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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1926-03-28 · 11 (28.3.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
11 (28.3.1926)
Date
1926-03-28
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 11 Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgeniein de Dresden nach dein Auszug aus Aegypten versielcn sic imnkkt/ wieder in ihre alten Hehler zurück, und bei jeder Schicksalswendung rcrzweisclten sie und bereuten ne ihre Flucht ans dein Frondienst der Pharaonen. Moses, der größte aller Volkserzieher, mußte sich immer wieder mit Geduld wappnen, um dieses im Sklaventum veibittertc und erstarrte Volk zu lenken, und schließlich verzagte er und sah ein, daß man nur mit' einem in Freiheit geborenen Volke eine wahre Kultur gründen kann. Tie Erziehung zur Freiheit ist das höchste und schwierigste Problem im geistigen Leben. Tas haben unsre Väter später in ihrer leidvollen Geschichte erkannt, und darum legten sie den größten Wert ans die Erziehung ihrer Kinder im Geiste der göttlichen Kultur, aus ihre Beehrung über die höchsten Güter des Leben?. Und in diesem Zeichen siegten sic. trotz aller Verfolgung lind aller Rot. Sie überlebten ihre Feinde und sind dis aus den heutigen Tag das Volk Gottes geblieben, nicht in dem "Sinn einer übckheblichen Sclbsteinfchäyung, sondern dadurch, daß'sie den Gottesgedanken in seiner reinsten Ausstrahltnig in ihr religiöses Leben hineinzupslanzcn suchten. Was Helsen alle Fortschritte der äußeren Kultur, wenn die innere Freiheit, die sittliche Gerechtigkeit fehlt? Tie Völker Europas irren heute umher und können sich nicht zueinander finden, weil sic den wahren Sinn der menschlichen Freiheit verlernt haben. Tie frcigcwordcnen Völker mißbrauchen ihre Macht zur Unterdrückung andrer, und auch im deutschen Volke sehen wir -den Kampf der Parteien und Interessengruppen um die Macht, um die Erringung äußerer Vorteile auf Kosten der Freiheit andrer. Ter soziale Gedanke. der allein befreiend wirken kann, wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt, und alle Machtgelttste treten in den Vordergrund. Längst überwunden geglaubte Vorurteile wachen auf aus ihrer Gruft, und alle Menschlichkeit wird .als Ideologie verhöhnt. Tnnkle Gefühle und atavistische Vorstellungen gewinnen die Oberhand, die bindende Kraft dei Volksethik fehlt, und die Einheit wird zu einer Utopie. Soll auch hier gewartet werden, dis dieses Geschlecht ausgestorben ist und ein neues, freieres Geschlecht folgt, das die Zeit und ihre Ideale richtiger erfaßt'? Min, das Pefsachfest ist ein Fest der Hoffnung und gerade wir deutschen Juden fühlen, daß die formbildenden Kräfte des Volkes, als dessen Glieder wir un, sreudig bekennen, sich als stärker erweisen werden als die vom Rassenfanatismns zersetzten Gegenkräfte, Und so gilt .da? Lied der Erlösung und der Seelenbeskeiung", das am Pcffachfest angestimmt wird, nicht nur der Vergangenheit, sondern vielleicht noch Diel mehr der Gegenwart und — der Zukunft. 1 Die rechtliche Stellung der israelitischen Religionsgesellschaften Von Rechtsanwalt Tr. Wicnskowitz. Trcsden Wie die einzelnen. Juden sich in Teutfchland erst im Laufe der Jahrhunderte ihre bürgerliche Gleichberechtigung erkämpfen mußten, so ist auch die Gleichstellung ihrer Reiigionsgemeinschaft mit den andern Religionsgesellschasten erst das Endergebnis einer längeren Entwicklung. Von der vollkommenen Rechtlosigkeit im Mittelalter hat diese "Entwicklung bis -zue vollständigen Gleichstellung mit den andern Religionsgemeinschaften in der jüngsten Vergangenheit geführt. In Sachsen z. B. wurde erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts die Lage der bis dahin völlig rechtlosen Juden eine bessere_In Desterreich war bereits 1781 und in Preußen 1787 der Leibzcll abgcfchafft worden. I» den Teilen Teutfchlands, die unter die Herrschaft Napoleons 1. gekommen waren, war die Emanzipation der Juden 1808 erfolgt, in Baden 1807, während in Preußen durch ein Edikt vom l l. März 1812 die bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den Christen erfolgte. Lachsen