Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 2 (10.2.1930)
- Date
- 1930-02-10
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Eemeindeblatt der Deutsch - Israelitischen Gemeinde. ° Nummer 2 kratischer sei, ist von der Mehrheit der Repräsentanten im ersteren Sinne entschieden worden. Es bleibt also dabei, dah der Wille des einzelnen Wählers, nicht der der Wahlkomitees. die Verteilung dG Sitze bestimmt. Von mancher Seile, besonders von der zionistischen Minorität «vergl. z. B. den Aufsatz Dr. Pinners in Nr. 20 des Familienblattes) wird in oer Beibehaltung der Stimmenhäufung vor allem deshalb etwas durchaus Undemokratisches ge.ehen, weil dadurch ven am Partei- und Gemeindeleben völlig Tesintere> ierten ein ganz unberechtigter Einfluh auf die Geschicke der Gemeinde eiugeräumt werde» Es ist nun gewih ein durchaus beachtliches Moment, nur die wirklich Interessierten entscheidenden Einsluh auf das Gemeindeleben ausüben zu lassen. Allein, es nt keineswegs berechtigt, nur denjenigen ein Interesse an-der Entwicklung der Gemeinde zuzusprechen.^wie das' Tr. Pinner tut. die sich in einer Parteiorganisation zusammengefundest haben, um durch Betätigung in dieser Organisation und durch dieselbe auf die Entwicklung der Gemeinde Einfluh zu nehmen. Eine ganze Anzahl von Gemeindemitgliedern, vor allem diejenigen, deren Weltanschauung in erster Linie religiös weniger national oder Nationalistisch eingestellt ist, will de: Gemeinde, auch ohne einer politischen Organisation anzugehören, aus innerer Verbundenheit dienen. Es ist zwar richtig, dah die Zahl der Gleichgültigen unter den Gemeinde- Mitgliedern erschreckend groh ist, dah zahlreiche Gemeindemitglieder lediglich daran interessiert sind, das; die Gemeindesteuern möglichst niedrig gehalten werden. Wenn nun aber von zionistischer Seite behauptet wird, dah gerade diese Krci e den Ausgang der Wahlen durch die mögliche Stimmenhäufung beeinflussen könnten, so entspricht das nicht den bisher gemachten Erfahrungen. Bekanntlich haben bei den letzten Gemeindewahlen im Jahre 1925 von nahezu 7000 Wahlberechtigten noch nicht 3500 abgestimmt. Tas Interesse der Mitglieder zu heben, sollte nun in erster Linie Sache der Gemeinde selbst, erst dann Sache der Organisationen sein, Man muh sich doch klar darüber sein, das;, wenn dev Krcis der am Gemeindeleben Interessierten oechältnismähig llcin ist, dies nicht nur darauf zurückzuführen ist, dah viele von den Abieitsitehenden lediglich aus Pietät und einem gewesen Stolzgefühl. Iude zu sein, aber ohne eigentliche innere Verbundenheit der Gemeinde angehören. Gar mancher von diesen Abseitsstehenden könnte an den Geschicken der Gemeinde teilnehmen, wenn er eben zu dieser Teilnahme mehr hinzugezogen! würde. Gerade aber das geltende Gemeindewahlrecht trägt z»m guten Teil zur Förderung der Gleichgültigkeit bei. Bekanntlich werden unsere Repräsentanten aus 5 Jahre gewählt.! Diese lange Wahlperiode «man bedenke, dah der Reichstag auf 4. die Hamburger Bürgerschaft auf 3 Jahre gewählt wird» findet eine gewisse Berechtigung darin, dah man die Stetigkeit der Führung der Geschäfte der Gemeinde zu wahren wünscht, die ja nicht nur in den Händen des Vorstandes liegt, bringt es aber zugleich mit sich, dah der Wähler viel zu selten durch Abgabe seiner Stimme bekunden kann, wie er Uch die Führung der Gemeinde wünscht. Wenn er nicht zu dem kleinen Kreise derjenigen gehört, die auf Grund der Berufung der Gemeindebehörden irgendein Ehrenamt in der Gemeinde bekleiden,, bleibt er also 5 Iahre lang völlig ohne Einfluh. auf ihre Leitung, und dies trägt natürlich nicht dazu bei, seine Gemeindefreudigkeit zu heben. Es liehen »ich aber sehr wohl Wege finden, hier abzuhelfen. Zunächst mühte einmal die Eemeindeöffentlichke^mit weit ^gröberem Mähe als bisher durchgeführt werden, d. h.. die. Sitzungen und Beratungen der Eemeindekollegien mühten weit mehr den einzelnen Mitgliedern zugänglich lein. Man pflegt heute die Sitzungen nur so weit öffentlich abzuhalten, als es sich um meist unwichtige, die religiöse und politische Struktur der Gemeinde nicht betreffende Fragen handelt. Häufig werden aber Beschlüsse, die rur das Verfassungsleben von ungeheurer Bedeutung sind, hinter verschlossenen Türen gefaht und dann plötzlich die Gesamtheit der Gemeindemitglieder vor eine vollendete Tatsache gestellt. Man denke nur z. B. an den in geheimer Sitzung gefahren Beichluh, die der Reuen Tammtor-Synagoge gehörigen Grundstücke zu einem sehr erheblichen Preise zu kauten, einen Beschluh, der