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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-03-28 · 11 (28.3.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
11 (28.3.1926)
Date
1926-03-28
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Nr. 11 mei »de bl alt der Israelitischen ReligionSgeineindc Dresden reite. F> nbc Obzwar der Friedhof dkl Judm war, mußten Hand Vorschriften fügen peinlich abzuführen, wie lichen Sächsischen bestelltes Verwalters" von 1764 fünf Talern für ein .von gcdrachtm unzeitigcn Ki die sechzehn Groschen -ul der Zwangscintreibung g bestimmt, dgß die fünf T zu entrichten seien. Die zwölf Taler für Erwachs zwölf Jahren, fünf Tals Groschen für .frühzeitige Die Abgaben ad pi»^ usn 'iml> für Früh- und Totgehl schriften bestanden auch Anfangs-waren nur kleinc c ns das täuflich erworbene Eigen!»» ie sich bei feiner Benutzlmg aller Die Begräbnisgebührcn wäre, einem Bescheid des .Churfürft Ober-Ämbtsmannes und Ambts vorgeht, wonach die Gebühr von einem Jüdischen Weibe zur Welt zwar ausnahmsweise erlassen, pios usn« aber unter Androhung ^fordert werden. Gleichzeitig wurde aler künftig auch bei Totgeburten Gebühren wurden dann 1787 aus ne, fünf Taler für Kinder unter r für Totgeburten mit» sechzehn Kinder neu und genau festgesetzt, wurden auf die Hälfte 'rmäßigi trte» ganz erlassen. Genaue Bordaz Letzen von Leichenstcinen. steinerne, ans die Erde zu legende l»r *• 111 Platten zugelass7N, die durften. Für jeden dieses von fünf Talern zu entrirs landnis hatte die Geheiiy der Judenschaft dreiz7hn dert. Erst 1771 wurden die sich aber nicht höher erheben durften. Für jedfür Erwachscn7. zwei Talc zwölf Jahren als Konzef^ stehende höhere Leichcnste^i zehn Talern gefordert - gegenüber den Juden gu I Ein schnurriger Borg Akten ein. Weil die Aufs hin zufällig vom AmtSrich daraus dessen Amtsnach' einen Anspruch auch auf ir den Namen des Toten tragen Steine war ein Konzessionsgeld tcn. Für die erste allgemeine Ere Churfürstkich Sächsische Canzlep Taler und sechs Groschen abgesvrhochstehende Leichensteine gestattet, -jils dreioiertel Ellen über, die Erde n solchen Stein waren sechs Taler r zwölf Groschen für Kinder unter ßonsgebühr abzuführcn. Für schon re wurde eine Nachlaßgebühr von man. ließ sich seine Liberalität und häufig bezahlen. ang mischt sich in die sachlichen cht über den Judcnfriedhof bis dater ausgeübt worden war, leitete fjilger Karl Gottlieb Hartzsch 1802 diesen Posten her. w7il er einige Groschen einbrachte. In einem fünf Aktenseilen langen Ge suche legte er seine Gründe dar, denen 7r wohl selbst nicht recht getraut hat. denn er stützte sic mit der Angabe, daß -er zufällig gesehen habe, daß die Jud7n ihre Gräber nicht tief genug machten, so daß zur Sommerszeit die .in dahicsiger Gegend sehr oft Lustwandeln gcheildcn .Hof«, Landes- und andern Hohen Herrschaften, wie auch größtcntheils, andern achtungSwerlh7n Personen durch die faulen Dünste eines beleibten Juden" belästigt werden und erkranken könnten. Es half ihm aber nichts. Aufseher wurde nicht er. sondern der von der 'Judcnschast vorgcschlagcnc Gastwirt Johann Gottlieb Lischke, der sich dann beim Obcramtmann darüber tr schwelte, daß ihn die Juden nicht als Aufseher, sondern .»» schicklich" als Hüter ihres Friedhofs bezeichnetcn. ' Tie Dinge nähme» allmählich ihren. gleichmäßigeren Lauf. Die Akt'» berichten nur noch über kleinere, manchmal kleinliche Streitigkeiten. Die Inden gingen nach und nach reibungsloser in der Dresdner Bevölkerung auf. In Dresden zählte man nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges IKK), am Schlüsse des achtzehnten Jahrhund'rts UM Juden. Dann ging ihre Zahl zurück. 