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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden · 1925-08-25 · 4 (25.8.1925) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden
Volume
1 (1925-1926)
Issue
4 (25.8.1925)
Date
1925-08-25
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nr. 4 sei i wirklichuug dessen, worii findet, ihr Letvn erwähl! sittliche Gebot, mahnend dan it zur Aufgabe. Tei Gute mehr nnd mehr s>e ilir gestehendes und D durch sittliche Tat leben > G'aube des Judentums a Im Judentum sind di, gegangen. Aber in diesq gekommen und zu diesen slimmtprhingeführt, datz ans die sittliche Tat gtü nur wenn er weih. datz Gö den Jnlialt seines Lebenc meindeblatt der Israelitischen Religil allein die Menschheit ihr Leben lieber ihr steht das unendliche und fordernd. Die Zukunft wird \ Sinn der Geschichte ist, datz das' Dasein besitze. Nur in ihm hat auerndes; nur das lebt weiter, was In dieser Geivitzheit liegt der u die Zukunft. Gedankew oft mannigfaltige Wege m einen sind sie immer übereinhat die Entwicklung immer be- Frömmigkeit und Gottesfurcht sich ichen, datz der Mensch Gott findet, tt.in der Erfüllung des Guten ihm gegeben hat. vielweniger nSgemeinde.Dresden Seite 8 darf, er abtr, verheyrathet in der Gesellschaft der Unverheyratheten ferner bleiben. 2. Dürfe akdon nun an keine .minder irt väterlicher Gewalt, Unmündige ohne deren Eltern Bewutztsein unb Aus Vergangenen Jetten ii. Geschichte der Israelitische« Äraukenverpflegs-Gesellschaft Aus alten Akten entnehmen.wir folgendes: „Am 2. Ab 5510 (1750) versammelten sich einzelne gottgefällige Individuen und jiitb dahin uUter-sich eins geworden, eine geschlossene Gesellscha t zu formieren, die in den rechten Wegen 1tranke zu besuche» so wandeln wollen, wie es in. allen Gemeinden Israels bcäuchlich ist." Es folgen die Statuten in elf Paragraphen. Darunter § 10: Tie Mitglieder sollen sich gut betragen, täglich beten, Sonnabends und Freitags beim Morallehrer der Gesellschaft sich einfinden, sich nicht m lt leichten Gesellschaften verbinden, von Spielern, Würfel, Billard sich fernhalten, bei 18 Gr. bzw. Tylr., ja sogar bei St afe des Ausschlusses: am Tage vor dem 1. Schewat fasten, eine Stunde vor dem Mincha-Gottesdienst im Bethaus Thillin sagen. Abends findet ein kleiner Schmaus beim Eafsirer, di > Person für 4 Gr. statt. Tie Aufnahme — 8 11,—ob reich oder arm, findet nur in der Vcrfammlung nach Stimmen« uchrheit statt. Die Gesellschaft soll sich einträchtig und liebreii) verhalten. Am 8. Thamus 5510 (1750) wurden mit Stimmenmehrheit in den Borstand gewählt: Aron Halle <d. i. Hoffaktor und Äeltester Aaron Israel), N« than Joel, Moses Hildesheim (d. i. Nathan), Rechnungsführer In diese Krankenverpflegs-Gesellschaft wurden nur ver- ( heiratete Leute aufgenommen, und dies erregte die Unzufriedenhcit der jungen, unverheirateten Leute, die am 13. Jan. 1788 eine Gesellschaft unverheirateter junger' Menschen namens „Tugendausüber" gründeten. Der Vorstand der alten Krankenverpflegs-Gefellfchc ft erhob hiergegen Einspruch' und der Gemeindevorstand schlug in den Bethäusern am 7. Juni 1799 folgende von'den Nettesten Salomon Bondi, Veit Meyer, Samuel Lazarus, Seeligm mn Meyer, Joseph Kaskele unterschriebene Bekanntmachung an: . „Aus gewissen Gründen zum Besten der Judenschaft und lmi Aufrechterhaltwng der ersten und ältesten der hiesigen Krankenverpslegungsgesells Haft, welche Uber 50 Jahre evi-J stiert zum Besten aller hier wohnenden Inden, haben wir nach reifer Ueberlegung in Zuku ist zu observieren für gut befunden und festgesetzt: 1. Datz von nun an Alle diejenigen, so sich verehelichen, vom Tage ihrer Hochzeit ia dyr Krankenverpflegungs-Gesellschaft der Unverheyrathet« n als Mitglieder nicht bleiben können, wo wir diesfalls j:dem Verlobten nicht eher die Erlaubnis zum Trauen gestatten werden, bis sich derselbe bei dem Vorsteher der Nettesten K. B. Gesellschaft gemeldet, und stehet ihm zwar frey in erwähn: e Gesellschaft als Mitglied