nicht nur finanziell, sondern auch für das Verfahungsleben der Gemeinde von einschneidender Bedeutung war «Autonomie der Kultusverbände!». Ilck» möchte darüber hinaus die Anregung geben, .es in Hamburg mit dem Institut der Gemeindeversammlung' zu veriuchey. Es muh bei besonders wichtigen Fragen, die das Geiantztleben und den Aufbau der Gemeinde betreffen, eine Zwammenrufung alle Gemeindemitglieder möglich sein. Dadurch wird ihre unmittelbare Beteiligung an den Geschäften der Gemeinde herbeigeführt «nd die Gemeindefreudigkcit gefördert. Diese Gemeindeversammlung braucht nicht notwendig beschliehenden Charakter zu haben: jedes Mitglied muh aber das Recht haben, vor aller Oeffentlichkeit seine Forderungen und Wünsche vorzutragen. Aus den Aeuherungen der Gemeindemitglieder in diesem Gremium können dann die Gemeindebehörden die wahren Wünsche der Wähler nicht nur alle fünf Iahre. sondern in bestimmten Zeitabständen feststellen. Ich sehe voraus, dah man diesem Vorschlag sofort entgegenhalten wird, dah für eine Gemeinde von den Eröhenoerhältnissen der Hamburger eine Gemeindeversammlung ein Unding sei. Demgegenüber darf aber darauf hingewiesen werden, dah in manchen Gemeinden, die zwar erheblich geringer an Seelenzahl, um so stärker aber an wahrhaft interessierten Gemeindemitgliedern sind, die Gemeindeversammlung ein selbstverständliches, in der Verfassung vorgesehenes Institut ist. So hat z. 18. die Religionsgesellschaft in Fxankfurt a. M. das Institut der Gemeindeversammlung. In Bayern gibt es kaum eine Kultwahl ohne sie. Die Frankfurter Gemeindeversammlung ist stets von vielen hundert Mitgliedern besucht, da -dort jeder an dem Leben der Gemeinde teilzunehmen pflegt. Es darf schliehlich auch darauf hingewiesen werden, dah bereits im Synagogenverbänd die Schaffung einer Mitgliederversammlung geplant gewesen ist. Ebenso hat die Portugiesfchjüdrsche Gemeinde in Hamburg' eine Gemeindeversammlung, die allerdings die Stellung des Repräsentanten-Kollegiums «innimmt. Aus der Bibliothek der Gemeinde. Von Prof. Tr. Isaak Marion. II. Jonathan Eybenschütz <1690—1764) war von 1749 bis zu seinem Tode Oberrabbiner der Drei-Gemeinden. Er ist. mit Ausnahme des Wilnaer Gaons R. Elia, neben R. A.r j e L ö b den Ascher, dem Verfasser des n’ix muff' die bedeutendste talmudische Autorität des Judentums seit dem 18. Jahrhundert bis heule, so bedeutend, dah er im Osten nicht anders als R. R a b b i I o n a t h a n'genannt wird. Jonathan hatte viel unter den Kämpfen zu leiden, die R. Jakob Emden gegen ihn heraufbeschwor. Wie der Hamburger Schriftsteller Moses Mendelson in seinem Werke 'ZS «Amsterdam 1872, S. 242) im Namen seines Vaters, des stellvertretenden Oberrabbiners R. M e - nachem Mendel Frankfurter, berichtet, „hat R. Jonathan den Spott und die Schande, die sein Gegner auf ihn häufte, sich nicht zu Herzen genommen. Nur. sagte er. bin ich sehr ärgerlich auf ihn. dah er mir so viel teure Zeit zum Lernen genommen hat." Trotzdem hat R. Jonathan zahlreiche bedeutende Werke geschaffen, die. mit Ausnahme des nny rm^ und. des ’n1?Di vna> alle erst nach seinem Tode erschienen sind. Von einer Anzahl seiner Werke, die in unserer Bibliothek vorhanden sind, soll hier die Rede sein. 1. ’ma< Kommentar zum Schulchan Aruch Jore Dea, bis 8 111. Altona 1763, folio, 330 S. «Gedruckt bei Aaron den Elia Kaz): 2. Aufl. Zolkiew 1803, folio, 248 Seiten. 2. D*»mm D’*viX' Kommentar zum Schulchan Aruch Choschen Mischpat. 2 Teile. Karlsruhe 1775, folio, 762 u. 10 S. Herausg. von dem Enkel des Verfassers. R. Israel den Nathan Rate Eybenschütz, Rabbiner in Lichtenstadt. 3. Pai nny’- Predigten, gehalten in Metz und in den Drei-Gemeinden. 2 Teile, Karlsruhe 1778, 4°. mit vielen Approbationen, darunter auch von R. Arje Löb ben Ascher, dem Verfasser des.i'»,x mxv- Auherdem 6. Auflage. Wien 1818, 4°. — Das Werk ist eines der bedeutendsten der älteren homiletischen' Literatur. Es ist bemerkenswert, dah R. Jonathan sowohl als Talmudist wie als Darschan «Prediger) k der Gröhte seiner Zeit war und damit Vorzüge besah, die, wie man weih, selten zusammen angetroffen werden. ' 4. jimTnanN' Homiletische Erklärungen zu den Haftarot des ganzen Jahres und zu den Klageliedern «mit dem besonderen Titel rviaa ]V?x) 2 Teile. Hamburg 1766, 4°, «gedruckt bei Konrad Jakob Spiering): 5. nainx 'za- Erklärungen zum Jad hachasaka des Maimonides über Eherecht, nebst Responsen. 3 Teilt. Prag 1819, folio. 6. a-aain^ aiB ar pia^n bv a'viiN' Novellen zu Maimonides über Festvorschnften. Berlin 1799, 4°.