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Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg · 1937-10-15 · 10 (15.10.1937) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Hansestadt Hamburg
Volume
13 (1937)
Issue
10 (15.10.1937)
Date
1937-10-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Jüdisches Gern« indeblatt Nummer 10 ' die Latsch-Israelitische Gemeinde über. Die große S^IÄrestlos bisnerigen Altonaer Gemeinde geht in die V e r - w a lHt^iagog neu; e': gehenden Synagogen-Verbandes Altona über, der mu gi> .(jh* Rechten und gleichen Pflichten neben die drei innerhalb (U Jeutsch-Israelitischen Gemeinde bereits bestehenden Kultusveroände tritt. Die eben erwähnten Verfassungsänderungen, die die Fürsorge für die Ritualien in der künftigen Gesamtgemeinde betreffen, sind als von wesentlicher Bedeutung in den Vertrag der beiden Gemeinden aufgenommen. Das von den Altonaer Gemeindekörperschaften stets anerkannte und von der Beerdigungsbrüderschaft Altona in Anspruch genommene ausschließliche Recht, auf dem Friedhof der Altonaer Gemeinde zu beerdigen, wird durch den Vertrag nicht gelindert; ferner nimmt der Vertrag in Aussicht, in Altona eine örtliche Bezirksstelle der Kommission für das WoHlfahrtswesen der Deutsch-Israelitischen Gemeinde einzurichten. Bis zur Neuwahl des Vorstandes der Deutsch-Israelitischen Gemeinde entsendet der Vorstand des neu zu bildenden Synagogen-Verbandes Altona eines seiner Mitglieder in den Vorstand der Gemeinde und bis zur Neuwahl des Repräsentanten-Kollegiums zwei näher zu bezeichnende Personen in das Repräsentanten-Kollegium, die in den Sitzungen des Kollegiums beratende Stimme haben.,— Auch dieser Vertrag stand in der Sitzung des Repräsentanten- Kollegiums der Gemeinde vom 7. d. M. zur Beratung. Die Beratung beider Gegenstände, der Verfassungsänderung und des Vertrages mit der Gemeinde Altona, wurde in der Sitzung miteinander verbunden und von Herrn Staatsrat a. D. Dr. Lippmann. der auf der Hamburger Seite die Verhandlungen im wesentlichen geführt hatte, mit einer längeren Rede eingeleitet. Der Redner hob die geschichtliche. Bedeutung des Verfassungs- und des Vertragswerkes hervor, das der Beschlußfassung durch das Repräsentanten-Kollegium unterliege. Die Gemeinde, die vor mehr als 100 Jahren zwangsweise aufgelöst worden sei, Werde jetzt wieder neu geschaffen. Es gelte, wie bei Begründung eines neuen Haushalts, das neue bzw. das umgebaute Haus so zu gestalten, daß es möglichst allen Wünschen seiner künftigen Bewohner entspreche. Opfer und Entgegenkommen seien daher allseitig erforderlich. Auch dem Repi asöntanten-Kollegium sei der Vorstand der Gemeinde entgegengekommen. namentlich bezüglich der vom Kollegium in der ersten Beratung der Materie geäußerten Wünsche hinsicht- iu h der Bildung der neuen Ritualkommrssion. Bezüglich der Xachbargcmeinden bemerkte' der Redner: Die Harburger Gemeinde habe.- bis vor wenigen Tagen keinen Vorstand gehabt; ei der Redner, habe die feste Ueberzeugung, daß aber jetzt der Vertrag über die Vereinigung der Harburger Gemeinde mit der Hamburger unter Uebergang ihres Vermögens an die letztere und unter Anschluß;ihrer Synagoge an den Synagogerf-Verband Hamburg zur Annahme kommen werde. Der Prediger der Harburger Gemeinde solle wie bisher auch weiter in bestimmten hannoverschen Gemeinden tätig sein; entsprechend werde' der Prejußische Landesverband sich an der Aufbringung des Gehaltes für diesen Beamten .beteiligen. — Auch mit dem Vorstande der Gemeinde Wandsbek stehe man kurz vor dem Abschluß-des Vertrages; auch der Kultus in Wandsbek werde an - den Deutsch-Israelitischen Synagogen-Verband angeschlossen ' werden; dabei sehe der Vertrag eine Prüfung der Frage vor, ob die Synagoge Barmbeck weiter fortgeführt werden solle. In diesem Zusammenhänge würdigte Herr Dr. Lippmann die verdienstliche Tätigkeit des Herrn Rabbiners Bamberger, der in Wandsbek weiter amtieren, dabei aber berechtigt und verpflichtet sein werde, auch im Dienste des Synagogen-Verbandes tätig zu sein. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden habe sich bereit erklärt, zu einem späteren Zeitpunkt an der Aufbringung des Ruhegehaltes des verdienten Rabbiners mitzuwirken. — Der Vorstand der Gemeinde Altona habe, wie er dankbar anerkenne, in entgegenkommender, freundschaftlicher und großzügiger Weise die Verhandlungen geführt, die nunmehr ihren Niederschlag in dem dem Kollegium vorliegenden Vertrage gefunden hätten, dessen in der Einleitung zu diesem Berichte geschilderte Einzelheiten der Redner näher erläuterte. Die in den Vertrag^ aufgenommenen Aenderungen der Verfassung der Gemeinde entsprächen einem Wunsche der Gemeinde Altona, laut welchem Bestimmungen, die für das Leben der Gesamtheit bedeutsam sind, an der Zentralstelle, d. Ir in der Verfassung der Gemeinde, geregelt werden müßten; daher habe der Vorstand der Gemeinde gegenteiligen Wünschen des Synagogen-Verbandes Hamburg nicht entsprechen können. Bezüglich des alleinigen Rechtes der Beerdigungs-Brüderschaft Altana auf die Vornahme von Beerdigungen auf dem Begrubnisplatze der Gemeinde Altopa handele es sich nach Auffassung des Vorstandes der Gemeinde weniger um eine Rechtsais eine Empfindungsfrage; hiei/sei der Vorstand, um allen Streitigkeiten in religiösen Dingen vorzubeugen, der Altonaer Gemeinde entgegengekommen. Der Vorstand der Gemeinde erkenne ausdrücklich die Bereitwilligkeit der Altonaer 'orthodoxen und liberalen Ifrgise an, das Vertragswerk fertigzustellen. Bezüglich der Verfassungsänderungen erkannte der Redner an, daß sie ein Kompromiß darstellten, das als die bestmögliche Regelung bei Berücksichtigung verschiedener Wünsche anzusprechen sei. Auf der einen Seite sei die Aufhebung der Kultusverbände angeregt worden; auf der anderen Seite habe man gewünscht, alles unverändert zu lassen. Aber die Zeiten hätten sich grundlegend geändert. Wenn jetzt die Verfassung der Gemeinde einer besonderen Ritualkommisjsion Aufgaben übertrage, die bisher Sache des Synagogen-Verbandes gewesen seien, so müsse dieser beachten, daß nfcben ihm in Zukunft außer der Neuen Dammtor-Synagoge ^uch der Synagogen- Verband Altona stehen werde, und daß guch im Israelitischen Tempel-Verband jetzt eine konservativere Strömung herrsche. Anderseits müsse man in den konservativen Kreisen der Gemeinde beachten, daß auch die Neue Dgmmtor-Synagoge mit ihrem verdienten konservativen Rabbiher durch die Anerkennung der neuen Verfassungsbestimmungen ein Opfer bringe. Der Redtjer hob hervor, daß Herr Oberrabbiner Dr. Carlebach wiederholt erklärt habe, daß in keiner Gemeinde Deutschlands die orthodoxen Belange so in der Verfassung der Gemeinde verankert wären, wie es jetzt n Hamburg geschehe; nirgendwo sei ein so weitgehendes Recht! der orthodöxen Rabbiner gesichert. Wenn trotzdem jetzt von Orthodoxen Aenderungsanträge gestellt würden, so müsse (ler Vorstand der Gemeinde sie zurückweisen, zumal diese Abäinderungsanträge nicht mit Gewissensbedenken begründet werden könnten, denn jedem Gewissensbedenken sei begegnet durch d|e Bestimmungen über die Zusammensetzung der Ritualkommissi|on, für welche die allmeinen Bestimmungen,, über die Zusammensetzung von Gemeinde-Kommissionen nicht gelten würdep. Auch das