Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- 10 (28.2.1926)
- Date
- 1926-02-28
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Gemeindeblatt der Israelitischen ReligionSgemeinde Dresden Nr. 10 Angehörigen und Dienstboten keinem Juden der Aufenthalt in den kurfächsischen Landen zu gestatten sei. Aber auch diese Anordnnngen des Kurfürsten stießen auf Widerstand im Rathaus. Ter Rat erklärte, daß ein Judenbegräbnisplatz Eigentum an Grund und Boden voraussetze, das zu erwerben den Juden nicht erlaubt war, und daß feine l^Lolge die ebenfalls verbotene öffentliche Religionsübung und "oie Errichtung einer Synagoge sein würde, und daß drittens, wenn man den Juden solche Vergünstigungen einräume, die Römisch-Katholischest -und die Reformierten, denen die öffentliche Ausübung ihrer Religion gleichfalls verboten war, dann ähnliche Ansprüche erheben wiirden. Die Erlaubnis, in einem gemieteten Garten vor dem Pirnaischen Tor einen Begräbnisplatz anzulegen, bekam daraufhin der Resident nicht. Auch fein Bestreben, sich in Dresden ein.Haus zu kaufen, scheiterte trotz derGunst Augusts des Starken an der Bestimmung, daß Juden keine Immobilien und Länder besitzen dürften. Schließlich verfügte, der Kurfürst aber doch „aB besondere Gnade", jedoch ohne Konseguenz für andere Fälle, daß dem Residenten Lehmann das sogenannte Posthaus auf der Pirnaischen Gaffe — der jetzigen Landhausstraße — für dreizehntausend Taler, von denen viertausend Taler als durch Waren abgegolten angerechnet wurden, auf zwanzig Jahre käuflich mit Vorbehalt des Rückkaufs überlassen werden solle. Lehmanns Sohn und der Hofagent Meyer bewohnten mit ihren Familien und Dienstboten dieses Posthaus von 1718 bis 1734. Sie errichteten darin nach Vehse „das erste ansehnliche Wechselgeschäft". Wie das Magazin der sächsischen Geschichte von 1782 erzählt, .„lebten sie darin mit einem Glanze, der fast fürstlich war, wie sie denn einen Garten hinter dem Posthause mit schönen Fon- . tänen und ein vielbewundertes Bad anlegten". Von ihrem Einzug an hieß dieses Haus im Volksmunde fortan das „Judenhaus"., Der Aberglaube spann seine Legenden darum. Das erwähnte Magazin berichtet eine „artige Schnurre", die sich in diesem Hause zutrug r „Ein Nachbar beklagte sich, daß das Leutewitzer Röhrwasser in seinen Keller trete. Der Röhrmeister färbte es rot. Als der Jude sein Wasser rot sah. glaubte er es in Blut verwandelt. Ter Pöbel hielt es für ein Zornzeichen des Himmels und drohte mit Auflauf. Lieber hätte er den Juden des Kindesmordes beschuldigt. Das Bad wurde besetzt und untersucht und man fand gefärbtes Wasser." Tie Erlaubnis, in seinem Garten verstorbene zu bestatten, erhielt Lehmann jedoch nicht, im Gegenteil sah sich August der Starke genötigt, den unermüdlichen Gegnern des Juden zu versichern, daß das Posthaus dem Residenten „bloß pfandweise auf etliche Jahre" und mit der ausdrücklichen Bestimmung, im Garten keine Leichen zu bestatten, eingeräumt worden sei. Die Juden mußten ihre Toten nach wie vor nach anderen Orten, zumeist nach Soborten in Böhmen zur Bestattung überführen. In den folgenden Jahren ließen Stände, Rat und Innungen nicht nach in ihrem Bemühen, die Juden wieder völlig aus Dresden zu verdrängen. Die Stände gingen sogar so weit, daß sie ein den Juden wohlwollendes Reskript des Kurfürsten dem Stadtrat gar nicht erst mitteilten, sondern in den Akten verschwinden ließen. Tie vereinten