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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1929-03-12 · 3 (12.3.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
5 (1929)
Issue
3 (12.3.1929)
Date
1929-03-12
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Nummer $ Gemeindcblatt d w Deutsch - Israelitischen Gemeinde. Anmelkungen neuer Schülerinnen fxtjc im Schulhause, 6 atolinenstr. 35. entgegen g Wir veriieksen besonders auf die Real Bom 1. ilpril 1929 an sind die Grün! betragt das Schulgeld 12 Mk. monatlich. Jsraelsittsche Töchterschule. , Avrjl 1929 werden an allen Schul!lagei von 11' r—12' 2 Uhr lünommen. '! i Ichulklassen VI — l (Untersekunda) unserer Höheren Mädchenschule, d^chul- und Polksschulklassen schulgeldsrei. Für die übrigen Klassen ' ■ * Ter Schulvorstand. Seite 3 Staat^schulen wird." jüdischer Religionsunterricht beantragt e Lestr diese Notiz beachtet m.b ihren Umfange sich klar gemacht habe iV Tieie en hoffentlich den Anfang eit er planirfassung eines grohen Teils her jüdil rgs und vamit einer Erneuerung »des Das Schulwerk, das jetzt planmöhig a»siit keine Parlciaiigelegenhcit, n cht Auf- Ob wohl vre Inhalt in vollem wenigen Sätze bedien mähigen religiösen schen Jugend Han religio len Hebens, gebaut werden soll gäbe irgendeiner 9 ichtung im Judentum, londe^n L iarfje der gesamten Gemeindi. der Vorstand der an den beantragt sher ernd Zeit nach der Vorweg äuheren es. dah lEs ist daher lebhaft zu begrüzen, vah «ötneinde, von dieser . Ueberzeugusig durchs drungen, die Eins ih :ung des Religionsunterrichts höheren Staatsschr le r bei der Oberichulbehörde ' hat, und es ist drin rend zu wünschen, dah der b folgreich beschrittenc Weg nun auch bei der praktischen Durchführung der von d'r Oberschulbehörde^ gewiesenen Richtlinien zu Ende gegangen I >ird. Die Heilung der Gemeinde-bei diesem Bestreben;u unterstützen,, ist die Pflicht aller . beteiligten. Faktoren, 1 icht zuletzt der jüdischen Elternschaft, für die diese Zeilen ii erster Linie geschrieben sind. Für die Elten steht die Frage nach Ort' r des Unterrichts, nah dem Lehrpensum und endlich Lehrerpersönlichkeit, Naturgemäh im Vordergründe, sei bemerkt, dah yhie Anzahl von Schulen aus Gründen für den/Unterricht fortfallcn dürfte, sei überhaupt kein Rel gmnsunterricht, also auch kein christlicher, in ihnen erteilt wi d! (beispielsweise die Lichtwarkiciulej,'sei es. dah die Zahl Dir jüdischen Schüler so gering ist. dah selbst eine Zusamr leifassung in Gruppen nicht it Frage kommt. Für diese Schüler wird der bisher beschritt ne Weg, Erfassung in beso, deren Religionsschulen, weiter der. gegebene sein. In de i enigen Schulen dagegen, in dl neu eine genügende Teilnehr p rzahl vorhanden ist, soll dei Unterricht — das. ist lei Sinn der Verfügung — innerhalb des Stundenplanes Ner betreffenden Schule erteilt werden.. Was das Pensum 1 «trifft, so dürfte von allen eligiösen Richtungen als Le ji Ziel anerkaimt werden: Kenn nis der religiösen Lehren unt Gebote, der Geschichte unie:er jüdischen Gemeinschaft, sowie die Befähigung." am Got esdienitc der Gemeinde, teil; uUehmen. Damit ergibt sich rie Eingliederung des H<brätschen in das Lehrpensrm von selbst. T . Der wichtigste mift ist naturgemäh die Frage nach der Lehrerpersönllkeit. Liebe zum 'Judentum, Klarheit des religiösen - -tandpunktes, Lehrgeschick un > insbesondere auch Takt ürften die wesentlichsten Eig »schäften sein, die sowohl die Behörden .wie die Elternschaft und die Jugend von den. l nzustellenden Lehrer bzw. der Lehrerin ^erwarten dürften. Eine Bemerkunc dem Worte „Takt" sei gestaltet. Die Gemeinde ist eine En Zeitsgemeinde. Daher ist die Förderung zu erheben: welcher religiösen Richtung die einzelnen Lehrer auch angehören mö sin, immer müssen sie sich als Glieder der Gemeinde fühle Ii müssen — unbeschadet der »ewuhtcn Betonung ihres reli lösen Standpunktes — in versöhnlichem Geiste den Unterricht erteilen. Bei der Flüssigkeit der zwischen den einzelnen religiösen Richtungen in praxi bestehenden Grenzen wird i s das Gegebene sein, dah auck Kinder aus Häufe?», die n cht ganz auf dem Boden der >on dem betreffenden Religio tslehrer vertretenen. Richtung stehen, an dem Unterrichte tei nehmen. Es geht nicht an, je);r religiösen