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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-06-28 · 2 (28.6.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
2 (28.6.1927)
Date
1927-06-28
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Rr.2 (Bemeit deblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Seite B Worum gehl der Streit? Von Dr. Max »tollenscher Die öffentliche Meinung ha gesiegt. Trotzdem uns mehr als sechs Jahre von dem denkwi irdigen Tage trennen, an dem in seltener Einmütigkeit die deutschen Juden sich selbst eine " Verfassung gegeben haben, tr> tzdem die große Münze, die damals geprägt würde, iiizwisc-cn vielfach in Kleingeld umgewechselt ist. hat durch die Muht der öffentlichen Meinung der große Einheitsgedanke des 21. Januar 1921 seine siegreiche Kraft bewahrt. Möge, noch vereinzelte Persönlich, ketten, die in der Enge ihres ktc inen Kreises glauben. Sonderintercssen besser »vahrnehmen zu können, sich der Tnrchfiihrung der Gesamtorganisation »vidersetzen, alle verantivortlichen Stellen, Gemeinden ui d Gemeindeverbände, streben dem großen Ziele der organis »torischen Einigung des deutscheu Judentums zu. Leider aber wohnen auch hier nur die Gedanken nahe beieinander, während sich die Sachen noch hart lm Raume stoßen. Von den vielen Weicn, die immer zu»» gleichen Ziele zu führen geeignet sind, glaubt jeder einen anderen einschlagen zu sollen. So sie,t bei dem Streite der Weg- »veiser, däs deutsche Judentum, noch iminer an» Ausgangspunkte. Eine Zusaininenfassiing dir vorhandenen Verbände zu einem Dachverbande wollen die einen, einen Verband, der sich aus den Gemeinden selbst als Urgliedern zusammensetzt, erstreben die andern. Wo wirt chaftliche Gesellschaften sich zu einem Konzern zusammeiischl eßen, um ihre geineinsamen finanziellen Interesse» zu schi tzei», ist der Dachverband am Platze; es bleiben die Gefells hasten in ihrer vollen Unabhängigkeit bestehen, während t»er ihnen nicht übergeordnete Dachverband nur den Ausgleich in »virtschaftlicher Beziehung herzustellen hat. Hier handele es sich um die Organisation einer religiösen Gemeinschaft, bei der gerade die wirtschaftlichen Fragen, die zwar auch bestehen, aber ohne Schaden den Landesverbänden überla sei» werden können, in den Hintergrund treten, bei der >ber um so entscheidender die Repräsentation der Gesamtheit, die einheitliche und geschlossene Vertretung nach außen, sowoh dem Staate als auch der gesanite» Judenheit gegenüber, >>as autoritative Auftreten »»ach innen geboten ist. Bei ei»»c»n Dachverbande müßten die Vcrtretungsorgane ihre Stintmab »abe und ihre Handlungsweise nach dem Wunsche und dem A» ftrage der Eiiizelverbände eincichten, die sie entsandt haboi; das Interesse der kleinen Gruppen würde also entscheid nid und bestin»nci»d sein. Will nmn aber das Ganze höher st« llen als die Teile, soll also die Gesamtorgauisation die Fühl crin »vcrden, so »niissen ihre ' Organe selbständig gebildet > nd auf eigene Verantlvortlichkeit gestellt werden, dürfen in keinen» Falle zu den einzelnen Mitgliedern — das sind die Landesverbände — in ein inneres Abhängjgkeitsverhälti is gebracht »verden. Was uns not tut, ist eine ze»»trale Stete, diechmit aller Autorität, die das deutsche Judentuin zu vergeben hat, ausgerüstet, ebenso »nuinstritten von jede»»» Drit en als die Repräsentantin der deutschen Juden aufgefaßt wi:b, »vie sie nach iniicn bei allen Juden kraft ihrer inneren Därke, die nur auf Selbständigkeit »»ich Unabhängigkeit beruk en kann, Respekt erheischt. Die gleiche Selbstbestimmung ist a if wirtschaftlichem Gebiete not- »vendig; auch hier darf der lieichsverband nicht zuin Kostgänger der. Landesverbände k erabgelvllrdigt »vcrden. Es ist kein Zufall, daß di: Anhänger einer selbständigen Reichsorganisation sie auf brnter demokratischer Grundlage aufgebaut-wissen wollen, wählend für eine Dachorganisation ein Kollegium ausreicht, das sch aus Vertretern der einzelnen Verbände zusammensetzt. Sol die Reichsorganisation Autorität genießen, soll jeder deitsche Jude in ihr seine Vertretung und Geschäftsführung erblicken, von ihr Führung und Weisung entgegennehmen, so