Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 10 (10.10.1927)
- Date
- 1927-10-10
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Nummer 10 Seite 4 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. die Mitglieder des SB. hätten ein Recht darauf, in aller Oeffentlichkeit, ebenso wie cs im Repräsentanten- Kollegium der Gemeinde geschehe, über die Stellung der Verspätung in den Fragen, welche sämtliche Mitglieder des Verbandes auf das dringendste interessieren und die in allen Kreisen dex ganzen Gemeinde diskutiert würden, aufgeklärt zu werden. Herr Tr. Schlesinger wendet sich gegjen den Antrag, der in geheimer Sitzung beraten werden müßte. Herr Offenburg beantragt daher den Ausschluß der Oeffentlichkeit für die Wciterbcratung seines Antrages, der aber mit Stimmenmehrheit abgelehnt wird. Es wird beschlossen, zu dem Antrag des Hersn Offen - bürg, die beiden Punkte in öffentlicher, Sitzung zu behandeln, in der geheimen Sitzung gelegentlich .ihrer Beratung Stellung zu nehmen. Daraus verlas, der Vorsitzende Mitteilungen des Vorstandes, denen svir entnehmen, daß in der Frauensynagoge aus den Kohlhöfcn Renovierungsarbeiten vorgenommcn sind, daß mit iiy Umlauf eingehvlter Genehmigung des Kollegiums der Kelilath Jofi und Agudath Icscharim Vereinigung eine Subvention gegeben ist, daß die Subvention des Verbandes für Schächtschutz erhöht wurde aind daß an den Heizungsanlagen der Gemeinde- Synagoge Bornplatz größere Reparaturen vorgenommen sind. Ter Vorstand teilt ferner mit, er habe beschlossen, die Ersatzwahl sür den verstorbenen Herrn Tr. Burchhardt bis zu den Neuwahlen anstelle der satzungsgemäß ausscheidenktn Herren Tr. Heckscher, Glückstadt und Möller End« des Jahres zus verschieben. Ter Vorsitzende bringt ferner mehrere Eingaben aus Kreisen der Verbandsmitglieder über eine zweckmäßigere Bereitung und Verteilung der Schimmurim-Mazzoth und über einen Vorschlag zur Hebung des' Verbrauchs von unter Aussicht des Verbandes hergestellten Back-, und Konditoreiwaren zur Kenntnis. Vom Vorstand der Ge m e i n d e ist beim Kollegium über die Frage der Statutenänderung und dir T u b v c n t i o n re r u n g der M äd ch e n-sch u le nachstehender Brief vom 14. September eingegangen: Nachdem uns bekannt geworden ist, das, der Sqnagogenoerband damit beschäftigt ist. seine Satzungen zu ändern, und uns weiter auch von einem Mitglied« des Delegierten-Kollegiums bekannt gegeben ist, dah dabei auch eine Aenderung des § 88 beabsichtigt werde,*) wollen wir nicht unterlassen, schon jetzt die leitenden Organe des Synagogenverbandes darans aufmerksam zu machen, dah ein« Abänderung der Satzungen des Synagogenoerbandes ohne Zustimmung der Gemeinde nach unserer Rrchtsaufsasfung nicht zuläsfig ist. Aenderungen, die dieser Zustimmung entbehren, würden sür die Gemeinde als nicht vorhanden gelten. Da wir erfahren haben, dah beim Synagogenverband von neuem die Gewährung einer Beihilfe für die Israelitische Mädchen-Realschule in Anregung gebracht ist, dürfen wir nicht unterlassen, Ihnen unsere Rechtsauffassung, die Sie aus unserm Schriftwechsel vom Jahre 1925 kennen, in Erinnerung zu bringen. Ter Vorsitzende nennt es ein Novum, daß sich der Verstand der Gemeinde direkt an das Kollegium wende. Ferner müsse er rügen, daß der Gemeindevorstand durch die Indiskretion eines Mitgliedes des Kollegiums überhaupt von den beiden Tatsachen habe Kenntnis erlangen können. .Er ist der Meinung, das Kollegium könne auf den Brief nicht direkt antworten, sondern müsse, falls es dies sür nötig erachte, die Antwort durch den Vor¬ *) §66 des Statuts lautet: Etwaige Abänderungen dieser . Statuten sind vor deren Publizierung dem Gemeinde-Vorstände