Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 50 (9.12.1870)
- Date
- 1870-12-09
- Page
- Seite 441 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Puristisch darüber freuen, Laß' Ne jüdischen Kinder bald mo- -ralisch aus den öffentlichen Schulen hinauSgeschoben werden würden, weil man dadurch gezwungen sein werde jüdische Schulen zu gründen, die vergessen, daß letzteres nur an ver« hältnißmäßig wenigen Orten möglich ist! —Wir sind wahrlich auf eine kleine Zahl solcher angewiesen, die da« rechte Berständniß und den rechten Willen in dieser hochwichtigen Sache besitzen. Skalsko 5. Dezember (0.— K.) Wenn die Aufhebung de« KreiSrabbinatS als alleiniges Verdienst von einem Korrespondenten der „Politik" dieser zugeschrieben wird, so ist mir dies ganz gleichgiltig, aber wenn dieser Correspondent der LandeSrepräsentan; einen Rath erlheilt, welcher ModuS für daS UebergangS« stadium der Regierung vorzuschlagensei^ so muß er eS schon gestatten, wenn ich so frei bin, seinen Rath näher anS Licht zu ziehen. Rach der Ansicht des „Politik"-Correspondenten sollen zur Erhöhung des Gehaltes der zur Zeit noch angestellten KrciSrabbiner nur solche Gemeinden beizutragen verhalten werden, di eselb st keinen Lokalrabbiner haben; daß heißt beiläufig soviel: Größere leistungsfähige Gemeinden brauchen nicht zu zahlen, weil sie einen Lokalrabbiner haben. Wer keiner EnltuSgemeide angehören will, mithin mit gar keinen ähnlichen Auslagen belastet ist, braucht hier auch nicht zu zahlen, weil er keiner Gemeinde angehö^rt; Lrgo wer soll zahlen? Die kleinen und mittellosen Gemeinden, welche oftmals bei größter Opferwillgkeit selbst die nvbhwendigsten Institute und Funktionäre entbehren müffen; diese allein sollen verhalten werden, eine „drückende" Last, für alle übrigen Glaubensgenossen zu übernehmen, wodurch die Gehaltserhöhung der einstigen Kreisrabbiner er, möglicht würde!!? Ernst gesprochen weiß ich wahrhaftig nicht, wer da mehr zu bedauern wäre? ob die mittellosen Gemeinden, weil sie zahlen müßten, oder die KreiSrabbiner weil sie nur an solche Gemeinden gewiesen wären. Hoffen wir aber, daß sich die Landesrepräsentanz ihrer diesbezüglichen Aufgabe zur allseitigen Zufriedenheit zu entledigen und einen nach allen Richtungen gerechten und zweckmäßigen Modus sowohl für daS UebergangSstadium, als auch für die S t e ll u n g des künftigen R a b b i n a t S zu den Gemeinden, ausfindig zu machen, im Stande sein wird. Was dies Letztere betrifft, wage ich meiner subjektiven Ansicht nur dahin Ausdruck zu geben, daß ein geregeltes Berhältniß des künftigen Rabbmatö zu allen betreffenden Glaubensgenossen, erst nach erfolgter Organisirung der Gemein, den stattfinden könnte, sozwar, daß vorerst jeder Israelit zur nächsten Gemeinde gehören, worauf die Gemeinde in ein Berhältniß zum Rabbinate gebracht werden könnte. Anders dürfte eine Ordnung auf diesem Gebiete kaum oder minde - stens schwer zu erreichen sein. D. Kahn Wochenchronik. *** -tatuten der ist. Beerdigungsbrüderschast ju Teplih. ES liegen uns die neuesten Statuten der isr. Beerdigungsbrüderschaft in Teplitz vor, die so eben die Presse verlassen haben.» Der Zweck der Brüderschaft ist: 1. Den Kranken, Sterbenden, so wie den Verstorbenen bis zur Beerdigung Alles in jener Art und Weise zu leisten, wie es die religiöse Sitte in Israel vorschreibt. 2. Nothleidende mit milden Gaben zu unterstützen. — Die Statuten dieser uralten Brüderschaft bilden einen interessanten Gegensatz zu den Statuten der isr. Beerdigungsbrüderschaft in Prag. Durchweht vrn Liberalismus und vollkommener Gleichstellung der Mitglieder verdiene« die Statuten de» Bercine» in Teplitz einer besau» dern Erwähnung und cher Verein den Namen .BrÜderschqtt.