Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 2 (9.2.1937)
- Date
- 1937-02-09
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seil* 4 G c m e i n il <• I) I a 11 d e r Dontscti-Isrnplllischon Ce me i »de Nummer 2 l.iii jeder auf eine lungere Airpcirtciiipraxis zurückblickende. Ar/t wtrd fcerade in unsern jüdischen Kamillen fällt' erlebt haben, »ii solche bedauernswerte Gcjschüpfe.%ou den Eltern mit besonders zürtlidicr Liebe gehest und gepflegt wurden Man darf sich dieses Geschehen ps\«hoipgisch wohl nicht-nur ans einem gesteigerten Mitleid mit ihrer llilfshcdürftigkcit iiimI Gehemmtheit erklären, sondern audi aus einem Ciefühl selbst ahnungsloser Mitschuld. Soldie l'.ltern Fühlen siih gedrungen, das kind. dem sie /ti diesem uuirlücklkhcn Dasein verholfen baben, tluidi besonders innige Liebe zu entschädigen, beglückt oft iiimI in ihrer Liebe immer aufs neue vertieft durch rührende Dankbarkeit der Gepflegten. - Wer hat aber als Ar/t nkht audi anderseits schweres l'nglüek ans jolcher Quelle über ganze I amilieu hereinbrechen Strien, wirtschaftliche Not Iris zum völligen Ruin? Wenn sie den Aufwand für solche pflegebedürftigen Kinder nieht ihren Erwerbsverhültnissen anpassen konnten, wenn sie sie — das darf man wohl ruhig sagen —aus übertriebener Liebe oder ans '_ falschem Schamgefühl keiner öffentlichen Anstalt anvertrauen «wler trenn *ie Sd&wuchsinnig&mit ihrem so häufig ungehemmten Geschlechtstrieb nidit con der Straße fernhalten, nicht einer für ~ie unangebrachten Freiheit berauben wollten. , Würden wir solche schwergeprüften Eltern fragen: Hand aufs Her/' Würdet ihr ilieirT" Kinder haben zum Leben wecken wollen, wenn ihr vorhe>r;vori ihrer Belastung gewußt hättet? Otler^w'irrdtd ihr noch einmal zeugen wollen in dem Bewußtsein, dal! euer Kind erbkrank /.ur Welt kommt? Dann würden sie — das i»t meine feste I eber/eugting — in ihrer überwiegenden Mehrheit antworten: Nein. Nur bei ganz wenigen dürfte blinde, instirrktmüßige Liebe siegen über hinsieht un<l Verantwortlichkeit^ - Daß der Staat! von UNcher' Sentimentalität sich fernhalten muH. ist natürlich. Bei ihm muH obeiiaiistehen. wie anderswo, SO auch' in dc«i Gesujiidhei|s.gesetzgebniig, die Sorge für ilas Volksganze, da« Verantwortungsgefühl iiir alle-seine Staatsangehörigen. Selbst wenn der eine oder andere dadurch zu Feide kommt und Opler brin-en muH, gebührt dem Staat, was dem Ganzen frommt. Er will Kraft und Mittel nicht vergeudet, sondern dem allgemeinen Wohl nutzbar gemacht sehen. So werden wir es \ erstehen, wenn der Gesetzgeber in der dem Gesetz beigegebenen Begründung sagt: „Da die Sterilisierung das einzig sichere Mittel ist. um die weitere Vererbung von Geschlechtskrankheiten rfncl schweren Erbleiden zu verhüten, muH sie demnach als eine Tat der Nächstenliebe und \orsorge für die kommende (ieneration angesehen werden. So ist das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eine wahrhaft so/iale Tat für die betroffenen erbkranken Familien.