Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 6 (10.6.1927)
- Date
- 1927-06-10
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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I Nummer 6 Gemeindeblatt der Deutsch-JSraflitischen Gemeinde. Renten zum, eineinhlalbfachen ihres Buchwertes, .mancherlei Gewinne zu. Tie Inflation hat aber das gesamte, mehrere Mill ioiteit Mark betragende StiftungS vermögen der Gemeinde vernichtet und nur der Auf- Wertungsgesetzgebung, die Auswertung aus sonders günstig bchai trotz der Auszahlung welche Hypotheken und Renten durch 25 Prozent ihres Nennwertes be dclt hat, ist es znzuschrcibcn, das; einer Reihe von nicht mehr aus wertungsfähigcn Hypotheken und Renten ein anfchn licher Grundstock süx d c Wicheranfrichtung des StiftungS Vermögens für die Tcpositenkasse verblieb. Jedenfalls steht fest, daß die Vcrpflichtnjig zur ausschließlichen Bele gung in Hypotheken . und Renten die Ztistuugsgclöcr vor schweren Verluste» nicht rat schützen können, und das ist der' Grund, weswegen die jetzige Verwaltung der ' Tcpositenkasse beim -Vorstände der Gemeinde hie Aus Hebung dieser Bcstim nung und ihre Ersetzung durch die . Vorschrift angeregt lat, daß die G,eldce mit vcsr sorg falt eines ordcntlichci .Kaufmanns ^»zulcgcn seien, ohne daß Mündelsichcrhcit crfördeclich wäre.. Gegen diese Satz ingsändfrung nun 'wandte sich Herr Alexander Lcvy; cs wüßte bei dein alten Per fahren bleiben, zunächst, Jüfijl dieses sich bewährt habe. Ter. Antrag sei gew sserinaßtn ein Ausfluß der Ersah rungen der Inflationszeit, in jber allerdings die Satzungs bestiinmungen die Kapitalien arfcht hätten c schützen könne». Tazu komme, daß ei ic Zcitlayg Hypotheken und Renten nicht auf. dem Markte gewesen seien. Jetzt seien sie aber wieder zu Hab, y. Sodann sei die Erhaltung dcx alten Vorschriften noiwendig, um opferwillige Gemeinde ' Mitglieder zu Stiftungen und größeren Vermächtnissen an znregen. Tenn diese Würden eher gemacht, wenn Sicherheit für Erhaltung der gegifteten Kapitalien gegeben sei. Gegen Herrn Alexander Lcvy nahmen die Herren. Tr. Spitzer und Tr. Samson Stellung. Erstcrer hielt .'Nie Be sreiung von der 'zwingenden Vorschrift der Belegung der StistungSgeldcr in Hypotheken schon deshalb > für geboren, um die Tepositcnkafse instand zu setzen, zeitweilig Geld betrüge der Gemeind« zur Verfügung zu stellen, um bic sonst von dieser de» Banken zu zahlenden Zinsen tar Kasse zugute kommen zu lassen. Herr Tr. Sam so u verwies darauf, daß auch die von Herrn Alexander Levy so sehr gerühmten Vorschriften in der Ausnahinczrit der Inflation nicht vor Erschütterung rnnd vor Verlusten hätten bewahren können, und daß auch, alle fernere Zu kunft Unsicherheit in sich berge. Tic neu beantragte Vor schrift sei im Intcriesse derjenigen, welchen der Zins ertrag der Gelder zürnte komme. Taß das alte. Verfahren der Gemeinde bis zum Kriege Z>ieh.Sorge abhcnommcn hätte, sei keineswegs ein Beweis gegen die beantragte Satzungsänderung., Rach einer Replik des Herrn Alex ander Lcvy wurde per Antrag des Vorstandes angenommen. 6. In Nr. 3 des Gcmcind.cblattes -war ausführlich über die Verhandlungen des Kollegiums vom -28. Fe bruar über den Plan einer Fusion der beiden hiesigen Mädchenschulen berichtet worden. TaS Kollcgii m sor derte damals den Vorstand auf, auf Grund.!