Nuance bei bjej Auswahl, der Lehrerpcrsöi lichkciten Rechnung zh tragen. Es erscheint daher als eine unbedingte Pflicht der Elternsc,cft. den geplanten ^Unterricht. nicht zu desavouieren, ihre .Eimer vielmehr auch dann deri Unterricht zuzufüiiren, wein der Religionslchrer wegen jener/religiösen Richtung nicht in allen Punkten den Wünschen'-des Elternhauses entspreche sollte. Diese Forderung ist deshalb zu erheben,' weil die Oberschulbehürde, wie es in »ein Bescheid heihl, jetzt f«Mellen will, „für welche Schlier der Höheren Staatsschulnt jüdischer Religionsunterricht beantragt wijcd." Es wäre ein bedauerliches Zeichm mangelnden Solidaritätsgefübls, wenn jüdische Kinder durch die Gleichgültigkeit jüdischer Ellern um il>r so lange entbehrtes Recht, den Religionsunterricht gleich den christlichen Kinoern im Plan der-Schule zu cinpüingön. betrogen würden. Den Eltern muh naturgemäh die Darlegung ihrer.Wünsche erleichtert werden/ Es dürfte «ich empfehlen, bei Auswahl der Lehrerpersönlichkeiten nach demokratischen Grundsätzen oprzugehen. Durch Verniittlung der Schulleiter mühte durch Umfrage bei den Eltern der betreffenden Schule möglichst schnell feitgcslcllt werden, für welche ^rcligiö'e Richtung >rch die Mehrzahl der Eltern entscheidet. "Entsprechend dem Ergebnis wird eine orthodoro oder liberale Lehrkra/I zu he rufen sein. Im Eeiile der Einheitrgemeinde dürfte bei Auswertung des Abitimmungsergkbnifies freilich nicht fchemati'ch verfahren, vielmehr Mühte dem bei der Abstimmung zu Tage getretene» Stimmenverhältnis: Rechnung-getragen werden. In diesem Zusammenhang in zu betonen, dah apf Grund der Rcichsverfgssung den Eltern frcisteht, ihre Kinder pon d?m Religionsunterricht ihrer Schuir befreien zu lauen »nd dem Religionsunterricht einer andeicn Richtung zumführcn. Dah von diesem Rechte. freilich nur im äuhcrnen. Falle schwerer Gewisiensbedenlen Gebrauch c eingcht werden sollte, haben wir vorstehend bereits angeführ t Zuin Schluh noch eine all gemeine Bemerkung. In unserer von konfessionellen und politischen Gegensätzen zerrisse- ’ nen Zeit ist die Tatsache nicht" gering zu veranschlagen, dah der jüdische Religionsllchrer durch seine amtliche Tätigkeit in unmittelbare Berührpng yiit Kreisen lommt, dre bisweilen Juden und Judentum in einem Lichte sehen, das nicht der Wirtlichkeit entspricht. Der Schreiber viele? Zeilen weih aus Erfahrung, wie durch persönliche Aussprache die Möglichkeit gegeben iit. zwilchen hüben und drüben Brücken zu schlagen. - sAbef auch für den jüdischen Schüler iit, abgesehen von dem religiösen 'Nutzen, bic Einführung des Unterrichts ein Gewinn. Das blohe Wewuhtlem, den eigenen ^Religionsunterricht deili der anderen. Konfessionen gleichgestellt zu wUsey. gibt dem jüdischen Kinde eine moralische Stärkung, die gerade in der Gegenwart nicht zu unterschätzen ist. j Das Wahlrecht zum Repräjentanlen- Kollegium der Gemeinde. Zu den unter'der! vorstehenden Ueberschrift in unserer letzten Rumme? veröffentlichten 'Aufsätzen sind uns eine Anzahl mehr oder minder ausführliche Aeuhc- ' rungen zugegangen. Von diesen geben wir. >nachdem m bcn Herren Dr, FrünkeÄ und Dr. NathanZm wesentlichen zwei Freunde de; gegenwärtigen Wählrechtcs, hingegen in Herrn Dr. Kalmus mur ein Gegner zu Worte gekommetz iind, den nachstehenden gleichfalls gegnerischen Aufsatz vollinhaltlich wieder. Tie geforderte Wahlrcform. Von Dr. Walter Pinner. Das geltende Wahlrecht zum Repräsentanten-Kollegium betagt nach einem konstruierten Beispiel: Abgegebene Stimmzettel ...... 2100 1 Zu wählende Kandidaten.. 21 Also ist die Zahl der Stimmen, durch' welche ein Kandidat gewählt ist, — 100.; Für eine der Parteien sind ckOOsO Stimmzettel abgegeben worden. Sie erhält also 10! Repräsentanten,. und soweit ist alles, in beiter Ordnung. Wer sind nun die 10 -Repräsentanten der Partei? Selbstverständlich hatte man eine Kandidatenliste ausgestellt, welche mehr Kandidaten enthielt, als nach kühnsten Erwartungen gewählt werden konnten. Ebenso selbstverständlich hatte v,o r der Veröffentlichung der Kandidatenliste im Partei-Wahl, ausschuh ein harter Kampf um die Reihenfolge auf der Liste statigefunden. Denn selbstverständlich sollte^ die oer-

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