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Die Gegenwart · 1870-03-18 · 12 (18.3.1870) · p. Seite 116

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Journal
Die Gegenwart
Volume
III (1870)
Issue
12 (18.3.1870)
Date
1870-03-18
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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116 wirren, so daß sich ihre Aussagen widersprochen hätten und nichtig geworden wären. Zur Berurtheilung zum Tode war eine absolute Majorität nothwendig und selbst wenn 'der Mörder schon zum Tode an-geführt wurde, konnte er noch immer gerettet werden, wenn er oder ein Anderer etwas zur Vertheidig nng Vorbringen konnte. Unabsichtliche Mörder ES genügt dieß Wenige Angeführte, um zu sehen, daß in der Praxis die Todesstrafe bei den Juden selten auSgcübt wurde. Sie ist ein Kampf der Gesellschaft gegen eine« ihrer Meder und daher zu verwerten. Prag, 17. März (O.-K) Ich möchte höflichst ersuchen, diese Zeilen in Ihrem werthcn Blatte aufznnchmen, um von einem Mitgliede der Meiselsynagoge die ungeschminkte Wahrheit entgegcnzunchmen, wie eüber da« Verfahren der Verwaltung in der Meiselsynagoge seit dem Umbaue zu urtheilen sich erlaubt, und aus welche Art das Budget hergcstellt, die Ausgaben - die Einnahmen nicht'Merstcigen, und so Ruhe und Friede in einer Synagogengemeinde hcrgeftellt werden könnten, die gegenwärtig erschüttert sind. Nachdem der Borstand zur Zeit des Umbaues der Synagoge so weit mit den Baulichkeiten fertig war, nicht unbedeutende Spenden eingenommen, Actien in nicht unansehnlicher Zahl ou Sgcgeben, ohne zur Basis einen Finanzplan zu haben, wie diese Aktien und noch andere Schulden mit der Zeit getilgt werden sollen, hatte dieser löbl. Borstand nichts Eiligeres zu thun, als einen Prediger vom Auslande um jeden Preis aufzunehmcn. Das Unverantwortlichste in dieser vollzogenen That liegt aber in der Abfassung des Vertrages mit dem Angestellten; nämlich sobald zwei Jahre verstrichen sind, wo der H- Angestellte im Amte ist, und man demselben nicht gleich nach Bcrlauf jener Frist kündigt, ist er definitiv ausgenommen;-Ich frage nun, konnte sich dieser Borstand erlauben. Jemanden definitiv aufzunehmen, oder auch nur im Vertrage das Wort zu gebrauchen? — Kann eine einzelne Synagogcngcmcindc Beamte definitiv anstcllen, besitzt sic einen Fond — nein — ist sie eine Behörde, die ihre Beamten mit Dekret anstcllt — nein — die Gemeinde ist eine Bcrsammlung von Leuten, die bei dem oftmaligen Wechsel ihres Synagogenbesuchcs nicht als permamcnt angesehen werden können, die Einnahmen fließen bloß auS den Sitzgcldern und allenfälligcn Spenden der wirklichen und auch fremden Besucher der Synagoge; nnn glaube ich, eine solche Bcrsammlung von Acuten, deren BcreinSzwcck diese Synagoge ist, um in diesem Hause in Frieden ihr Gebet zu verrichten, deren Einnahme immer eine prekäre ist, und für cingegangenc Bcrpslichtungcn eines Vorstandes, der die Sy nagogcnmitglicder nicht befragt, weder der ganze Verein noch das einzelne Mitglied verantwortlich gemacht werden kann, einer solchen Versamniluiig von Vcnten gegenüber erlaubte sich der Vorstand im Vertrage ein Wort wie definitiv mit in Jimif zu nehmen; — war cS denn gar so pressant? Nachdem der Vorstand mit dem „definitiv" abgetreten, und die sinanziellen Ealamitätcn schon gcwüthet, übernahm ein »euer Vorstand die Veitnug, der die materiellen Lücken mit Vorschüsse» geschickt zu decken wußte, so zwar, daß die Ocfscntlichkcil noch nichts gewahr wurde, bis zwei Jahre verstrichen waren, wo der Herr Angestellte, der am meisten von den Einnahme» absorbirt, entweder gekündigt oder von der Majorität der Gcmc>»dc kontraktlich neu aufgr nommcn werden mußte.