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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-03-28 · 11 (28.3.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
11 (28.3.1926)
Date
1926-03-28
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 41 Gemeindeblalt der Iiraelitischen Religionsgeineinde Dresden Lteuerlist?« -nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Zum Zwecke dieser Besteuerung baden die bürgerlichen Behörden den öffentlich korporiertcn Religionsgesellschaften die Lteuerlisten zugänglich zu machen. Tie Kirchensteuern werden als Zuschläge zur Entkommen« steuer erhoben. Im übrigen ist diese Materie landesrechtlich geregelt, in Lachsen durch das Gesetz über das Steuerrecht der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften vom l. Juli 1921. Der alte Dresdner Iudenfriedhof (»inr dcimatkundlichc -tudie 'itiiii .i r ö n fvu e ii’et 1 t1, Drec-scu _• „Ei.v. .dingliche Majestät untenvindet sich eine arme Judenschätt hierdurch in allertiefster Erniedrigung zu Uns; :,it legen und vor Dero allerhöchsten Gnaden-Tbron ibr Anliegen zu Landes-Bäterlicben Erbarnien zu bringen: Es sind ivir armen "ente zu aller Zeikchöchst frfimorbekümmert, das; liniere Todten, mit so großen Eosten, Zeit,-Verlauf und ltzefahr von hier weggeschatret und zum öfteren so wobl durch den 'o entfernten alß auch besonders zur Winterszeit fast nicht zu paßierenden febr geiäbrlicheir Weg des (tzepersberges auf io entsetzliche Weiße ebe fclbtc itocf» in der Erde venvabret werden, zu schänden gemachet selten sollen, worüber nicht nnr wir, foudern auch meist alle unsere absterbenden mit Tbränen senilen und diesen elenden Zustand bejammern ... Nun baden Eiv. Uönigl. Maß nach Dero.weltbekannten 4>i,iade uns bisber Dero allergnädigsten schütz allerinildreickst aiuwöenben laßen, es ist auch von uns alles nach Ew. König!. .Mas. allergnädigsten Willen und Befehlen, in allerdehmütbigster Treue »nd Geltorfam befolget worden, daß wir uns kerneren allergnädigsten Schutzes und Gnaden getrosten, auch in solcher Hachachtnngsvollen allernnterthänigsten Zuversicht nnterwinden,'nach.dem Erempel des Patriarchen Abralxuns. Allerböchit Ew. König!. Maj. um eine Grab-Stätte fußfälligst anzuflehen. Je.mehr nun der ganzen Welt Ew. Königs, Maj. gnädigstes Erbarmen und allerbnldreichfter schütz dero Lande und aller treuen Inwohner bekannt, je meh.r find wir der allergehorsamsten -Hoffnung voll, es werden Allerhöchst Ew. Königs. Maj. dieses unser allerfiißtälligst-flebentliches suchen und Bitten allermildest erhören und uns einen entlegenen Drth außer der Stadt in gehöriger Bermachung etwa hundert Ellen lang und Breit, als wesbalben wir Ew. König!. Maj. ällerclnädigstün Entschließung uns lediglich überlaßen, jedoch ganz obnmaßgeblich außerhalb Friedrichs-Stadt auf denen sogenannten Lstrauer Forwergs-Feldern bierzu alleruntertbänigst vorgeschlagen haben wollen, zu Beerdigung unserer Todten allergnädigst angedenben zu -laßen. Allerhöchst Ew. Königs. Maß erbiekhen wir nns, obschon solches allermeist sebr barte ankommet, dennoch in.zweiten Terminen eine summa von dreihundert Tblr. nicht-minder einen alljährlichen Eanonem von dreißig Tblr. aUerunterthänigst zu erlegen. Lebenslang aber werden wir nicht ablaßen, vor Ew. Königs. Maj: Leib und Leben, Gntb und Blnth aufznopfern, auch solche anergnädigste Erhörung in fnßfälligster Erniedrigung vernewnen und ersterben E, K. M. sämbtl. allbier -vonceßionierke Jndenfchait und in Nahmen derselben . . . Dreßden, den 1^. Marty 4 7~>( ktzleichzeitig giizg ein Bittschreiben an den Grafen von Brühl ab mit der „ganz dehinüthigft gehorsamsten Bitte, solches allermißfälligstes Gesuch bey Jhro König!. Maj. zu einer consolaiiten allergnädigsten Erböhrnng durch E, Ereell. allein höchsttziel vermögendes Bonvort zu befördern". Das ltzef^ich batte Erfolg. Ter Judengemeinde wurde ein Platz „ojhnweit der Prießnitz-Bach auf dem Lande vor Neustadt berf Dreßden" rtls Begräbnisplatz zugesprochen mit der Bestimmsnng. daß darauf kein Gebäude errichtet werden dürfe. Für die Ueberlasfung wurde aber weit über das jüdische Angebot hinaus ein „Angeld" von tausend Talern und außerdem die Entrichtung eines „gewissen Luanti" von jedem Begräbnis, und zwar fünfzehn Taler für jede Beerdigung eines Erwachsenen und sieben Taler für jede Bestattung eines Kindes -unter zwölf Jahren gefordert. Im Laute der Verhandlungen wurden diese Gebühren auf zwölf und fünf Taler ermäßigt, wozu je ein Taler acht Groschen und sechzehn Groschen ad pios usus. zum Besten der Kirche' besonders zu entrichten waren. Auch die Errichtung eines kleinen „Gebäudgens" als Unterkommen für den zu bestellenden Hüter wurde schließlich gestattet. Weiter -wurde vorgeschrieben, daß die Beerdigungen zur Vermeidung alles Anssehens in aller stille und möglichst in 'der Frühe vor sich gehen müßten, daß der Totengräber christlicher Religion sein müsse, daß er sich weder am Holze noch am Wildpret der nahen Heide vergreifen, noch viel Leute tun sich haben oder gar verdächtige Personen beherbergen, noch sonst allerlnind Ungebührnisse vorzunehmen sich gelüsten lassen dürfe. Die Wasserentnahme ans der Prießnitz sollte ibm gestattet, das Fischen jedoch verboten sein. llnter diesen Bedingungen erfolgte die feierliche Konzession. die Ueberlasfung des Platzes „zu immerwährenden Zeiten" am 5. Juli 1751, nachdem die Jndenschift schon im März ,">«Li Taler in Dukaten und MX) Taler in Louisdors > V» als Kanfsumme entrichtet hatte. Damit war der Begräbnisplatz an der heutigen Pnlsnitzer Straße in den Besitz der Dtesdner Jndengeineinde übergegangen, und das bedeutete in der Geschickte der Dresdner Juden einen wichtigen Schritt: es war nach jahrhundertelanger Versolgnng der erste jüdische Grunderwerb. Friedhof heißt auf hebräisch: Beth Chajim - Stätte der Lebenden. Diese Bezeichnung bekam in diesem Fall eine beinahe ironische Bedeutung: der Friedhof war die erste und immer noch einzige bleibende Stätte, die die Juden ihr eigen nennen durften, und den Toten war vergönnt, was den Lebenden noch immer versagt blieb: das Recht zur Versammlung. Jmmerhiu durften sich die Dresdner Inden einer besonderen Gunst rühmen, denn das freiere Leipzig gewährte den dortigen Juden erst 1815 einen eigenen Begräbnisplatz. Bis dahin mußten die Leipziger Inden ihre Toten nach Dessau schaffen.

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