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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1929-02-12 · 2 (12.2.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
5 (1929)
Issue
2 (12.2.1929)
Date
1929-02-12
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Numiiner 2 Anmeld jm Schulhiuse, C Wir vern Bom I. beträgt das 9 pr chulg ngen neu, r^Iinenst^ esjen beson iq>Q elb 12 an!. Gemeindeblatt der Deutsch Israelitischen Gemeinde. r Schülerinnen 35. entgegen >ess auf die R m sind die Gru monatlich. Sette S Zsra ilitische Töchterschule. ii'ir Avril 14)29 werden an allen Schulrage» von'II',—12'-» ist), genommen. i , eilschulklassen VI - 1 (Untersekunda) unserer Höheren Mädchenschule, dschul- und Bolksschulklassen schulgeldsrei. Für die übrigen Klassen . Ter Schulvorstand. hat erst vor kurzen vereine aller Richtu)i an dem die älter« Diese zum Teil bi fordert und hat eii; meindevertreter tn‘ durch den gen einen Generation her als uji Anrecht dl jutbirlen. Zusammenschluh d jüdischen Eemeinsin s ch ein Beispiel de qhlunmündig erklä t an der Wat arauf, ir Jugend-. i bewiesen, men kann, e Jugend I der Ge- Ueber das Recht der! Stimmenhäus^ng. Bon Dr. R. M. Nathan. Anljählich der gium der Gemeinde Bereinigung, das dp räumte Recht der es „mit den Eru einen ist und uniji bietet, aus rein aus der Reprälen wurde gegen diese; bei dielen Wahlen fallen seien, dah,es litischen Eemefnoe lichen Wahlen im System der gebpi Anwendung komm etzten Wahl e bewichnetc um Wähler Stimmrnhäu Absätzen der iszkolinierten persönlichen antenverkam Wahlrecht hochverdient „nur bei dl >esteht. währ: demokratischer ldenen Listen Diese Ausfuhr 1 fertigung des Was, auch nicht vo'lkom Grad der Bollfomsi erreichbar ist. Es eines jeden Wahl^ des Beurteilers an Mah der Wablfreih Entscheidung übers zcsnen Persönlichkei voy Personen befu zustellenj der dann wenn anders er schon recht stark eiis eins ist, verzichten Nun kann doch dah dasjenige das detzi Wähler Diese gröhtwöglicl. auch, die Aufstellur einflusiung des Wi; jedwedes andere P! alles dies ist dazu Entschlichung zu b> schliehung muh in Aufstellung von Wahl unmöglich damals von der die gebundenen L frciheit und daher ngen geben nen ist, ab :n zum Revräsent uiten-Kolle-' die Hamburger Zionistische von ihrer Verfassung cingeang als', „unmoralisch", weih Demokratie nicht zu vcr- Elementen die Möalichkeit Gründen verdient« Männer nlung herauszuwählen." Es weiter eingewani Männer 'zum 1, dah ibm Opfer gelutich-Jsraeher Hamburger D nd bei allen an>,eren öffcntn Deutschland seit 1918 das ohne Häufungsrecht zue mir Aniah zu lrechts. da;, meiner Ansicht :r doch den nalezu höchsten enheit darstellt, der bei einen Wahlrecht kommt allerdings bei der echts auf die grundsätzliche darauf, yb er dem Wähler eit verliehen sehen, ob er ihm die letzte gen will, die in der Auswchl der einen beruht oder ob ein k einer Kreis t sein soll, die „gebundene einer Rechtnach zwar Beurteilung Einstellung das höchste der Wähle, richt auf lein durch die gebindene Liste geschränktes u iN. Weh darüber Irecht tbeo die gröhtmh Wablfrcih g von Kanp HIers durch opagandä angetan, stimmen. Abx den Kauf Kandidaten Jede w. Zionistischen sten, ist zu bekümpfi: ist et; t seine Stimme g .Wahlrecht", das ebl gär kein Zweitel ^eli'ch das vollko lgliche Wahlfreist it würde dort l idaten ebenso wsi die Presse, Flu inzulässig wäre, den Wähler in r diese Kürzung genommen werden, nun einmal ein; eitere Bindung, w Bereinigung gefop e Beschränkung n. Der etwa hiergegen zu erhebende Einwanl. System der gedungenen Listen im Znsammenha, seine gute; Berechtigung mir keineswegs stichhaltig. Alan muh sich ni wärtigen. dah unter dem Berhältniswahlrecht stimmunsg zwei Wahlhandlungen in ein akte vollzögen werden. Erstens: Die Srim »für eine best im didwten einer auftretenden Die Stimmabg Liste" aufben soll — kaum mehr möglich sein, umcnsteist. it verleiht, bestellen, roo. e jede Beliier und Denn schon einer freien seiner Entweil ohne öffentliche e etwa die dcrle durch der Wal,Im t e L i st e entscheidet, wie eben derals Kollektiv Listen zukallen sollen. , abe in bejr Ausübung tes der Stiminenhäufung entscheid« Kandidaten «r einzelnen! Listen .g