Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 17 (22.4.1870)
- Date
- 1870-04-22
- Page
- Seite 168 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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168 — Direktor Frey wünschte, daß die Errichtung von Schulen durch den Verein unterbleiben solle, weil dadurch die jüdischen Privatschulen leiden würden, doch wurde auch dem Wunsche veS Herrn Direktor Frey keine Folge gegeben, weil der Verein fürs Allgemeine und nicht für einzelne JnstitntSinhaber zu sorgen berufen ist. Die weiteren Paragraphe, die sich mehr auf Administrativ - Maßregeln beziehen, wurden auf Antrag dcS Herrn Mendl von der Generalversammlung «n t)loc angenommen. Als dies geschehen war. erklärte sich Herr Med. Dr. Markus Teller in ziemlich brüsker und in einer wenig decentcn Weise dagegen; doch hätte man bei ihm so viel parlamentarische Bildung voraussehen sollen, daß er eS hätte wissen sollen, daß man wohl vor Fassung eines Beschlusses dagegen sprechen kann, nicht aber nach gefaßtem Beschlüsse dagegen dcmonstriren soll. Hierauf folgt für Herrn Alexander Winter bcrg, der in der ersten Gcmralversammlung in den Vorstand gewählt worden war, welcher vorgerückten Alters aber die Wahl abgelehnt hatte, eine Er, gänzungswahl, ans der Herr Salomo« I. Kohn hervorging. Schließlich wurde, da die nächste statntcnmäßig vorgeschriebene Generalversammlung erst im Feber oder März 1871 ftattzusinden hat, das Mandat des gegenwärtigen Vorstandes das im September erloschen wäre, bis dahin verlängert und hierauf die Generalversammlung geschlossen. — i— *** Gedurtbsrirr. Montag wurde zur Feier des Geburtstages Cr. Majestät des Kaisers Ferdinand I. in der Pinkassynagoge ein solenner Gottesdienst abgehaltcn, bei dem von den Herren ReligionSprof. Adler und Cynagogenprcdigcr Dr. Hoff eigens zur Feier verfassten Gebete von erstercm in hebräischer von tetztrrrm in denncher Sprache vorgelragen wurden. Dem Gottesdienste wohnte rin zahlreiches Publikum bei, dagegen glänzte die „öffentliche Behörde" der Repräsentanz durch ihre Abwesenheit. ***■ Da» jüdische Ministerium in der Vrlelesgasse. Rach der allerjüngstcn Definition des überaus hochgelehrten Herrn Prof. Wessely, daß die prager Eultus - Gemeinde Repräsentanz eine öffentliche Behörde sei, erlauben wir uns noch weiter zu gehen, indem wir sie als ein jüdisches Miniftcrintn dcklariren. dessen Hotel in der Bclelrsgassc ist. Herr Dr. TcdrSco Ministerpräsident hat bereits einmal >cinc Dcmist. sivn genomnirn, sich dieselbe allsoglcich wicdergcgcbcn, Herr Dr. Wiener Minister der Justiz, Herr Dr. Randnitz ist zu viel Cprechminister, Herr Pros. Wessely Minister für EnttuS- und llnterricht, il»n ist thcilwcise die Errichtung der Talmud-Thora Schule, im Ganzen jedoch die Dcmolirnng derselben zu verdauten. Fm Uebrigeu hat er sich um das Judrnthum „große Verdienste" erworben: Herr Dr. Gitschin ist Minister ohne Portefeuille, Herr Gustav Schiß tandel-minister, Herr S. Li. Frankl Finanzministcr, Herr chwaab Cpltchministrr Rr. 2. Die übrigen sind Schweig nlinistrr. Viele sind dclorirt, einige gehören dem Jcsuilenordcn an. Von anewärtigen und inneren Angrlcgrnhcitcu kann keine Rede sein weshalb diese Ministcrpostcn nnbefetzt bleiben. Inland. Die israelitische LtultnSgeineindc im Bezirke Sechshauö in Wien gedenkt eine vierklassige Volksschule und eine Kleinklnderbewahr-Anstalt ins Vrbcn zu rufen. Das Hans Rr. 22, Turncrgasse, FünfhauS, welches von der Gemeinde um 712,000 fl. angekaufl wurde, euthült hinlängliche Lokalitäten für diese beiden Anstalten, ferner für ein Beth-Ha-Midrasch, für die Kanzlei, den Sitzungssaal und die Wohnungen des Rabbiners, Kantors, Sekretärs, des Lehrers und der Diener. Die unverbaute Grundfläche des Hauses umfaßt .