Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 3 (14.3.1930)
- Date
- 1930-03-14
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4891256-5444716-5444946--0527-4891708- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nummer 3 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Seite 5 ist Berufung an den Vorstand der Gemeinde binnen einer Woche nach Zustellung zulässig. Der Vorstand entscheidet endgültig. Findet sich ein Name auf zwei verschiedenen Wahlvorschlägen, so wird der Vorgeschlagene aufgefordert spätestens 8' Tage vor dem Wahltermin zu erklären, auf welchem Wahlvorschlage sein Name gestrichen werden soll. Geht die Erklärung «icht oder nicht rechtzeitig ein, so wird der Name auf beiden Wahloorschlägen gestrichen. Unterzeichnet ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge, so wird er von dem WahlkommiNar aufgefordert, zu erklären, unter welchem Vorschlag seine Unterschrift gestrichen werden soll. Geht die Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig ein. so wird die Unterschrift unter allen Wahloorschlägen gestrichen. Sinkt durch die Streichung einer solchen Unterschrift die Anzahl der Unterschriften unter die vorgeschriebene Zahl von 5v Wahlberechtigten, so gilt der Wahlvorschlag als nicht abgegeben. Den Unterzeichnern dex' betreffenden Wahlvorfchläge ist hiervon unverzüglich Mitteilung zu Händen ihres Vertrauensmannes zu machen. Als Vertrauensmann gilt für jeden Wahlvorschlag der erste Unterzeichner. Er ist zu allen Verhandlungen mit hem Wahlkommissar befugt. Die Wahloorschläge sind in denselben Zeitungen vom Wahlkommisiar bekanntzugöben, in denen die Auslegung der Listen bekanntgegeben war; sie sind außerdem im Gemeindebüro und in den Wahllokalen zr m Aushang zu bringen. Mehrere Wahloorschläge, welche bei der Einreichung von den Unterzeichnern oder nachträglich, und zwar spätestens am drittel Tage vor der Wahl, von den Vertrauensmännern übereinstimmend als mit einander verbunden bezeichnet werden, gelten bei der Verteilung der Sitze als eine einzige Liste. D«e Verbindung ist bei der Veröffentlichung der Wahlvorfchläge bzw. nachträglich durch Anschlag bekanntzugeben. VI. Wahl oorstand.1 [ Der Wahlkommissar ernennt für jedes' Wahllokal einen Wahlvorsteher und zwei bis vier Beisitzet.! VII. Wahl. * j . Die Wahlzettel werden von der Gemeinde hexgestellt und den Vertrauensmännern in gensigender Anzahl zur Verteilung an die Wähler zur Verfügung^ gestellt sowie in! den Wahllokalen bereit gehalten. Sie sind in einer Wahlzelle,! die von jedem Wähler einzeln zu betreten ist, in einen vor Betreten der Wahlzelle dem Wähler zu übergebenden amtlichen Umschlag zu legen. Sie werden sodann verdeckt dem Wahlvorsteher oder seinem Stelloertretr übergeben und von ihm in die Urne gelegt. VIII. Prüfung des Wah l e r g« b n i!sse s. Mehrere Wahlzettel in einem Umschlag sind, sämtlich ungültig. Die Prüfung des Wahlergebnisses durch die Mahlvorstände erstreckt sich nicht auf die Feststellung der aus die ainzelyen^ Bewerber einer und derselben Liste abgegebenen Stimmen. Diese Prüfung und daniit die Feststellung der Reihenfolge 'ber Bewerber verbleibt dem Wahlkomfnisiar. 27. Sitzung des Repräsentanten-Kollegiums der Gemeinde Dienstag, den 25. Februar 1930, abends 8yx Uhr. Anwesend die Herren L i s s e r, Vorsitzender, Blatt. Dr. Durlacher, Ezechel, Dr. Fränkel, Feiner. Heinemann, Heymann,-Jsaacsen, Dr. Kalmus, Knobloch, Dr. Lanzkron, Alexander Levy, Michaelis, Münden, Dr. Spitzer, Offen bürg, Sch indler. Schloß, Weißberg. Entschuldigt Herr Bachrach (verreist). Für den Vor land der Gemeinde anwesend die Herren AlfredLei y.Heckscher,Dr. Nathan. 1. Der Vorstand t;ilt chit, daß er (nach Maßgabe des Bcdürfnisies) einen Betrag bis zu 300 X)l als Beihilfe zu den Kosten des Gedenkbuche» jütischer Frontsoldaten beitragen werde. — Jsaacsen: Ich be instande; daß der Vorstand dem Beschluß des Kollegiums nur in einer einschränkenden Form beigetreten ist. Der Frontbund und das Eedenkbuch haben diese Behandlung, namentlich inAnbetracht der Geringfügigkeit des Betrages, nicht verdient. — Dr. Nathan: Ich habe bereits in der vorvorigen Sitzung erklärt, daß die Angelegenheit Gegenstand der Beratung des Reichsverbandes der Landesverbände lei. Inzwischen ist im Reichsverband beschlosien worden, daß die Landesverbände nach Maßgabe einer Umlage Vorschüße an den Reichsbund zahlen sollen, die in endgültige Beihilfen umzuwandeln sind, sobald die auf die Landesverbände entfallenden Beträge feststehen. Es ist durchaus möglich, daß sich dann ergibt, daß