* Während dieser Humanität, Unterstützung der Armen und vollkommene Wahrung der Pietät anstrebt, scheint es bei dem andern Vereine mehr auf Komödirnspiel abgesehen za | sein. Der Chevra-Kadischa Verein in Prag ist ein Monopol für seinen Vorstand, der sich nicht vom Fleck rührt, auch wenn ihn Hundert Tarantel stechen würden. Der B rein steht unter einem dominirenden Regimente, dessen Führer sind nichts als Parademacher, wo es sich um reiche oder distinguirte Verstorbene handelt, dort sieht man sie den Befehlführen, wo der Arme zu Grabe getragen wird, bleiben bie Kommandeure fein zu Hause. Der alte Zopf mit der Wahl von der zumeist abhängigen Altmänner Gnaden hängt dem Vorstande noch immer hinten, er ist nicht um ein Haar kurzer geworden. Beeinflußt und eingeschüchtert, wie aus Eommando wählen diese ihrem Geiste, ihrer Aufklärung nach in's vorige Jahrhundert gehörenden Altmänner, stets denjenigen, der ihnen vorher diktirt wird. Den Mitgliedern räumt man keine liberalen Rechte ein, deren Geld wird bei und nach ihrem Leben genommen, aber sie eines und desselben Rechte» thetthastig werden lassen, gestattet der eitle, herrschsüchtige Vorstand nicht. Daß sich Gott erbarme über eine solche Brüderschaft! Teplitz muß Euch Ihr Herren, die Ihr den Verein, dem die Signatur des Ernstes, der Trauer, der Mahnung, daß die Verschiedenen nicht verschieden sind, für eine Spielerei ansehet, zum Vorbilde dienen, gehet nach T>psitz, lasset Euch heilen von Eueren verrotteten Ansichten, möglich gibt eS auch dafür in Teplitz eine Heilquelle. Wir wollen nun einige Paragraph,: aus den Statuten der isr. Beerdigungs-Brüderschaft zu Teplitz anführeu, damit man doch einsehen lerne, wo die liberalen Ideen zu suchen sind, ob in einer israelitisch. Landgem.iuoe oder ", der großen tfCi Enttusgemeinde zu Prag. §. 3i dieser Statuten lautet: Jedes Mitglied zahlt: a) zu allgemeinen Vereinszwecken I') kr. b) zur Gründungsfeier SO kr. Befreit hievou find: a) stillschweigend und zeitweilig, jene Mitglieder. welche momentan zu unbemittelt erscheinen, um Jahresbeiträge zahlen zu können, die jedoch sonst alle Leistungen und Verpflichtungen der Brüderschaftömitglieder gewissenhaft, treu erfülle». I«) Ehrenmitglieder. §. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied im Alter von 2) Jahren, wählbar jedes Mitglied jedoch nur nach zurück,zelegtem 2 t. Lebensjahre. §.37 Jedes Mitglied hat das Recht, in der vom Vorstände hiezu anberaumten Zeit. Einsicht in die Johre-Srechnu >g zu nehmen. §. 118 Der Vorstand hat aus Antrag von zwanzig M igliedern.eine Generalversammlung riiizubernsen. §. 12 Die Wahl ist direct und geschieht m ttelst Stimunettel. wobei die relative Slim nenmehrheit entscheidet. §. f>2 8 im Gedächtniß der Gründung des uralten Verein» der Brnoerichaft, zur Förderung dieser brüderlichen Vereinigung, welche die Gleichstellung aller Mitglieder ohne Ltaniesunterschied bezweckt, soll alle drei Jahre an diesem Tage ein G a st - mal für sämiutliche Vereinsniitglieder statisinden. Zur Bestreitung der Kosten düesen aber in diesem Falle anS dem VereinSvermögea nur die hiezu ausschließlich bestiminte» Jahresbeiträge (§. 34 ad 1) 80 kr.) verwendet werden. Diese Statuten, den sattsam als veröltet bekannten Sta uten der isr. Beerdigungsbrüder.- wir wollen sagen. Vorsteher schifft! entgegen zu stellen, erachten wir für überflüssig, da letztere Jeder so ziemlich kennt und breit' si>e„ Urtheite niiterzogen hat. V Interessante Charakterköpse Vor den letzten Gemeindewahts» war in h>e,lg.n go,;oei"hen und preußischgefärbten Journalen ein „an die M tbürger" gerichteter Ausruf zu lesen, in welche:» die nat rs. tigte i H rren von sich sagen, wie sie in ihrem großen V uerlande sur die Verfassung, für Freiheit, Recht »»d Gesetz eintreten, mit ch ien Frieden, Wolstand und Gleichberechtigung schaffe i 'vollen, und wie sie wollen und müssen dahin arbeuen, daß dieser Geist auch da« Genieindelcd.n behersche: Bis jetzt sei dies n i cht der F a 11. Richt gleichberechtigt wird unsere Gemeinde verwaltet, sagen sie, iechisch allein, oder nicht &•