und von diesen, dem Senate mitzuteilen. stand des Verbandes geben. Herr Tr. Schlesinger gibt darauf, nachdem er bemerkt hat, er tue dies, nachdem er sich mit seinen I Gesinnungsfreunden darüber ins Einvernehmen gesetzt habe, zu dem Briefe des Gemeinde Vorstandes folgende Erklärung ab: ^Meiner Meinung nach — und ohne Unterschied Ihrer sonstigen Einstellung werden Sie mir beipslichten— ist es unsere Sache, unsere Beschlüsse nur nach eigenem pslichtgemähen Ermessen zu fassen, so wie es die uns anvertrauten heiligen Interessen erfordern. Und es ist eine — sagen wir — ungemöhnliche Art, so wie es dieser Brief versucht, unser« Entschliehungen beeinflussen zu wollen. Die in dem Briefe niedergelegt« Rechtsausfassung ist dort nicht begründet worden, sie ist übrigens nachweisbar irrig. Was insbesondere den zweiten Punkt betr. eine etwaige Subvention der Bieberstrahen-Schule anlangt, so ist bereits im Jahre 1925 abseiten unseres Borstandes in der damals mit dem Semrinde-Borstand geführten Korrespondenz die uns seinerzeit mitgeteilt wurde, deutlich sestgelcgt, dah keinerlei Bestimmung besteht, welche den Synagogrnverband hindert, sür derartige Zwecke Mittel bereit zu stellen, und dah dergleichen auch dauernd geschehen ist. Anschliehend sei noch bemerkt, dah in dem Falle der Bieberstrahen-Schule seitens des Gemeindevorstandes bekanntlich die Erklärung abgegeben worden ist, dah die Gemeinde aus Rücksicht auf gewisse Bestimmungen ihrer Verfassung sich vor der Unmöglichkeit sieht, diese Schule zu subventionieren.' Umsoweniger kann also von einem Eingriff in etwaige gemeindliche Ausgaben in diesem Falle überhaupt die Red« sein. Umsomehr aber besteht die Notwendigkeit und liegt die Pflicht vor, dah der Synagogen-Berband dieser Anstalt für die Erziehung unserer Töchter und der zukünftigen Mütter, diese wichtigste Ausgabe einer orthodoxen Kultusgemeinschast, di« Existenzmöglichkeit bewahre, bis ein geregeltes Verhältnis geschaffen ist. Herr Tr. Heckscher beantragt, das Kollegium möge sich einmütig der Erklärung des Herrn Tr. Schlesmgcr anschließen, die er in jeder Beziehung voll billige. Herr Offen bürg erklärt, daß er einem Mitgliede der Ge meindeverwaltung mitgeteilt habe, daß 'öer 8 66 der Satzungen des SV., welcher die Rechte der Gemeinde betrifft, geändert werden solle, ohne daß dieser zuvor Gelegenheit gegeben werde, zu einem solchen Verfahren Stellung zu nehmen; daß die Gemeinde auch von dem Anträge auf Subventionierung der Mädchen realschule Kenntnis habe, liege wohl daran, daß von ihm allgemein gesprochen werde. Er weist die Bor würfe der Fndeskretion, die der Vorsitzende ihm mache, entschieden zurück. Tie Einheitder Gemeinde, die durch das Verhalten einzelner Kreise gefährdet werde, stehe i ihm so hoch, daß er seine ganze Kraft für ihre Erhaltung einsetzen werde. Taher müsse er'sich auch 'entschieden gegen die Resolution wenden. Selbstverständlich sei es Pflicht eines jeden Delegierten, nach eigenem .Ermessen Beschlüsse zu fassen, und jeder halte die Interessen, die ihm von seinen Wählern anvertraut seien, für! heilig. Es sei aber durchaus abwegig, in dem Briese jbe» Gemeindevorstandes die Absicht einer unzulässigen! Beeinflussung zu erblicken. Dieser habe nach seiner Ansicht den Brief ebenfalls nur in der Absicht geschrieben, die ig.efährdete Einheit der Gemeinde zu erhalten und zu festigen. Herr Tr. L an z krön warnt : ebenso vor der Annahme der -Resolution, welche die Situation nur verschärfen könne; er glaubt, gerade jetzt könnten die Verwaltungsorgane des SV. den Brief des Gemeindevorstan'- des zum Anlaß nehmen, die Verhandlungen zwischen der Gemeinde und dem Kuratorium der Schule wieder in Fluß