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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1928-08-01 · 4 (8.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
4 (1928)
Issue
4 (8.1928)
Date
1928-08-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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wm FypwpwM ■ », i -i u.« WWW- 8 I. Der Standesbeamte hat zur Aufnahme der Niederschrift über den Kirchcnaustritt den Vordruck A zu verwenden Die Niederschrift soll außer der Kirchcnaustrittserklärung cntha ten: 1. den C tt und Tag der Niederschrift, 2. die Bezeichnung der Erschienenen, :i., den Vermerk des Standesbeamten, daß und auf welche Weife er sich die Ilcverzcligung von der Persönlich! :il der Erschienenen verschafft hat, t. den Permerk, .daß die Eintragung den Erschienene» vorgclescn und von -ihnen genehmigt wordei) ist, die Unterschrift der Erschienenen^ und falls sie schrsibensnilkundig oder zu schreiben verhindert sind, ihr Han> zeiche» oder die Angabe des Grundes, ans, welchem sic dicsis nickt beifügen konnten, »>. die Unterschrift des Standesbeamten. Tie Ausrretenden haben fick mit sämtlichen Pornaii en zn unterschreiben. Bei Erklärungen im sinne von $ 3 Abs. I Satz 3 des » ircketiausirinsgesetzes ist ans den bereits erfolgten Austritt Bezug zu Nehmen nnd der erste sab der Erklärung im Vordruck! durch folgenden Randvcrmerk zu ersetzen: Ich bin am. durch Erklärung vor dem Standesbeamten zu. ansder.'. »Arche Religionsgeselkschaft — ausgetreten. Nicki zutreffende Truckworte find zu durchstreichcu. Tie Streichung in unter Angabe der <-jabl der gestrichenen Wirte in der Niederschrift zu vermerke». Jii gleicher Weise'ist die ,-j ihl der Werte des Nandvermcrkcs zu beurkunden. 8 2. Ter Standesbeamte bgr sich von der Nichtigkeit!er tatsächlichen Angaben durch Eiuiichtnahme in die vorhanden.-n Iltluiide» zu überzeugen. - Wenn kein Taufschein oder keine Bescheinigung über ic ejn» g>.börigleil zu einer staatlich anerkannten ReligionSgemcinschaft vorgelegt werden kann, so genügt die Erklärung des Ansti tenden über feine bisherige ,-ZugeKörigkcjt zu einer solchen. 8 -i. Eine eingehende Prüfung der serage, ob dem Austr tenden, der seinen Austritt auf seine »linder erstrecken will, la 'sächlich die sorge für ihre Person zustehr, wird von dem standest eamten nicht verlangt. Pielmehr genügt in der Pegel die ausd -ücklichc V-'riicherung des Auslrerenden, daß dies der -svall sei. Nu - wenn der'slaudesbeanile Grund zum Zweifel hat, soll er sich c ne Bcfcheiuigung des Porinundschaftsgerichks oder einen sonfri, c» urkundlichen Nachweis verlegen lauen. Lieb: dem Auslrelenden die sorge für die Person, der »linder »iicM zu, so sind etwaige Erklärungen über ihren Mitaust:ftt iingültig. 8 l. Aiir die Austrillsbescheinigung ist der Vordruck f I, für S,---Bescheinigung über die nachträgl^he Erklärung im sinne von 8 3 Ab>. i sah 3 des .KircbcnaustrAtsgcsctzes der Vordruck!Z ll zu benutzen. Nickt "Zutreffende Truckworlc sind zu durckstre chcn. 8 ä. lieber die »lirchenausrritte hat der Standcsbea: ite ein Verzeichnis nach dein Vordrucke <7 zu führen. on dessen spalte ..Bemerkungen" sind insbesondere die Namen und das A ter der >l'-nder aufzunehnien. auf die sich der Kitchenauslritl erstreiken soll. 8 (i. Tie Nichtigkeit beurkundeter Erklärungen in vo i Amts ivege.n zu berücksichtigen. Tie Anfechtung in dem Standesbeamten gegenüber p rsönlick ni erklären, der darüber eine von dem Änfechlenden mit zi unteriä reibende Niederschrift aufnimmt. 