Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 2 (12.2.1929)
- Date
- 1929-02-12
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4891256-5444712-5444923--0390-4891584- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Cettc 1 Gemetndeblatt der Deutsch - Israelitischen Gemeinde. ' Nummer a die ^Mkur Mi' bereits «rwäbnt. das System der Stimmenhäufung in Hamburg früher einmal Anwendung gefunden. Sein Vorzug bl steht darin, dah der einzelne Wähler mehr Rechte hat, al; ihm nach dem anderen System zustehen würden. Er wählt nicht nur die Partei, sondern auch die Persönlichkeit, dij ihm als die geeignete erscheint. Die ungebundene Liste findet daher in höchstem Mähe das Interesse des Wählers und oeranlaht ihn zur Teilnahme an der Wahl, weil er hcfft, dah nicht nur seine Partei, sondern auch der oder die ihr, genehmen Personen gewählt werden. Ick muh es als einen erheblichen Nachteil der gebundenen Liste betrachte i, dah der Wähler nicht darauf einwirken kann, wer vim den Kandidaten gewählt sein soll, sondern dah die vor den interessierten Gruppen durch die Aufstellung der List l gegebene Bindung für die Wähler mah gebend bleibt. , ’ Ein weiterer Verzug der heutigen Regelung besteht darin, dah jene schwierige Entscheidung über die Plätze vermieden wird, die die einzelnen Kandidaten auf den Listen einnehmen sollen. Ie höher qer Platz, um so aussichtsreicher die Wahl. Kandidaten auf unsicheren oder gar aussichtslosen stellen sowie ihre besonderen Anhänger würden unter Umständen eine Zurücksetzung in ihrer Placierung erblicken können. Welche Organe würden ferner, berufen ieiti. um die Reihenfolge der Kandidaten zu bestimmen? Wo eine geschlossene.Pereinigung in den Kampf zieht, könnte ihre Mitgliederversammlung oder kraft Delegation ihr Vorstand über hie Reihenfolge entscheiden. Wie aber, wenn eine religiöse oder gemeindepoliliche Richtung besteht, die keine feste Organisation hat. oher wenn eine Partei üch mit einer anderen verbinden will? Hier könnten sich bei der Bestimmung der Plätze unerfreuliche Begleiterscheinungen einktellen. dit schl'.ehlich auch im Interesse de< Gemeindelebens besser permieden werden. Aus diesen Erüstden gebe ich dem bestehenden System den Verzug. Was man als i Auswüchse dieses Systems bezeichnen könnte, wärt vermeidbar, wenn diejenigen, welche Wahl- -vorschläge einreichen, nur solche Kandidaten auf ihre Listen bringen, von denen jeder als geeignet anzusehen ist. Ihrer Berantwortlichleit miüisen sich die hierzu berufenen Kreise bewuht sein. Denkbar wäre übrigens, ohne dah am Grundsätzlichen gerüttelt wird, eine Abänderung in der "Richtung, dah man die Höchstzahl der -Stimmen, die man deinem Kandidaten geben kann und die heute 28 beträgt, einer Beschränkung untersteht, etwa auf, 7 Stimmen. Da anzunehmen ist, dag die Wähler grundsätzlich die ihnen zustehenden 28 Stimmen sämtlich verteilen worden, so würde durch solche Beschränkung her Dsöglichkeit vorgebeugt werden, dah ein verhältnisznähig kleiner Kreis von Wählern dadurch einen Kandidaten rchoringt, dah sie ihm, was jetzt angängig ist, sämtliche 28 stmmen geben. > Es wäre erwünscht, dckh aus Gemeindekreisen Aeuherungen zu diesem Probüem dem Gemeindeblatt zugeben. Wa!hlreformvorschläge. Vosn Dr> Ernst Kalmus. In der Sitzung des Repräsentanten-Kollegiums vom 19. Iuni 1923 beantragte die zionistische Gruppe die folgende Aenderung der Wahlöestimmungen: , 1. Abschaffung des Prinzips der Stimmenhäufung und Einführung der gebundenen Litten. 2. Herabsetzung ides Wahlalters auf das 21.^Lebenslahr. Die Hamburger Gemeinde ist die einzige in Deutschland, m der die Repräsentanten durch ungebundene Listen mit dem Recht der Stimmenhäufung gewählt werden. Diese sonderbare Einrichtung hat historische Bedeutung. Sie entstammt dem längst entschwundenen. antiquitierteN Wahlsystem der Hamburger Bürgerschaft aus der Vorkriegszeit. Warum ist in allen anderen Gemeinden, auch in denen, die erst jüngst die Verhältniswahleinführten, die Wahl mit gebundenen Listen angenommen worden? Einzig und allein deshalb, weil dieser Modus dem Wähler die slcherste Gewähr bietet, dah die von ihm gewünschte, nach sachlichen Gesichtspunkten orientierte Gemeindepolitik durch die geeignetsten Männer vertreten werde. Ihre Auswahl und Reihenfolge wird nach gründlichen Beratungen im engeren Kreise oder besser noch durch eine Vorwähl bestimmt, bei der alle unmittelbar Interessierten nntzuwirken Gelegenheit haben. Dort kennt man die führenden Persönlichkeiten am genauesten. Er ist falsch