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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1930-01-13 · 1 (13.1.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
6 (1930)
Issue
1 (13.1.1930)
Date
1930-01-13
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nummer l ©emeinbebtatt der Deutsch Israelitischen Gemeinde. Seite 3 die Herren Bach rach und Entschuldigt: Schindler. 1. Nach Genelimigung des Protokolls teilt der Vorsitzende mit, datz das Kollegium in einer gröberen Anzahl von Fällen repräsentative Pflichten erfüllt habe, die von den verschiedenen Mitgliedern des Kollegiums übernommen worden seien. , 2. Bürowahl für den Rest der Wahlperiode. Zirm 1. bzw. 2. Vorsitzenden sowie zu Schriftführern werden die Herren A. Lisser. A. Leon, Tr. Kalmus und Münden einstimmig wiedergewählt. 3. Antrag des Vorstandes der Gemeinde auf Bewilligung eines Betrages von 4574 RM. für die Inneneinrichtung des Physik- und Chemiesaales der Israelitische» Töchterschule. Schlob: Ich habe vor wenigen Tagen Gelegenheit genommen, 'die Einrichtung zu besichtigen. Es ist hier mit käappesten Mitteln, etwas Ganzes und Hervorragendes geleistet worden. Der Saal mitsamt seiner Einrichtung gere cht der lSchule nur zur Ehre. Ich empfehle die Annahme des Vorstands-Antrages: — Entsprechend wiro beschlossen. > 4. Religionsunterricht an den höheren Staatsschulen. Bekanntlich hat die Oberschulbehörde an mehreren höheren Staatsschulen jüdischen Religionsunterricht eingeführt. Sie handelt in allen mit diesem Unterricht zusammenhängenden Fragen im Einvernehmen mit der Gemeinde. Zu diesem Zweck haben die Gemeindebehörden einen aus Mitgliedern des Vorstandes und des Repräsentanten-Kollegiums bestehenden Ausschuh eingesetzt, dessen Mandat ursprünglich nur bis zur Einführung des Religionsunterrichts gelten sollte. Der Vorstand beantragt jetzt, cs bis zur Neuwahl des Kollegiums zu verlängern, damit ein endgültiger Ausschuh erst nach den Wahlen bestellt zu werden braucht. — Das Kollegium stimmt! dem Antrage zu, nachdem auf Anfrage des Herrn Dr. Spitzer Herr Dr. Frankel erklärt hat., dah der I Religionsunterricht vom Staat in Fühlungnahme mit der Gemeinde eingerichtet worden seit 5. Die Frage der Gewährung von Zuschüssen für Iugendsahrten und der Schaffung eines Paläslina-Reileftipendiums für jüdische Lehrer und Lehrerinnen in Hamburg war in der Sitzung des Kollegiums vom 15. Oktüber 1929 dem Haushaltsausschuh überwiesen worden. Zwischen dem Haushaltsausschuh und dem Vorstande der Gemeinde ist inzwischen eine Verständigung dahin zustande gekommen, dah für das Etatsiahr 1929-30 dem Landesausschuh der jüdischen Jugendvxreine 1000 RAI als Fahrtenzuschüsse zur Verfügung gestellt unp das Palästina-Reisestipendiumiin Hohe von 500 RAI geschaffen werden soll, wobei die erforderlichen Mittel den Dispositionsfondsder beiden Gemeinde- Kollegien entnommen werden sollen. — Demgemäh beantragt der Vorständ beim Repräsentanten-Kollegium. Lisser: Der Ordnung wegen möchte ich feststellen, dah die Anregung zur Gewährung der Fahrtenzuschüsse und zur Schaffung des Palästina-Reisestipendiums aus dem Kol- Zerium he^vorgegangen ist. Dr. K a I m u s: Ich beantrage die Einsetzung eines-, .besonderen Ausschusses, welcher über die Vergebung des Stipendiums beschliehen, von den Stipendiaten einen Bericht entgegennehmen und auch sonst die mit dem Stipeydium zusammenhängenden Angelegen- ■ Feiner: Ich habe schon in der -für das Palästina-Reisestipendium ausich politisch auf eiyem anderen Stand- Kalmus stehe. Ich bin auch für Ausschusses, denn die Auswahl des zwischen solchen Bewerbern erfolgen. heiten erledigen soll, vorigen Sitzung mich gesprochen, obwohl punkt als Herr D>j. die Einsetzung eines Stipendiaten muh welche durch ihre Studien dafür oorgxbildet sind, dah sie mit Gewinn aus dem Heiligen Lande zurücklehren. Ich verspreche mir vor diesen Reiseü eine reiche Befruchtung de; jüdischen, insbelindeie des biblischen Unterrichts. —Das Kollegium stimm dem Doppel-Anträge des Vorstandes und der Linse tz u y g des Ausschusses zu und entsendet in ihn gleichzeitig die Herren Feiner und Dr. K a l ni u s. 6. Wahlordnung für die Wahlen zum Repräsentanten- Kollegium im Mäi; 1930. Die vom Vorstande vorgelegte Wahlordnung regcli die Einzelheiten der Vorbereitung und der Durchführung Wahlen auf Grund der Vorschriften der Verfassung der Gemeinde. Der Entwurf der Wahlordnung ist in den Mitteilungen der Gemeinde am 23. November 1929 veröffentlicht worden: er sieht insbesondere die Schaffung amtlicher Wahlzettel und die Einführung der -Wahlzelle vor, wie in dem Bericht über die letzte