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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1930-03-14 · 3 (14.3.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
6 (1930)
Issue
3 (14.3.1930)
Date
1930-03-14
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Nummer Seite 2 Gemeindeblatt der Deutsch gesehen, die hier nicht interessieren — kaum eine Möglichkeit, sich zur'Geltung zu bringen, ihre Anschauung oorzutragen oder gar durchzuführen. Demgegenüberverschafft das heute'geltende Wahlrecht auch den Minderheiten ihr Recht, indem es ihnen in den Parlamenten und den sonstigen Verwaltungskörperschaften Sitze anweist imVerhältniszuderAnzahlderStimmen, welche diese Minderheiten im Wahlkampf auf sich vereinen. Als Mangel dieses Verhältniswahlrechtes wird es .nun vielfach -s- und man darf wohl sagen: in jüngster Zeit immer in steigendem Matze — empfunden, datz der einzelne Wähler meistens -nicht die Möglichkeit hat, seine Stimme bestimmten Persönlichkeiten zu geben, sondern sich für die Wahl einer L i st e entscheiden mutz, auf welcher die seiner Anschauung nthcstehenden Männer und Frauen kandidieren. So wählen wir denn zum Reichstage und zur hamburgischen Bürgerschaft nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit gebundenen Liften, das heitzt 1. die um die Mandate tot Bürgerschaft streitenden Parteien erhalten jede soviel Mandate, wie der Zahl tor von ihnen aufgebrachten Stimmen zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen entspricht, und das heitzt 2. die Reihenfolge der Gewählten ergibt sich aus der -Reihenfolge ihrer Namen auf der Vorschlagsliste. Das Wahlrecht unserer Gemeinde hält die Mitte zwischen den beiden hier kur; geschilderten Verfahren. Es ist auch, ebenso wie das Reichstagswahlrecht, an das es sich anlehnt, ein Verhältniswahlrecht; aber seine Liften sind ungebunden, d. h. nicht die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt automatisch, welche 3 Kandidaten gewählt find, wenn einer Liste 3 Sitze auf Grund des Wahlergebnisses zufallen,, sondern die Entscheidung über die Auswahl der Kandidaten ist in die Hand der Wähler gegeben. Sie haben das Recht, ihr Vertrauen gleichmäßig^ allen Kandidaten zuzuwenden. indem sie den amtlichen Wahlzettel unverändert der Wahlurne anvertrauen; sie können aber auch ihr Vertrauen dem' einen oder andern Kandidaten dadurch entziehen, datz sie seinen Namen auf der Vorschlagsliste streichen. Unser Wahlrecht geht aber noch weiter. Es bestimmt, datz alle abgegebenen Wahlzettel die gleiche Stimmkraft haben sollen, gleichviel ob auf ihnen Namen von Kandidaten durchstrichen sind oder nicht; das heitzt, datz das Vertrauen, das der Wählen dürch Streichung eines oder mehrerer Namen einem oder mehreren Kandidaten entzieht, einem wder mehreren a n - -d e r n Kandidaten zugute ko m men mutz. Das wird durch die- Bestimmung unserer Verfassung erreicht, datz jeder Stimmzettel für 28 stimmen gilt. Hierbei werden die 2 8 Stimmen in der Weise auf die Kandidaten, o e r t e i l t, datz jeder zunäch st eine, d a, n n eine zweite, dann eine dritte Stimme und so fort erhält, bis die 28 Stimmen aufgebraucht sind. Der Wähler kann aber auch diese ' Verteilung selbst vornehmen, und zwar ist er in der Aufteilung der ihm zustehenden 28 Stimmen völlig unbeschränkt, er kann sie beliebig verteilen,. et kann sie auch einem einzigen Kandidaten zuwenden. Dieses Recht ist das Recht der Stimmenhäufung. Welche Möglichkeiten hat auf Grund dieser Darlegungen der Wähler? . '' 1. Ein Wahlzettel enthält die