Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- 8 (29.12.1925)
- Date
- 1925-12-29
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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neues Heim zu gründen, ihr starker früherer kultureller Einfluß konnte sich nur schwer geltend machen. Ich will auch erwähnen, daß die ziffernmäßigen Lücken, die der Krieg und der Versailler Vertrag dem deutschen Judentum schlugen, vielfach ausgefüllt wurden durch die ostjüdischen Einwanderer. Ziffernmäßig war -er ostjüdische Zuzug verhältnismäßig gering.! Teils waren es die Lstjuden, die von der Obersten Heereslbitung während des Krieges als KrjegSmahnahmen zwangsweise nach Teutschland als Arbeitskchfte gebracht waren. iteiU waren cs die jüdischen Flüchtlinge' aüs der Zeit des Zusammenbruchs, als «n Osten schiverste Pogrome tobten und weitere drohten, vielfach waren es polnische Militärflllchtliitge, deren Bedarf mit -1 Jahren Weltkrieg vollauf gedeckt war. Tie Verleumdungen, die vielfach über diese Ostjuden ch die Welt' gesetzt wurden, lvären an de» Haaren herbeigezogen, und bedauerlich ist es. daß es. auch Kreise im deutschenJudentum gab. die nicht nur nicht diesen Bechuldigungen und Lügen energisch entgegentraten, sondern sie sich zu eigen machten und in den Lstjuden für sich selbst eine Gefahr erblicktenj. Tie Masse dieser Osljuden, soweit sie nicht wieder abgewoindcrt ist. isk inzwischen im Handwerk und ordentlichen Berufen seßhaft geworden und hat das gleiche Bestreben wie die Juden aus den abgetretenen deutschen Bezirken, sich wieder! eine Erislenz und ein Heini zu gründen. Reichen mir ihfien, ebenso wie itnsern jüdischen Brüdern aus den abgetretenen Bezirken, diö Hand, um sie in ihrem Bestreben zu unterstützen und zu fördern. Wenn sie auch in den heutigen Zeiten mehr oder wencher die Rolle der Nehmenden spielen niüsseni, es kommen hoffentlich bald die Zeiten, wo auch sie, wieder eine sichere Existenz hebend. uns wieder ^geben werder aus der Tiefe ihrer jüdischen Seele und aus dem Born >er'gerade bei vielen von ihnen vorhandenen wahren, tiefen lüdischcn Kultur. ' Roch ein Wott zu def Frage Versailler Vertrag und deutsches Judentum. ' j Te - Versailler Vertrag als Schlußstein des verlorenen Krieges hat über uns und die Mehrzahl der Staaten sdfwe>-'»e wirtschaftliche Röte gebracht- Ich brauche die Zeiten der Inflation, die uns nur allzu gegenwärtig sind, nicht 'im ein? zelnen! hcraufzubejchwöten. Das ganze Gebäudedes deutschen Judentums krachte. Und so wie die Rot auf dem einzelnen lastete, wurden in noch erdrückenderem Ausmaße unsre IWohltätigkeitsinstitute, unsre Lehrstätten und unsre jüdischen Gemeinden, besonders die kleineren, betroffen. Tie folgen werden wir noch lange Jahre und Jahrzehnte zu spüren haben, und die führende Rolle, die bis vor dem Kriegs das deutsche Judentum in allen jüdischen Angelegenheiten! spielte, dürfteihm auf längere Zeit, vielleicht auf imnie^, verlorengegangen sein'. ' Doch der Versailler Vertrag und die mit ihm im Zusammenhang stehenden Komplexe haben nicht nur das deutsche Judentum in seiner Struktur und Situation verändert und beeinflußt, durch die Friedensschlüsse wurden überhaupt auch direkt! jüdische Angelegenheiten geregelt und beeinflußt. Wenn wir diese Bestimmungen betrachten wollen, so müssen wir den Geist beurteilen, der bei Kriegsende borl herrschte und der in den Friedensverträgen sich kundgeben sollte^ Um Mißverständnissen vorzubeuüen: wir_dürfen den 'Geist der Verträge nicht aus dem Wortlaut des Versailler Vertrages herauslesen, wie er sich in den Bestimmungen, die sich gegen Teutschland wenden, kundgibt. Ich vielen Punkten'herrscht im Versailler Vertrag zwar noch das System der alten Politik! „Gewalt geht vor Recht" vor. Ter Sinn und die Ethik der Frieüensverträge sollten aber basieren euf dem Wr das Leben der einzelnen Jndividlicn!schoN seit langem anerkannten Grundsatz „Recht geht vor Gewalt". Wenn auch« in bezug auf deutsche Angelegenheiten dieses Prinzip erhebliche Lücken aufweist, so müssen wir doch zugestehen, daß in jüdischen fragen dem neuen Grundsatz in vielen Punkten zum Sieg verholfen wurde. Tie für das