Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Journal
- Gemeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 3 (10.3.1927)
- Date
- 1927-03-10
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite *1 Gcmeindeblatt der Deutsch-Israelitischen Gemeinde. ttpllcfltum bat von dem Briefwechsel Kenntnis gcr oinnren, billigt die vom Vorstände cmgcnonnnenc Ha'tung und gebt zur Tagesordnung über. "*>>err Tr. K a l m u s.> Nachdem er fett seiner Zn gehörig eit;nm Kollegium last tioch nie 'gegen einen 'Antrag des Vorstandes Stellung > genommen Habe, falle cs ibin schwer, dies beute zu tun. Es wäre ibni nur d!irch den Widerspruch des Herrn Tr. Spitzer gegen den Antrag ertrichterl, dessen eigener Antrag aber wohl keine Aussicht ant Erfolg habe, da die Borstandsvorlagc nach' sciitcr :?leignng ein untrennbares Ganze bilde. Als Per trcter i er Gesamtinieressen der Gemeinde trete er'aber, nachdem das Kuratorium der Mädichcnrcalschulc in seinem jüngsrci Schreiben erneut auf dev Fusivnsgcdankcn zu ■ rückkom ne, obwohl die Lage der Gesetzgebung der Real schule lie Fortführung ihrer Vorschnlklaffen zunächst er möglich, für Eintritt in neue Verhandlungen ein, die so zu befclilennigen sei»', das;, die Vereinigung der beiden Schulet bereits zumal. Avril zur. Tatsache werde.^ Hier bei erwartet er von dein Kuratuiiuni der Realschule Per ständni-f dafür, welche Bedeutung es habe, das; die Ge. nteiudc; bei aller bisher geübten Parität insofern eine Neuern, ig schaffen wolle, daß sie für den Vorstand der vereinst ten Schulen eine orthodoxe Mehrheit ' bcwilli gen welle. He r Tr. Spitzer: Gerade .Herr Nisser habe durch' seinen Hinweis auf die moralische Bedeutung des Abbaus . der Vr rfchule der Realschule bewiesen, daß sie diesen Abban nicht vornchnten dürfe. Er wendet sich weiter dagegen, daß der Vorstand der. Gemeinde der Schule die Möglichkeit, sich wegen einer weiteren Beihilfe an den St nagogenverband zn wenden, genommen habe. Zu dcnt rum Kuratorium für den Lbkrrabbincr des Syn agogcnt crbandes beanspruchten Recht benrerkl et, daß cs eine Instanz geben müsse', welche entscheide, was orthodox fei. 'Wer orthodox iei bczw. wer 'ich gesinnnngsge.mäß auf den 'Standpunkt der Orthodoxie stelle, das zu ent scheiden, müssen dem Takte des einzelnen überlassen bleiben. Bei dieser Auffassung sei eine Verständigung über die dein Oberrabbiner cinzuräumendc Stellung und daher die Ftssion wohl möglich. Er wiederholt seinen An trag, äst die Beihilfe keine Abbanbedkitgungen zu knüpfen, falls dhs Kollegium aber die Ausnahme neuer VerHand -langen: wünsche, je 1000 Mark monatlich ohne weitere Bedingsingen zu bewilligen. . Gegenüber diesen letzten Ausführungen hält Herr Lisse^ darau fett, daß die Bereitwilligkeit des Kuratoe riums .der Realschule zum Abturu der Vorschule, welche letzteres! ohne einen staatlichen Zwang ausgesprochen habe, tatsächlich das Eingeständnis bedeute, daß die orthodore Elternschaft ihrk Kinder ohne Gewissensbedcnken. der Geincindefchuse anvertrauen tönne. Tie in den Vor Verhandlungen gefallene Aeußernng eines -Mitgliedes des Kuratoriums, daß es für die Töchterschule der Gemeinde nicht vtrantworllich sei," könne den Tatbestand, daß das Kuratorium durch den freiwillig dargebotencn Verzicht auf biq Vorschule die zu ihm stehende Eltebrfcksaft aus die G^meindcschnlc verweist, nichts äitdern. Wesentlich ist ihm! aber a„ch, daß. auch Herr Tr. Spitzer die Fusion wünscht. Ties möchte er, der Redner, iesthalten. Tann al'cr difrie das Kuratorium auch keine conditio fine aua non stellen. Solche Bedingung sei nur in einem ' Falle v'er ständlicst: wenn die Verwaltung der Gemeinde der. Lrtho doxie grundsätzlich