Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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«WWW Nr. 4 WW Mitteilungsblatt des Sächsischen israelitischen Gemeinde »erbandeS Seite 9 da« ebenso wie das Kirchcnaustrittsgcsetz vom 4. flufliiit 191« durch das neue Gesetz aufgehoben werden soll, steht in 8 2 Absatz 3: »Tic jenigcn Israeliten, die innerhalb des Bezirks einer Religionsgemeinde ihre» Wohnsitz oder wesentlichen Aufenthalt haben, ei» Grundstück besitzen oder ein selbständiges Gewerbe betreibe», sind Mitglieder der Religionsgemeinde." Der Entwurf der Ausführungsverordnung des Ministeriums für Volksbildung schreibt in 8 2 vor. das; die dem Ministerium für Volksbildung vorznlegende Berfaiiuug der Religionsgesellschaften u. a. Bestimmungen über den Erwerb der Mitgliedschaft enthalten must. ES ist also Aufgabe der Religionsgcsellschaften selbst, in ihre Satzungen Bestimmungen über die Mitgliedschaft aufzunehmcn. Die Bestimmungen über den Austritt ans der Religionsgesellschaft sind in daS Gesetz hineingenommen worden. Diese Bestimmungen enthalten Berbcsserungen, die von uns beim Ministerium für Volksbildung beantragt worden sind. Das sind 1.8 13 Absatz 3: »DaS Recht, für ein (tind unter 14 Jahre» *eine »Austrittserklärung abzugcben, steht dem zu, der nach dem Reichsgesetz über die religiöse .(lindererziehung vom, lö. Juli 1921 «RGBl. L. «3«) über diese Erziehung zu bestimmen hat. und zivar in demselben Umfang und unter denselben BorauSsetzunge», wie eS das Reichsgefctz bestimmt." ' 2. 8 6 Abschnitt 11 Ziffer 2 des Entwurfs der Ausführungsverordnung: »Ilebertritte zu einer andern Rcligionsgcscllschaft sind auf Antrag des Ausgetretene» oder auf Antrag der zuständige» Religionsgesellsckaft in der Spalte »Bemerkungen" des »Bcrzeichnisses zu vermerke». Das gleiche gilt für Rücktritte zur frühere» Religionsgesellschaft, die nach Ablauf der in 8 1-1 des <R-setzes bezeichneten Tvrift erfolge». Dem Antragsteller ist hierüber ein Bescheid nach dem Vordrucke D zuzustcllen." Am Schlüsse seiner Ausführungen gedenkt Herr Rechtsanwalt 2 a l i n g e r der wertvollen Mitarbeit des Herrn JustizratS 2 e b - recht in Leipzig bei den Verhandlungen mit dem Ministerium für Volksbildung und wünscht.Herrn Justizrat Lebrccht baldige tGenesung. f Es folgt eine eingehende Aussprache, in der Herr Dr. John Levy auf die im Jahre 1920 vom VerbaiidSvorsiaud zu einem früheren Regicrungscntwurf abgegebene Erklärung zu sprechen kommt, in der gefordert wird, dast in daS Gesetz über die öffentlichrechtlichen ReligionSgesellsckiaften eine Vorschrift aufgenommcn 'werde, wonach auch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder der öffentlich-rechtlichen Religionsgescllschaftcn die deutsche Rcichsangehörigkejt besitzen müstten. Herr Dr. Lev» stellt den Antrag, der VcrbandsauSschiist möge diese seinerzeit vom Vcrbandsvorstand ab- .gegebene Erklärung mistbilligen. Herr Goldschmidt, Leipzig, verliest im weiteren Verlauf der Aussprache die zu diesem Gegenstand von Herrn Justizrat Lebrecht, Laipzig. abgegebenen beiden Gutachten vom 8. August 192!» und vom 17. Dezember 1920. I Es kommen folgende drei Anträge zur Abjlimmung. 1. Antrag Dr. Goldmann, Leipzig: »Der Entwurf des Gesetzes stellt eine Ausführungsbeslini^ mung zur Reichsvcrfassung dar, welche die unbedingte Gleich-i stellung, aller Religionsgescllschaftcn festlegt. Ter Entwurf sieht! aber nicht vor, dast die jetzt bestehende ungleiche Behandlung dev Israelitischen Religionsgesellschaft beseitigt wird und ihr in dem-s selben Maste wie den Ehristen Mittel zur Bezahlung des Rclis gionsunterrichts wie zur Besoldung und Rcliktenversorgung deh Geistlichen. Lehrer und Beamten gewährt werden. Der Ver^ bandSausschuh ersucht den Verbandsvorstand, alle erforderlichen schritte zu unternehmen, damit in das Gesetz auch Vorschristeii über das gleiche Recht von ReligionSgcscllschaften auf Zuweii» düngen von öffentlichen Mitteln des 'Staates und der Iloininnne» aufgcnommcn werden." Dieser Antrag wird angenommen. > > 2. »(§ C des ^Gesetzentwurfs.) 