Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- 4 (25.8.1925)
- Date
- 1925-08-25
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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/ Seite 4 Geineindeblaltder Israelitischen Religionsgemeinde Dresd, n - sorgung der - gemeinschaftlichen Angelegenheiten, z. B. die Vertheilung des Ostermehls, der Paradiesäpfel ob, hierzu, sowie zur Bekanntmachung obrigkeitlicher Anweisungen und höchster Befehle ist der Synagogenanschlag das sicherste und beste Mittel, wollten wir jeden einzelnen benachrichtigen, kämen wir zu spät. Beim größten Teil der Juden kommen wir durch den erkannten Verweis in Dispect und sehen uns die ohnehin sehr wenige Achtung entzogen, die uns als Aelteste erwiesen werden soll. Wir amtiren mit Verdruß und Widerwillen. Das Recht, den Trauschein zu verweigern, muß uns zustehen, weil wir prüfen müssen, ob die Ehe erlaubt ist. Es iväre auch sonst das uns obliegende jährliche, Verzeichnis der Getrauten nicht richtig aufzustellen. Bei der Verheirathung ist ein Beitrag zur Gemeindekasse zu erheben. Das ist so in allen Judengemeinddn durch ganz Deutschland. Wir brauchen Beiträge zur gemeinschaftlichen Kasse für Gerichtsgebühren, Abgaben bei Feuersbrünsten, Steuern für den Begräbnisplatz, Baulichkeiten^auf demselben, Unterhaltung und Fortschaffung armer reisender kranker Juden. Wird uns das Recht nicht belassen, legen wir das Amt nieder, das wir ungern übernahmen. Der Untergang der Kranken-Verpflegungs-Gesellschaft ist unvermeidlich. wenn die Gesellschaft der Unverheiratheten fortbesteht. Jene Gesellschaft ist höchsten Beifalls und gnädigsten Schutzes werth. — Tie Aeltesten fugten eine an sie am 3. Juli 1798 ergangene Bedeutung des Stadtgerichts in Alimentationssachen der Henriette Straffer gegen Jakob Samuel Elb bei, wonach sie dem letzteren vor Erledigung dieses Prozesses die Verheiratung mit einer andern nicht gestatten sollten. Tie Armen- und Krankenverpflegungs-Gesellschaft machte noch (16. September) vorstellig: Wir nehmen kein Mitglied auf, das nicht 18 Jahre alt ist, lassen keinen zur Krankenwacht, der nicht 20 Jahre alt ist. Tie Freiledigen nennen Contract, was Religionspflicht ist. 1760 bestand die hiesige Judenschaft bcuiptsächlich aus den 13 Familien, welche von Stand und Ansehen rvären. Tie Aeltesten haben uns unter ihrer Aufsicht das Armen- und Kränkenwesen übertragen. Wir Pflegen Jeden, ob arm oder reich. Von den Freiledigen kommen oft niv "drei bis vier Personen in Lippmanns Predigt- und Betu i stunde. Der Feldscheer Almer, besser ihatte % Jahr Arrest und nie ein: Ihre (der Unverheiratheten) Aelteftje dem Trödelmartt in Moral und langt haben,- wo Judenknaben ihrer ordentlicher Leute Kinder nicht 13. Jahre Handel treiben. Wir ne unter 18 Jahren, bekannte Zänker, aber trotzdemin Krankheitsfällen ■ Die Regierung verordnete hierasi folgendes: Die Appellation der Aeltesten sollen die Mitglieder des neuen I und .Genossen, dieses aufheben, s Krankenanstalt begnügen und es m Aellesten rrnd Deputirten sollen dar Jnstttuts zum Vortheil des älteren Krankenordnung umändern und der« nachsuchen. Sollten die Aeltesten .won Trauungsscheinen verweigern. Gegen die nun eingereichten ne verschiedentlich Einspruch erhoben, u konnte der Rat die Konfirmationstuten erteilen. -Diese-enthielt ein« erzählung der zwischen beiden Vereiste ketten. Die Vorsteher und Deputierten 1801 — um Weglassung dieser Ge sicht auf die Nachkommen: wenn es daß eine solche Streitigkeit stattgefü 60 Jahren in guter Ordnung best Nachtheil gereichen. — Eine Aendei urkunde fand nicht statt, der noch Verpflegsgesellschaft hat es nichts g Von der segensreichen Tätigkeit Kranken-Verpflegsgesellschast schon bat, zeugen folgende schriftlich nie dem Jahre 1800: Zeugnis sie beibrachten, n Patienten behandelt, n können höchstens auf senschaft Kenntnisse er- Gesellschaft — was bei ftattfindet — mit dem hmen Irreligiöse, Kinder licht auf, unterstützen sie ie eigene Mitglieder, f am 24, Oktober 1799 i en nb Nr. 4 wird verworfen, jedoch astituts, Jtzig Eybefchütz ch mit der bestehenden it derselben halten. Die Zweckmäßige des neuen i benutzen, darnach die n Bestätigung beim Rath ernerhin die Ertheilung so soll berichtet werden, tatuten wurde noch erst am 28. März 1801 -Urkunde der neuen Stavollständige Geschichtsn entstandenen Streitighaten -- am 1-1. Dezember s chichtserzählung in Rückrllgemein bekannt würde, nden, könne es dem seit ehendem Institute zum ung der Konfirmationste bestehenden Krankeneschadet. welche die Israelitische alten Zeiten ausgeübt dlwgelegten Aussagen aus Heu Alle Luxus- und Gebrauchs-Artikel im - Jüdische Büchel . Neu!' . Radio-Abteilung / Pneumette-Abteilung , . Kostenlos: Moden-Zeitung / Kinher-geitung 2 mal monatlich **+ tSItiiktt St