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Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1927-10-10 · 10 (10.10.1927) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
3 (1927)
Issue
10 (10.10.1927)
Date
1927-10-10
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Nummer 10 einzig hnd allein um die Frage der religiösen Führung der vereinigten Schulen. Das Kuratorium der Bieberstraße verlangte mit Recht, daß der traditionelle Charakter der Schule j verbürgt sein sollte. - Ter Gemeindevorstano er klärte v in Anfang an, daß er darin eine Selbstverständlich keit erl licke. Cr wies auf die sämtlichen Institute der Gemeinde hin, vor allem aus die Schule in der Caro linenstr iße selbst, deren religiöse Führung sich in keiner Weise >on der der Mgdchcnrealschule unterscheide. Ter V^rhan »lungsgegner begnügte sich aber nicht mit der Per sicheruni und dem Hinweis aus die Tatsachen, sondern forderte vertragsmäßige Bindungen in den Einzelheiten. Taraumin bot der Gemeindevorstand dem Kuratorium, zur Siiiieruug au, daß die Schulverwaltung im Innen betrieb autonom sein, daß die Lehrerschaft sich in Lehre und Le icnswandcl streng gefctzestreu verhalten, daß der ortiiodoie Cbarakter der Schule im Schulstatut verankert, und schließlich noch, daß eine orthodoxe Mehrheit im Schulvorstand garantiert werden solle. Bon dem Ber laiweii, daß der jeweilige Oberrabbiner des Siknagogenverpand's Vorsitzender , des Schulvorstandes sein solle, traf daes Kuratorium zurück und begnügte sich damit, daß er im Schulvorstand Sitz und Stimme habe.! Jed^cr sachliche Kritiker eines solchen Abkommens wird ' ziutz'ben müssen, daß der Vorstand der Gemeinde bis zur äußerten Grenze Entgegenkommen gezeigt hat. Er batte mit Recht ein Mißtrauen darin erblicken können, daß man trotz seiner steten Rücksichtnahme aus die Be dürinissc der orthodoxen Minderheit eine so ins einzelne gebinde juristische Windung verlangte. Er konnte be ■ fürchten, in den Kreisen der großen liberalen Mehrheit unserer Kemeinde Beunruhigung zu erwecken, wenn man den Eir druck erhielte, daß die Schule der Gemcindü dem Eir sluß der paritätischen Gemeindebehörden gänzlich entzogen werden sollte. Man bedenke, was die Festlegung der orthwoxen Mehrheit im Schulvorstand bedeutet: cs wird da nil zum-ersten Mal, entgegen dem Geiste der Verfass» ig, bei der Besetzung eines Amtes die Gesinnung zum cnt'cheidenden Faktor gemacht: Tie liberalen Mit glieder »es Gemeindcvorstandcs haben durch Ännahme dieses Punktes bewiesen, daß sie im besten Sinne des Wirtes liberal sind. Und die konservativ Ge richteten durften das Abkommen gewiß mit voller Genugtuung begrüßen. Tro \ alledem war das Kuratorium der Mädchen reälfchul« nickN..zufricdengestellt. Es verlangte als letzte Sicherung, daß die Vorschriften des Schulchan Aruch für die Schulverwaltung maßgeblich und der jeweilige 'Oberrabbiner des' S nnagogenverbandes sein Interpret sein sollte. Eingeweihte wissen, daß auch in diesem Punkte, desst. piinzipielle Bedeutung nicht zu verkennen ist, trotz schwerwi gcnder Bedenken auf Seiten des Gemeindevorstan des Neil ung zum Entgegenkommen bestand. Ta wollte es dek »fall, daß gerade in derselben Zeit Herr Ober rabbiner Tr. Spitzer die Aufnahme eines Knaben in die Talu ud Tora Realschule oder — genauer gesagt — die Erteilunl jüdischen Unterrichts an ihn für unstatthaft erklärte, da er als Sohn einer von einem Trmpelrabbiner ins Iu dentum astsgenominenen Frau nicht als Jude zu betrachten sei. Aus entsprechende Anfrage erklärte nun der Herr Ober rabbiner bedingungslos, daß er in der vereinigten Mädchenschule gegebenenfalls ebenso entscheiden würde. Nach dieser Erklärung wurden die Verhandlungen abgebrochen, denn der Genteinüevorstand stellte sich auf