Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg · 1927-06-10 · 6 (10.6.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
Volume
3 (1927)
Issue
6 (10.6.1927)
Date
1927-06-10
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4891256-5444702-5444832--0205-4891417
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 4 Nummer 6 Gemeindeblatt der Deutsch-JSraelitischen Gemeinde. f la vermuten, daß auch in der Mädchenrealschule gleiche Fälle schon vorgekommen seien. Ter Vorstand der Talmud Tora Realschule habe den erwähnten Fall noch nicht besprochen; seines Erachtens werde er aber sich in seiner Mehrheit im Sinne der Verfassung der Gemeinde aussvrechen; wenn nicht, müßten die Gemeindebehörden ihre Stellung zu dieser Schule revidieren. Was die Vereinigung der beiden Mädchenschulen betreffe, so habe gerade er bei dsu Liberalen weitgehendes Entgegenkommen gefunden, )so zum Beispiel das Zugeständnis einer orthodoxen Majorität im Schulvorstand; bei diesem Punkt sei aber auch er der Meinung, daß die Verhandlungen hätten abgebrochen werden müssen. Herr Tr. Samson macht zu dem Fall an der Talmud Tora Realschule einige tatsächliche Feststellungen und spricht die Hoffnung aus, daß das Kuratorium der Mädchenreal- ^'chlule zu einer stillschweigenden Duldung der in Rede stehenden Fälle gelange und dadurch die Schwierigkeiten behebe. Herr Tr. Spitzer sieht einen Widerspruch Zwischen der jetzige^ Erklärung des Vorstandes der Gemeinde und seinem aus freiem Entschlüsse gegebenen Anxrmeten, daß-,die vereinigten Schulen orthodox geführt erden sollen. Er sieht einen ferneren Widerspruch zwischen ev Verpflichtung der Lehrkräfte auf das,überlieferte Juenlum und der jetzt auftretenden Forderung, Kinder im u zentum zu unterweisen, die nicht als Juden betrachtet «iden dürften. Er hält einen Ausweg für möglich und rinne« hierbei daran, daß verstorbene Gemeindeangehörigl, deren Zugehörigkeit zum Judentum von der orthodox m Beerdigungsbrüderschaft nicht anerkannt werde, von der Neuen Beerdigungsgesellschast bestattet würden. Ter tr eit üb« solche Grenzfälle könne jedenfalls kein Anaß sein, ein wertvolles Werk scheitern zu lassen; sei mau aber doch dieser Meinung, so müsse aus dem Scheite« der Verhandlungen die Folgerung gezogen werden, haß die Gemeinde die Mädchenrealschule subventioniere. Er vermißt einen entsprechenden Antrag in der. Mit-, teilnng des Vorstandes.. Herr Tr. Samson-gibt daraus die Erklärung ab: Ter Vorstand ist auch zögen eine Unterstützung der Mädchenrealschule, solange sie dieVer sassrng der Gemeinde nicht anerkennt. Herr Lisser: Als Repräsentanten haben wir die Verfassung der Gemei ide zu schützen und können daher keine Schule färbe«, die der Gemeinde angehörige Kinder für Nichtjudln erklärt. Auch dem Oberrabbiner nahestehende Kreise seien in der entscheidenden Verhandlung über seine Stellun, nähme bestürzt gewesen. Eine Einigung sei nur möglich bei stillschweigender Anerkennung der Gemeindeversrssung;' zu einer anderen Ansicht werde das Kollegium nicht kommen können. Herr Münden verweist aus die Konsequenzen, welche ein Abweichen von der Perussung der Gemeinde hinsichtlich der Schule für ihre Wo>4.fahrtsanstalten haben könne. Herr Schloß: Es sei beschämend, daß die Frage der Subvention verquickt werde mit der Prinzipientreue der Orthodoxie. Ebenso beschämend sei die aus den Worten.des Herrn Tr. Kalmus zu .folgernde Meinung, daß die Gemeinde dazu Stellung nehmen müsse, wenn Lehrer der Talmud Tora Rea schule aus ihrer' religiösen Auffassung praktische Folgerungen ziehen würden. Nach einer juristischen Erörterunj über die Auslegung der bezüglichen Paragraphen der Verfassung zwischen den Herren Dr. Spitzer und Dt. Samson stellt ersterer den formellen Antrag, der. Mät cheurealschule zunächst bis zuck 31. März 1928 eine monitliche Subvention von 1000 Mark zu gewähren. Mit der Ablehnung dieses Antrages schließt die Erörterung. 