der auf uns entfallende Betrag unter 300 X)l bleibt. Der Vorstand hat also bewilligt, was erforderlich war. — Die Mitteilung des Vorstandas wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Mitteilung' des Vorstandes von seiner Zustimmung zur Einführung des bafsiven Frauenwahlrechts zum Repräsentanten-KoUegium un^er entsprechender Abänderung der H8 23 der Gemeinde wird zur Kenntnis ge- und 34 der Verfasiui nommen. Der Vorsitzende teilt mit, daß ihm eine Eingabe des Oberlehrers i. R. B a d r i a n zugegangen sei, in der dieser seine Bedenken gegen das passive Frauenwahlrecht zum Ausdruck bringt. Er könne dem Kollegium von diesem Schreiben keine Kenntnis geben; den einzelnen Eemeindemitgliedern müsie es überlaßen bleiben, sich an ihnen nahestehende Mitglieder des Kollegiums zu wenden oder im Eemeindeblatt ihre Stellung kundzugeben. — Offenburg widerspricht dem Vorsitzenden und beantragt die Verlesung der Eingabe, die sonst den Mitgliedern des Kollegiums hätte in Abschrift zugestellt werden müßen. — Der Vorsitzende lehnt die Verlesung ab. Er weist darauf hin, daß er In einem ganz analogen Fall in Uebereinstimmung mit Herrn Dr. Spitzer festgestellt .habe, daß Eingaben von Gemeinde- Mitgliedern hier nicht zum Vortrag gelangen können, es könnte eine gegenteilige Auffassung die Verhandlungen des Kollegiums sabotieren und zur Obstruktion benutzt werden. Er gebe dem Kollegium die Entscheidung anheim. Die Vervielfältigung der Eingabe sei nicht möglich gewesen, da sie ihm erst am Vormittage zugegangen sei. — Sch l o ß tritt für die Mrlejung ein. das Kollegium lehnt sie aber in der Abstimmung yb. Schloß: Dann möchte ich das Wort nehmen, um Herrn Badrian Gehör zu verschaffen. Der Redner verliest die nahezu vier Folioseiten umfassende Eingabe, in welcher 3er Versaßer seiner Befürchtung Ausbruch gibt, daß durch Einführung des passiven Frauenwahlrechts, „her durch mannigfache Vorgänge in letzter Zeit stark erschüttert! Frieden der Gemeinde weitere Trübung und Störung erfährt." Der Versqßrr bezeichnet weiter das Streben nach der Einführung des passiven Frauenwahlrechts als eine Ambition des hiesigen, jüdischen Frauenvereins, gewiße Vereinbarungen zwischen Mitgliedern des Kollegiunts in der Sache als Kuhhandel und Spiel mit ernsten, heiligen Dingen. Das passive Frauenwahlrecht vtrstoße gegen das R):ligionsgesetz, sei unnötig und nicht wertvoll genug, um die Einheit der Gemeinde zu bedrohen, sie namentlich in der gegenwärtigen Zeit ständigen Unruhen auszusetzen. Es sei unrecht, die! Versaßungsänderüng durchzupeitschen, die zudem den Stempel! innerer Unwahrhaftigkeit trage. — Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt der Redner, daß er die Ausführungen der Eingabe im wesentlichen sich zu eigen mache. Dr. Fränkel,: Es, ist das erste Mal, daß Herr Schloß aus dem Rahmen sachlicher .Polemik herausgetreten ist. Indem er die Eingabe verlas, hat er sich mit Inhalt und Form identifiziert, und darum muß ich mit der gleichen Schärfe gegen ihn Stellung nehmen. Ich kann unter keinen Umständen die Erklärung zulaßen, die Vorlage sei durchgepeitscht worden. Die Eingabe sagt, die in Rede stehende Verfassungsänderung sei ein Attentat. Ich stelle fest, daß sie in durchaus rechtkicher Form beantragt und erledigt worden und in anderen Gemeinden längst erledigt worden ist. ohne daß jemand von einem Anttentat gesprochen hätte. Am alferschlimmsten ist, daß Herr Schloß in Uebereinstimmung mit der, Eingabe den Mitgliedern des Kollegiums den Vorwurf machtl ihnen fehle jedes Gefühl für Anstand. Wer so schriftlich die Mitglieder der Gemeindeverwaltung verunglimpft, verdient eigentlich, daß man über seine sachlichen Argumente zur Tagesordnung übergeht. Das tue ich aber nicht, damit in dem Protokoll nicht der Eindruck entstehe, als hätten wir die sachlichen Argumente nicht widerlegen können. Ueber die religliüse Seite kasin man nicht rechten. Hätten, die Herren Badrian und Schloß gebeten, diese nochmals zu prüfen, so hätten wir dagegen stichts sagen können. Aber "daß» wie die Eingabe behauptet, die «Klugheit gebiete, von der Verfassungsänderung abzusehen, muß ich bestreiten. Das wäre kein Akt der Klugheit und hieße die Eemchndeintereßen mißverstehen. 2n weiten Krejsen hätte man kein Verständnis dafür, wenn auch jetzt noch dass Fraurnwahlrecht apgelehnt «erden würde. Es würde Befremden erregen in den anderen Eroßgemeinden und auch in der jüdischen Presse.! Gerade fetzt ist in Köln wieder das passive Fraurnwahlrecht durchaesührt worden, und warum soll, was in Frankfurt möglich ist,