Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 2 (1926-1927)
- Issue
- 2 (28.6.1926)
- Date
- 1926-06-28
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 2 en eindeblatt der Israelitischen RcligionSgenieindc Dresden zum obersten Hochmeister aber er will diese Urkunden erkennen, meines Erachten: Seite 5 (d. h. Oberrabbiner) über alle jüdischen Hochmeister in deutschen Landen eingefetzt wurde; n ihrer Bedeutung nicht recht an mit Unrecht: denn die Absicht oder der Versuch einer zusammenfassenden Organisation mit finanziellen Kompetenzen i t unverkennbar, inögen auch die Triebfedern des Pfälzer über seiner Hintermänner gelesen sein, ivelche sie wollen. Ta; die Anordnung des Reichsoberhauptes ohne praktische Bedeutung -lieb," teilt sie mit so mancher anderen Verfügung der dmnaligen deutschen Zentralgewult, der ja völlig die Mittel fehlten, ihren Bestimmungen Geltung zu verschaffen. W>s aber dem deutschen König im Reich? versagt blieb, gelan; oft genug in den Territorien den Landesherren, und gen de für unsere Lande haben^ wir für eine einheitliche Organisation nicht bloß die obige «pur, sondern noch eine Reihe bestimmter Beweise. Die bereits 136!) erwähnte einheitliche Besorgung der Schutzgeldeintreivung finden wir auch in den Privilegien von 1380, 1383, 1385 nsw. wieder: dazu kommt aber die Bestellung eines Juden als Hochmeister, als» dieselbe Amtsbezeichnung, die auch bei König Ruprecht i ns begegnet. Im Jahre 1106 begnadete nämlich Lcmdgrpf Balthasar von Thüringen -(beim seit 1381 haben wir nicht m:hr das nngeteilte Ländergebiet, sondern die drei Gruppen Meißen, Osterland, Thüringen seinen Judenmeister Sampson, das er „sin sal unser juden gemeinlichen in unserm lai de hohemeister nnde dieselben liniere juden sollen hm alle gehorsam sin zcu jüdischen sachen nnde rechte unde sie stillen auch silche sackien und recht vor kehme andern judenmeistern suchen oder fördern dann vor Sampson, alle die wile er i inder uns wonet unde uns zcu gebotu stehet". Er waltete a so seines Amtes direkt als landgräflicher Beamter. Als Balthasar im selben Jahre starb, wandte sich Sampson an seinen Sohn und Nachfolger Friedrich den Friedfertigen, der 1307 bestätigte, daß Sampson, dessen Wohnort Weißensee w r hierbei erfahren, der alleinige Hochmeister der Juden bleiben solle. In den. folgenden Jalireu 1408 und 1412 Wirt» in thüringischen Judenprivilegien der Jude Juda als Jidenmeister erwähnt, 1417 aber wird der Gothaer Jude Hase zum Judenmeister im Lande Thünilgen auf vier Jahre bk stellt. Daß diese Bezeichnungen nicht bloße, belanglose Titel, Oon irgendeinem Kanzleischreiber beliebig aufgebrachte Benennungen ivaren, sondern daß ihre .Träger amtliche Obergewalt über die thüringische Judenschuft besaßen, erkennen wir nit Gewißheit aus verschiedenen Svnderbkstimmungen: so war der Sampson zugleich Vorsteher des Judenschoßamtes: dies seht aber eine geregelte Eiiihebungsweise der Judengelder voraus: der Hase war der oberste Richter über alle Judm in Thüringen. Ein sprechendes Zeugnis einer straffen, einheitlichen Organisation ist ferner auch die Bestiinmun, in Landgraf Balthasars für sechs Jahre geltenden.Juden chutzprivileg von 1402, daß die gesamte thüringische Judensljaft in einem besonderen amtlichen Buche eingeschrieben merden solle: auch sollte die Suinnie, die jeder für sich, fei ri Weib, seine Kinder als Schutzgeld -zahlt, mit dabei gebucht werden: es ist'' dies also der erste amtliche, wenn auch lediglich zu polizeilichen und finanziellen Kvntrollzlvecken gemcchte Versuch einer Art Judenstatiilik -in unseren Länden Bei Gelegenheit dieser Bestimmungen von 1402 findet sich übrigens insofern eine Abtveichung, als hier jeder seinen Betrag direkt mit der landesherrlichen Kasse vereinbaren »nd ins Judenregister eintragen lassen muß: es erfolgte als» diesmal keine Gesamtauflage auf die Gesamtheit: die Eintreibung