Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 10 (29.2.1928)
- Date
- 1928-02-29
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 14 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Nr. 10 Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Geschättsführender Vorsteher -Herr Rechtsanwalt Paul S a l i n g e r. Persönliche Unterredungen mit den Porstebern vermittelt das Gemeindeamt. Zeughausstraße 2. Telephon 14 051. wochentäglich von 148 bis 144 Uhr, Sonntags von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Religionsgemeinde. Zeughausstraße 2, 1. Telephon Nr. 14 051. Sprechzeit täglich von 0 bis Uli UKr, Sonntags von 10 bis 12 Ukr. stellen, soweit dieses in ihren Kräften steht, zu vermitteln. Wir bitten unsre GSmeindemitglieder, die in ihren Betrieben Lehrstellen zu besetzen haben, diese bei uns aufzug?ben. Wir sind in der Lage, geeignetes Lchrpersonal nach gewissenhafter Vorprüfung zu vermitteln. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Sprechstunden Lonntags, vormittags von 9^ bis 11 Uhr. Zeughausstraße 2. 1., zu benutzen. Nach telephonischer Vereinbarung (Telephon 14 051) können auch andre Sprechzeiten festgesetzt werden. Sprechzeit des Bureaudirektors Ploemacher von 11 bis 1 Uhr. Sprechzeijen der Herren Rabbiner Tie Herren Rabbiner sind in sämtlichen seelsorgerischen, besonders auch persönlich-religiösen Angelegenheiten wochenläglich zu folgenden Zeiten zu sprechen: Rabbiner Professor Tr. Winter, Blochmannstraße 14. 1. Telephon 20 855, von 11 bis 1 Uhr. Rabbiner Tr. Wolf, Zeughausstraße 1. 3. Telephon 14 051. von 10 bis 41 Uhr. Ter Gemeindedajan, Herr Rabbiner H o r o w i tz, ist täglich von 9 bis 1 Uhr Große Zwingerstraße 6, 2.. zu sprechen, Telephon 19 632. Berufsberatung uud Lehrstelleuvrrmittlung. Sprechstunden Sonntags vormittags von 9)4 bis 11 Uhr, Zeughausstraße 2, 1. Telephon 14 051. Lesehalle und Bibliothek sind täglich von 7 bis 10 Uhr abends, Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 11 bis 1 Uhr mittags geöffnet. Tcr M.italtxi der Wünscbe- und Geincindebibliotbck ist erittiicncn und liegt in der Leseballe und im Gemeindeamt aus. Grslügelschächtstundrn im Schächtlokal, Annenstraße 16 Montag von 8 bis 914 Uhr vorm. Schächter Weiner - 954 11X - - Salzmann l 6 - nachm. Lselka Tieustag > <■,)'/? . vorm. Oselka!»J4 1154 Sal-maun 4 - 6 - nachm. Weiner Mittwoch s 954 vorm. Salzmau., 9 X - 1154 Osrlka - 4 - 6 - nachm. - Weiner Tonnerstag »8 « 914 - vorm. Oselka > 9'4 11 X . Salzm.in» . 2'A . 414 * nachm. - Salzmann - 4K - 614 . . - Weiner Freitag . 8 954 - vorm. Weiner u. Oielka . 914 - 1114 - - - Salz'uinn An die Gemeindemitglieder, die auf unserem Friedhof an der Trinitatisstraße eine Erbbegräbnis st ätte erworben haben oder für die Grabstellen reserviert sind, richten wir die Bitte, nachzuprüfen, ob sie im Besitz einer die Erbbegräbnisstätte oder die reservierte Grabstelle betreffenden Urkunde sind. Wer keine Urkunde besitzt, wird gebeten, sich an das Gemeindeamt zu wenden. Trr Vorstand der Israelitischen Religionsgemrindc Tresden. im Tezember 1927., Tcr Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Tresden. Siegfried Pionkowski. Rechtsanwalt Paul Salinger. m&Ü.ZodKt «»»»»straft» 9 *«f rrrri i A T . Erstes Haus für sämtlichen Papier-««- Loutorbeöarf Tie Ausgabe von Kleidungsstücken an Bedürftige findet von jetzt an jeden Tonnerstag. nachmittags von 3 bis 4 Uhr. Zeughaus st raße 1, Rückgebäude, statt. Es wird darauf aufmerksam gemacht) daß an anderen Tagen keine Ausgabe erfolgt. Mazzoth 1928 Anmeldungen auf kostenfreie Lieferung von Mazzoth «nd Peffach-Lebensmitteln find bis spätesten» Sonntag de« 26. März 1928 j mündlich oder schriftlich i« Gemeindeamt. Zeughaus-1 strafte 21.. Zimmer 2. anznmelden. Rach dem 25. März i eingehende Meldungen könne« nicht berücksichtigt werden.! Israelitische Religionsgemeinde Dresden! Tie Kommission für die Pesiachversorgung! 3. 21.: 2. Hnrwitz Achtung! Berufsberatung und Lehrstellen Tie Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Religionsgemeinde, ZeughauMraße 2, 1., unterhält eine Abteilung für Berufsberatung für die männliche und -weibliche Jugend. Durch diese Institution soll den Schülern und Schülerinnen, die aus der Schule entlassen werden, die Möglichkeit gegeben werden, durch geeignete Personen sich darüber beraten zu lassen, welchem Berufe sie sich ihrer Veranlagung und den Verhältnissen des Arbeitsmarktes entsprechend zuwenden können. Tie Berufsberatungsstelle wird bemüht sein, geeignete LehrttSXifr