7. In geheimer Sitzung bestätigt das Kollegium noch die Anstellung der Oberlehrerin Studienrat Lilli Freimann an der Israelitischen Töchterschule und wählt ai« stelle des verstorbenen Herrn Paul Laskar Frau Luise D e r e n b e r g in die Kommission für die Fremdenpflege der Gemeinde. _ Ein Brief Dr. Naphtali Frankfurters aus der Zeit des Hamburger Brandes. Von R. M. Nathan. Etwas von dem Grauen, mit welchem der große Hamburger Brand die Generation erfüllte, die chn er lebte, durchzitiert noch heute die Freie und Hansestadt Hamburg. Eine ganze Literatur ist über ihn entstanden, und Dokumente aus jenen Tagen, die von Zeit zu Zeit auftauchen, sind noch immer eines besonderen Interesses sicher. Darum wird auch der Brief, den wir dank der freundlichen Bemühung des Nürnberger Rabbiners Tr. Freudenthal hier veröffentlichen können, weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus bei allen Freunden der vaterstädtischen Geschichte besondere Aufmerksamkeit finden, Tr. Naphtali Frankfurter, der Autor des hier veröffentlichten Briefes, geboren zu Oberdorf in Württemberg am 13. Februar 1810, trat, am 15. September 1840 sein Amt als Prediger am . Neuen Israelitischen Tempel in Hamburg an. T-er Brief ist an seinen um neun Jahre älteren Bruder Bernhard, der seit 1822 als Lehrer in der Israelitischen Gemeinde in Nordstetten wirkte, gerichtet. Er ist auf einem Quartbogen, den eine Ansicht des Alten Jungfernstieges nach dem Brande schmückt, mit einer feinen, zierlichen Schrift geschrieben und umfaßt drei eng beschriebene Sei-, ten. Er zerfällt in zwei ungleiche Teile, von denen der bei weitem größere Teil sich ausschließlich mit dem Hamburger Brande und besonders mit der Tätigkeit des Briefschreibers aus Anlaß des Brandes befaßt, während der kleinere zweite Teil Frankfurters Tätigkeit am Tempel und persönliche Angelegenheiten behandelt. Ter Brand brach am 5. Mai aus und dauerte bis zum 8. Mai. Die Hamburger Huden wurden von ihm verhältnismäßig wenig betroffen, weil der Brand besonders die Altstadt heimsuchte, in welcher zu wohnen ihnen das Gesetz verwehrte. Immerhin wurden der Alte Wall und der Mönckedamm, die größtenteils von Juden bewohnt waren, gänzlich eingeäschert, und mft ihnen die Portugiesische Synagoge, die deutsche Altstädter Synagoge, die Levin Sälomous Klaus und das in der Altstadt befindliche Frauenbad, während,, wie der Brief schreiber hervorhebt, der Israelitische Tempel in der Brunnenstraße und die Hauptsynagogen, nämlich die Synagogen Elbstraße und Neuer Steinweg >), von dem Unheil verschont blieben. Die von Frankfurter genannten Freunde aus der Tempelgemeinde, welche abbrannteu, wohnten nach Ausweis des Hamburger Adreßbuches für das Jahr 1842: Salomon Heine, Jungsernstieg 28; L. Gold sch midt, Neuerwall 28; Jacob Segalla, Großer Burstah 23; der Arzt Dr. M i ch a e l H e r s ch e l, Neuerwall 23^ seine Kollegen Tr. Hermann und Tr. Moritz Gustav Salomon, — welchen der beiden Frankfurter Meint, ist nicht zu ermitteln, Va sie beide vom Brande betroffen wurden — Hopfenmarkt 12 und Mühlenstraße 52; sein Kollege Dr. Joseph Levy, Alterwall 64; Gustav Salomon, Neuerwall 13 und ') S. Haarbleicher, Zwei Epochen, 6. 34—35. '

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.