Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1927-06-28 · 2 (28.6.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
3 (1927-1928)
Issue
2 (28.6.1927)
Date
1927-06-28
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/4892693-5447358-5769787--0423-4893061
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden stände war, ist sie glatt hinweggegangen: Sie hat keinerlei rechtliches Hindernis gefunden. lieber das jüdisch-politische Moment konnte sie selbst nicht entscheiden. Sie hat infolge dessen den preußischen Landesverband um eine Aeußerung darüber ersucht. V. Welches finb die Tifferenzpunkte, um derentwillen die Angelegenheit nicht zn Ende kommen kann? Im vorigen Jahre haben sich Bestrebungen geltend gemacht, die den Reichsverband in wesentlichen Punkten anders wollten, als ec 1921 beschlossen ist. Zum Träger dieser Bestrebungen hatte sich in erster Reihe Süddeutschland gemacht. Sie haben zu dem Entwurf geführt, der schließlichdem Verbandstag des prtiitzischeu Landesverbandes vorgelegt worden ist. Sein Schicksal ist bekannt: der preußische Landesverband hat ihn e i u st i m m i g abgekehnt. ' Tie letzte Phase der Frage ist die Dresdner Tagung. Sie hat in einem Punkte ein nicht unwicbtiges Ergebnis gezeitigt: die Vertreter des bayerischen Verbandes haben wenn auch ausdrücklich nur für ihre Pei son — in allen wesentlichen Punkten nachgegeben und die Grundlagen für annehmbar erklärt, die nach den Beschlüssen von 1921 die Struktur des Reichsverbandes ausmachen sollen. Es konnte demzufolge auch, auf der Tresdner Tagung festgestellt werden, daß sachliche Tifferenzen überhaupt nicht mehr bestehen, daß das Ziel somit klar sei. Ebenso herrschte Einstimmigkeit darüber, daß man so schnell als möglich zum Ziele kommen müsse, und -derjenige Weg beschritten werden müsse, der dieser Forderung diene. Insbesondere ist dies in dankenswerter Weise auch -von Herrn Dr. Neumeyer erklärt worden, der sich ausdrücklich dagegen verwahrt hat, den Weg über den TJGB. grundsätzlich abzulehnen. Es bleibt also lcdiglicb die Frage, welcher Weg'der schnellere ist, der über d?.n TJGB. oder der des Tachverbandes. Die Frage ist keine Piinzipienfrage, sondern eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, sie ist es auch für diejenigen, die sich für den Weg über den TJGB. eingesetzt haben, und insbesondere für den Versasser dieses Aufsatzes. Ich habe diesen Standpunkt in aller Form und in der Leffentlichkeit bereits im Jahre 1920, also vor dem IN. Gemeindetag, erklärt. Ich habe bis zum heutigen Tage in ungezählten Wiederholungen dieser Erklärung daran festgehalten. Ich habe an der Erhaltung des DJGB. als Selbstzweck nie ein Interesse gehabt, und auch jetzt handelt es sich nickit um den TJGB., sondern allein um den Reichsverband. Wir stehen vor der Alternative: Auf der einen Seite den ganzen Leidensweg von vorne anzufangen, erneut den Versuch zu machen, das deutsche Judentum unter einen Hut zu bringen, und nicht wie 1921 durch eine einheitliche Tagung, sondern durch gesonderte Beschlußfassungen der verschiedenen Körperschaften jedes einzelnen Landesverbandes. Kommt in einem einzigen Verbände, wie es das letztemal der Fall war, Zustimmung nicht zustande, so ist, ganz abgesehen von der Länge der Zeit, das Werk gescheitert. Auf der anderen Seite der Weg über den TJGB., der irgendwelche neue Beschlußfassungen jüdischerseits überhaupt nicht erforderlich macht, sondern nur die Genehmigung des Staates, die wir haben, wenn wir wollen. 2e dir Daß der Tatsache der Existenz der Landes: Rechnung getragen werden mutz, ist eine Se keit, daß dies imRahmen der Verfassung von der Grundlage der bereits vorliegenden Rich ist, ist erwiesen, da gegen diese vorgeschlc barungen für die Regelung des Verhältniss verband und Landesverbänden irgendwelche Wendungen nicht erhoben worden sind. Bleib: Reformbedürftigkeit der 1921 beschlossenen Ve wenn man eine solche bejaht, so ist das kein den Weg von 1921 nun endlich einmal zu Der preußische Landesverband ist nach 1921 de>6 und bereits auf dem letzten Verbandst sckjluß gefaßt worden, in eine Generalrevision cinzutreten. Äuch die Verfassung von 1921 lichkeit von Verfassungsänderungen vor, und der ersten Aufgaben des Reichsverbandes, seiner ersten Tagung, sein, sich mit den g fassungsänderungen auseinanderzusetzen. § des Ganzen ist nur der: wird der Weg der > 1921 gegangen, so vollzieht sich die Frage! änderung in normalem Gleise. Finden die gl I rungen die erforderliche Mehrheit, so werden! anderen Falle bleibt es beim alten. Geht mar gekehrten Weg, so konimt der Reichsverband zustande, wenn nicht in allen Fragen Einstimch und jede Minderheit hat es in der Hand, durch spruch das Zustandekommen des Reichsverbay zu verhindern. Daß der Reichsverband sich die Männer frei von allen Bindungen wählen kann, daß wärtigen Ausschuß des TJGB. irgendwelche Ambitionen nicht vorliegen, ist selbstverstän Ueberfluß aber wiederholt in aller Form erklc ti überhaupt der DJGB. für sich selbst nur noch hat: das Dichterwort zu erfüllen von dem SW Er hat den Reichsverband ins Leben zu setzen, in ihm unttrzugehen. Tie Dresdner Tagung . hat beschlossen, preußischen Landesverbandes - die Aufforderuii sich auf die Anfrage der preußischen Staatsrep stimmendem Sinne zu äußern. Folgt der pr verband diesem Rufe, so ist das deutsche Judeist Tie sachlichen Erklärungen des bayerischen Dresden lassen erwarten, daß wie 1921 auf sei die Verfassung der Satz hineingekommen ist, d ‘ tritt der Landesverbände zum Reichsverband Voraussetzungen schafft, so auch jetzt die süi ii bände unter bayerischer Führung den Weg zur finden werden. Nr. 2 verbände restlos bswerständlich- 1921 und auf linien möglich genen Vereins von Reichssachlichen Eindie Frage der tfassung. Auch Eirund dagegen, e zu gehen, gegründet wore ist der Beer Verfassung ieht die Möges wird eine vielleicht schon forderten Verr Kernpunkt! Serfassung von Verfassungsstellten Fordesie Gesetz, im aber den umüberhaupt nicht igkeit herrscht, ihren Widerdes überhaupt sei r es Vertrauens >ei dem gegenpersönlichm lich, zu allem t worden, wie eine Ausgabe b und Werde! um dann selbst aft den Rat des g zu richten, ierung in zuesißische Landesum am Ziele. Vertreters ir^ aen Antrag in r für den Beidie rechtlichen deutschen Der- Verständigung 2 mtf bliertfe Zimmer mit je 2 Betten an solide jüd. Herren od. D> men zu verm. Elsässer Strafte 5,1., bei Vogel. Tel. 22194 A Xerrenu. Knaben- Kleidung in hödister Vollendung Robert Eigene Fabrikation. JohannstraQe, Eckhaus Weifte Gisse

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.