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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1928-07-01 · 3 (7.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
4 (1928)
Issue
3 (7.1928)
Date
1928-07-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 Nr. 3 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden der Weltanschauung und die religiöse Moral verankert sind. Bei einem Volke, wie dem jüdischen, bei dem Recht und , (Gerechtigkeit die denkbar höchste Bedeutung haben, bei dem zugleich Familienereignisse von der ganzen Volksgemeinschaft als sie eng berührend empfunden wurden, mutzten Verlobung und Heirat in der Gestalt eines Rechtsgeschäfts vor sich gehen. Tesbalb haben sie die Formen behalten, die ihnen eigen ivaren, als beides noch die Erscheinungen einer uralten — sagen wir — jüdischen Zivilehe waren. Aber auch in jener Zeit entbehrten Verlobung und Hochzeit durchaus nicht der poetischen Verklärung. Und wenn man das „Lied der Lieder" von Sch'lomo aufschlägt, so ist man von der keuschen und hingebungsvollen, zugleich sinnlichen und sittlichen Liebesglut erschüttert, die von dort herüberzittert. Jahrhunderte und Jahrtausende, vergehen. Aber aus alten Sitten wird neues Leben gestaltet.' Tie. Verlobung geschah bei den Juden im engsten Kreise der Familie. Man gab das Kind für die Zukunft einem Manne, mit dem es das Haus verlassen und.an dessen Seite cs leben solle. Ta wurde im Hause der Braut eine intime Feier abgehalten, die des tiefsten Ernstes nicht entbehrte. Aeutzerlich wurde der Rechtsakt, den die Verlobung nach jüdischem alten Rechte darstcllte, dadurch vollzogen, datz »fall in Gegenwart des Ne'eman, der eine Artjüdischer Gemeindenotar war, zum T'nöim-Schreiben zusammensatz. Ter junge Mann mutzte Nachweisen, datz er in der Lage sei, das Wohnrecht zu erhalten und die Braut standesgemätz zu erhalten, Ta wurde geschrieben, datz er bereit sei, alle diese Pflichten auf sich zu nehmen. Von diesen in dem Verlobungspakte niedergelegten Bedingungen oder Versprechungen (hebr.: T nä iin'nannte mau die Verlobungsfeier im Tnö'im-Schreiben. Weil aber diese feierliche Verpflichtung doch erst die erste Einleitung zu dem später durch Ebeschlutz erfolgenden ewigen Bündnis sein sollte, das Ebe heitzt und für das ein besonderer Ehekontrakt geschrieben werden mutz, so nannte man dieses Schriftstück Tnti 'im rischaunim (erste Verpflichtungenj). Tiefe wurden meist auf Papier geschrieben, während der eigentliche Ehekonttakt möglichst auf Pergament niedergesetzt wurde. Tarum lautete das jüdische Sprichwort, das in Polen heitzt: „Besser di Tnu'im zerreitzen, ejder di k'ssübe", bei den deutschen und den ihnen zunächststebenden Juden: „Besser Papier zerrissen, als Pergament". Bei den Juden in Teuttchland wurde bereits bei der Verlobung ein Glas oder Tongefätz zerbrochen. Ta aber kein junges^Paar ohne ihre beiderseitige Einwilligung verlobt werden soll, so fragte der Ne'eman oder auch der Rabbiner, ob sie auch einander gern nehmen und die Abrede der beiderseitigen Väter durchführen wollten. Wenn dann, die Verlobten ihren Willen dahin kundgegebeu batten, so trat der Freiersmann mit dem Ne'eman oder auch dem Rabbiner ' in die Mitte der Stube, und man zerschmettert« einen neuen Topf, den man zu diesem Zwecke mitgebracht hatte. Und mit dem Rufe „Masseltosf" beglückwünschte man sich gegen 'b'^Jn Teutschland hatte sich der Brauch herausgebildetdatz die Eltern der Braut und ihrem Verlobten etwas von den Scherben in die Hand gaben, um es aufzuheben. Man erzählte sich, datzwenn einer von ihnen beiden während der Tauer der Ehe stürbe, man ihm diese Scherbe», bei der Be stattung auf die Augen legte. Auch sammelten junge Mädchen die Scherben, in dem halb scherzhaften Glauben, datz. wer von sieben Verlobungen solckze Scherben habe, selbst eine Braut würde. Tas >var kein jüdischer Aberglaube, ebenso wie heute das gleichgerichtete Zerreitzen des Brautschleier-: von außen eiudringt. In späterer Zeit nahm man nicht einen irdenen Topf, sondern eine feinere Glas- oder Kristallschrlc. um diese Zcrcnwnie auszuüben. Sally Mayer -1 1 Altmarkt 10 Das Fadigesdiäft für Schreibmaschinen Ruf 12045 Zeitgemäßer Alle Arten ■ Drucksachen Büt obedarf vornehm, schnell,preiswert Am Sabbat, der auf die Verlobung folgte, wurden die Gemeindemitglieder bei den Brautleuten zu einem Festmahle eingeladen. Ta formell in den Verlobungsakten eine Geldstrafe für den Teil festgesetzt wurde, der schuldhaft von der Verlobung zurückträte, so wurde nach dieser Poena (hebräisch: Knas) dieses Festmahl Knasmahl genannt. Tenn die schriftliche Festlegung des Reugeldes nxir das äutzete Zeichen, datz die Verlobung rechtsgültig sein sollte.!' Verlobte waren, von dem Tag ihrer Vetlobung an bis zu ihrer Verheiratung, seitens der Gemeindsmitglieder der Gegenstand ständiger Aufmerksamkeiten. Tiefe erreichten ihren Höhepunkt am letzten Sabbat, der der Hochzeit unmittelbar vorangiug- Vormittags kamen naich dem Gottesdienst die Eheleute mit ihren Frauen, um Glück zu wünsch.m, nachmittags aber die jungen Burschen und Mädchen, um sich gewissermatzen von Braut und Bräutigam z»i verabschieden, damit sie, nachdem diese durch die Ehe andre Menschen geworden wären, den Freundschaftsbund neu schlichen können, i In Eisenstadt in Ungarn und sicher auch in andern Gemeinden mit einem lebendigen jüdischen. Volksleben war es Sitte, datz ' der Verein der „Bachurim", d. i. der talmudlernenden Jüng- \4riangen Sie bei Jhrem Zigarrenhändler die neue 6 entarte ZIGARETTE i

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