verstanden« Demokratie, wenn man glaubt, dah die Masse der Wähler, die doch zu sachlichen Entscheidungen erzogen werden sollen» berufen und in der Lage ist, mit gleicher Sicherheit, wie der Kreis der zunächst Beteiligten, die Personenfrage zu entscheiden. Werden nicht auch sonst Personenfragen in geschlossenem Kreise beraten und erledigt? Der einsichtige und sachliche Forderungen stellende Wühler — und nur Vieser ist der Berücksichtigung wert — wünscht, die besten Vertreter seiner Richtung gewählt zu sehen, und sieht sich enttäuscht, wenn die Wahl, durch persönlichen Ehrgeiz einzelner Bewerber, durch Kliguenwesen oder gar unlautere Machenschaften beeinfluht, auf weniger geeignete Kandidaten seiner Liste fällt und dadurch die Besten, die auf persönliche Propaganda verzichtet haben, ausgeschaltet werden. Denn es kann auch Vorkommen, dah das Mittel der Stimmenhäufung von Wählern, die auherhalb der Partei oder innerhalb dieser in Opposition stehen, dazu benutzt wird, gerade die Spitzenkandidaten aus politischen oder persönlichen Gründen hinter rücks zu Fall zu bringen. Die Möglichkeit der Stimmenhäufung läht zu, dah ein Kandidat von einer kleinen Gruppe seiner Familienangehörigen und Freunden, die ihm sämtlich ihre 23 Stimmend zuwenden, zum würdigen Repräsentanten der Gemeinde gemacht werden kann, während ein anderer die zwanzigfache Zahl von Wählern auf sich vereinigen kann, ohne gewählt zu werden. Dies System nennen die Anhänger der Stimmenhäufung gerecht und demokratisch. Gesinnung und Eignung des Kanvlbaten spielt keine Rolle mehr. Durch irgendwelche guten Beziehungen ist er auf eine Liste gelangt, wird als gleich? wertig mit den anderen Bewerbern — denn das liegt im Wesen der ungebundenen Liste, die keine Rangordnung kennt — der Wählerschaft präsentiert. Man tut dem guten Freunde den Gefallen, ihn zu wählen, und erzeigt sich damit vielleicht dankbar für erwiesene Liebesdienste. Wertvolle Männer sind auf diese und ähnliche Weise bei der letzten Wahl unterlegen. Ihre Zahl wäre noch gröher gewesen, wenn nicht Kandidaten, die ihrer eigenen Wahl sicher waren, ihre Bekannten veranlaht hätten, auf weniger sichere hochwertige Bewerber, die unbekannter waren und sich bescheiden zurückhielten, ihre. Stimmen zu häufen. Solche unausbleiblichen Erscheinungen waren »s. die manchen Eingeweihten zu der Meinung gelangen liehen, dah das Wahlprinzip der Stimmenhäufung eine demoralisierende Wirkung ausüben kann. Kommt hinzu, dah die Möglichkeit der Häufung den gelegentlich erwünschten Zusammenschluh benachbarter Gruppen zu einer Liste iw hohem Mähe erschwert, weil Garantien nicht geleistet werden können. Denn was nützt den Gruppen die Verbindung, wenn der einzelne Wähler berechtigt ist, seine 28 Stimmen einem oder allen Kandioaten seiner Gruppe zuzuwenden und der verbündeten Gruppe somit keinen Vorteil bringt? Endlich sei daran erinnert, dah durch ungebundene Listen die Aufstellung eiiier Einheitsliste und dam.t die Vermeidung des ganzen Wahlaktes nahezu unmöglich gemacht wird: denn selbst wenn eine allgemeine Einigung auf eine Liste von 28 Namen erzielt wird, muh dennoch wegen der Stimmenhäufung zur Aussonderung der 7 Stellvertreter eine Wahl erfolgen. Dah sich dasstut die Parteien so leicht nicht einlassen werden, ist klar, weil die Gefahr droht, dah alle oder viele Angehöige einer kleinen Gruppe zu Stellvertretern werden. Es ergibt sich also: Das Häufungsoerfahren erzwingt den Wahlkampf mit allen seinen Begleiterscheinungen und Unkosten, auch wenn er nicht nötig ist, und gleichzeitig macht e« ihn unschön durch Hineintragen des persönlichen Momentes. Die gebundene Liste hingegen begünstigt die Einigung und versachlicht den Parteikampf, wenn die Wahl unvermeidlich ist. Der zweite ebenso wichtige Punkt des zionistischen Antags betrifft das Wahlalter der Jugendlichen. Die zionistische Gruppe hat wiederholt, ohne die Mehrheit im Repräsentanten-Kollegium zu finden, die Forderung gestellt, dah das. aktive Wahlrecht mit 21 Jahren beginnen soll. Hamburg ist m. W. die einzige Grohgemeinde in Deutschland. die erst die 24jährigen als wahlmündig erklärt. Eine stichhaltige Begründung dieser rückständigen Mahnahme ist nicht bekannt geworden. Nimmt die Jugend zwischen 21 und 24 Jahren nicht schon regen Anteil an allen Gemeindeangelegenheiten? Sucht man sie nicht gern zur Mitarbeit heranzuziehen? Sie leistet doch aus eigener Initiative auf allen Gebieten körperlicher Ausbildung, jüdischer Kulturpfleg«, im Wohlfahrtswesen und Jugendamt schätzenswert« Arbeit und