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Die Gegenwart · 1870-07-08 · 28 (8.7.1870) · p. Seite 263

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
28 (8.7.1870)
Date
1870-07-08
Page
Seite 263 (sequence 5)
Language
German
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263 -och mit größter Entrüstung zurückgewiesen und über die Natur de- Leidenkein Aufschluß gegeben, jede Untersuchung ward entschieden verweigert. Dem Arzte blieb nichtübrig, als ein unverfängliche-, schmerzstillendes M.ttel zu verordnen, doch empfahl er der Patientin dringend, jede Bewegung zu vermeiden, da- Bett zu hüten und ihn. wenn die Schmer« 'zen heftig werden sollten, holen zu lasten. In der That wurde Herr Dr. Polak in der Nacht zur Familie Schönbrunner gerufen. Frau Schönbrunner ist 'die Schwester des Fräulein Ungcr und Letztere wohnt bei ihr in der Vordcrbrnhl. Dr. Polak fragte wiederholt nach der KrankheitSge fchichte, erhielt aber von der Frau Schönbrunner dieselbe Antwort wie von Fräulein Ungcr, daß sie seit zwei Jahren leide. Obwol die Patientin über äußerst heftige Schmerzen im Leibe klagte, wurde doch von ihr die Untersuchung, die der Arzt vornehmen wollte, auf das Entschiedenste verweigert. Vergebens stellte ihr der Arzt vor, daß sie dirß ganz unbedenklich zugeben könne, daß er über ihr Leiden ohne Untersuchung sich kein klares Bild entwerfen und die nöthigen Mittel nicht anordnen könne. Das Fräulein wehrte sich mit aller Macht dagegen und auch ihre Schwester Frau Schönbrunner unterstützte ihre Wei gerung. Mit dem Hinweis auf das Schamgefühl, das man nicht verletzen dürfe, wurden dem Arzte jede nähere Untersuchung verwehrt. Durch das, was er erfahren, wurde aber jedenfalls seine Aufmerksamkeit im höchsten Grade gespannt. Noch in derselben Nacht wurde er ein zwcitcsmal geholt, und zwar weil bei der Patientin eine heftige Blutung cingctrclcn sei. Er fand das Zimmer und das Bett ganz mit schwarzem Blute bedeckt, allein an einigen Zeichen im Blute selbst erkannte der Arzt, daß eine Geburt stattgefunden haben müsse. Auch jetzt noch wurde ihm eine Untersuchung verweigert. Die Patientin lag in dem blutgetränkten Bette in eine Decke fest eingchüllt, ohnmächtig, und, da die Blutung andauerlc, in höchster Lebensgefahr. Es galt vaS Mädchen selbst zu retten; Dr. Polak ließ deßhalb schnell eine Hebamme holen. EiSumschläge u. s. w. appliciren und wendete seine volle Aufmerksamkeit der Kranken zu, ohne sich vorerst um andere Umstände bekümmern zu können. Am nächsten Morgen fragte er nach dem Kinde. Man wies ihm die Leiche desselben in einer R e i s c t a s ch e v e r p a ckt, in P a p i c r c i hgehüll t, vor; cS war zum Transport nach Wien vorbereitet. Dr. Polak machte die Familie aufmerksam, daß das Kind der Todtcnbeschau unterzogen werden miisse und daß die Wiener Behörden cs kaum unbeanständet werden passircu lassen. Die Hebamme wurde aufgcfordcrt, das Kind zum Leichenbeschaucr zu tragen. Dieser ist der Arzt der Neudorfer Strafanstalt, wohnt aber nicht in Nendorf — sondern in Mödling. Statt die Leiche iin Hause, wo der Todesfall sich ereignete, zu besichtigen, begnügte er sich damit, sic in der Wohnung kurzweg anzusehc», worauf er den Bcschauzcttcl ausfcrtigtc und die Beerdigung bcw.lligte. Die Hebamme fuhr nach Wien, ging in die israelitische Kanzlei, erlegte 2 st. und erhielt die Anweisung für den Todtengräber. Ans dem Friedbofe wurde die Leiche nochmals besichtigt, und zwar, wie man sagt, von einem Stadtphisikus, allein auch hier keine Einwendung gegen die Beerdigung erhoben. In Mödling aber war die Sache ruchbar geworden und der ganze mysteriöse Vorgang der Behörde angezcigt worden. Diese berichtete sofort nach Wien an das Landesgericht, welches nun die Vornahme der gerichtlichen Obduktion der KindeSleiche anordnete. Als man aber auf den Friedhof kam, war die Leiche nicht zu finden, denn man hatte merkwürdigerweise vergessen, dem Todtengräber