Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- 10 (28.2.1926)
- Date
- 1926-02-28
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 10 (SemeinbeHatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden Geile 3 Aus vergangenen Jetten Fortsetzung der Art Von Enii Der Die Landesregierung vcmber 1795) Auskunft, ob in einer Person vereinigt Gouvernementsgericht steh^? Der Judenbesteller Ja Gouvernementsgericht an verpflichtet worden. 1789 sitzenden Fähigkeit in UeÜe als jüdischer Gouvernement (kelserie „Aus alten Akteil" l Lehmann IV udenbesteller ^erlangte (Reskript von, 11. No-r der Judenbesteller und Dolmetsch sei und warum jener unter dem cfob Löbel Sch i e war 1771 vom eines Vaters Löbel Schie Stelle ruch „wegen seiner bekannten de« rsetzung der jüdischen Sprackie" sdolmetscher. 2. 3. all, d Atr w; Juden sir Als Judenbesteller hattl, 1. Juni 1771: . 1. jeden Morgen in der stellen und zu erwar befohlen wird, die Anschläge in den? genaue Obsicht aus zu führen, dainit sie schlichene" und iilber zuzeigen, 4. ohne Legitimation bald £t von deren .. 5. neugeborene Kinder, melden, 0. bei Todesfällen Aust Festungsthorschreiber verzeichneten Juden, auszulassen hatte, au j hereinläßt, 7. berbsichtigte Heirathesi lässigkeit untersucht 8. Dafür erhält der t er sich dafür, daß er die Ausfertigungen eine freiwillige Belohfr 9. Er darf sich keine „l Beschillerungen" zu „höchste landesherrliche sofort auszuzahlen, sleißia aufzuführen, wissenhasten Besteller Philipp Aaron hatte g hoben, weil er Wachen, die zu Privatzweckcn niißbrauche dolmetsch sei und weil Jndenschulen besorge, was oder jedes anderen Juden Der Gouverneur äußerte Wer sich legitimiert, Schutz. Löbel Schie besah Polizeidiener. Armenvoigt mationsschein. Er ist Dol ^angssprache der Juden, , meinen Leben ■ sprechen. Schriftsteller". Der Gouvö Philipp Aarons wegen seinx Die Landesregierung v vom Stadtrat Auskunft dem Besteller habe. Der Rat antwortet in >797: Es giebt keine genauen Ersten Annahme des Judentje in „sehr geringer Anzahl" Vorfahren") „fertigten einest selben. Der Gouverneur Jndensachen komme ihm Anschlags". Nach dem I der Landesherr die Concess Zeit hier Durchpassirende Goiwernementskanzlei sich einzuten, was ihm zur Bestellung an- „sgeschlichene" hiesige Juden, soeise erfahre, anzuzeigen, sobald sie Namen haben, anzusicht darüber zu führen, daß der >ie auf dem Gouvernementszetrel lue er zpr Leicl>enbegleitung heruh insgesamt wieder zuni Thore bek> üi er nach seiner Instruktion von udenschulen schleunig zu besorgen, e einpassirenden fremden Juden sich nicht einschleichen, „Eingce Erlcnlbnitzzeit Dcvblckbende anzu melden, damit deren Zurden kann. besteller nichts. Wohl aber kann hier ankommende fremde Juden (t^rlaubnißscheine) löst, von diesen ung geben lassen, cufsionen, Gelderpressungen und chulden kommen lassen, hat das Interesse" zu wahren, Gelder sich redlich, untadelhaft und einem „ordentlichen und geeignet". tfgen Löbel Schie Beschwerde crihm das Gouvernement gestellt, lveil er untüchtig zum Indenausschließlich Anschläge für die doch Sache der Schulvorstehcr sei. sich hierüber (18. Februar 1798): mmt Wachmannschaft zu reinen, als Judenbesteller — wie jede? nd Nachtlvächter — eisten Legitinetsch für die gewöhnliche Ume die Juden mit einander im geeicht sür UÄbersetzung schwerer rneur beantragt die Bestrafung r- Beschwerde, erlangt (2. Mai 1796) wiederholt er die Bewandtnis, die es mit und wie nnknndc führte zur Bestellung eines