Repräsentanteh-Kollegium müsse sich darüber kljar sein, daß die Annahme jeglicher Abänderungsanträge dajs ganze Verfassungswerk und damitauch den Vertrag mit der Gemeinde Altona zum Scheitern bringen werde. Nach einer kurzen von Herrn G r a ä t z beantragten Verhandlungspause trat das Kollegium in diel Beratung der Vorlage ein und genehmigte nach kurzer Beratung sowohl, die Verfassungsänderungen als auch den Vertrag mit der Gemeinde Altona. Hierbei gab Herr Dr. Lippmann, um den von konservativer Seite geäußerten Bedenken zu begegnen, nochmals die Erklärung ab, daß für die neu zu bildende RitualkommisAon die Sonderbestimmungen über ihre Zusammensetzung und nicht die allgemeinen Bestimmungen der Verfassung der Gemeinde über die Zusammensetzung von Kommissionen entscheidend sein würden. Die Kommission werde insbesondere selbständig ihre Geschäftsordnung feststellen, selbst über die Wahl ihres Vorsitzenden und über die Art und Weise, wie sie ihre Beschlüsse fassen wolle, entscheiden können. Der Vorstand der Gemeinde werde kein Recht haben, hier irgendwie einzugreifen, ebensowenig bei! der Beschlußfassung über die Rituälaufsicht und deren Durchführung. Ein Konflikt zwischen dem Vorstande der Gemeinde [und der Kommission sei nicht denkbar, da sie allein io reliaösen Fragen zu entscheiden haben werde. Auf die Anfrage des Herrij Michaelis stellte Herr Dr. Lippmnnn Weiter fest, daß bei Beschlüssen der in der Ritualkomrr issiom sitzenden fünf Rabbiner keine Einstimmigkeit erforderlich sei, sondern die Mehrheit genügen werde, und regte an, daß /diese Erklärung in die Geschäftsordnung der Kommission! aufgenommen werde. Darauf nahm das Kollegium die beiden/VOfstandsvorlagen einstimmig an, nachdem Herr ÖnJP-f:udenthal die Zustimmung der liberalen Gruppa^cfes Kollegiums zu den Vorlagen im Interesse des Gemejjraefriedens und im Interesse der Anpassung an die neue Gestaltung der Verhältnisse erklärt und dem Vorstande der Gemeinde seine besondere Anerkennung für die Vorbereitung der Vorlagen ausgesprochen hatte. Namens des Vorstandes der Gemeinde sprach hierauf Herr Dr. Lippmann dem Kollegium seinen Dank für die hervorragend schnelle und sachliche Art der Erledigung der Vorstandsanträge und die Hoffnung aus, daß die Vereinigung der jüdischen Gemeinden des Groß-Hamburger Gebietes der gesamten Judenheit zum Segen gereichen und daß auch in dem umgebauten Hause alle Bewohner sich heimisch fühlen würden, worauf Herr Alexander L e v y dem Vorstande der Gemeinde den Dank des Kollegiums für die Vorbereitung der Vorlagen aussprach, der, wie der Vorsitzende des Kollegiums, Herr Dr. Urias, betonte, zwar an den ganzen Vorstand gerichtet sei, in ganz besonderer Weise aber Herrn Dr. Lippmann gelte. . .Ohne Erörterung genehmigte dann dajs Kollegium den Antrag des Vorstandes, ihn zu ermächtigen, die Vereinigungsverträge mit den Gemeinden Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg selbständig abzuschließen und etwaige Aenderungen der Verträge, die von den Staatsbehörden gefordert werden sollten, auch jetzt noch, nach der Beschlußfassung des Kollegiums, vorzunehmen.! Auf der Tagesordnung der Sitzung Standen weiterhin ein Antrag des Vorstandes der Gemeinde, die Abrechnung des Jahres 1936 und den Bericht des Revisors, für dessen Tätigkeit Herr Dr. Lippmann als Vertreter des Vorstandes der Gemeinde anerkennende Worte fand, dem Haushältsausschuß zu überweisen und erst nach dessen Stellungnahme über die Abrechnung Beschluß zu fassen; ferner ein Antrag des Vorstandes der Gemeinde, die Ahaechnung der Depositen-Kasse milder Stiftun-

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