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Die Gegenwart · 1870-10-14 · 42 (14.10.1870) · p. Seite 376

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
42 (14.10.1870)
Date
1870-10-14
Page
Seite 376 (sequence 4)
Language
German
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kenlabungSverein" hinzu, dessen Zweck es ist. israelitische arme, ln den hiesigen Spitälern befindliche Kranke mehrmals der Woche mit LabungSmitteln zu betheilen. %* Arusynagoge. Wie mau uns mittheilt, ist der frühere zweite Cantor im hiesigen israelitischen Tempel Herr Markus Popper, in der Neusynagoge als erstem Eantor angestellt worden. Inland. Wien. Der Vorabend des israelitischen BersöhnungS« tagebot in der Tempelgasse in der Leopoldstadt Hunderten von Menschen, die zumeist zur Abendandacht in den Tempel gingen, eine erschütternde Scene. Irin junges, hübsches Mädchen schwang sich, entweder in einem Anfall von Wahnsinn oder aus Lebensüberdruß, aus dem Fenster im zweiten Stockwerke des Eckhauses Nr 29 und ließ sich auf das Gesimse herab, das oberhalb des Fensters im ersten Stockwerke angebracht ist. Dort stand sie unschlüssig, zögernd, und schaute voll Verzweiflung in die Tiefe hinab. Obgleich das Gesimse kaum mehr als handbreit ist, war die Haltung des Mädchens doch eine freie und aufrechte. Tie höchste Gefahr noch rechtzeitig bemerkend, erschienen nach einigen Augenblicken zwei Damen am Fenster, erfaßten das sich sträubende Mädchen und hielten eS mit Aufgebot aller Kräfte so lange, bis einige Herrn hinzukamen und dasselbe durch daS Fenster zurückzogen. — (Ueber d i e z w ei t e Zi v ilch e) schreibt die „Wiener Abendpost:" Sonntag Vormittags um 11 Uhr wurde im großen Sitzungssaale des Magistrates die zweite Zivilehe abgeschlossen. Zu dem feierlichen Akte hatte sich eine noch größere Anzahl von Gästen eingefunden als bei dem ersten, vor ungefähr einem Monate vorgenommenen. Die Brautleute, Herr Rudolf LevituS Buchhalter, und Fräulein Sofie Spitzer, waren in Begleitung der Ehezeugen und Angehörigen der Familien im Rathssaale zur festgesetzten Stunde erschienen. Hierauf nahm Herr Bürgermeister Dr. Felder, dem der magistratische Referent in Ehe-Angelegenheiten, Herr Rath Friedl und Herr MagistratSrath Lebau zur Seite standen, den Akt in ernster und würdiger Form, und zwar genau nach den StaatSgrundgcsetzcn vor. Er erinnerte die Brautleute eingedenk zu sein ihrer Pflichten und erklärte, nachdem sie ihren Willen ausgesprochen, in ehelicher Gemeinschaft zu leben, die Ehe für abgeschlossen und unauflösbar. Rach Beendigung der Zeremonie nahm das junge Ehepaar die Glückwünsche des Bürgermeisters und der anwesenden Gäste entgegen. Ausland. Berlin. 21. Sept. Die „Amtl. Nachtrichten" für das Gouvernement Elsaß veröffentlichten folgende Bekanntmachung des EivilkonunissärS, betreffend die kirchlichen Verhältnisse : In dem Erlaß vom 30. v. Bk. habe ich mich an die sämmtlichcn Beamten jeder Kategorie gewendet und dieselben ln ihren Funktionen und ihrem Dicnsteinkoinmen bestätigt. Ich wende mich heute an die Geistlichkeit aller Confeffionen in der lebendigen Ucbcrzeugnng, daß die Ziele, welche Staat und Kirche verfolge», keinen Gegensatz bilden, vielmehr nur Hand in Hand zu erreichen sind. In der vollsten Anerkennung des Rechtes der Kirchen, auf die ihnen in den Gesetzen des Landes verbriefte Unabhängigkeit und Selbstständigkeit bin ich mir bewußt,, daß der Schutz, den ihnen die Staatsgewalt zu gewähren hat, eine heilige Pflicht ist, deren Erfüllung getragen wird von der Erkenntniß der hohen Bedeutung des geistlichen Amtes. Die an Stelle der früheren Staatsgewalt von Sr. Mai. dem König von Preußen, als Oberbefehlshaber der deusschen Armee, für die drei Departements des Elsaß niedergesetzte Regierung bringt der Kirche und ihren' Organen Wohlwollen und Verträum entgegm, erwartet aber auch von ihnen, daß sie in Ausübung