Judentum wichtigen Bestimmungen des Versailler Vertrages konzentrieren sich im wesentlichen auf zwei Probleme: Schutz-der Rechte der nationalen Minderheiten und Palästinamandat. Im Mittülalter dieses dieses Gewalt und if der Betrachten wir die eilte Angelegenheit, gipfelte die Staatsraifonin dem Grundsatz 6uius regio eins religio Ter Dreißigjährige Krieg, der uns zeigt, wohin System, geführt hat, brahte zugleich die Ueberwindun« Prinzip, das in den folgenden Jahrhunderten cchgslöst wurde durch das System Cuius regio eiu3 natio Dieser Grundsatz, d r in sich des Prinzip der trägt, führte im wesen lichen zum letzten Weltkriege sollte und niuß durch diesen überwunden werden. Al Ueberwindung dieses falschen Systems ruht die Grundlage des Rechtes ber nationalen Minderheiten, das uns! ohne daß wir uns in eine weltläufige Diskussion über den Begriff der „jüdischen Ration" einlassen wollen, um desseniwillen interessiert, weil rvir es in Polen. Galizien. Runfänien, Litauen, Estland ujw. üsw. bei den dort konzentriert wohnenden jüdischen Masse i unbedingt mit dem zu tun ^haben, was man nur als nationale Minderheit bezeichnen kann. Daß diese jüdischen Minderheitsrechte in dein Kbmplex der Fnedensverträge vrrbrieft wurden, verdanken wir zum großen Teil der Arbeit des „Comite des Delegation» julve auprfes de la Conf6renjce de la Paix", das sich am 3lj März 1919 konstituierte und »on allen jüdischen Nationalräten und durch Delegierte des amerikanischen jüdischen allgemeinen Kongresses beschickt war. Am 10. Mai 1919 unterbreitete dieses Komitee der Friedenskonferenz eine Denkschrift über die den Frieden sverträgen einzufügenden Bestimiiiungeu zum Schutze der nationalen Minderheiten. Diese Denkschrift hct auf die später erfolgte Festsetzung der Bestimmungen über die Rechte der Juden sowohl bei Abschuß der Friedens- Verträge als auch der Minderheitenabkommen mit Polen und andern Staaten entsche dend eingeivirkt. 1 Das Komitee Hot sich später als ständige jüdische Vertretung in Genf konstitu ert und bei dem Völkerbund wiederholt in jüdischen Angelegenheiten interveniert.! Tie Grundlage fü, sämtliche Minderheitenverträge und insbesondere Regelung der Rechte der jüdischen Minderheiten war der Vertrag, den die alliierten und assoziierten Hauptmächte mit Polen am 1:8. Juni 1919 abschlossen. Polin hatte sich durch Artikel 93 des Deutschen Friedensvertrages verpflichtet, diesen Vertre, zu schließen und zu ratifizieren. Wichtig ist, daß ostser Vertrag nur mit Zustimmung der Mehrheit des Völkerlundrates veränderbar ist. Bei Verletzungen der Vertragsbestimmungen darf auf Antrag eines Mitgliedes der Völkcrbundrat auf geeignete Weise einschreiten, ohne daß!>ies. als Einmischung in innere Angelegenheiten despolnischen Staates gelten dürste. Das gegenwärtige Geltungsgebiet des jüdischen Mindchheitenrechtes umfaßt also Polen, Litauen. Lettland, Estland. Türkei, Palästina. Fern, r sind allgemeine Minderheit urechte, unter die die jüdischen fallen, vereinbart mit der Tschechoslowakei, Bulgarien. Jugoslawien, Rumänien. Tie Minderheitenrechte regeln . 1. politische bürge, liche Rechte, . ' 2. die Sprachenfre heit, 3. Religionsfreiheit. Artikel 11 Satz 1 des polnischen Minderheiten») Ertrages bestimmt z. B.: Die Juden dürfen zu keiner Handlung irgendwelcher Art gezwungen werden, die eine Verletzung ihres Sabbats bedeut;t, und dürfen keine Rechtsnachteile erleiden, wenn sie sich weigern. am Sabbat vor Gericht zu erscheinen oder - gesetzlich vorgeschriebene Handlung«« auszuführen. Weiter dürfen in Polen keine allgemeinen oder örtlichen Wahlen am Sabbat stattfinden. —: Weites: regeln die Minderheitsbestin mungen! 4. Schul- und Bjldungswesen der Minderheiten, wobei uns interessiert, daß Elementarschulen aus allgemeinen staatlichen Mitteln entft rechende Beträge zugewendet werden müssen. 5. Das Recht auf eigene Einkünfte (Besteuerungßreckit). 6. Das Wanderuugsrecht. Der weitere Punkt des Versailler.Vertrages, der! Juden wichtig ist. ist die Frage des Palästinamandals die bekannte Balfou» Deklaration vom November 19! 7 wurde der Anspruch der Jiwen auf eine öffentlich-rechtlich gesicherte für uns s. Durch