Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 25 (17.6.1870)
- Date
- 1870-06-17
- Page
- Seite 238 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4890378-5433916-5434044--727-4891030- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
238 gen Kindheit und bei ihrem Hang jum Götzendienste, welchen sie aus Aegypten mitgebracht hatten, mit besonderer Vorsicht behandelt werden mußten, und ihre Vernunftbegriffe damals noch zu wenig entwickelt und ausgebildet waren, um alle Elemente des Glaubens fassen zu können, die Schrift daher peder alle Wahrheiten (z. B. Auferstehung. Belohnung und Bestrafung in!der andern Welt,) mittheilt und alle Gesetze, noch auch diejenigen Wahrheiten, welche sie wirklich enthält, mit der erforderlichen Deutlichkeit darlegt. Es mußten also den Israeliten noch andere Mittel an die Hand gegeben werden, wodurch sie zur umfassenden Erkcnntniß ihrer Religion gelangen können. Außer der heiligen Schrift kann es kein anderes Mittel geben, als die mündliche Tradition. welche die Religionswahrheiten erläutert, die in der Schrift nur in verhüllten und verschleierten Andeutungen niedcrgelegt wurden; und nur durch die Tradition kann selbst daS Ansehen und der göttliche Ursprung der heil. Bücher, so wie ihr achter Inhalt auSgemittclt und dargethan werden. Bei mündlichen Traditionen können aber auch mancherlei Zweifel, sowohl ihren Ursprung, als auch ihren wahren Sinn betreffend, obwalten, da in der Länge der Zcil die Quelle der Ucbcrlicferu ng getrübt wird und Irrthümcr und Verschiedenheiten in der Ausübung der Gesetze sich cinschleichen. Mündliche Traditionen mit der h. S. verbunden können daher nicht immer alle Zweifel über Religionöwahrheiten und religiöse Gebräuche heben. Es ist daher noch ein anderes Kennzeichen nöthig, das kann nur der untrügliche Ausspruch der Synagoge sein, dem sich alle Juden zu unterwerfen haben. Ein solches untrügliches Urthcil ist nicht nur möglich, sondern auch wünschenSwerth ja nothwcndig, weil cs sonst an Mitteln fehlen würde, die Religion vollständig und mit aller Gewißheit zu erkennen. Sowohl die h. S. als auch die mündliche Tradition bezeugen, daß ein solches untrügliches Gericht wirklich eingesetzt und angcordnet worden ist. Die verordnetcn Beisitzer dieses untrüglichen Gerichts sind die 70 Aeltesten, welchen auch die klare deutliche;'ehre der ReligionSwahrheitcn, nebst der Erklärung und Erläuterung der Gesetze übergeben worden ist, um solche ihren Nachfolgern unverletzt weiter zu überliefern. Von dem Bestände dieser Tradition und von der wirklichen Annahme und in'S Leben cingetrctencn Ausübung der in der heiligen Schrift enthaltenen Gebete, wie die Syna gogc,solche auSgclcgl und verordnet hat, finden sich schon Spuren in den vor dem Bau des zweiten Tempels verfaßten Büchern, in Esra, Nehcmia und Daniel; und noch mehrere Belege in den während des zweiten Tempels ver׳ faßten Schriften, in den BB. der Makkabäer, im B. Sirach und im IosephuS. Diese Traditionen und die von der Synagogc angcordnete und vom Volke angenommene und in'S Leben eingelretcne Ausübung der Gesetze wurden ungefähr fünfzig Jahre »ach Zerstörung des zweiten Tempels von den damaligen Volkslehrern, welche mit Betrübniß die Verderb liche Einwirkung der Verfolgungen auf die Religion befurch teten, gesammelt, und in die Mischna (zweite Schrift) niedergelegt, welche auch bis auf die heutige Stunde, für bic in allen Wrlttheilen zerstreuten Gemeinden Israels, als allgemeine Norm und Kanon galt. Die Art und Weise aber, wie diese Mischna abgefaßt und nicdcrgeschriebcn wurde, beweist auch zur Genüge, daß sie keineswegs eine neue und bisher unbckannte Auslegung n»d Ausübung der in der h. S. enthal tenen Gesetze vorschreibcn und in'S Leben rufen wollte, sondcrn, daß im Gegcnthcil sic nur die schon längst von der Synagoge sanctionirte und vom Volke angenommen tradrlionelle Ausübung der Gesetze zu ordnen und seftzustellen suchte. Am Eingänge des Werkes heißt es B. nicht, daß man Morgens und Abends das Schemagebet verrichten soll; dieses setzt die Mischna als etwas schon längst Bestehendes voraus, und beschränkt sich bloß darauf, die Zeit und Stunde dieses Gebetes festzustellen: sie lehrt nicht, daß man ein tägliches Morgengebet zu verrichten habe, sondern sie bestimmt nur die Zeit dazu; die Mischna lehrt ferner nicht, daß Deut. VI. 8. 