Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 30 (22.7.1870)
- Date
- 1870-07-22
- Page
- Seite 277 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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277 dm Unterricht der isr. Jugend in anderweitiger entsprechender Weise zu sorgen. Audem Absatz 6 will nun der jüdische Lande-schulrath trotz seiner Stellung als Mitglied de- Stadtverordnetenkollegiums herausklügeln. daß die Stadtgemeinde der Verpflichtung unterliegt, für den Unterricht der isr. Jugmd, die die Josefstädter Schule besuchte, in der Art zu sorgen, eine deutsche Saupt- und Unterrealschule zu errichten, vorschützend, daß das osefstädter Viertel einige hundert deutsche Kinder ausweise, ohne jedoch zu berücksichtigen, daß dieses Viertel auch einige hundert böhmische Kinder zum «Schulbesuche verpflichtet. Ist schon an und für sich der Unsinn zu groß, die Jugend, sie mag nun der jüdischen oder katholischen Religion angehören, in Nationalitäten zu gruppiren, so wird der Unsinn noch erhöht, wenn man erwägt, daß die Josefstädter Schule mehr von Kindern vöm Lande als von Prag besucht wurde; denn es stellt sich beispiclweise heraus, daß in den letzten Jahren den l. Jahrgang der Josefstädter Unterrealschule etliche dreißig Schüler unter denen nur acht Prager, dm 2. Jahrgang derselben Schule dreißig Schüler besuchten, unter denen nur zehn Prager sich befanden. E» mag allerdings de» jüdischen LandeSschulrath bei all feiner Scheinliberalität und mit ihm die jüd. CultuSrepräsentanz pikiren, daß die Josefstadt mit dem Wegfall einer dem Namen nach konfessionslosen, dem Wesen nach konfessionellen Schule, den Charakter einer Judenstadt ver. liert, wo die Herren der jüd. Repräsentanz so gerne residiren, aber er muß, wenn schon nicht als LandeSfchulrath so doch al- Mitglied der jüd. CultuSgemeinde wissen, daß ein Vertrag zwischen zwei Parteien und ein Regierungsdekret vorliegen, in denen von der Auflassung der Josefstädter Schule die Rede ist. Wie enun verlautet, wird der jüdische LandeSschulinspektor im Schulrathe referiren und deploriren und dieser nicht- Bessere-' zu thun haben, alauf die Stadtgemeinde einen Druck au-zuüben, um die Errichtung einer neuen Haupt- und Unterrralschule zu erzielen. Fühle nun wirklich der Stadtrath da- Bedürfniß der Errichtung einer deutschen Schule in dem Josefstädter Viertel, so würde diese, wie bisher nur von Schülern jüdischer Religion besucht werden und zu einer, um mit der deutschen Clique zu sprechen — deutschen Judenschule herabsinken, was immerhin gegen das Princip der Amalgamirung der Jngend im Allgemeinen verstößt. Daß eine solche Au-nahm-stellung das Gefühl der Juden eben so verletzen würde, wie der Bestand eines jüdischen Gymnasium-, muß dem Forsschritt liebenden Juden auffallend in die Augen springen. x Während der BertragSzeit stand schon nach Absatz 4 deS h. k. k. Ministerialerlaßes der katholischen Jugend daS Recht zu, die Josefstädter Schule zu besuchen, wajedoch nicht geschah, weil die katholischen Kinder der Josefstadt der deutschen Sprache nicht mächtig waren, um den nur in deutscher Sprache gehaltenen Borträgen beizuwohnen. Dem ohngeachtet hat es die Stadtgemeinde vorgezogen, die deutschen Lehrer in ihrer Stellung zu belassen, bevor sie wenigstenpartiell durch böhmische Lehrkräfte zu ersetzen, waum so leichter geschehen konnte, alin dem Vertrage von eiuer Sprachennorm gar nicht die Rede ist. Damals erhob sich Leibe» mit grausigem Entzücken. Ungetheilte» höchst schmeichelhafte» Lob ward ihr von allen Seiten gespendet. Nikolaus sagte ihr ver» bindlichr Worte, küßte ihr dir Hand, sein Groll gegen die Republikanerin war der Bewunderung für die Künstlerin gewichen, und St. Petersburg sah im kommenden Winter die Rachel aus seinem Theater. — Friedrich Wilhelm IV. aber ließ zur Erinnerung an diesen denkwürdigen Abend an dem Orte aus