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Die Gegenwart · 1870-07-01 · 27 (1.7.1870) · p. Seite 255

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
27 (1.7.1870)
Date
1870-07-01
Page
Seite 255 (sequence 5)
Language
German
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255 Mission wurde zur Wahl der Funktionäre für daS Jahr 1870—71 geschritten und hiebet der bisherige Vorstand Hr. Jak. Cchwarzkopf. Mediziner, abermals zum Vorstände, Hr. jur.stud. I. Gläffner zum Vorstandsstellvertreter gewählt. Aus dem Gerichts saale. Wien, Bezirksgericht Leopoldstadt. (Ehebruch.) Kann eine lebenslänglich von ihrem Gatten geschiedene Frau wegen Ehebruches, selbst wenn objektiv der Thatbcsland der Schuld voUkoininen erwiesen vorliegt, im Falle eine Anklage gegen sie erhoben worden, verurtheilt werden oder nicht? DaS war die Frage, die dem BezirkSrichter in der Leopoldstadt, Herrn Dr. Ern st, zur Entscheidung vorlag und die dieser zu Gunsten der Frau d. h. dahin entschied, daß eine geschiedene Frau ihrem Manne keine Pflichten der Treue zu erfüllen habe, denn — so lautete die logische Schlußfolgerung de- (unverheirateten) Richters, durch die gerichtlich ausgesprochene Scheidung hat der Mann die Rechte auf seine Frau verloren, die er bei Schließung deehelichen Verhältnisseerworben, er hat aber auch keine Pflichten gegen sie und sowie er der Rechte und Pflichten enthoben, so ist ein Gleiches auch bei ihr der Fall: mag daher das Urtheil dem trockenen Buchstaben des Gesetzescheinbar nicht entsprechen — so argumcntirte unter Andcrm Dr. Ernst — so ist die logische Schlußfolgerung doch berechtigt. Die Rccht-tehrcr und insbesondere der Strafrecht-lchrer Dr. Herbst, sowie Landcögerichtsrath F r ü h w a l d sind, so viel unS bekannt ist, in dieser Frage anderer, nämlich einer ganz entgegengesetzten Ansicht und ist eS auch bei dein Umstande, daß der Privatkläger die Berufung gegen das erstrichterliche Erkenntniß vorgelegt hat, noch immerhin möglich, daß schließlich die Entscheidung doch noch ander-, und zwar zu Ungunsten der Frau auSfallen könnte, so ist deshalb immer noch das Urtheil der ersten Instanz wenigstens vom sozialen Standpunkte aus sehr bemerkenswerth. WaS nun den Fall selbst betrifft, der jenes Urtheil herrauSforderte, so müffen wir unS mit Rücksicht auf die delikaten Details, die da mitspielen und von Wesenheit sind, auS Gründen der öffentlichen Sittlichkeit und Schicklichkeit in der Berichterstattung bedeutende Reserve auferlegen. Ein Mann, der seit dem Jahre 1865 von seiner Gattin gerichtlich geschieden ist, klagte dieselbe wegen Ehebruches. Die Beschuldigte konnte nicht leugnen. Sie trug die Beweise ihrer Untreue unter ihrem Herzen und mit Recht sagte der Anwalt des Privatklägers Herr Dr. Feßler: „Wenn auch die Frau leugnen wollte, sie könnte es nicht, denn in wenigen Wochen würden „schreiende" Beweise gegen sie sprechen." Aber wie gesagt, sie leugnete nicht. Im Gegentheil, unter Schluchzen und Thränen bemerkte sie, gleichsam zu ihrer Entschuldigung: „Von meinem Manne bin.ich seit Jahren geschieden, mein Vater ist vor wenigen Monaten gestorben, ich stehe so allein im Leben da und brauche eines männlichen Schutzes. — Wer will mir das in meiner Lage verübeln?" Run, ihr Mann hat!e ihr eS übel genommen: aber, wie er selbst durch den Mund seine- Vertreters deutlich zu verstehen gab, weniger deßhalb, weil er die Schande nicht zu ertragen vermag, daß die Frau die noch seinen Namen führt, auf Abwege gerathen sei, als weil er ein Exeinpel statuircn wolle, weil er die Bestrafung für CHIkanen wünsche, die er von der Familie der geschiedenen Frau zu erleiden habe. Solche Chikanen sind nun allerdings vorgekommcn und mitunter waren diese schon derart daß selbst ein