9. nicht symbolisch zu nehmen sei, sondern sie setzt die Ausübung dieser Gebote, wie solche von der Tradition vorgeschrieben und von der Synagoge angenommen im Leben dasteheo, voraus, und beschränkt sich bloß darauf, die Reihenfolge der darin verzeichneten Verse, und die Art der Anfertigung zu bestimmen und zu ordnen: selbst manchen Gebrauch, welcher in der h. S. gar nicht ausdrücklich erwähnt ist, setzt sie als längst bestehend voran», und bestimmt nur das Wenn und Wie? Neberall hat sie die längst bestehende traditionelle PraxiS vor Augen. Bei Darstellung solcher Gesetze, die an Landbesitz in Palästina geknüpft waren, und folglich bei Abfassung der Mischna nicht mehr praktisch im Leben dastanden, beruft sie sich ausdrücklich auf die Tradition und auf die frühere Observanz. Ueberhaupt findet sich in der Mischna nie ein Streit über Auslegung der Gesetze, oder über Hauptbestandtheile desselben. Diese waren immer von der Synagoge^nach der traditionellen Observanz fest geordnet und bestimmt. Die McinungSdivergenzen in der Mischna betreffen meist nur unwesentliche Nebenbestimmnngen, welche sich in der Praxis verschiedenartig eingeschlichen hatten. Diese wurden nun bei Abfassung der Mischna sorgfältig geprüft und nach dem Ausspruch der Mehrheit entschieden, wobei aber doch auch die Meinung deö überstimmten Einzelnen mit angemerkt ward, weil dessen Behauptung ebenfalls auf eine, wenn auch irrige und ciugeschlichene Ausübung gegründet war. Einige Jahrhunderte später, als das Volk in noch größerc Zerstreuung und Sklaverei gerieth, konnte ihm die Mischna, wegen ihrer Kürze und der Tiefsiunigkeit ihrer Sätze, nicht mehr genügen, und es wurde eine ausführliche Erläuterung derselben nothwcndig erachtet, welche auch in'S Werk gesetzt, unter dem Namen Talmud verbreitet und vo» den Gemeinden als gültig angenommen wurde. Es erhellet nun schon hieraus, daß cS ein Irrthum ist, wegen angeblicher Mängel des Talmuds die Autorität der Tradition bestreiten und theilwcise verwerfen und entkräften zu wollen, da ja die Tradition keineswegs aus der Interprctation des Talmuds entstanden ist, sondern gerade umgekehrt, die Interpretation des Talmuds nur eine Folge der schon früher bestandenen und in der Mischna niedergelegten Tradition ist. Das Bestreben des Talmuds ist nämlich bloß dahin gerichtet, auf spceulativen Wege die Lehrsätze der Tradition, welche in der Mischna der eigentlichen mündlichen und überlieferten Lehre enthalten sind, durch Interpretation aus der geschriebenen Lehre herzuleiten und in Rapport zu bringen. Dieses Bestreben des Talmuds ist darin erkennbar, daß der» selbe alle Axiomen und Lehrsätze der Mischna immer mit den Worten: Woher? Woraus? (^:מ) commentirt, dagegen in der Hagada wo er zur eignen Auslegung freien Spielraum hatte, sich immer des Ausdruck (״ (מאי דכתיבWie läßt sich der Vcrö erklären?״ bedient. Alle weiteren Schlüsse des Talmuds sind bloß Entwickelungen und Folgerungen aus den Lehrsätzen der Mischna, womit noch einige Verwahrung-- mittel (Zäune סינים genannt) verbunden wurden, welche das Innere der Religion vor Gefahr und Uebertretung schützen sollten. Außer den in der Mischna niedergclegten Lehrsätzen, stellt der Talmud durchaus keine neuen Grundsätze auf, und selbst die von Rab, als letztem Thana ausgestellten Lehrsätze erkennt er nicht mehr als reine Tradition an, und weis't solche mit den Worten ab: תיובתא דרב תי1בתא. (Schluß folgt.) Eger, 12. Juni 1870. Mit mächtigem Fluge schwebt die Zeit an uuS vorüber, und lässt gar gewaltige Spuren ihrer Wirkung zurück. Noch sind die Iudenhetzen vergangener, finsterer Zeiten nicht völlig verschollen, noch hört man von Rumänien herauf, dem Lande der judenfressenden Hamane, das Ächzen und Weh- Nagen unserer unglücklichen Brüder, während wir hier nur