Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- 2 (28.6.1927)
- Date
- 1927-06-28
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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Zeile 6 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Nr. 2 Der Reichsverband Bon Rechtsanwalt Paul Salinger, Dresden. Es ist kein Ruhmesblatt in der Geschichte der deutschen Iudenheit, daß die Zchaffung des Reichsverbandes, der Gejamtorganisation der deutschen Juden, bis heute noch nicht zustande gebracht worden ist. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die deutsche Iudenheit, soweit sie auch nur einigermaßen am jüdischen Leben in Deutschland interessiert ist, in überwältigender Mehrheit den Wunsch hat, eine ihrer würdige Vertretung dem Reiche gegenüber geschaffen zu sehen wie es ja auch die Juden der einzelnen deutschen Länder in verhältnismäßig kurzer Zeit fertig gebracht haben, Landesverbände zn schaffen, die geeignet erscheinen, die Rechte des Judentuins gemäß Artikel 137 der Reichsverfassung den Landesregierungen gegenüber wahrzunehmen. Mit freudigem Stolz erinnert sich jeder Teilnehmer jener denkwürdigen Sitzung vom 23. Januar 1921, als die zu einem Genieindetag nach Berlin .zusammenberufenen Vertreter zum Teutsch-Jsraelitrschen Gemeindebund in begeisterter Zustimmung zu einer Resolution standen, die den Willen der deutschen Juden dahin kundgab, man möge auf der Grundlage der vorgelegten Verfassung die Gesamtorganisation des deutschen Judentums beschließen. Dieses Mandat an den damaligen Gemeindetag ist bis heute unerledigt geblieben und es kann an dieser Stelle nicht Aufgabe sein, darznlegen, an welchen Widerständen dieses große Werk bis heute gescheitert ist. Seit dem Jahre 1921 hat sich das politische Bild in der deutschen Iudenheit wesentlich verändert. War damals der Teutsch-Jsraelitische Gemeindebund geeignet, als Träger der Gesamtorganisation zu erscheinen, so darj nicht außer Acht gelassen »verden, daß sich inzwischen in allen Landesteilen Deutschlands Landesverbände gegründet haben, die mit starker Hand und zum Teil ganz hervorragender Organisation die Rechte der jüdischen Glaubensgenossen den Landesregierungen gegenüber vertreten. Ganz besonders ist es der preußische und der bayerische Landesverband, die sich auf den Standpunkt stellen, daß der Weg über den TJGB. heute nicht mehr gangbar sei, da bei ihnen die Befürchtung laut wird, daß durch die Schaffung, einer deutschen Gesamtorganisation auf dem Wege über den TJGB.. die Organisation der Landesverbände zu kurz kommen würde. Ter Sächsische Israelitische Gemeindeverband hat in seiner Ausschutzsitznng vom 11. April 1926 einstimmig zum Ausdruck gebracht, daß es sein Wunsch sei, so schnell als irgend möglich, einem Reichsvcrband der deutschen Juden beizutreten. Hierbei ist nach einem hochinteressanten Referat des in jüdisch - politischen Fragen besonders hervorragenden Tr. Jsmar Freund zum Ausdruck gebracht worden, daß Sachsen bereit ist, alles zu tun, um nach Möglichkeit schnellstens die Reichsorganisation zu erlangen, daß es den Weg übei den TJGB. mit gehen würde, sofern dieser zum Ziele führt, daß es aber, andererseits,'wenn dieser Weg an den Widerständen anderer Verbände scheitern sollte, auch bereit sei, die Reichsorganisation als Tachverband über den Landesverband zu gründen. Es kann als bekani t vorausgesetzt werden, welche Schwierigkeiten es gekostet ha:, um die verschiedensten Widerstände zu überwinden und schließlich eine Verfassung zustande zu bringen, die in ei ster Linie das Werk des bekannten Führers des Bayerischen Israelitischen Landesverbandes, Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumayer m München, ist. In dieser Verfassung glaubte man es eri-icht zu haben, allen Ansprüchen gerecht zu werden und I offte, daß die einzelnen Landesverbände dem Verfassun ^sentwurf zustimmen würden. TaS warleider nicht der Fall und der Preußische Landesverband hat diesen Entr urf bei allen seinen Fraktionen abgelehnt erhalten, so do z damit dieser Satzungsentwurf als gescheitert anzusehen wc r. Zwei Hauptpunkte sind es, die. besondere Schwierigkeiten bereiten. Von der jüdischen Volkspartei wird mit allem Nachdruck beansprucht, daß bei dem Reichsvei band eine, aus allgemeinen direkten Wahlen, nach dem Gru rdsgtz des Verhältnisivahlsystems, hervorgehende Reichstag ung geschaffen wird. 1 Von verschiedenen Seiten, u. a. auch von den Vertretern Sachsens, ist dem entgegengehalten worden, daß eine solche Rcichstagung mit ungehenren Kosten verknüpft sei, die bei den beschränkten Mitteln der einzelnen Ver >ände und Gemeinden nicht tragbar erscheinen, um so we nger, als man sich von der Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Neichstagnng nicht allenthalben überzeugen lassen onnre. Hierzu kommt noch, daß die Einwanderungsstatistik gk rade in Sachsen ein Bild der Zusammensetzung des sächsischen Judentums ergibt, daß den alteingesessenen Juden es ncht angebracht erscheinen läßt, sich ohne weiteres von den nngewanderten, in verschiedenen Gemeinden in der Mehrhest ich befindlichen, ausländischen Juden majorifieren zu lassen. Außerdem ist das Wahlrecht bei den einz llnen sächsischen Gemeinden nicht durchweg auf dieser breiter demokratischen Grundlage angelegt und es erschien ein unlösbarer Widerspruch darin zu liegen, daß zu der Reichsort anisation durch direkte Wahlen gewählt werden sollte, wählend zum sächsischen Landesverband das Delegatiostsprinz p herrscht und die verschiedenen sächsischen Gemeinden ein g< nz verschiedenes Wahlrecht haben. Interessant ist es, hierbei zu beobachten, »aß in den verschiedenen politischen Richtungen durchaus lstne Einmütigkeit an sich herrscht. So stehen z. B. die Lib;ralen Sachsens und Süddeutschland gegen dieses direkte Wahlrecht, während ein Teil der Liberalen Preußens durchaus n it der jüdischen Volkspartei geht und das direkte Wahlrech: fordert. Jtn Gegensatz hierzu gibt cs besonders in Süd »eutschland führende Mitglieder der jüdischen Volkspartei, die dem Bedenken der Liberalen Rechnung tragen und durchaus damit einverstanden sind, daß das direkte Wahlreht zur Rcichstagung, wenn eine solche überhaupt geschaffe r werden sollte, nicht gefordert werden muß. Was den anderen Streitpunkt anbetrifft, c b die Schaffung des Reichsverbandes als Dachverband über die Landesverbände oder auf dem Wege'über den DJGB. erreicht werden soll, so glaube ich nicht,, daß diese Frage beu Reichsverband Wollwarenhaus Saxonia Wilsdruffer Straße 46 / Faik & Posener / Wilsdruffer Straße 27 Das gediegene Spezialkaufhaus für Strümpfe, Wollwaren, Trikotagen, Herrenartikel Wäsche, Handschuhe und Baumwöllwaren