einen Zettel mit dem Namen der Leiche zu geben, so daß dieser nicht wußte, was kür ein Kind gemeint sei. Als aber der Adjunkt Still mit der Kommission auf den Friedhof kam und der Todtengräber erkannte, daß es sich um einen kriminellen Fall handle, da wurde aufm rkfam gesucht und die Leiche der Kommission übergeben. Aeußerlich war eine Verletzung nicht wahrnehmbar. Bei der Sektii» und der hierauf vorgenommenen Lungenprobe wurde konftntirt, baß das Kind geathmel und durch Erstickung da-Lebe» verloren habe. Auf welche Weise der Tod eingetreten ist, konnte noch nicht ermittelt werden. Da- Mädchen selbst und deren Angehörige wollen von dem schwangeren Zustande nicht die geringste Kenntniß gehabt haben, da die Geburt allem Anscheine nach sehr rasch erfolgte, die Patientin aber in ihrer Bettdecke fest eingchüllt war, so ist cnicht unmsglich, daß da- Kind ohne fremdes Zuthun erstickte. Das Mädchen behauptet, von der Existenz des Kinde« nichts gewußt zu haben. Es sei etwas Starkes. Schwere» abgegangen, das sie für Blutmassc gehalten habe. Erst nach, dem sie sich aus ihrer Ohnmacht erholt hatte, habe ihr die Schwester das Kind gezeigt cS war todt. Anfangs wollte das Mädch n auch über den Vater de» Kindeö nichts bekennen. Nach ernstem Eindringen endlich gab sie an, im vorigen Jahre, als ihre-Familie im Sommer ia Böslau gewohnt habe, sei sic eines TageS allein zu Hause gewesen, ein junger Mann sei in- Hans gedrungen und habe sie überwältigt. Sie habe aber nicht gewußt, daß diese» Zusammentresfcn eine solche Folge haben werde. Sie hade auch die Bewegungen des'Kin.dcs nicht gefühlt. Allerdings Habs sie einen Druck empfunden, allein von der Ursache desselben habe sie keine Ahnung gehabt. Selbst bei der Geburt des Kindes habe sie von einer Bewegung desselben nichtempfunden. DaS Mädchen erzählt dies Alles in ganz naivem Tone, mit der Versicherung, sic sei ganz unschuldig. Mittwoch Vor« mittags kam vom Wiener Landesgericht an das Mödlinger Bezirksgericht der Auftrag, das Mädchen zu verhaften, und wenn es transportfähig, sogleich nach Wien zu sühren. Man fand dasselbe im Kreise ihrer Familie ganz munter n»d dem Anscheine nach kräftig genug, um die Neise »ach Wien za machen. Damit mit möglichster Schonung vorgcgangcn werde, wurde sic nicht in ihrer Wohnung verhaftet, sondern ausgefordert, wegen einer Auskunft sich in s Bezirksgericht zu verfügen. Hier bat sie, man möge sic noch einige Tage im Hause ihrer Schwester belasse», schließlich bat sie um eine» Tag, einige Stunden; allein der '-lichter konnte dies nicht bewilligen und ließ sic in Begleitung einer Frau, die ihr eventuelle Hilfe leisten sollte, nach Wien bringen. Im Landesgerichlc hielt sic die Behauptung ihrer vollen Unschuld aufrecht. •t- Wie dem „Frdb." von Leite des Ltadtphysilats selbst mit getheiit wird, hat von einem Stadtphisikus die Bcsit1»ig»ng der Leiche des KindeS der Johanna U >> g e r n i ch t stallgcfunden, da auch kein Grnnd zu einer solchen vorlag. Dem Sladtphysitat wurde »nr die vorschristsmäs; ge Anzeige von der Utberbringimg der Leiche ohne Leichenpaß unter Vorzeigung des ordnniigvgcntäß ausgestellten Zodlenbeschauvesu»-- des gemacht. 3 II I fl 11 d. (Die Inden in Prft/s Das „Vaterland'' brachte vor Kurzem einen Juden verschlingenden iUrt.T 1, dem der söder»- litischc Graf Nilol. Beihlen in seiner Woch nschrist cmtwvNer. Oie Antwort lautet: „Die Inden sind durch ihr Talent u»b ihre Thätigkcit ei» bcdcatciidcr Faelor der Eivilisation ge worden und wir können sic in Pest brauchen. In Pest selbst finden wir zwei Städte. Der eine Theit von Pest gleicht einer europäischen Handelsstadt, cs ist die Stadt der Jude«, Der andere gleicht einem großen Dorfe der Wüste, — e» ist die Stadt der Magyaren. Alles, was in Pest ein Werk der Eivilisation, als ein Zeichen der europäischen (SalfK betracht» t werden kann, ist durch jüdischen Geist oder b«ch

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