und andre Staaten waren dem noch nicht gefolgt. Auf dem Wiener Kongreß 1815 hatte kein Geringerer als Wilhelw von Humboldt in den von ihm ausgeardeiteten Derfassungsentwurf für Teutfchland eine Bestimmung ausgenommen, wynach den Pekennern des jüdischen Glaubens, insofern sic sich der Leisnmg aller bürger. lichcn Pflichten unterziehm. die denselben entspreclienden Bürgerrechte cingeräumt werden sollen. Für diese Verfassnnasbestimnunig erklärten sich aber nur Preußen und Dcsterreich, alle andern Staaten stimmten dagegen, und es bei blieb deshalb bei der Rechtlosigkeit der Juden in den Staaten, in denen ihre Emanzipation noch nicht dnrchgesühri war. Im Jahre 182!) wurde in Trcsden von dem Schriftsteller Tr. Bernhard Beer, der Mendelssohn-Verein gegründ't, der c? sich zur Ausgabe machte, die Gleichberechtigung der Juden in Sachsen.zu erreichen. Tie Veröffentlichung'« Becrs, mit denen er die gegen die Juden herrschenden Vorurteile widerlegte und sich für deren Gleichberechtigung cinsetzte, erregten großes Aufsehen und brachten die Frage der Iudenemanzipation in Sachsen wieder in Fluß. Alz im Jahre 1830 infolge llevergrcifcns der Inli-Revolution auf Sachsen der Minister von Einsiedel, der erklärt hatte, es werde, solange er^ an der Spitze der Regierung stehe, eine Acnderung der Verhältnisse der Juden in Sachsen nicht eintrcten, dem Mi nistcr von Lindcnau Platz machte und diesem der Auftrag Gegeben wurde, eine Verfassung zu entwerfen, regten sich wiederum Hoffnungen der Juden Sachsens auf Glcichbercchtrgung. Aber auch diese Hoffnungen wurden getäuscht, denn >-33 der Verfassnngsnrknnde vom 4. September 1831 bestimmte ausdrücklich, daß die Mitglieder der im Königr'ich ai'.fgcnommcncn christlichen Kiichengescllschaften gleiche bürgerliche und politische Rechte rrrnicßen sollten, während alle andern Glaubensgenossen an den staatsbürgerlichen Recht?» nur in dem Maße einen Anteil haben sollten, wie ihnen derselbe vermöge besonderer Gesetze zukomme. Es ist also Zn der Vcrfassnngsurkunde von 1831 die Gleichstellung der in Sachsen wohnenden Iiidcn mit der christlichen Bevölkerung ausdrücklich abgelehnt. Eine gewisse Besserung trat erst mit dem Erlaß eines Gesetze? vom 17. Angnst 1833 ein. mit welchem zum ersten Male die Juden von Landfremden zu Untertanen gemacht wurden. Später 1838 - wurde dann das Hcimatsgesetz vom 20. November 1834 auch auf die Israeliten für anwendbar erklärt und cs wurde ihnen die Pflicht zur Führung eines Namens anferlegt. Gcundcrwerb durch Juden war in gelrifscm Uinfange für zulässig erklärt worden. Ebenso war, wenn auch in beschränktem Maße, die Ausübung eines Gewerbes nachgelassen, zu welchem Zwecke sogar die Verleihung des Bürgerrechts für zulässig erklärt wgirde. Von politischen Aemiern waren die Juden aber nach wie vor ausgeschlossen. Ebenso war die Niedcrlassungsmöglichkeit aus Leipzig und Trcsden beschränkt. Turch ein Gesetz vom 18. Mai 1837 wurde den Israeliten zu Trcsden und Leipzig die Bildung einer eigenen Religionsgemcindc. zwecks Ausübung des "ullus gestattet, während cs vorher nur private Betstuben gegeben hatte. Es war das eine besondere V e r g ü n st i g u n g. die ihnen gewährt wlirde, nicht der Ausfluß der Gleichberechtigung ihrer Religionsgemeinschaft mit den christlichen Religionsgemeinschaften. 8 50 der Vcrfassungsurknnde vom 4. September 1831 hatte bestimmt, daß nur den im Königreiche aufgenomniencn oder künftig mittels besonderen Gesetzes aufznnkhnicnden ch r i st l> i ch e n Konfessionen die freie öffentliche Religionsausübung zustehe. Tie eben erwähnte Gestattung ber Ausübung des Kultus bedeutete deshalb keineswegs eine Turchbrechung. des £ 56, vielmehr sah nrcn die jüdischen Kultuscinrichtungen nut als eine Art von erweitertem Privatkultus an. * Tas Gesetz vom 3. Tczember 1868 aber hob den 8 33 der Vcrfassnngsurkunde vom 4. September 1831 auf und bestimmte dafür, daß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von dem religiösen Glaubensbekenntnis sei und daß den bürgerlichen und staatsbür- 1 V. 11 -:-\ pen Bpsenberg Serrestraße 5/7

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