Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 2 (1926-1927)
- Issue
- 2 (28.6.1926)
- Date
- 1926-06-28
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 2 erteindeblatt btt Israelitisch Bürgern und Bauern: stärker erwies als che wohstvollende Tendenz des markgräflicheu Pergamentes. Daß sich in -er Folgrzeit in zahlreiiilien nieißnifchen nnd Grundbesitz hatten, ist durch belegt, besondere für die Stadt Städten Inden anfhielten urkundliche Zeugnisse gut Meisien, wo sie in der Voistadt Neumarkt, Nikolüikirche, wohnten und ln der Nähe der ihre Judenschnb; besaßen. Tas 14. Jahrhundert wer wurde für schwere Leidenszeit: gleich zu Beginn, ins die Juden eine Jahr 1303, fällt i eines jener traurigen Ereignisse, die seit Jahrhunderten christliche Gemüter in Auf Weißenfee die Leiche eines mordet und dessen Blut zu sollte. Ter Fall »var nicht holt war dasselbe Gerücht :uhr versetzt hcwcn: man fand in Knaben, der von den Inden er rituellen Zwecke» vcnvendet sein der erste feiner Art; schon wieder aufgetaucht, so daß bereits Päpf Jnnocenz IV. in ausführli her Begründuirg durch eine Bull« iin Jahre 1247 diese Besä uldigung zurückwies nnd fich bei Inden annahm, allerdinl s. trotz der Bestätigung durch Gregor X., 1273, ohne Erfolg; denn diese'Anklagen bilden bis in die neueste Zeit ein unausrottbares Kapitel im großen Bereickic des Volksaberglar bens. > Tie Judenverfolgungen von 1303 wurden in den scharten gestellt durch die große Bei folgung der Jahre 1348 bis 1350, die ganz Teutschland dnrchtrbte und besonders a»rch in Meißen und Thüringen zahlreiche Opfer forderte: denn Markgraf Friedrich der Ernste teilst nicht das Wohlwollen, daß sein Urgroßvater .Heinrich der Erlauchte für die Fremdlinge getrabt hatte. Für Erfurt, G>tha, Meißen, Dresden und andere "Crte sind Judenbrände nnd Judenschlachten bekannt; für Dresden berichtet das Ehronicon parvum Dresdense: „In dem 40. jure worden dye jndin gebraut zu vaSnacht". Juden brennen — verbrennen, Ju)en schlagen — totschlagen, wurden damals terinini tectnnei für diese entsetzlichen Beschäftigungen. ÄuS manchen Olten haben wir keine Zeugnisse für die Greuel selbst, aber wii hören' ans den folgenden Jahren von Vergabungen von Judenhäirsern, Jndenschulen und Friedhöfen (so für Leipzig. Görlitz, Langensalza), ein Zeichen, daß die jüdischen Nieder! rssungen aufgelöst und ihr Besitz zum Teil von den Landesherren, zum Teil den städtischen Obrigkeiten als l-errenlos eingezogen.worden »var. Daß gerade Friedrich der Ernste so energisch gegen hie Inden einschritt, ist um so auffälliger, als er eigentlich mehr Grund hatte, sich ihrer cnzunehmen;' war ihm doch durch seinen Schwiegervater, Ka scr Ludwig den Bayern, 1320 das Judenregal fiir seine Lan»e übertragen worden. Tie deutschen Jiwen landen als des Reiches Kaimner knechte in des Kaisers besonderem Schutz. Dem Kaiser direkt iiuterstellt, sind sie seiner Kammer abgabenpflichtig, wofür er sie schützt: dieser Jirdenschutz mit seinen Einkünften ist also ebenso ein Regal, wie Straßen- und Schiffahrtszölle und andere Nützlingen, die irsprünglich dem Reichsoberhaupt allein zustanden. Wie ani ere kaiserliche Gerechtsame allmähiich an die Reichsfürsten übergingen, so auch der Judenjchntz und die Judennutzung, bzw. das Recht, Juden neu bei sich anfzuuehmen, oder, wie m in das drastisch benannte, „sich ein paar Juden zu halten". Weltliche und geistliche Fürsten, z. Bi der Erzbischof von Mainz in Erfurt, wo eine ansehnliche Judengemeinde saß, auch Städte, erwirkten si h dieses nützliche Recht, und bei Erlaß der goldenen Bulle 1356 wurde es allen sieben Kursiirsteu gewährt. 