1815 zählte die Dresdner jüdische Gemeinde nur noch 500 Köpfe, vis 1830 vermehrte sie sich auf 742 Köpfe, dann ging sie wieder auf 082 im Jahre 1837 und auf 626 im Jahre 1843 zurück-. Dann fetzt' ein langsames, aber stetiges Wachstum ein. Immerhin zählte man Ende 1891) in Dresden nur 2.'i9ö, in Leipzig dagegen 4246 Juden. Die Juden unterlagen auch im neunzehnten Jahrhundert nocks allerhand, zum Teil fchi»wflichen Beschränkungen. Kur sürst Friedrich August III., der spätere König Friedrich August II. gewährte ihnen zwar eine festere Begründung ihres Gemeindelebens, aber auch die unter ihm 1772 erlassene neue Judenvrdnung bestimmte noch, daß in Dresden kein Jude ohne besondere Erlaubnis des Landesherrn geduldet werden dürfe. Allmonatlich Mußten dii Juden ein dreifaches Verzeichnis ihrer Familien rinreichcn, damit ihre Anzahl besser überwacht werden könne. Sie dursten nur in der Altstadt wohnen. Die Neustadt und die Vorstädte waren ihnen verboten. Es bedurfte cisics ärztlichen Zeugnisses und einer besonderen behördlichen Gcn7hmignng, wenn ein Dresdner Jude im Sommer sich 'in der Umgebung der Stadt zu ferner Erbolung aufhaltcn wollte. Erst 1834 fiel dieses Wohnverbot, das uns heute wie ein Witz erscheint. Im selben Jahre fiel auch erst di' nur den Juden aüferlegte Kon zcsflonsabgabe für Neuvermählte, die die damals sehr hohe Summe von dreißig dis vierzig Talern betrug. Die Auf) Hebung ei»7r andern aus dem Mittelalter überkommenen und für die Geschichte der Juden entscheidend gewordenen Beschränkrnig hatte die sächsische Regierung schon früher vcr sucht: ein Reskript von 1818 gestattete den Juden die Erlernung zünftiger Handwerke. Am 20. Juli wurde es erlassen. aber schon am 20. Oktober mußte 'S auf dringende Vorstellungen der Innungen wieder .betgelegt". also zurückgenommen werden. Auch diese Fessel fiel erst 1834. - Einen wichtigen Fortschritt brachte, dann das Jahr 1537. Das Gesetz vom 18. Mai gestattete endlich den Juden von Dresden und Leipzig, sich in Religionsgcmeindcn z'u der einigen und gemeinsame Betimd Schnlhäuser zu haben. Dieses Gesetz wandelte, wie der jüdische Schriftsteller Emil Lehmann schreibt, zunächst in Dresden und Leipzig die Judenfchaften um in Relsgionsgemeinden, den Privalkultus in einen öffentlichen, die zuerst verbotene, dann geduldete in eine gesetzlich zugelassenc-Religion, die i-«-li>ri<> i»l,>>--,!-> in eine rec-ept». Run konnte die Dresdner Judengemeindc. die damals 1147 Köpf: zählte, an den Bau einer Synagoge denken, Nockl im Geburtsjahre des Gesetzes erwarb die Gemeinde vom Lederhändlcr Stadtrat Jädicke das Baugrundstück am Gondelhafen unter der Brühlschen Terrasse. Rach den Plänen Gottfried Sempers wurde ein halbes Jahr später der Bau vc gönnen und am 8. Mai 1840 «ingeweiht. Kurz darauf, durch ein Gesetz vom 30. Mai' 1840» wurden die schimpflichsten Formen des sogenannten „Judeneides" aufgehoben, der völlig erst 1879 beseitigt wurde.

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