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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-03-28 · 11 (28.3.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
11 (28.3.1926)
Date
1926-03-28
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 > i Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Nr. 1l .W* “ Tie staatsbürgerliche Gleichberechtigung bracht« auch den - Juden das Gesetz vom 3. Tezemder 1868, die wirtschaftliche Gleichberechtigung die Gewerbeordnung von 1869. Tas Bundesgesetz vom 3-.,Juli 1869 hob dann für das norddeutsche Bundesgebiet und in seiner Erweiterung von 1870 für das ganze Teutsche Reich alle ans der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Rechtsbeschränkungen auf und stellte fest, daß die B'fähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesver-tretung und'zur Bekleidung öffentlicher Acmter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sein solle. Tirses Gesetz scheidet zwei Zeitalter in der Geschichte der- Juden, und dar Punkt hinter dem letzten Latze dieses Gesetzes stand gleichsam als Punkt hinter einer nun abgeschlossenen Bergangekheit. In dieser langen Zeit von 1751 an füllte sich langsam, im gleichmäßigen Ablauf von Werden und Vergehen, die Erde des Judrnfriedhofes an der Pulsnitzer Straße mit den Gebeinen der Verstorbenen. Reihe legte sich hinter Reihe. Ter Weg vom Tore^her zur frisch aufgeworfenen Grrlbe wurde von Reihe zu Reihe kürzer. Ein Verzeichnis vom Jahre 1852, dem ein in Kupfer gestochener Plan des Friedhofes beigegeden ist, verzeichnet 1067 belegte Gräber und 198 noch nnbelegte, zum Teil aber schon vergebene Grabstellen. Zehn Jahre später, am 3. Mai 1862, trat der Rat an die israelitische Gemeinde mit. der Aufforderung heran, auf die Anlegung eines neuen Friedhofes dergestalt bedacht zu sein, daß der alte Friedhof spätestens mit dem Ende des Jahres 1863 geschlossen werden könne, da,er fast allenthalben von bewohnten Grundstücken umbaut sei und die Besitzer der noch freien Grundstücke diese bald zu bebauen gedächten. .Schluß folgt. r *V ✓.V

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