dem Rasen die Statuette der Rachel von carrarischem Marmor auf schlankem mannornen Piedestal errichten. kein Mensch. Heute substituirt man für jüdische Kinder deutsche Kinder und will eine scheinbar konfessionslose Judenschule, ohne der vielen Kinder eingedenk zu sein, deren Idiom nur daböhmische ist. Wenn sich nun die jüdische CultuS- Repräsentanz von einer Judenschule durchaus nicht loSsageu will, so lag eS eben an ihr den Abs. 5 de» h. k. k. MinisterialerlaßeS vom 22. Jäner 1861 auözubeuten und bei der Regierung den Aufttag zur Errichtung einer besondern konfessionellen Schule zu erwirken, deren Kosten au» den Stadtrenten zu bestreiten gewesen wären. Daß sie es unterlassen, ist wieder ihre und nicht die Schuld der «Stadtgemeinde. Nachdem nun der Anschluß der Josefstadt an die Stadtgemeinde ein fait accoinpli geworden, so gibt ewol eine jüdische CultuS-Repräsentanz, aber keine Josefstädter Repräsentanz, die sich daS Recht vindicirt, Angelegenheiten, die einzig und allein in da» Ressort der Stadtgemeinde fallen, zu schlichten oder über sic zu Rathe zu sitzen. Die Sorge für den Unterricht der mit der Auflassung der Josefstädter Haupt- und llnterrealsqulc entlassenen Jugend bleibt dem Stadtrathe überlassen und er wird gewiß, entgegen dem ungerechten Vorwurfe der öechisirung, das geeignete Mittel finden, die Jugend in geistiger Beziehung nicht verkümmern zu lassen. Abtretungsurkunde. Mit dem Erlaße des hohen k. k. Staatsministeriums vom 22. Jäner 1861 Z. 627 wurde da» zwischen der Stadtgemeinde der königl. Hauptstadt Prag und der Prager israckitischen Kultusgemeinde getroffene Uibereinkommen dto. 6. Juli 1860 in der Anschlußstage der Prager Judengemrinbe an die Hauptgemeinde der k. Hauptstadt Prag genehmigt und gestattet, daß dem Wunsche die Genehmigung diese- Uiber« reinkommenS in einem förmlichen RegierungSdrekete au-zu» sprechen und das Uebereinkommen sowol für die Prager Hauptgemeinde alfür die Prager Judengemeinde, im administrativen Wege als bindend zu erllären willfahrt werde. Insbesondere wurde im 2. Absätze de» genannten h. Mi« nisterialerlaßeS rücksichtlich devon der Prager Judengemrinbe an die Hauptgemeinde zu leistenden EinkaufSkapitaleS pr. 146818 fl. 56'/,, kr. C. M. bestimmt, daß diese-Einkauf-- kapital, soweit es nach Abrechnung dessen 5)*/, Verzinsung vom 1. November 1851 durch die demselben Zeitpunkte bereitgeleistete jährliche JnterimSdötation pr. 12000 fl. E. M. abminderungsweise nicht zur Tilgung gelang^ in 10 einhalbjährigen Raten mit 5'/, Verzinsung des jeweiligen Ueberresteeinzuzahlen, hiebei aber die durch zwei vom Prager Stadtrathe zu wählende beeidete Sachverständige, auf deren Ausspruch submittirt wird, frstzustellende Werth der in da- Eigenthum der Gesammtgemeinde übergehenden Realitäten der bestandenen Judengemeinde statt baarer Geldzahlung anzu« nehmen und vom obigen Einkauf-kapital abzurechnen ist, und daß ferner die Kosten der Eigenihum-übertragung dieser Realitäten für den Fall als diese eine bücherliche Einlage haben, die israelitische KultuSgemeinde zu tragen habe. In Folge dessen wurde -wischender israelitischen Kult»-« gemeinde in Prag durch deren VertreterMed.Dr. Ludwig TedeSco als Abtretenden und der Stadtgemrinde der königl. Hauptstadt Prag vertreten durch derrn Bürgermeister J. U. Dr. Wenzel Belsku und dem Stadtrathe al» liebernehmerin nachstehender Abtretung»,Vertrag abgeschlossen: 1. Die Prager isr. CultuSgemeinde tritt hiemit an die Prager Stadtgrmeindc die nachstehende der bestandenen Prager Judengemeinde gehörige Realität nähmlich den vermöge der am 6. April 1793 8ub >1. K. 4170 praes: 19. März 1703 in viui coDtradus in libr. Jud. alb. 36 lol. 364 und libr. Jud. albo. 50 fol. 418 rinvcrleibten Abschätzung-urkunde derselben gehörigen in der Prager Josefftadt sub. N. C. 208 liegende Gemeindehof, sammt Bad und der darauf befindlichen SO*