Namen von 28 Kandidaten; der Wähler gibt ihn unverändert ab. — Dann hat der Wähler jedem der Kandidaten eine Stimme gegeben. Eine bildliche Darstellung erübrigt sich. 2. Ein Wahlzettel enthält die Namen.von 1t Kandidaten. Der Wähler gibt ihn unverändert ab. Dann erhalten die 14 Kandidaten A B C D E F G HIKLMN.O 22,2222 2 22222 22 14 Kandidaten A bis O zunächst jeder eine Stimme, ^ind, da dann noch 14 Stimmen verbleibe«, erneut ein jeder eine zweite Stimme. Aehnlich erhalten oei 7 Kandidaten jeder 4, bei 4 jeder 7, bei 2 jeder 14 Stimmen. 3. Ein Wahlzettel enthält die Namen von 19 Kandidaten; der Wähler gibt ihn unverändert ab. Dann erhalten die 19 Kandidaten 1A — TI AB.CDEFG HIK LMN OPQRST 22222 22221 1 1 1 1 1 1 111 - Israelitischen Gemeinde. Kandidaten A bis T zunächst jeder eine Stimme, zusammen 19 Stimmen; sodann erhalten die 9 ersten Kandidaten nochmals jeder eine Stimme, zusammen 9 Stimmen, so datz die 28 Stimmen aufgeteilt sind. '4. Ein Wahlzettel enthält die Namen von 9 Kandidaten; der Wähler gibt ihn unverändert ab., Dann erhalten, wie der 9 Kandidaten (A — I) A B *C D. E F G fi I 433 3333 3 3 Leser nun schon leicht selbst feststellt, die 9 Kandidaten Zunächst jeder 3 Stimmen gleich 27 Stimmen, und A erhält ■ noch mit der 28: Stimme eine 4. Stimme, so datz abermals die 28 Stimmen aufgeteilt sind. 3. Nun aber macht ein Wähler von seinem Recht der , Streichung von Namen Gebrauch. In diesem Falle ist es gleichgültig, wieviel Namen der Wahlzettel vorschlägt; vor seinen Augen finden nur die Kandidaten I), E und ll .3 Kandidaten sl), E und H) ') abcDEfgH k 10 9 9 Gunst und Gnade: Dann haben wir einen Wahlzettel mit 3 Kandidaten, von denen O 10, E und II je 9 Stimmen, zusammen 28 Stimmen erhalten. 6. Ein anderer Wähler ist noch kritischer. Von allen Kandidaten, die seine Partei schon mit aller Vorsicht ausgesiebt hat, möchte er am liebsten keinen einzigen wählen. So streicht er alle Kandidaten bis auf einen einzigen; dieser Glückliche erhält somit sämtliche 28 Stimmen unseres un- 1 Kandidat (D) a b c D e f g h i zufriedenen Wählers. Bei allen diesen Beispielen hat der Wähler es dem Wahlkvmmisiar und'seinen geplagten Mitarbeitern überlasten, seine Willensmeinung oder bester: seine Willenserklärung festzustellen. ,Der Wähler kann aber auch, wie oben dargelegt, seine Willenserklärung augenfällig zum Ausdruck bringen, indem er die Zahl der Stimmen, die er den einzelnen Kandidaten zuwenden will, den Namen der Kandidaten anfügt. Das wird der Wähler aber regelmätzig nicht tun, wenn er nur eine Anzahl von Kandidaten ablehnte, im übrigen aber den restlichen Kandidaten gleichmätzig sein Vertrauen schenkt, denn dann regelt sich, wie wir gesehen haben, die Verteilung der Stimmen automatisch. Anders aber liegt der Fall, wenn der Wähler zu - nächst eine Anzahl von Kandidaten ablehnt, die ihm, genehmen aber auch nicht gleichmäßig bewertet. - 7. Dann kann er seine 28 Stimmen auf die ihm genehme» Herren und Damen verteilen. Er streicht A, B, F und C a b C D E f g 10 10 8 is 10 3 26 i 1 gibt (' 10, D 10 und E 8; oder C 15, D 10 und F 3, oder C 26, D 1 und E 1. In diesem einen Falle ist es e r - forderlich, datz der Wähler selbst die Verteilung der Stimmen vornimmt; in allen andern Fällen regelt sich _ (Forlscvung Seite 4) - *) Da die Streichung von den die Kandidaten darstellenden Buchstaben technisch schwierig ist, so werden die gestrichenen Namen der Kandidaten durch kleine Buchstaben (a, b usw.) bezeichnet.

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