1329 erl ielt es auch unser Markgraf über die meißnisch-thüringischen Juden. Der Zeitpunkt der Verleihung steht nicht genau reft, mehrfach wird erst das Jahr 1330 angegeben. Diese U »sicherheit kommt daher, daß nicht die kaiserliche .Halipturkunl e selbst vorliegt, sondern nur drei Mandate des Kaisers, eins von 1329 an den Bischof von Nauinbnrg betreffs der Ncmmburger und Zeitzer Juden, und zwei von 1330 an die Stä! te Erfurt,' Mühchausen und Nord- Hausen nnd an die Grafen, Freiherrn und Edlen Tliiiringens,' ivoriil er ihnen anzeigt, da; er dem Markgrafen auf Lebenszeit die Juden in seinem Lande übertragen habe. Wahr- Minlich ist also die Derliihung 1329 in Pavia erfolgt, als Ludivig seinem Schwiegers >hne auch andere .Huldbeweise gab, io das Privileg über das 1 )ergwerksregal. Das Helinkleinod des Meißner Wappens, dir sogenannte Jndenkopf, hat .mit tn Religionsgemeinde DreSdett Seile '3 dem Judenregal nichts zu sckwffeu. Daß Friedrich trotz d«i damit verbundenen Vorteilen sich nicht zur Duldung der Juden bestimmen ließ, läßt sich wohl nur dadurch erklären, daß ec von der damals viel geglaubten Schuld der Juden (Herbeisührung der Pest, des Schivarzen Todes, ° durch Brnnnenvergiftung) auch überzeugt war, oder daß ihm der religiöse Eifer höher stand als der finanzielle Gewinn feiner Klasse: für letzteres sprechen seine eigenen Worte in seinein Schreiben an die Stadt Nordhausen: Die Juden sollen verbrannt werden Gott zu Lob und Ehre und der Ehristenheit zur SeligkeitI So verheerend aber auch der Stunn lvar, der über die Judcngemeinden Meißens nnd Thüringens dahinbranite, schon wenige Jahre darauf sind die Inden lvieder da. Friedrich der Ernste lvar, erst 39 Jahre alt, am 18. No vemlser 1349 gestorben; ihm folgten seine vier.Söhne Friedrich. Balthasar, Ludlvig und, Wilhelm. Ter älteste, Friedrich, übernahm die Regierung, und chm und seinen Brüdern erneuerte Karl IV., als er am 6. Februar 1350 aus dein Bautzner Fürstentage die Wettiner mit allen ihren Landen und Regalien belehnte, auch das Privileg über den Judenschiitz: er schenkt ihnen alle Juden, die in ihren Fürste»- tümern sowie auch irr den Städten Zeitz, Naumburg und .Halle ivohnen, mit allen ihren Diensten und Abgaben, mit denen sic dem König und dem -Heiligen Römischen Reiche nach Recht und Gewohnheiten verpflichtet siich, und desliiiliiit dabei, daß die Juden den Markgrafen haftbar nnd zahlungSpflichtig sein sollen für alle Dienste, Steuern und Beiträge, die sie seit seiner Errvählung zum römischen Könige dein Reiche nicht bezahlt haben. Das Privileg erhielt also ans vier Jahre rückwirkende Kraft, die dadurch nur abgeschnxicht ivurde, daß viele Zahler inzwischen totgeschlagen waren. In den fünfziger Jahren sind in den wettinischen Erblanden ansck)einend Juden noch nicht nachweisbar: in der Nirdcrlausiy, die seit 1350 teilweise, seit 1353 ganz den Wettinern gehörte, finden wir schon 1354 Juden in Guben. Bald aber verblaßte die schlimme Erinnerung an Mord, Brand und Rand, oder die finanziellen Pedürfnisse-anf christlickicr Seite waren stärker als der Rchsenhaß, - nnd auf jüdischer Seite siegte der Erwerbssinn über die Angst. Bast» wagten sich die Juden auch wieder in die -Höhle des meißnischen und thüringischen Löiven; nnd die erfolgreiche Politik IsA Ausbreitung ihres .Herrschergebiets veranlaßtc die Wettiner, auf Erschließung der nützlichen Geldquelle, die de"- Judcnschul: bot, nicht 311 verzichten.' In Erfurt lebte dcnnalS ein Jude Freudel, der in den nächsten Jahren urkundlich ziemlich häufig anstritt als Geldmanu der Markgrafen und mehrerer.Hofbeaniten. Mit ihm vereinbarten Friedrich und seine Brüder ein Gesckx»st, das sowohl der landesherrlichen Kasse zugute kommen. a»S den Juden neue Heimstätten erschließen sollte: am 20. August 1361 bevollmächtigten sie ihn, Juden in ihre Städte und Lande einzuführen, die dann geschützt nnd bei allen Rechten belassen werden sollten, die die Juden frühes in den »vettinischeil Städten gehabt hätten. Wclckrn Geschäftsgcwinn Freudel hatte, ob er Provisionen oder Tantiemen, von seinen Leuten nahm, darüber schweigt die Urkunde., Er errichtete — modern ansgedrückt — eine amtlich konzessionierte Generalagentur für Jndenansiedlung. Tie Ansiedlungsbedingungen. waren leidlich. Bor Gericht sollte für die Inden das Erfurter GeivohnheilSrecht gelten. Falls irgendwelcher Unwille lieft gegen die Juden erhöbe, wie vormals geschehen sei, »vollen die Märkgrafen niemand gestatten, gegen sie Geivalttat oder RAUM.:. INI. .INI I iimnilui! KUNST DresdnerRaumkunst V. 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