erhebt er den berechtigte»» Anspruch, a»»ch auf die Zusarnnensetzuiig ihrer Organe und 'damit auf den Gang der Geshäfte und auf Art und Inhalt der Beschlüsse einen entscheiderden Einfluß auszuuben. «oll die Zentrale aber lediglich ine Dachorganisation, pur ge- . schäftsfllhrender Ausschuß bei Einzelverbände fein, fo rann inan in der Tat eine gelegenst ich zusammentretende Vertreterkonferenz — eine Interessent emeinschaft — für ausreichend halten. Tie Deinokratie führt »nit zivingender Kraft zur starken Reichsorganisation, die als beschließende Körperschaft eine von allen Juden des Reiches im Wege des allgemeinen Berhältniswahlrechtes berufene Vertretung (Reichstagung) hat; der Tachvcrband muß sich mit einer Leitung durch einige Persönlichkeiten begnügen, die ihre Autorisatioy nur von den Landesverbänden herleiten und deshalb dem Vor» »vurf der Notabelnwirtschaft nicht werden entgehen können. Vertrauen der Judenheit ist die sicherste Grundlage der Reichsorganisation. Es gibt aber kein Vertrauen, wo kein Mitbestiminungsrecht vorhanden isch. Nur die Reichsorgaiiisation ist ihres Bestandes -und einer gedeihlichen Wirksamkeit sicher, die aus Urwahlen der Juden im Reiche hervorgegangen ist. Zu den Wählern gehören selbstverständlich die Frauen und ebenso selbstverständlich auch diejenigen Juden, die eine deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht erlangt haben. Dieser letztere Grundsatz, der, tief verankert im jüdischen Gesetz und im jüdischen Volksbewußtsein, nunmehr auch in den führenden Gemeinden nnd Verbänden Anerkennung gefunden hat, sollte »virklich keinen Gegenstand des Streites inehr abgeben. Es braucht an dieser Stelle nicht mit denjenigen Gemeindel» Abrechnung gehalten zu werden, die bei sich selbst dieses Prinzip der brüderlichen Gleichheit aus angeblich praktischen Gründen noch nicht durchzuführen entschlossen sind. Wo cs sich um die Regelung für das ganze Reich handelt, sollte man auch praktisch von einer „UcberfremdnngSgefahr" nicht sprechen. Diese Grundsätze müssen verwirklicht »»»erden, »vcnn ein leistungsfähiger Reichsverband geschaffen werden soll. Sind sie erfüllt, so kann es nicht darauf ankonunen, ob der Reichsverband diesen oder jenen Namen erhält, auch nicht darauf, ob er sich an eine vorhandene Organisation anschließt oder neu gegründet »vird. Es gibt aber ein Organ, das jetzt schon vorhanden ist und allen Anforderungen entspricht, die vorstehend entivickelt worden sind. Dies ist der DJGB. mit seiner Verfassung voin 21. Januar 1921. Aus praktischen Gründen ihn zur Grundlage der von allen erstrebten Reichsorganisation zu machen, erscheint die Lösung des Problems. Damit sind zugleich zwei weitere Vorteile erreicht. Einmal steht nach allen Erklärungen der beteiligten Regierungsstellen zu erivarten, daß die Anerkennung dieser Organisation als Körperschaft des öffentlichen Rechts unverzüglich erfolgen wird. Die Erlangung dieser Qualifikation ist von unschätzbarem inneren und äußeren Werte. Dies sollten sich aber auch diejenigen eingestehen, die im. Jahre 1921 zwar der gleichen Meinung »varcn, und deshalb damals die Reichsorganisation nicht ins Leben setzen wollten, bevor die staatliche Genehmigung erlangt war. die aber jetzt so tun, als käme es auf die Rechte der öffentlichen Körperschaft gar nicht »»ehr an. Schließlich handelt es sich bei der Lösung über die Verfassung des DJGB. nur um den forniellen Abschluß einer vollendeten Entwicklung. Jeder andere Weg bedeutet neue Pläne, neue Versammlungen, neue Debatten, neue Beschlüsse, neue Wahlen, neue Konstituierungen, neue Genehmigungen, viel Zeit und viel Schwierigkeiten. Hier ist nur ein Wort zu sprechen, uiid die reife, vor uns liegende Frucht kann gepflückt und genossen »verden. Mehr als sechs Jahre hindurch ist einer der sehnlichsten Wünsche der deutschen Juden durch Uneinigkeit nicht in Erfüllung gegangen. Hoffen »vir, daß endlich einmal jeder Kleinmut und jede Eigeilbrötelei beseitigt werden, und daß noch 1927 sich erfüllt^ »vas 1921 so verheißungsvoll begonnen »vorbei» war. •' * KSCI niiifl all» sckKllstmfirliK lilu i 1

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