Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 43 (21.10.1870)
- Date
- 1870-10-21
- Page
- Seite 385 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/4890378-5433916-5434080--890-4891175- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
886 l rmgelegenheiten ist ein übrrttagmer und e« wird der Umfang desselben nach tz. 78 der provisorischen Gemeinde-Ordnung für die Stadt Wien besonderen Bestimmungen Vorbehalten. Ebesteht jedoch kein Gesetz und keine specielle Norm vnd eben so wenig eine gesetzlich anerkannte Uebong (§. 123 der Gemeinde-Ordnung), welche der Stadtvertretung von Wim die Berechtigung einräumen würde, in didaktischpädagogischen Fragen in Bettest der Mittelschulen Verfügungen zu treffen, wie solche mit dem erwähnten Beschluffe vom 7. Oktober 1870 bezweckt werden. Auch die Gymnasial- und Realschul-Deputation-der Gemeinde hat keineswegs den Charakter einer Aufsicht-, behörde für die betteffenden Anstalten und auch nicht das Recht, Weisungen und Befehle zu entheilen, sondern ihre Wünsche und Vorschläge der Land eSs ch ulb eh ö r d e bekannt zu geben. DaS Recht, die betteffenden Verfügungen zu treffen (Art. 17 des StaatögrundgesetzeS vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142 und §. 1 des Gesetzes vom 2s. Mai 1868, RGBl. Nr. 48) steht dem Staate zu, und ist bisher der Gemeinde nicht überttagen worden. Daß aber der Gemeinderath-beschluß vom 7, Oktober d. I. eine förmliche Verfügung an die Direktoren der städtischen Realschulen involvirt, kann wohl nicht in Zweifel gezogen werden. Dieser Beschluß ist daher ein den gesetzlichen Wirkungskreis des GemeittderacheS überschreitender, ist somit gegen das Gesetz, und ich halte daher das Ansuchen von 8. d. M. Z. 4217 um die Jnnehaltung mit der Durchführung diese- BeschluffeS vom 7. d. M. für gerechtfertigt. Auf Grund des §. 107 Abs. 4. der Gemeindeordnung sehe ich mich nunmehr veranlaßt, diese Sistirung aufrecht zu erhalten, den erwähnten Gemeinderathsbeschluß zu beheben und Euere Hochwohlgeboren zu ersuchen, himach das Weitere gefälligst verfügen und insbesondere den Gemeinderaih hievon unter Freilaffung des Rekurseverständigen zu wollen. Genehmigen Euere Hochgeboren ac. Wien, am 14 Oktober 1870. Weber m. p.“ Dieser Erlaß, welcher lebhafte Unruhe auf der Linken de- GemeinderatheS erregt, wird an die erste Sektion verwiesen. WochenchromK. *** Confessionrlofi-Keit. Dieselbe wird von einem in Oesterreich erscheinenden jüdischen Blatte in einem länger» Artikel besprochen. Den Namen deS._MatteS-ist-mckt-noch^ wendlg zu nennen, an seinen Früchten sollt ihr ihn erkennen. Wir zitiren nur einige derselben, um von dem Geschmacke seiner Redaktion ein Beispiel zu liefern. „Diese Erklärung der ConfessionSlosigkeit", so heißt eS bei der Inkonsequenz der Beurtheilung der Eonfessionölosigkeit. die dem Verfasser bald wol duftend, bald verpestend erscheint, „ist auch eine Apostasie, eine gemeine Abtrünnigkeit, eine unwürdige Retirade, aber mindestenso eine moderne — geruchlose Retirade. DaS ist eine Retirade, und wann sie auch geruchlos ist, so haben doch gewiffe Leute genug lange Nasen, um zu wissen, was dahinter steckt". %* Da« Vorgehen zweier Synagogen. Am Berföhnungsfeste fungirte in der PinkaSfynagoge in uneigennütziger Weise der vormalige Cantor des Tempels nunmehr Obercantor der Reusynagoge Herr Markus Popper beim MorgengotteSdienste in sehr solenner