den Standpunkt, daß er sich unmöglich der Gefahr aussetzen könne, Kin der, die! nach der Verfassung der Gemeinde als Juden zu betrachten sind, vom jüdischen Unterricht ausschließen. d. h. ihnen de facto die Aufnahme, in die eigene Schule verweigern zu müssen. Tiefer Standpunkt muß als berechtigt anerkannt wer den. Tie Verfassung der Gemeinde schreibt vor (§ ->), daß die Frage der Zugehörigkeit zum Judentum im Zweifelsfall durch ein Zeugnis eines der Kultusverbände zu entscheiden ist. - Niemals seit der Neuorganisation der Gemeinde hat dieser paritätische Grundsatz zu Ge wissensbedcnken oder gar Konflikten Anlaß gegeben. An standslos sind beispielsweise bisher Gcmeindeangehörige, die von einem Rabbiner des Tempelverbändes in das Iu dentum ausgenommen waren, aus sämtlichen Fried Höfen der Gemeinde begraben worden. Und sind im Lause der sJahre nicht zahlreiche Kinder solcher Mütter in allen unfern Schulen unterrichtet worden? Man halte dem nicht entgegen, daß kin Unterschied bestehe zwischen Tuldung unbemerkter Vorgänge und gesetzlicher Entscheidung auf Grund einer konkreten Anfrage. Eine solche Tifferenzierung kann niemals in Tingen Geltung haben, die für den gcsetzestreuen. Juden von fundam ei, talcr Bedeutung sind. Und das scheint doch heute an maßgeblicher Stelle für unser« Fall zuzutresfen, da sogar von der Kanzel herab den Lehrern bedeutet wurde, daß sie eine „Sünde" begehen, wenn sie solche Kinder unter richten würden! Hierin zeigt sich, von wie weittragender Bedeutung sowohl für das Gesamtwohl, als auch für die Berufs erfüllung einzelner unter Umständen eine religiöse Ent scheidung sein kann, wenn sie befolgt wird. Wird sie es aber nicht oder kann sic es nicht werden, wie iu unserem Falle, so bedeutet das eine beklage ns werte Schädigung der Interessen des konservativen Judentums. Ter durch das vor dem Abschluß stehende Abkommen fast errungene Sieg des traditionellen Gedankens ist durch Ueberspannung des Prinzips in eine Niederlage verwandelt worden. Ob die halachische Entscheidung in formaler Beziehung richtig war, steht nicht zur Erörterung. Aber dcks ist auch nicht a l l e i n m a ß g e b l i ch. Zu allen Zeiten haben dir über ragenden Ausleger des Gesetzes, im Bewußtsein ihrer Verantwortung, den zwiitgcnden Be bür f .n i f f c n ihrer Zeit Rechnung getragen. Nur so ist es -gelungen, denewig gültigen Grundgedanken der Tora Achtung zu verschaffen. Ter konservative Jude erwartet von seinem rabbinischen Führer, daß bidfert unter Würdigung der gegebenen Verhältnisse, mit g ü t i g e m Sinn für die Grenzen des Möglichen die h ila .chischcn Schwierigkeiten zu überwinden sucht. Ter Buch stabe tötet'und höchstes Recht wird leicht höchstes Unrecht! Tie Folge dieser unglücklichen Entwicklung der Tinge ist, daß die jüdische Gesamtheit Hamburgs werter wie bisher zwei Mädchenschulen unterhalten muß. Unnötiger weise und unter schweren Opfern. Tie Gründung der Bieberstraßen Schule war z. Z. eine Notwendigkeit, weil die Gemeinde die Förderung der höheren Bildung unserer weiblichen Jugend noch nicht än den Kreis ihrer Aufgabe» einbezogen hatte. Tie ausgezeichneten Erziehungsersolge der Realschule sollen volle Anerkennung finden; aber die Zeiten haben sich gewandelt, und mit' ihnen die päda gogischen Anforderungen, das Schülerinnenmaterial und vor allem die Vermögensverhältnisse. Tie Hälfte der Schülerinnen der Realschule zahlt heute kein Schulgeld, die andere Hälfte zum Teil kein volles. Größere Spen den sind fortlaufend nicht zu erhalten. Anderseits erfor dert ein geregelter Schulbetrieb heute ganz außerordent liche Mittel. Tie Lehrkräfte werden,wenn auch immernoch mangelhaft, so doch wenigstens den staatlichen Gehältern!

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