Dolmest'ch. "(IO. von 1772 8 15.) Löbel Schie ist 1751 von der hiesigen Judenschaft zur Ab fcrtignng der zur Stadt kommenden fremden Juden mittelst Almosens und zur Leichenbestellung angenommen worden. Der Judenbesteller wird von den Aeltesten gleichsam als Bedienter gebraucht. Löbel Schie ist zugleich Judenschächter. Er hat unsere — des Raths — Anordnungen bisher willig befolgt und nie zu'begründeter Beschwerde Anlaß gegeben. Es ist rathsain, Besteller und Dolmetsch in einer Person zl> belassen. Darauf verordnete die Regierung (15. November 1799): Die Untersuchung gegen den Judenbesteller und sein Eheweib wegen angeblicher Ungebührniß bei Aufsuchung Antschcl Jacobs ist beim Gouvernementsgericht sortzusetzen. Philipp Aaron und seinem Advokaten ist die unziemliche Schreibart zu verweisen. <Dhie hat den Schein, der ihn ernnichtizt, Wachen zu fordern, abzugeben. Das Anschlägen gestohlener Sachen in den Judenfchulen soll künftig nicht^mehr durch den Judenbesteller, sondern durch die Axltesten und Deputirten der Judenschaft bewirkt lverden. Löbel Schie blerbt Besteller und Dolmetsch. Auch künftig sind beide Funktiynen zu verbinden, wenn sich hierfür eine geeignete Person sinder. Schie ist voni Gorrvernementsgericht und vom Rath zu verpflichten. seine Nachfolger haben Gouvernement und Landesregierung anzunehmen, - i. Diese Verordnung wurde (5. Februar 1800) den Aeltesten Veit Meyer, Samuel' Lazarus, Joel Nathan Schlesingbr, Seliginann Meyer, Joseph Kaskele und dem Jacob Löbel Schie eröffnet. Schon vorher — 7. November 1799 — hatte letzterer sich wie folgt ausgesprochen! Nach der Rathsverordnnng voni 9. November 1795 b,n nur ich berechtigt, Verzeichnisse gestohlener Sachen in Judenschulen anzuheften. Ich halte Register, sammle sie von Jahr zu Jahr, sie find oft von Nutzen. Ost habe ich ansehnliche Diebstähle entdeckt. Tie angeordnete Abänderung bringt Zeitverlust. Bis jetzt hebe ich rasch, oft in einer hatocn Stunde, die Anzeige gefertigt, übersetzt und angeschlagen. Ich habe von den hiesigen Juden und deren Verfassung genaue Kenntniß. Durch das Verbot werden mir Emolumente entzogen. Ich erhalte als Judenbesteller nur 4 Gr. von jedeni fremden Juden, der seinen Paflirschein durch mich besorgen läßt. Zu 2 Personensteuer-Terminen habe ich 3 Verzeichnisse, jedes 18 Bogen stark, einzureichen mit Ectracten den Todesfälle. Geburten, sonsttgen Verändttungen. Der verstorbene Gouverneur hat meinen zweiten «ohn Mendel Schic mir zum Adjuncten mit der Aussicht auf Nachfolge beigejetzl.' Er ist auch verpflichtet worden. Vier Monate war ich täglich bei Einrichtung der neuen Personenstener-Kataster.aus der Steuerstube tätig. Der Rat bezeugte auch, daß Jacob Löbel Schie bei Einrichtung des neuen Katasters unentgeltlich jederzeit zugegen war und Bereittvilligkeit, Dienstfertigkeit, besondere Tätigkeit und Betriebsamkeit gezeigt habe (3. Oktober 1799). Ter Lberkommissar der Generolakzife erteilt (3. Oktober 1799) Jacob Löbel Schie das Zeugnis, daß er in vierjähriger Dienstleistung die durchpassierenden Juden richtig angemelder. einem Bericht am 27. Februar Spuren von« Ursprung und der stellers. 1725 waren die Juden r vorhanden. Ter Rath („ünse,? gedruckten Anschlag wegen derbehauptete. die Direktion der und erzielte Abänderung des dsenmandat von 1746 8 V ertheilt on, die Erlaubniß für auf kurze Gouvernemenf. Die Sprachdas Erstklassige Maßanfertigung nach Modellen Kostüme /Kleider/Mäntel und Pelze DreSden-21.. Johänn-Georgen-2lllee 18 Fernruf 13367 y