feindlich gegcnüberstehc. Im übrigen meine ter, ' das Kuratorium könne sich Hilfe holen, wo es sie finde He^r Tr. tlanzkron schließt sich dem .Vorschläge Nummer l des Herrn Tr. Kalmus an. Tic von Herrin Dr. Spitzer geforderte Instanz, welche der Orthodoxie die nötigen Sicherheiten gewährleisten solle, sei unnötig. Tic Be stimmung, daß die Lehrkräfte den religiösen Erforder nisten genügen müßten, und die fernere Bestimmung über die Zusammensetzung des Schulvorstandes! und die Zu gchörigkcit des Lberrabbiucrs zu diesem genügten voll kommen. Es müsse ferner als feststehend angenommen werden, daß die Gemeindeschulc auch schon jetzt ohne diese Sicherungen den religiösen Erfordernissen genüge, weil es sonst.unverständlich sei, daß Herr Tr. Spitzer es mit seinem Gewissen habe vereinbaren können, im Kollegium nicht anf'Abttcllung etwaiger Mängel zu dringen; denn man könne nicht sagen, daß für die Schülerinnen der Ge mcindcschnle ein geringeres Maß an religiösen Erforder nisscn genüge, als für die der Realschule. Eine friedliche Einigung sei der einzige Weg, der Gemeinde zn dienen. .Herr Tr. Fränkcl: Tas nachträgliche Schreiben des Kuratoriums lasse eine Wiederaufnahme der; Vcrhandlun gen wünschen. Er beantragt daher eine hcgrcnztc Be willigung ans dik Tauer von :) Monaten. Ter .Kommissar des Vorstandes, Herr Tr. Samson, führt sodann noch einmal ini Schlußwort äus, daß das Kuratorium der Realschule sich zum .Abbau der Vor schule unabhängig von der Gesetzgebung bereit erklärt und dadurch bewiesen habe, daß die Fusion möglich sei. Taß sie vom Kuratorium gewünscht werde, wolle er zugcbcn. Aber wenn, es auch auf den Vorsitz des Ober rabbiners verzichtet habe, so werde doch tatsächlich an der Forderung, daß dieser das Wort in allen entscheiden, den Tingcn haben müsse, nichts geändert. Tahcr sei es dem. Vorstand "wichtig, zu erfahren, ob Herr Tr. Spitzer, als er die Forderungen des Kuratoriums als conditio sine qua non bezcichnctc, für hie Realschule, wenn auch nicht rechtlich, so doch tatsächlich gesprochen habe. Sonst möchte er sagen: das Ganze ist Gespensterseherei: machen wir doch jetzt, was wir für richtsg halten, und br kämpfen wir die Wirklichkeit, wenn es einmal sein muß. Tas Beispiel der Talmud Tora Realschule, deren, Bor stand der Oberrabbiiict des Snnagogenverbandcs als solcher erst ans Veranlassung der Gemeinde angehört, nachdem kr jahrzehntelang nur gewähltes Mitglied gewesen war, beweise', daß das Kuratorium, sofern eS Vertrauen zu seiner'Eigenen Sache und Lebensmut habe, dem Vorstände der Gemeinde folge» dürfe. Zu den aus dem Kollegium gestellten Anträgen äußerte er sich nur insoweit, als ihnen gegenüber der Vorstandsantrag dem Kuratorium die Möglichkeit der freien Entschließung ohne zeitliche Be grenzung und damit die Möglichkeit gebe, sowohl die Fusion einzuleitcn, als auch nach Ablauf von Jahren, sofern das Gesetz eS gestatte, die Vorschule wieder auf zubauen. Wünsche aber das Kuratorium die Fusion, so müsse, das Wort von der conditio sine gua non aus der Erörterung verschwinden. In der Abstimmung wird'der Antrag des Vor st and es und der Antrag Lisser gegen die. Stimme des Herrn Lisser abgelchnt.! Herr Tr. Spitzer zieht den von 'ihm gestellten Antrag zugunsten des Antrages zurück, mit welchem die nachstehende Resolution Tr. Kalmus Münden schließt: Tas Repräsentanten Kollegium billigt nach Kennt niSnahme des Schriftwechsels das lohale und von Rücksicht aus dgK Gesamtwohl der - Gemeinde ge leiteteVorgehen^ des Vorstandes bei.den VerHand lungen mit der Israelitischen Mädchenrealschule. Tas Repräsentanten Kollegium lehnt nach Würdi gung desnachträglich cingegangencn Schreibens der