich die Zustände der Welt bessern zu können und die Nähe Gottes zu erlangen: dazu ist immer vonnöten die Gesinnung. Darum schließen die zehn Bundesworte auch ab mit dem: du sollst nicht begehren, einein Worte, das Gesinnung wandeln will, so die Gesinnung, aus der das Tun hervorwächst, als das Bestimmende betonend. Aber auch der erneute und in der Gesinnung gervandelte Mensch, und der erst recht, bedarf des Gesetzes, damit er vor sich die Forderung stehen sehe, an der der neugeformte Wille sich erprobe und festige. Dieses Gesetz nun, das als Wille Gottes vor uns hintritt, es hat, und das ist die andre an dem Wochenfest sich ergebende Erkenntnis, nicht blotz den einzelnen, Indern die Gesamtheft, die Gesellschaft zum Ziel und Zweck. Es ist im wesentlichen Gesellschaftsordnung, zwar auch Ordnung des Lebens des einzelnen Menschen, ccher um chn als rechten Baustein einzugliedern in den Gesamtbau der Gemeinschaft. Die einzelnen Gebote der zehn Bundesworte enthalten Forderungen, deren Erfüllung wickstig ist nicht blotz »un der Seelenruhe und Gewissenruhe und der rechten Haltung des einzelnen willen, sondern um der Erhaltung der Menschengemeinschaft willen, stiegen der Herstellung einer rechten Ordnung der Gesellschaft. Bei den meisten ergibt es sich mit Selbstverständlichkeit aus dein Wortlaut des Gebotes, beim Sabbat ist die soziale Bedeutung der Verordnung mit chrer Ausdehnung aus den Dienenden ausdrücklich benannt, und auch das Verbot des Götzendienstes hat seine soziale Bedeutung, denn Heidentum ist ja nicht nur die Anbetung von Bildern, sondern die Vergottung aller das Leben der Menschen knechtenden Vorstellungen, und erst die Verehrung des einen Gottes hat öie Idee der einen Menschheit gezeitigt. So wird die gesamte Gesetzgebung Gesellschaftsordnung. Gesinnung soll erweckt werden, und Tat soll beflügelt werden, die geeignet sind, den Ausbau der idealen Menschengemeinschaft zu fördern und zu sichern. Als letzter Zweck der Gesetzgebung steht die Er- Fernspredi-Anlageii jedes Systems Vollautomatische Ani Glühlampen-Zentralejn in höchster Vollendung i □gen, Reihenschaltungs Anlagen Haustelephon-Anlagen Kauf und Miete führen aus Dresdner Privat-Telefon-Gefelllckaft Femspr.-Sammel-Nr. 25631 Auskünfte und Ingenieurbesuche I ostenlos und unverbindlich «.■.k.1. Dresden-A.1 Wilsdruffer Stra&e 15