ewähl[t sollen. Man köjnnte diele in einem vollzogenen zwei Wahlhandlungen und aüf zwei jverschiedene Wahlta gen. Dann würde am ersten Wahlta dah das g mit dem Hahe, erscheint r vcrgegcn- ,ci der Ab- :m Wal,l ni a b q a b e viel K a n^ bewerber weite ns: des R e ch - t. welche werden Wahlakte a.:ch trennen i>e verle- 11 e nur ein einfacher S t i m in z e 1 t e I abzugeben sein für die Partei, die matz wählen will, und die Wahl brächte nur ein vorläufiges Ergebnis: die^ Verteilung . der Sitze auf die einzelnen Parteien. An dem folgenden zweiten Wahltage hätten dann d'ie gleichen Wähler, die am ersten Wahltage für eine bestimmte Partei sich entschieden, die Auswahl aus der von dieser Partei emofohlenen Kandidaten zu treffen. Man vergegen wärtige sich nur. welcher Widerspruch sich erheben würde,' wenn die Zerlegung der Wahl in zwei getrennte Wahlgänge einmal erfolgte und dann nach dem ersten Wahlgange den Wählern bedeutet.würden dah iie nun nichts mehr zu sagen haben, weil das Swteitz der gebundenen Listen zur Anwendung kommen solle. Dieie einfache Ueberlegung zeigt, was bei den gebundenen Liste» yon der Wahlfreiheil übrig bleibt. Man wende hiergegen nicht ein. däh ..bei allen anderen öffentlichen Wahlen im demokrati'chen Deul'chkand seit 1918 has System der gebundenen Listen ohne Häufungsrechr zur Anwendung kommt." Hat man schon immer gegen dieses System ins Treffen geführt, dah der Wähler unter ihm nur Liste», hingegen keine Menschen. keine 'Persönlichkeiten wühle, so haben die Erfahrungen mit den auf Grund der.gebundenen Listen gewählten Parlamenten so deutlich seine Mangelhaftigkeit erwiesen, dah seine Abänderung nur noch eine Frage her Zeit ist. Wir sind daher weiter für das Recht des Wühlers, auch unter dem' Berhältniswahlrecht sich die ihm genehmen Kandidaten auszusuchen. Bleibt noch zu erörtern, ob fick ebenso rechtfertigen läht. dah ihm auch das Recht der Stimmenhäufung zustehen soll. Und hier kann man allerdings verschiedener Meinung sein. Man kann dafür eintreten.i bah es zwar dem Wähler unbenommen sein soll, aus den von einer Partei votgeichla-, genen Kandidaten diejenigen', zy streichen, die ihm nicht genehm sind und dadurch die andern Bewerber zu bevorzugLii. ohne ihm weitergehende j JRedite einznräumen. Es ist allerdings sinnfällig, dah bqi einem lolchen Verfahren die Wähler keine gleichen Rechte haben. Das erhellt an einem einfachen Beispiel: Die Liste 1 hat 6 Kandidaten aufgestcllt — Cohn. Levy. Hirsch. G 0 Idschmidt. Blumenheld, Salomon. Der- Wähler Astreicht die letzten vier 1 Kandidaten und wählt nur Eohn und Leon. 8 hingegen wählt anher Eohn und Leon auch Hirsch und Salymo». Beide Wähler nun. sowohl A wie B haben den Kandidaten Cohn und Levy durch ihr» Stimmabgabe eine» Vorsprung vor ihren Mitbewerbern Goldschmidt und Blumcnfeld verschafft. Aber während A dadurch, dah er alle anderen. Kandidaten strkch. auf die weitere Zusammensetzung des Kollegiums keinen Einkluh mehr ausübt, tut dies B. indem er Hirsch und Salomon in der Slimmenzahl den Platz zwischen Eohn und Leon einerseits »nd Gold'chmidt und Blumenfeld anderseits anweist. Jmnierhin könnte man bei einem solchen Wahlvcrfahrcn sagen, dah jeder Wähler sein Wahlrecht so weit ausüben könne. * wie ihm beliebt, und dah er. wenn er von ihm keinen vollen Gebrauch macht, nicht anders zu betrachten sei, als der Wahlberechtigte, der überhajupt nicht zur Wahl erscheint. Das Recht der S I i m m c n h ä u f u n g*a der h e b 1 für die zur WahI erscheinenden W ä h I.e r auch den eben dargelegten Unterschied auf. Wenn A‘ von den sechs ihm präienlierten Kandidaten vicx gestrichen hat, so wird er seine Gründe dafür gehabt hab^n. Er muh den lebhaften Wunsch haben, den beiden andern den ngch dem Umfang des ihm zustehenden Rechts gröht mögljchen Borsprung vor ihren Mitbewerbern zu sichern. Das kann er nur. wenn er den Teil seines Rechtes, den er andern B.ewerbern entzieht, ihnen zuwender. denen er e i n e n T r i l keines Rechtes schon zugewandt hat. Das tut er in unserem Beispiel,' wenn die beiden Stimmen, die B Hirich und Salomon gegeben hat. seinerseits 'Lohn und Leu, erneut zuipendet. indem er stinimt:

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