einzuverleiben, jedoch wenn genannte Gesellschaft ihn annehmen wollen, oder als Contribuente wie die andern hier wohnenden Juden nach seinen Verm igens-Umständen jährlich beyzutragen, zur Casse der Gesellschaft sich bewilligt, auf keinen Fall Einwilligung-als Mitglieder in der Gesellschaft der Unverheyrathetcn angenommen nnd einverleibt werden. Ta wir wn der Obrigkeit den Auftrag haben in gemeiiw fchaftlichcn Angelegenheiten das Beste zu beobachten, haben wir Kraft dieses den Vorstehern der K. V. Gesellschaft, Aussicht zu haken berechtigt, und ivird solches den Vorstehern' der unverhe iratheten Krantenverpslegsgesellschaft als auch in allen Synax ogen zur Nachricht aller hiesigen Bewohner hierdurch bekam t gemacht".. . .! Dieser Anschlag erregte unter den Unverheirateten, die der seit, eil igen Jahren errichteten KrankeugesellsciMt der Ledigen ängehörten, böses Blut.^Jtzig Eybeschütz ritz den Anschlag 'ab und „schneuzte sich darein", in den andern Synagogen schnit man das Siegel aus dem Anschlag. Hieraus entspann sich ein höchst unerfreulicher Streit zwischen der Verfassern der- Bekanntmachung einerseits und Jtzig Eybesck ütz und Genossen andrerseits, und fand am 9. Juli 1799 an der Gerichtsstelle des Rates Termin statt. Das Urtsil lautett solgendermatzen: Eybeschü j hat wegen begangenen Ungebührnisses ein Neuschock (60 Gr.) Strafe und Kosten zu zahlen, alich den Aeltesten Abbitte vor Gericht zii leisten, den Aeltesten aber ist das Anschlägen von gedruckten oder geschriebenen Bekanntmachungen ernstlich zu verweisen, und sind sie zu bedeuten, bis nach Eingaüg höherer Entscheidung keine Trauungsscheine zu neriveitzern. Dagegen appellierten die Aeltesten (16. Juli 1799) auf Grund der Zudenordnung § 18, während „Israel Löbel und Eons." ihrerseits (26. Juli) anzeigten: Tie Aeltesten lassen trotz des Be botes die Anschläge in den Betstubeu der Witwe Philipp Aar in, Zahnsgasse im iveitzen Adler, Michel Kask.'l, Pfarrgafse 3. .Herz Rüben Meyer, grdtze Fisck^'rgässc. hänge». Ter Zw:ck der nengegründcten Gesellschaft der Unverheirateten w.rd solgendermatzen geschildert: Jüdische Jünglinge haben .sich versamnielt, um einen lobenswertci Bund zu errichte» und eine Gesellschaft ausübender Wo iltätigkeit zu stiften, deren Hauptzweck sei, göttliche Werke;u unternehmen, nämlich leidende Mitglieder in Krankheitsider sonstigen Unglücksfällen zu unterstützen. Beide G« sellschaften bringen Zeugnisse bei, aus denen hervorgeht, datz sie die Kranken in aufopferndster Weise pflegen und ihnen b isteheu. Auch der „Apotheker zum Mobr", Drwid Andreas Ficinus, belobt beide Gesellschaften. Die Vorsteher der „Jüdischen Armenintb Krankenverpflegs-Ge ellschaft" beschiveren sich über di6 Gesellschaft der Unverheirateten mit "folgenden Worten: » * Die Gest llschaft der Ledigen äfft uns nach. Sie hatte Anfangs nu: Morallehre und Sabbathprcdigt 'zum Zwecke. Hinter dem Rücken der Aeltesten, denen die Aufsicht über Kranke mnd lrme zusteht, errichteten sie eine zweite Krankenverpflegs-Ge ellschaft. Tie ist entbehrlich, führt zur Unordnung, Störung und Zänkerei. Es kann Keiner z>vei Gesellschaften zugesörew. . * ' Der Rat erstattete (am 18. September 1799) Bericht über die „mit vie er Animosität" geführte Streitigkeit. Es heitzt darin: es sei nicht rathjam, datz .itinder unter väterlicher-Gewalt wider Wissen der Eltern eine - Krankengesellschaft errichten. Jh,. Iljähriger Bestand ohne höchste Genehmigung sei an sich strafbar. Tie Wohltat eineriKrankenverpflegungs- Gesellschaft zur Vermeidung des Elends unter den größtenteils verarm en Juden sei nicht zu verkennen. Man wisse nicht, ob es »esser sei. die neue Gesellschaft mit der alten zu verbinden, kine gütliche Unterhandlung fei schwerlich von Erfolg. Tie Aelte ten machten noch (16. August) unmittelbar vorstellig: Es liegt uns nach 8 16 der Judenordnung die Be- Allein verkauf der Hammerschuhe Nordheimer Prager Straße St4 Das Heim des vornehmen Schuhes

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