8 7. Ungültige ivergl. $ 3 Abs. 3i, nichtige oder angi sochlene Auslrittsertläruiigen sind im Verzeichnisse >8 ä> zu streiche». Ter Standesbeamte hak von der beschlossenen streicht ng und ihren Gründen von ihrer Aussührung demjenigen, dessen Austrntserklärnng betroffen wird, und dem zuständigen Ol istlichcn oder Neligionsdiener »lennlnis zu geben. Tem Betroffen.'» oder seinem gesetzlichen Vertreter-stebr binnen 1-l Tagen vom Abläufe des Tages der Beuachrichligung an der Einspruch zu, über den die Aufsichtsbehörde endgültig entscheidet. Ter Standesbeamte irreichl nach Eintritt der Rechtst aft de» Eintrag in dem" Verzeichnisse mit roter Tinte durch. Er hat den Grund, hierfür »r der spalte „Bemerkungen" mit Ang ibe vou Trt und Tag einzutragc» imd diesen Eintrag unterschri tlich zu roll ziehen. Tie bereits erteilten »lirchenansirillSbescheinigungen ind, soweit möglich, wieder ciuzuzichcn. 8 * Außer dem Ehegatten und den Nachkommen d s Ausgetretenen haben nur die- Kirchen- oder Religionsgemeindc i, deren Beileuerringsrecht berührt wird, ein Reckt auf Auskunft! rteilung auS dem »tirchenaustrittsverzcicknissc. 8 l>. Tic Niederschriften <8 1l, etwaige sonstige Schriftstücke iz. B. 8 7 Abs. 2», sowie die wieder cingezogencn Kirchenaiistrittsbescheinigungen >8 Abs. 4> sind aktcnmäßig zu samme n. 8 10. Tie nötigen Vordrucke werden den Standesbeamten vom Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts du ch Vermittlung der Kreishaoptmannschaft unentgeltlich geliefert. 8 11. In größeren Gemeinden, die in mehrere Stan icsamtsbezirke geteilt sind, kann die Gemeindebehörde einen der Standesbeamten mit der Erledigung der Geschäfte beauftragen, l ie durch daS Kirchenaustrittsgefetz und diese Ausführungsverordn rng den Standesbeamten übertragen fmjb» der i Auftrag ist öffentlich betanntzumachen. . . 8 1-2. 8 s flgder VerordilUngj zur Ausführung des Gesetzes, die 'israelitischen RcligwusgcinesLeN betreffend, vom 29. Juni 1904 iGVBl. s. 274) werden aufg»>ob^n. Tresden, den 5. August 1H9,! Ta» ainifUriim des Kultus und öffentliche» N«terrichts und de» Innern. In Stellvertretung: } ...! ivür den Minister: Tr. Harnisch. J! Tr. v. Pflugk. 1 Mosig. Vordruck A.! j i: l am Ä i 19 55or dem Unterzeichneten Standesbeamten erschien beute der Persönlichkeit . . .... .. kann! ,i. eine geboren am wohnhaft in und erklärte: Ich trete hiermit/aus der — Religionsgcselli'chast —, der ich Ter Austritt erstreckt sich aus m alten Kinder, für deren Person mir die des BGB. zusteht.*) 1. 2. 3. 4. bisher nngehört habe. aus. Kirche olgenden noch nicht 14 Iahte Sorge nach den Vorschristen geb. geb. geb. geb Vorgclescn, genehmigt und De Standesbeamte: *) Die auStretende Mutter kenn die Erklärung nur dann abgeben. wenn sie nachweist, daß dem Vater die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht oder daß ev nicht in der Lage ist, sie auSzuüben. Vordruck 8 l. Sircheoaustrittübefchemigung. I , den, 19 feinen hat am ——> Austritt auS der ihren Kirche — Religionsgesellschaft — vor dcni Unterzeichneten Standesbeamten mit dem Bemerken erklärt, daß sich der Austritt auf folgende noch nicht 14 Jahre alte Kinder, für deren Person die Sorge ihr nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zustehe.rrstrecken soll: «eb. . .,.. geb.. . geb. geb- Der Standesbeamte:

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