ihres wichtigen Amtes forffahren werden, den Friedm nach allen Seiten und den Gehorsam zu lehren, welcher der Obrigkeit gebührt. Uebergriffe der geistlichen Gewalt in die weltliche werden nicht geduldet. Als leitende Grundsätze der Verwaltung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß: 1) Die Verfassung der katholischen und protestantischen Kirche bleibt ohne jegliche Antastung bestehen. Insbesondere bleiben maßgebend daS Concordat vom 15. Juli 18Ö1, die organischen Artikel vom 8. April 1802 und daS Gesetz vom 23. März 1852, nebst den in Ausführung derselben ergangenen Anordnungen und Instructionen. Im Gleichen bleiben dem israel. CultuS alle gesetzlichen Rechte und Einrichtungen ungeschmälert 21 Alle Geistlichen und Diener der verschiedenen religiösen Bekenntnisse bleiben in ihren Aemtern und Functionen; eS wird aber darauf gehalten werden, daß dieselben die Pflich, ten ihres Amtes, vorzüglich auch in Bezug auf den öffentlichen CultuS erfüllen. 3) Die Geistliche haben ihre Gemeinden zur Ruhe und Ordnung zu ermahnen und ihnen die Erschwerung ihrer Lage durch Widersetzlichkeit zur Einsicht zu bringen. 4) Aufregende Predigten, Ansprachen und andere gegen die bestehende Staatsgewalt aufregende Handlungen werden durch sofortige Entfernung der Geistlichen ans ihren Gemeinden und Entziehung des Einkommens aus den geistlichen Stellen geahndet, sofern nicht eine schwerere Strafe nach den Gesetzen und den für den Kriegszustand gegebenen Verordnungen eintritt. 5) Die von den Geistlichen aus der Staatscaffe bisher gezogenen Gehälter werden auch ferner gewährt. 6) Die laufenden Geschäfte der kirchlichen Berwaltnng, vorzüglich die sich auf daS kirchliche Vermögen beziehenden, sind durch die dazu bestellten Organe nach den bestehenden Gesetzen fortzuführen. Wo die Gesetze und Verordnungen Mitwirkung der Ministerien in Anspruch nehmen, werden diese Functionen durch den Civilcomiffär wahrgenommen. Hagenau den 12. Sept. 1870. Der Civilcommissär im Elsaß, v. K ü h l w e t t e r, Regierungspräsident." — Die Anzahl der Israeliten im preußischen Heere kbeträgt 30.000 (Jew.' Recard.) AU - Strelih (in Mecklenburg). In diesen Tagen ist von der hiesigen Bürgerschaft in einer Urwahl und später in einer engeren Wahl vom Magistrat mit Zuziehung der zwölf Stadtrepräsentanten, in beiden Wahlgängen mit großer Majorität, der jüdische Kaufmann Herr A. Sanders hier, zum ersten besoldeten Senator der Stadt gewählt worden. Die norddeutsche Bundesverfassung hat nun auch den mecklenburgischen Juden hinsichtlich der Gleichberechtigung aller Eonfessionen eine bessere Stellung gebracht. (Ist.) Pari«. In der französischen Armee sind auch viele israelitische Offiziere, die einen hohen Rang einnehmen. So wurde Gabriel Gustav Briffac zum Chef eines Artillerie-Regimenis und Adolf Worms zum Commandanten eines Bataillons Mobilgarden ernannt. — Eine große Anzahl israelitischer Mobilgardcn vereinigten sich am vorletzten Freitag beim Abendgebet, und sprachen ein allgemeines Kadischgebet für die auf dcm Schlachtfeld Gefallenen. In Havre (Frankreich) ist neulich der Professor von einem dortigen Gymnasium gestorben. Derselbe (ein Jude) heiratete vor beiläufig 15 Jahren ein christliches Mädchen, die Kinder wurden katholisch erzogen und niemand zweifelte, daß er auch ein Christ geworden. Vor seinem Tode ließ er den Borbeter der dortigen jüdischen Gemeinde zu sich rufen und erllärte ihm, daß er nach seinem Tode auf dem jüdischen Friedhof begrabm werden will, weil er niemals aufhörte, ein Jude zu sein. Er zeigte ihm den Ort, wo seine Gebetriemen (leMIiu) liegen, und schwur ihm, daß er keinen Tag zu beten verfehlte. Der Wille des Verstorbenen wurde von seiner Frau erfüllt. In Neufchatel starb Hr. A. F. Petavel, Professor der griechischen nnd lateinischen Wissenschaften, einer der gelehr-

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