und Ablieferung wird aber auch in diesen Jahren durch den obersten Judenvorsteher erfolgt sein. Manchinal kam es auch vor, daß einzelne Juden aus der Gemeinschaft der übrigen herausgenommcn wurden, sc Hutten 1374 -die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm dem „Schalam, unserem juden zcu Wizzenfels gejezzen', seinem Weib, Kindern und Gesinde einen Schutzbrief als. ihren Kammerknechten ausgestellt, daß sie fünf Jahre „ledig und fry siczen füllen ane abegabe und bete und fcincrieijc gemeinschaft mit andern jnden füllen haben". Einen ähnlichen Fall haben wir zu dieser Zeit auch in Bautzen. Ulber die Oberlausitzer Inden hat vor 30 Jahren Knoche nianches zusammengestellt, das inzwischen verschiedentlich ergänzt worden ist. Bedauerlich war und blieb nur die Lücke, die in unserer Kenntnis gerade für die erste Stadt des Landes, für Bautzen, klaffte, lvo man bloß ans indirekten Zeugnissen (vgl. den Namen Judengasse) auf das Vorhandensein von Inden schließen konnte. Es ist uns indessen eine jch»- interessante Urkunde erhalten^ die nicht bloß das bestimmte Zeugnis für das Vorhandensein gewisser Juden, sondern ein richtiges Bautzner Judenstatut über-ihre Tajeinsbedingungen liefert. («chlutz folgt) Das Synagogenkonzert Ein Nachwort 1 Von Tr. Leo F a n t l ' Am 10. Mai hat Nach längerer Panse wieder ein Konzert in der Synagoge stattgefundcn, das ältere und neuere hebräische Gesänge brachte. Sein .Hauptzweck -war, erholungsbedürftigen Kindern der Gemeinde die Mittel zur .Kräftigung ihrer Gesundheit zu beschaffen. Und der ist in crfreiilichem Maße erfüllt worden. Vorstand und Gcmeinderat hatten sich in dankensiverter Weise für das. gute Gelingen eingesetzt, und manch freiwilliger Helfer und manche bereite Helferin hatten sich ihnen zugesellt. Ter bewährte Opfersinn unsrer Gemeinde hat auch diesmalnicht versagt. lieber das.Künstlerische noch ein paar Worte. Wenn der musikalische Leiter des Konzerts heute selbst berichtet, so möge das nicht als Anmaßung ansgclegt werden. Es ist in diesem Falle aber notwendig, da erfahrungsgemäß die Kritik über derlei Veranstaltung in bester Absicht nur wohlwollend zu sein pflegt, in Superlativen des Lobes von dem Gebotenen .spricht — und meist von jeder Sachkenntnis ungetrübt ist. Ter musikalische Leiter der Synagoge braucht aber kein Lob, er wünscht Verständnis für seine Absichten. Trum seien ein paar aufklärende Worte gestattet. Tas Programm brachte einen ^leberblick über den Stand der heutigen Synagogenmusik. Es hat zunächst gezeigt, daß wir keine selbständige Lrgelkomposition lwben. Es gibt lächerlich 'wenige nicdergeschriebene Orgelliteratnr von Lcwandowski und Tcutsch. und die ist äußerst schwächlich. Wenn unser Organist B i r n die alte Wajchiiliimelodie vertont, hat — wie sie in Hofsteinschem Satz^bei uns verwendet wird —, so beweist das ein erfreuliches Interesse unsers Organisten an den jüdischen musikalischen Motiven. Man wird dem Werk und seinem Komponisten die Achtung nicht versagen können, dafür ist Birn als gediegener Musiker bekannt und in Fach- und Laicnkrcisen geschätzt — aber diese Musik als jüdisch bezeichnen, ivird er selbst geiviß am wenigsten »vollen. Hier ist noch tüel, ja alles zu leisten. Wenn wir uns schon für die Einführung der Orgel entscheiden, dann muß auch sür sie von Juden komponiert werden. Etwas andres ist die Mitwirkung nichtjiidischer Solisten. . Man hat sie mir von mancher Seite zum Vorwurf gemacht. Darauf ist zu sagen: Wir brauchen Geld für unsre schwachen Kinder. Tarum mußten Zugkräfte für das Konzert gewonnen werden. Tie Namen der Künstler verbürgten den golvünschten-Effekt. Gäbe es jüdische Opernsänger oder Jnltrumentalisten von annähernd gleichem Ruf wie jene Mit- :¥EIi ADLER Straß«nba»inll Sonntags e l -,1s H, Drssdsn-Wsiasr Hirsch o Dis Qaat-, SpalMu.TsnzsttLtts v. Weltruf b 4 Uhr» Dar Tana als Sport // Donnerstags» Rtunion