*101» QuadrntKafter, wovon 4.1 Ouadratklafter als Hofraum, und 266 Klafter als Baugrund für einen Tempel benützt werden sollen. (Neuer T e w p e l b a u.) Die Borstehung der seit 70 Jahren im Wien bestehenden polnisch-israelitischen KultuSgemeinde hat sowohl von der östcrr. als ungar. Regierung die Bewilligung zur Einleitung von Sammlungen zum Zwecke eines TcmpelbaueS erhalten, weil der in Wien bestehende Tempel derselben bei dem allzustarken Andrange von polnischen Israeliten nicht nur zu klein, sondern auch sanitätSwidrig ist. > Am l.r>. h. M. Vormittags hat in Pest eine vertrauliche Sitzung der jüdischen Gemeinde-Repräsentanz stattgefunden, in welcher Herr Rabbiner Dr. Ä o h n den Antrag stellte, die Repräsentanz möge sich in einem Memorandum an den Reichstag weudcu, und denselben darüber auflläreu, daß sowohl seine Ausfassung wie auch die Deak'S bezüglich der jüdischen Angelegenheiten eine total unrichtige sei, indem eS keine jüdische Sekten, sondern bloß e i it Judcnthum gebe. Der Reichstag wolle daher anordnen, daß die Eongreßstatuten unverzüglich wieder restituirt werden. Dem gegenüber wurde rin zweiter Antrag gestellt, dahin gehend, daß der Reichstag in einer Petition zu ersuchen sei, den Status quo ante herzu stellen, und alle B c st i m m u n g e n d eS 4» n gr esse S auszuheben. Selbstverständlich trat die tongreßfrcnndliche Repräsentanz dem erster en Anträge bei, und wird derselbe schon der nächsten Generalversammlung der jüdischen Gemeiudcrepräscntanz zur Verhandlung resp. Annahme vorgelegt werden. Gleichzeitig hiermit wird aber auch der zweite Antrag in Form eines M in o r i t ä tS-Vo t um ö eingcbracht werden. Dfrn. Der EultuS-Ministcr B. v. Eötv e S hat an die Obmänner—derisraelitischem Bezirk-Vertretungen folgenden Erlaß gerichtet: „In Betreff der Statuten des JsraelitencongresseS ist mir durch RcichSlagSbefchluß vom 18. Mürz l. I., der gewiß auch E'v. Wohlgcborcn bekannt, zur Pflicht gemacht worden, bei der Jnslcbenführung der Eongreßvorschriften mich aller derartiger Anordnungen zu enthalten, durch welche die israelitischen ^andcSbürgcr zur Aufnahme dieser Statuten gezwungen würden. Da nach dem angczogcnen Beschluß die weitere Fortsetzung der Organisirung im Sinne der Eougreßstatuten nicht gehindert ist, meine zu diesem Zweck bisher erlassenen Verordnungen aber — namentlich die Cirkularverordnung vom 9. Februar l. I. Z. 2497 — die Gewissensfreiheit der israelitischen Bevölkerung in vollem Maße rcspcctircn und überhaupt keine ZwangSmaßregcln enthalten, finde ich für nöthig, Ew. Wohlgcborcn bekannt zu geben, daß alle meine zur Jnslcbenführung der oft erwähnten Statuten erlassenen Verordnungen als in voller Kraft bestehend zu betrachten sind und die OrganisationSarbcitcn auch hinfort vorschriftsmäßig weiter fortzusetzcn sein werden. Indem ich daher Ew. Wohlgcboren, zum Behufe der Accomodatiou an den obigen Beschluß des Reichstags darauf aufmerksam mache, daß Sic bei der Organisation selbst den Schein des Zwanges unter allen Umständen vermeiden mögen, erkläre ich zugleich zu Ihrer weiteren Daruachachtung, daß in solchen Angelegenheiten, welche im Sinne drö Punktes e des 8- 00, Abschnitt I. der Eongreßstatuten zur Eompetenz der Gcmeindedistrictualgcrichte gehören, auch ferner das ge, nannte Gericht vorzugehen hat; nachdem man jedoch zur Annahme der Eongreßstatuten Ricmandeu zwingen kann, so hat in dem Falle, daß irgend eine Partei dieses Gericht für ihre eigene Person nicht als competcnt anschcn, oder sich mit dessen Urtheil, weil sic vielleicht die Eongrcßstalutcn nicht als für sic bindend anerkennt, nicht zufrieden geben sollte, — die Angelegenheit durch die betreffende Eivilbehörde entschieden zu werden, zn welchem Behufe die Angelegenheit urigesäumt hier zu unterbreiten ist." Ofen, 2. April 1870. Br. Josef EötveS." (Vorstehcr-KrisiS in Kmberg.) Die Spitalsfrage hat im Lcmberger Gemcindevorstande eine Krisis herbeigeführt, welche mit dem Austritte der Hrn. Borsteheb Dr. HönigS. mann und Moritz Kolischer endigte.— Da eS nach der An-