Weise. Dieß veranlaßte die Damen der PinkaSfynagoge Herrn Popper eine kostbare au» Silber getriebene antike Zuckerdose als Zeichen der Dankbarkeit zu Überreichen. In dtt Reusynagoge zeigte sich wiederum der Synagogmvorstand für die Uneigennützig geleisteten Funktionen de- Herrn Popper,-in einem Dekrett dankbar, welche« ihn zum Obercantor ernennt. Dieser kluge und entschiedene Schritt geschah in erster Reihe auf Anregung de« um die Neusynagoge vielverdienten Vorsteher- Herrn Julia« Reitler, der stetfür da« Gedeihen derselben sorgt. Und in der That hat diese Synagoge Herrn Reitler so manche verbefferung und Einrichtung zu danken, welche die unzählige» Opfer verräth. die sowol von Herrn Reitler selbst als auf seine Veranlassung der Synagoge gebracht wurden. V Bdrrrantor Wallerstein. Der Vorstand der hiesige» Meiselsynagoge hat in gerechter Würdigung der Leistungen de- Cantor- Herrn Wallerstein an den Reujahr-tagen und am VersöhnungSfeste, denselben als Obercantor definitiv tof« genommen. Inland. Wien. (Ar m en st i f t u n g.) Baron KöuigSwarterhot dem Bürgermeister aus Anlaß seiner Slandeserhöhung einen Betrag von 15000 fl zu einer „KönigSwarter Stiftung* übermittelt, deren Interessen alljährlich an Arme ohne Unterschied der Confeffion vertheilt werden sollen. A n s l a n d. Nom. (Der Christenlnabe Cohen.) Vor einigen Jahren war e-, als vor dem Hause der Katechumenen in Rom eine Frau verhaftet wurde, deren Kind, ein Knabe, geraubt worden, um ihn als Katholik zu erziehen. Die Fra» Namens Fortunata Cohen, hatte alles Mögliche aufgeboten, umihr Kind zurück zu bekommen, doch vergeblich. Sie war glücklich, als sie wieder in Freiheit gesetzt wurde und unmittelbar hierauf verließ sie eiligst Rom. Erst jetzt, nach dem Einzug der italienischen Truppen in Rom kam Fortunata Cohen, die ihren Sohn noch nicht aufgegeben hatte, aus Livorno nach der heiligen Stadt, um ihren Sohn Josef zu reklamiren. Die frommen Brüder hatten sich aber mittlerweile beeilt, Cohen in aller Heimlichkeit nach einem andern Orte zu bringen. Der Behörde war eS aber doch gelange«», da». Opfer anfzufindcn und nach der Quästur zu bringen. Als Josef, der nun Stanislaus heißt, von dem Quästor vernahm, daß ihn seine Eltern wieder mit sich fortnehmen wollten, protestirte er aufs Heftigste gegen diese Zumuthung;die Eltern seien todt für ihn und so möge auch er ihnen für todt gelten. Da stürzt die Mutter, die sich mittlerweile im anstoßenden Gemache anfgehaltcn hatte, in das Berhörzimmer, wirft sich zu den Füßen de« IünglinaS nieder und Ke. schwört ihn, uni iht zu^gehen. «stamSlauS bleibt unempfindlich und stößt die jammernde Mutter endlich ungeduldig von sich, indem er mit frostigen Worten erklärt, daß er nicht mehr einer der Ihrigen werden könne. Endlich wurde ihm daht» bedeutet, daß das was er dem Naturgesetze verweigere, durch das Staatsgesetz geboten sei, da« ihm nicht gestätte, sich der elterlichen Gewalt zu entziehen. Nachher wurd« ein Protokol ausgenommen und konstatirt, daß man Josef, nun Stanislaus Cohen, seinen Eltern auf deren Ansuche» ausgeliefert habe. Er wurde, nach Livorno gebracht, wo auch sein Vater sich aufhält. Kunst, Theater und Literatur — Da» von der „Gegenwart" mehrerer Nummern hindurch gebrachte Feuilleton: „Memoiren eines jüdischen Seminoristen" Zur Würdigung de« Breslauer jüdisch-theologisch» Seminar« hrrauSgegeben von Adolph Kohnt ist nun i» So-