Bemühungen hatten schließlich Erfolg. Nach jahrelangem Hin und Her erging 1728 der kurfürstliche Bescheid, daß dem Hofjuden der Handel zu untersagen sei, mit dem Zusatz: „Wir sind überhaupt durch schärfere Verordnungen den Juden mehr Schranken zu setzen gemeint." Da- ' mit war das Schicksal der Hofjuden besiegelt. Sie gerieten in Bankerott. Der Vater Bereich Lehmann starb zwei Jahre darauf. In seiner Hinterlassenschaft fanden sich uneinbringliche Forderungen an den König Stanislaus von Polen von 104 333 Talern, an den Grafen Sapieha von 60 000 Talern und so weiter. Sein Sohn bewohnte das Posthqus noch vier Jahre. 1733 starb August der Starke. * Sein Nachfolger Friedrich August H. bewahrte den Dresdner Juden eine gewisse liberale Duldung, gegen die aber auch unter ihm Stände, Rat und Innungen unermüdlich ankämpsten. Und auch er sah sich genötigt, in einem Reskript von 1734 den Ständen die Ausmerzung des „über-' handnehmenden Judenvolkes" zu versprechen. Schon kurz nach seinem Regierungsantritt war sämtlichen durch Sachsen reisenden Juden ein Leibzoll auferlegt worden, wobei auf Bitten eines Nachkommen des Hofjuden Kinder unter zehn Jahren leibzollfrei gelassen wurden. In diesem Gesetz wird des Hofjuden Sohn Elias als „Gevollmächtigter der Judenschaft" bezeichnet, und damit war das Vorhandensein einer jüdischen Gemeinschaft und deren Bevollmächtigter zum erstenmal amtlich anerkannt. Groß war diese Gemeinde nicht, 1734 zählte sie die Insassen des Posthauses, die es noch in diesem Jahre räumten, und außer ihnen 100 in der Stadt lebende Juden. Im Jahre 1746 wurde — wiederum auf Drängen der Stände — eine Judenordnung erlassen, durch die der Handel und Aufenthalt der Juden in Dresden erneut beschränkt und der Gemeinde die Abhaltung gemeinsamer Religionsübungen verboten wurde. Geduldet wurden nur die Juden, die kurfürstliche Konzessionen hatten, und auch diese mußten Wohnung und Familienstand allmonatlich anzeigen. Die folgenden Jahre brachten dann einige Milderungen, die den guten Willen der kurfürstlichen Regierung erkennen lassen, das Los der Juden erträglicher zu machen. Die Wirren der schlesischen Kriege, in die auch Kursachsen verwickelt war, lockerten überdies die der Judenschaft angelegten Fesseln. Die Dresdner Judengemeinde wuchs und durste 1750 einen wichtigen Schritt wagen: die Gründung der Israelitischen Kranken- Verpflegungs-Gesellschaft, durch die die Dresdner Judengemeinde zum ersten Male organisatorisch zusammengefaßt wurde und deren Satzungen und Rechnungen die ältesten Urkunden der israelitischen Religionsgemeinde in Dresden sind. Im gleichen Jahre bildete sich die jüdische Beerdigungs- Brüderschaft, deren Gründung für die Geschichte der Juden in Dresden von noch größerer Bedeutung ist. Ihre erste wichtige Handlung war die Absendung eines Gesuches an den Kurfürsten um Ueberlassung eines Begräbnisplatzes. Die in verschnörkelter Schrift auf starkem Bütten geschriebene Abschrift des Gesuches bildet das erste ehrwürdige Blatt der Akten des asten Judenfriedhofes. (Fortsetzung folgt) Wir bitten unsre Gemeiademitglieder.daS Gemeindeblatt jedesmal bis zum Erscheinen der nächsten Rümmer aufzubewahren, da wir die GotteSdirnstzeiten, den Monatskalender und andre wichtige Bekanntmachungen nur noch im Gemeindeblatt veröffentlichen. Der Vorstand. 3 WritWfirlaJi Lajnqfriftiqe TerfzahFung I f S'truv'ertr. A Johannrtr. 1Q Prager Stfr. 36'