1. Die Verfassungen, Verordnungen und Anordnungen der ReligionSgcsellschaften und der Unterverbände müssen sich in den schranken der für alle geltenden Wo* setze halten. | 2. Die Entscheidung darüber, ob diese schranken eingchalien werden, steht dem Ministerium für Volksbildung zu, soweit nicht Reichs- und Landesgcsetze etwas andres bcstimyien. (gegen diele Entscheidung können die Beteiligten die Anfechtungsklage beim Obervcrwaltungsaericht nach dem Gesetz über die- Verwaltnnghrcchtspflege unbeschränkt erheben." In der Begründung deS Entwurfs stdht; »Um aber jedni Schein von Einseitigkeit oder Parteilichkeit zu vermeiden und Mn RcligionSgesellschaften den nötigen rechtlichen schütz angedeihen zu lassen, wird ihnen gestattet, eine Nachprüfung der Entscheidung des Miiustcriiims durch daS -Oberverwaltungsgericht herbfizuführen."! . Hierzu stellt Herr Dr. Levy folgenden Antrag: I »Die in 8 8 des Gesetzes^ vorgesehene Nachprüfung der Entscheidung des Ministeriums durch das Ht»crverivaltnngsgericht erstreckt sich insbesondere daran , ob die Verfassungen der Religions» . gesellfchaften mit den (»trnngsätzen der Rcichsverfassiing in Ein 1 klang zu bringen sind." Dieser Antrag wird gegen verstanden sein will: Es ist in das Gesetz anzustrct>eii: drei stimmen abgelehnt. 3. Antrag Dr. Lappe, Ehein ntz, detz al>er nur dem sinne »act ie Aufnahme folgender »Beilimmnnz »Als Jude gilt, wer von jüdisctien Eltern abiiammt öder in Judentum aufgeuommen ist solange er nicht nachiveisi, dast e aus dem Judentnzn ansgetr len ist." Dieser Antrag wird angen mimend Auf Antrag des Herrn Lo> is D n in p o w s k i, Leipzig, ivird be! schlosse», dast vom Verbandsvorsiand iil»er.die t>ei der Regierung! vorzubringenden Wünsche um Anträge ein Erposö ansgearbeitct! wird, ivelcheS den Verbandsm-meinde» zur Stellungnahme )U<! igänglich gemacht ivcrden soll.) Mit Zustimmung aller »Aiiwesendcn wird beschlossen, an Herr, : Iustizrat Lebrecht, Leipzig, folgende^?elegram»l abzusenden: »Vorstand und »Verl>>tnds,tusschust gedenken bei M-rat nag de» l Religionsgcsetzes ihres Irenen Mitarbeiters und wünsche» baldige li Genesung."! Hier wird die Sitzung durch ei» von -er Dresdner Gemeinte ldargelvtenes Mittagsmahl unterbrochen. I i ' 0. Festsetzung der Beitrags »! zur Zentralivohlfahrtsit^lle der deutsche» Juden, ,1») znr jüdischen?nl»erknlo^enfürsorge in Berlin, . e) zur Hauptstelle für jüidische Wauderfürsorge u»d Arlvii »achlveise, - ä) zur Schaffung einer jüdisckwn Artvilerkolonie. Nachtrag zur Dagesordnnjig <9 stelluiignahine zu den : Beschlüssen der Landeskasie saaissn für jüdische Wanderfürsprge vom l l. Juni 192*: I. Verwendung eines! Ileberschnnes von üooo Mark. I l. Auflösung der CrlStasse» in Annat>erg. »Bautzen, Planen, Zittau und Zwickau. l l l. M'siätigung der Rechnungsprüfung 1!>27. ,1) Festsetzung der Beitrags zur Landeskane Sachsen für >üdisbe Wanderfürsorge für das Jahr 192t« »ach 8 4 der sntznng! er Laiideskaksc. « o) Wahl der Rechnnngsprstfer für-die Jahresrechnuiig Il>/* nach 8 12 der sntznng der Landeskasse. Es wird einstimmig beschlossen, den Mitgliedstxitrag für I!29 von den einzelnen (stemeindest wieder, in derselben Höhe und in d:rselben Weise wie im vorigen Jahr einzuziehen nnd .an die ^stentr ilwohlfahrtSjtelle der deutschen Juden in »iVrlin abznführen. Für die jüdische Dnbe rk nsoselifiirsorge in Berlin werden wiedf'rum 1900 Mark eingestellt. Der Beitrag zur Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge > nd Arbeitsnachweise in Berlin ivird wie für 1!>2* ans ^»«o M. fejiges:tzt — Position 2 des Etats —. ' Punkt 0,1 ivird mit Punkt c I des Nachtrags zur Tagcsordm ng beraten: Der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und ArbciiSmlchwcise wird für die Errichtung einer Arbeiterkolonie grundsätzlich ein Betrag von 5000 M. zngcbilligt. Es sollen hierfür zunächst die 2500 M. aus dem Ueberschnst der Landeskasse Sachsen für jiidi che Wanderfürsorge verwendet iverden, die jederzeit nach Abruf ülerwiese» werden können. Die zweite Hälfte soll aber erst zu eil cm späteren Zeitpunkt gegeben werden; es ist bei der nächsten Ver*! banhstagnng ein Beschlust herbeizuführen, ob diese zweiten 2500 M. in den nächstjährigen Etat des Verbandes eingesetzt »»erden mü >sen oder ob der von der Landeskane verfügbare Rest dafür verwendet werden soll. Tie von der Hauptstelle. weiter geforderte Garantie von SOOO Mark für daS vom Reich gewährte Dahrlehn wird vom Verlxiudsauüschtist in dieser Höhe übernommen. Ter Auflösung der fünf kleine» .(lassen stimmt der PerbahdSausschnst zu. Dieser »Beschlust gilt zunächst für ein Jahr, d. h.i für die Zeit vom 1. Juli 192* bis znm 30.. Juni 192«. Die Rechnungsprüfung von 1927 wird gutgeheisten. L