*" Wir werden dies nkht nur verstehen, sondern vielleicht sogar billigen, sobald wir uns eines noch vergegenwärtigen, daß nämlich viele der obengenannten Krankheiten bei uns Juden relativ häufig vorkommen, und sobald es uns gelingt, uns von einigen religiösen Hemmungen freizumachen. Daß all die oben aulgezählten Erbkranken nach dem neuen Fhegesundheitsgesetz auch die Unfähigkeit zur Ehe bedingen würden, war selbstverständlich zu erwarten. Nur dann gilt das Eheverbot hier nicht, wenn der andere Verlobte nachweislich unfruchtbar oder, w ie eine postklimakterische Frau, nicht mehr fruchtbar ist. Der "Staat will also dem Erbkranken nicht das Geborg'easein in einem geregelten häuslichen Elleleben verwehren, er will nur gegen untauglichen Nachwuchs •gesichert sein. Nach dem jiidischeiLReligionsgesetz ist eine Fhe mit «Hier zwischen Fertpnanzungsnnfähigen gültig, wenn vor ihrem Abechlufl dem Partner Kenntnis von diesem Manko gegeben worden war. Line Fhe darf ferner! nicht geschlossen werden, wenn einer der Verleibten an einer ansteckenden Krankheit leidet, die eine erbebliche Schädigung der Gesundheit des andern leils l^efnrehten läßt oder gar auf die Nachkommenschaft übertragbar ist. Ins Auge gefallt sind hier wohl in erster Linie tuberkulöse und venetische Erkrankungen. Dieses Verbot kann nur Seaen stiften. Fs ist dagegen nicht nur aus Unkenntnis; sondern \ ielfach ans Leichtsinn versteifen worden. Das wird für die Zu-, kuuft verhindert, sobald der Gesetzesparagraph in Kraft sein wird, der ein Ehetauglichkeitszeugnis zwingend"vorschreibt.I 1 Zur bevorstehenden Aufhebung des Grindelfriedhofes .erlassen der Vorstand des Synagogenverbandes und der Vorstand der Beerdigungsbrüderschaft der Gemeinde die nachstehenden Bekanntmachungen Im Hinblick auf die bevorstehende Aufhebung des Grindeltriedhofs legen wir es der jüdischen Allgemeinheit ans Herz, den diesjährigen nx rriS? Mittwoch, den 10. Februar, welcher von jeher als Fasttag der p»n gehalten wird, gleichfalls fastend zu begehen, soweit nichcgesundhe.itliche Rücksichten es verbieten. In der großen Gemeinde-Synagoge Bornplatz findet an diesem Tage um 4't Uhr nachmittags Gottesdienst mit Predigt des Herrn Oberrabbiners Dr. Carlebach statt. Der Vorstand des Deutsch-Israelitischen Synagogen-Verbandes Aufn. (2): Kaslan, Hamburg l>rr Orindvlfricdbof im Sdtncc Beerdigungsbrüderschaft der Deutsch-Israelitischen Gemeinde it 130 na DM33J» p » p t n*i D'napi p * n o'j-npi rfjyn p'üb i-j-in n« prn ass Mittwoch, 10 Februar1937 Der Gottesdienst findet in diesem Jahre in der großen Gemeinde-Synagoge am Bornplatz statt, u. zw. morgens 7 Uhr. Pünktlich 8.30 Uhr gemeinschaftliche Abfahrt mit Autobus vom Bornplatz nach Ohlsdorf, daselbst »Uhr, Vortrag des Herrn Oberrabbiners Dr. J, Catlebach »»j. Nachmittags 4.1S Uhr, Gottesdienst in Verbindung mit dem auf Anordnung des Herrn Oberrabbiners des Deutsch-Israelitischen Synagogen-Verbandes wegen Räumung des4 Grindel-Friedhofs anberaumten 1135 jVjlvi Ansprache "des Herrn Oberrabbiners Dr. J. C a r I e b a c h vj gegen 5 Uhr. Jedes Mitglied der Chewra Kadischa ist an diesem rrjyn verpflichtet, 5733 y>-is in das aufgestellte Becken zu legen. Die Mitglieder werden gebeten, das ,m Besitz befindliche riKIDT IPDJn mitzubringen. Der Vorstand Ludwig Joshua, Vorsitzender.