Sitzung des Kollegiums vom 15. Oktober 1929 (Nr. 11/1 1929 des Eemeindeblattes) berichtet wurde. Dr. Kalnius: Ich beantrage, dah die amtlichen Wahlzettel nur in den Wahllokalen - zur Verfügung der Wähler bereit liegen. Nur so ist jede Beeinflussung des -Wählers unmöglich, auch wird dann vermieden, dah die Wahlzelle! in grohen Mengen vor den Wahllokalen verteilt und von den Wählern iortgeworfen werden. A. Leon: Der Verfassungsaüsschuh hat den Antrag des Herrn Dr. Kalmus schon früher geprüft und als unzweckmätzig abaclehnt. Dr. Fränlel: Die von Dr. Kalmus befürchteten Milzitände werden - nicht eintreten, wenn, was selbstverständliche Pflicht ist. die Kandidaten die Wahl anständig s betreiben. Auch die Parteien könnten sich darüber ve.ständigen. dah sie auf die Verteilung non Wahjzcttcln vor den Wahllokale verzichten. Dr. Spitzer: Die Freiheit der Wahl und die Hütung des Wahlgeheimnisses erfordern die Annahme des Dr. Kalmusschen Antrages. Die technischen Schwierigkeiten sind bei Einrichtung genügender Wahllokale zu umgehen. Warum obliegt dem 'Wahlkommissar allein die Feststellung de; Wahlergebnisses? Dr. Tannenwald: Das ist aus technischen Gründen erforderlich. Aber die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt' öf»entlich. j Dr. Fränlel: Wir müssen den Wählern die Teilnahme an der Wahl erleichtern, zumal das Recht der Stimmeuhäufung einige Kenntnis erfordert. Da in diesem Jahre die Jugendlichen zum ersten Male und wahrschcint'ch auch die Fragen in gröherer Zahl als bisher an den Wahjen .teilnehmen, so ist es wünschenswert. dah der Wühler seinen Wahlzettel nicht erst im Wahllokal erhält. — linier Ablehnung des Antrages Dr. Kalmus wird die Wahlordnung Unverändert a n - genommen. 7. Wahlen zum Vorstände der Gemeinde. Mit dem 15. Februar endet die Amtsperiode der Mitglieder^ des Vorstandes Alfred Levv Dr. Samson und Philipp. In den vorbereitenden WaHausschuh, der nckch der Verfassung der Gemeinde zu bcsiycllen öl. entsendet das Kollegium die Herren Mündeis. Dr. Frankel. Offenburg. welche von den Herren Leon, Feiner. Ezechel gegebenenfalls vertreten werden. ' 8. Der Vorstand der Gemeinde beantragt, in das demnächst neu zu bearbeitende Statut der Israelitischen Töchterschule die nachstehende Fundamentaldestimmung aufzunehmcn: ..Die Schule ist nach deck Vorschriften und im Sinne des überlieferten Religionsgesetze; zu führen. Zur Abänderung - diessri Bestimmung ist ein übereinstiminender, mit Zweidriltel-Mehchcit in beiden Kollegien gefotzter und nach Ablauf von mindestens 4 Wochen wiedetholter Beschluh des Vorstandes und des Repräsentanten- Kcll giums erforderlich." Ein Antrag Michaelis auf Verweisung der Akaterie i» die geheime Sitzung, weil in der Aussprache Dinge erörtert werden könnten, die besser nicht vor der Oefsenklichkeit gesagt werden, wird mit 12 gegen 7 Stimmen, abgelchnt. Offen bürg: Wenn dem Kollegium ein Neues Statut der Töchterschule mit der-hier beantragten Fundamentalbestimmung vorgelegt würde, würde 'sie nicht weiter auffallen. Weshalb aber bringt der Vorstand der Gemeinde diesen Antrag allein? Zu leicht könnte man folgern, dah die Schule bisher nicht im Sinne des überlieferten Religionsgesctzes geführt wurde, und mit solcher Folgerung ihren Gegnern Wasser auf die Mühle liefern. Das möchte ich nicht tun. Besteht Aussicht. 'da!h bei Annahme de; Antrages die Mädchenrealschule in der Bieberstrahe mit der unseren vereinigt wird-? Lisser: Das Büro des Kollegiums hat ais der Beratung dieses Antrages innerhalb des'Vorstandes tcilgenommcn. daher kann ich auf die Frage des Vorredners erwlt ern: Die von Herrn'Oüenburg be'ürchtctc Möglichkeit falscher Schlüsse besteht nickst, denn über die religiöse Führung der Töchterschule besiyden wir uns im Kollegium in erfreulicher Uebereinslimmunä. Der Vorstand will aber genau umschreiben, was tatsächlich bereits rechtens iit und besteht. Der Wunsch nach dieser Firierpng iit von der Elternschaft an den Vorstand der jEemeinde herangetragen worden. Dadurch schafft der Vorstand Kautelen für die orthodoren Kreise,.die Geltung haben Iwerden, solange das Kollegium deren Interessen zu schützen -haben wird. Ob der Elternschaft einer anderen Schule mit der 'Bestimmung Genüge geschieht. vermag ick, nicht zu beurteilen und kann auch unsere Entschlixszung nicht beeinflussen: Dr. Spitzer: Diehier oorgeschlagene Bestimmung' sind Worfe ohne wirklichen Inhalt. Die Gemeinde hat infolge ihrer Organisation keinen Rabbiner, der, berufen ist. zu sagen, was das Religionsgesetz aussagt. Ferner hat die Hauptbestimmung des Vor- >

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