flegmatischer Mensch darüber „auS der Haut fahren konnte." So erschien vor einigen Tagen kn mehreren Journalen ein Inserat, das geeignet war, dem von seiner Frau geschiedenen Gatten ein für alle Mai die Sympathien aller Dättr zu entziehen, die vielleicht doch einst, wenn er sich entschließen sollte, seiner Frau den Scheidebrief zu geben (er ist nämlich was hier ausdrücklich erwähnt werden muß, Jude) daran denken könnten, ihn zu ihrem Schwiegersohn zu machen. So oft ihm ferner einer der Brüder seiner Frau begegnete, wurde er beschimpft, möglichst lächerlich gemacht, ja mitunter sogar bedroht. Dem Allem wollte er durch eine Klage ein Ende inachen. Eist ihm, wie Eingangerwähnt, nicht grlnngen. seine Fvau wurde nicht schuldig gesprochen. Bei Verkündigung diese- Erkenntnisses blickte die Frau selbst sehr „verdutzt" ihren Dertheidiger Dr. Neu da an; sie Hane offenbar ein solches Erkenntniß nach dem Grständniffe, das sic „unverholen" abgelegt, nicht für möglich gehalten. („D. Fr.") Inland. Am 11. d. M. hat in -aaz die feierliche Grundsteinlegung zu dem neuen israeuu,chcii Tempel stattgefunden. Rach dem Projekte de- Herrn Ingenieur- I. W. Stanik an- Prag wird derselbe im maurischen Style ausgcfuhrt und wird auf beiläufig 500 Sitze berechnet sein. Denselben werden zwei Thürmc nebst Kuppeln und eine Uhr zieren. Der Feier wohnten die Spitzen der k. k. Behörde», die Gemeinde« rcpräscntanz, die Scharfschützen, der Veteranen, Turn- und Gesangverein bei. Die Festrede wurde von dem Rabbiner Dr. Frank gehalten. Wien. Vorigen Samstag wurde im neuen prächtig geschmückten Tempel der türkischen Israeliten in der Leopoldsladt in Gegenwart deö türkischen Bolschasls-SckrctärS und seines Personales das Fest der Thronbesteigung de- Sultans gefeiert. Ans Triest. 23 v. M. schreibt man: Heute haben sich zwei Mitglieder der Associazione glmnastica, welche neulich in Folge dewegen Ankaufs eines Terra.»» iin Schooße der Gesellschaft entstandenen Zwiespaltin Streit gerathen waren, »ach Udine begeben, um die Sache mit dem Säbel au-zufechten. Der Eine derselben hatte einen für die jüdische Nation beleidigenden Auöruf fallen lassen, der Andere, ein Jsraelitc Hub den Handschuh auf, wurde aber dafür mit einem Backenstrcich regalirt und heule soll er die gewünschte Gcnugchuung erhalten. Ausland. Nach einer in Dresden am hundertjährigen Glburt-tage des Philosophen Dr. Wilhelm Traugott Krug von den Herren Oberrabdiner Dr. Laubau, Kaufmann, Jeseph Mayer, Hofjuwelier Moritz Etimeyer, Advokat Emil Lehman veröffentlichen Bekanntmachung haben hiesige Glaubensgenossen derselben in Würdigung der hohen Verdienste, welche Professor Dr. Krug sich um die Israeliten Sachsenerworben, durch freiwillige Beiträge 1250 Thlr. in tproc. königlich sächsischen Slaal-papieren gesammelt zu einer Krug-Stiftung der Israeliten Dresden-, deren Zinsen alljährlich am 22. Juni zn einem Stipendium für Sluvircndc an der Universität Leipzig oder dem Polytechnikum zu Dresden ohne allen Unterschied des Glaubens, jedoch unter vorzug-weiser Berücksichtigung der Angehörigen de- Professors Dr. Krug. verwendet werden sollen und deren Eollatur und Verwaltung der hiesige Stadlrath unter Zustimmung der Gemeindevertretung geneigtest übernommen hat. Osficiöwird berichtet: Die Anstellung de- Affessor- (Abgeordneten) LaSker in Berlin ist gutem Veniehmen nach entschieden und soll nächsten-und noch vor dem September diese- Jahreerfolgen. Die frühere Mittheilnng. daß Lasker zum SladtgerichlSrath destgüirt sei, wird bestätigt. Die jüdische Religion, zu det Lasker sich bekennt, kann kein Hindernifi für idle Anstellung als Richter sein, da >rr Justizminister Dr. Levnhardt dal BundeSgesetz vom 3 Juli

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