>cr von diesem präzisierten Sicherungen für pcn dauernde i orthodoxen Charakter der Izn vcrcinigendest Schulen die Fusionsv^rhandlungen z»m Abschluß zu> bringen. Ter Vorstand erklärte sich hierzu ,dcm Kuratorium.der Mädchen realschule gegenüber bereit, sofern aus dessen Seile" volle Bereitschaft bestehe, die vom Rcpräsenta.nten Kollegium bezejchncte Verhandlungsbasis anzucrkcnncn. Ter Vor . stand bat das Kuratorium, diese Bereitschaft zu erklären. Zu dieser formulierten Erklärung kam es zwar nicht. ^cite Schriftwechsel und verlor wohl aber nach wiederholtem licher Fühlungnahme beteiligter Persönlichkeiten zu eincsi Besprechung zwischen Vertrete n der Gemeinde und de Kuratoriums der Schule. Ir ihr kam folgendes zur . Sprache. Nach der Verfassung der Gemeinde» in uic dem Indeiitum angehörig zu betrachten, wer von ejnen-.. in der Gemeinde stehenden Kuliu-sverbande oder, fall'- - er von auswärl-s kommt, .vom der Heimatgemeindc als z»m Judentum gehörig. ancrmunt wird. Beispielsweise sind eine Frau, die als . Nick nüdin geboren, war, aber' von dem Geistlichen eines in per .Gemeinde, bestehenden Kullusvcrbandes in das Judentum ansgenonftnc» wurd-,. 'und ebenso ihre, nach dem, Ucvenrill geborene». .Kinvec von der Gemeinde als dem Judentum angehörig zu be trachten, ohne daß diese das Recht oder die Pflicht hätte, scstzustcllen oder zu fragen, in Welcher Form der lieber '' tritt vollzogen wurde. Hieraus > ergibt sich, daß Täcltt» einer solchen Frau, -tvenn sic dkm- Judentum im'Sinne der erwähnten Versassntigsbestiinmung angehörcns Au recht auf Aufnahme in die- Isractilischc Töchtcnschule, haben. Es ist hierbei zu beachten, daß diese ans der Verfassung der Gemeinde vom Jahre I8t>7 stammende Bestimmung, von der Lrihodox e bisher niemals-, auch nicht bei Versassungsreviiione», angefockttc» werden ist. Tas Kuratorium der Mädhenrcalschnlc! steht aber zrus dem Tiandpunkt, das; für. dit zu vereinigenden Schn - len die.-Verfassung der Gemeinde nicht maßgebend sein dürfe, daß vielmehr nur die Töchter solcher! geborencn tlsichtjüdinnen in die Schule ausgenommen werden i sollet!, die in genauer Befolgung der 'bezüglichen Tiorschriften des ~ Schicichan Ariich von einem orthodoxen Rabbiner in das Judentum ailfgeuominen worden sind. Ein Aus - i gleich der - beiderseitigen Standpunkte war, de."die Per lrctcr der Gemeinde bei den Bestimmungen!>er Versal', sung, die ^Vertreter der Mädcheurealschnle bei denen' des Schuichan Aruch iverharrlen, nlclit möglich. So ende'.' die Besprechung mit. der Feststellung, daß die geplante Fusion nicht niö^licl» I sei. Von ' diesem Ergebnis g-tbi ein Schreibe» des- Vorstandes dem Kollegium un'ter B-'i füguiig dbs Schriftwechsels zur Sache Kenntnis.- ' Herr Tr. Samson erstattet.dem Kollegium einen . Bericht 'über die vorstehend geschilderte Sachlage und' fügt hinzu, er habe, als er,in der erwähnten Besprechung das Scheitern der über ein Jahr währgnden Veeimiid - lnngen scststellen mußte, dies mit dem Ausdruck des'Be daucrns getan und den Wunschhinzugcfügl, daß dvc'i ' noch ein zu dem gllseits ersehnten Ziel gesundes». werde. Tie Hoffnung.hierauf habe sich in einer prival-en Unterhaltung, dick'cr seitdem gehabt habe, verstärkt; jadilkii sei allerdings durch diese Unterhaltung nichts geändert wor den. Tie Entwicklung'-müsse abgewarlel werden. Herr Schloß war als Anhänger der Einheitsschule von An fang der Verhandlungen an für die Vereinigung der beide» Schulen. Er bebauen das Ergebnis und meint,i bei einem-' Widerspruch zwischen. Schulcha» Aruch und Gemeinde Verfassung müsse'der crstere Vorgehen. Herr Tr. L a n z - krön' ist darüber verwundert, daß matt erst. so spät' auf eine Frage gckvinmcn sei, die im übrigen keine j Frage mehr sein könne, da sie durch hie Verfassung der Ge meinde längst erledigt sei. Bei der Talmud Tora! Real schule, die poch -auch orilxodox geführt werde, hätte e - seines Wissetzs nie Schwierigkeiten dieser Art gegeben Tcmgcgenübcc erklärte Herb Tr. Kalmus, daß gerade ein ähnlicher Fall bei der Talmud. Tora'Realschule die ganze Frage zur Erörterung gebracht habe, nachdem früher Söhne zuitz Iudenknm übergetrctcner Frauen anstandslo--- in die Schule ausgenommen wordeil seien. Er möchte