-Die zwei Jahre waren vorüber, der zweite Vorstand hat die Kündigung verschwiegen, verschlafen, oder was sonst? Genug das Dcfinitivum, ein axcr Begriff*) trat in Kraft, der Angestellte ist versorgt, *) Wie sich Herr Fcldmaim in einer Vorstand-sismng auSdrückte. zAnm. d. Red.) hat auf keinen etwas mehr zu geben. Kurze Zeit nach diesem Borgange ist man zur Einsicht gelangt, daß man keine Vorschüsse mehr zu leisten brauche, (oder vielleicht auch nicht mehr könue) jetzt sei Zeit die finanziellen Schäden zu enthüllen, der Vorhang wurde ausgerollt, und eS zeigte sich dajammervolle Bild erbärmlicher Zustände, hervorgerufcn durch _ dir Selbstherrschaft einer kleinen Partei. . Jetzt also Generalversammlung! Jetzt kann man das Volk zu Opfern haranguircn! Ich bezweifle gar nicht, daß sich da« Volk, diese Versammlung, diese Synagogengemeinde, oder nenne man sie Verein, sich zu Opfern werden finden lassen aber nur einzig und allein ans Pietät für die Meiselsynagoge, auS Pietät für den großen Meisel, der sie gegeben, nicht aber um — Personen zu versorgen, und Beamte definitiv anzustellcn. die alle Einnahmen in Anspruch nehmen; dieser Vertrag mit dem Dcfinitivum dcS ersten Vorstandes so wie die Verschweigung der Kündigung oder die Erneuerung dcS Vertrages der zweiten Verwaltungs-Periode ist null nnd nichtig. Dieser Vertrag kann von keiner Behörde anerkannt werden, weil sich an der Schließung deflclbcn die Majorität der Synagogengemeinde nicht betheiligt hat, ja_ nicht einmal von dem Vorstande dazu aufgefordcrt, überhaupt nur selbstständig und eigenmächtig gehandelt wurde. Zur Beseitigung dieses großen Übels, welches durch wohlwollende Menschen über die Meiselsynagoge hereingebro« che», mache ich folgenden Vorschlag. Da faktisch jetzt kein Vorstand in der Meiselsynagoge ist, und man die ehrliche Vertretung des geehrten Herrn Dr. Spiegel demselben so verleidet hat, daß er sich dem Vorsitze fern halten muß, indem er vorgab, durch bedeutendes Unwohlsein denselben zu führen verhindert zu sein, so möge die löbl. Cultuö-Repräsrntanz eine Eommission ans sich, verbunden mit einigen wcrthen Herren ans der Meiselsynagoge zu einer Commission zusammcntretcn lassen, deren Aufgabe es sei, diese Angelegenheit cndgiltig zu ordnen, dem Herrn Prediger der Meiselsynagoge aufzuklärcn, daß sein Vertrag keinen moralischen und phisischcn Werth habe, weil die Meiselsynagoge keinen Fond hat und im Verhältnisse zu den Ausgaben, die Einnahmen zu klein sind, anders die Uiuerfertiger jenes denkwürdigen Vertrages, die mit dem H. Angestellten cingegangenc Verpflichtung aus eigenen Mitteln bestreiten wollten. Der H. Angestellte möge daher einen neuen rechtskräftigeren Vertrag auf Grund einer Generalversammlung cingchen, mit einem Gehalte von 1500 fl., ein Betrag, der dem Budgetetat ziemlich analog ist. Wenn der H. Angestellte sich dazu einverstanden erklärt, so wird daö jetzige Deficit thcilö auf dem Wege der Subskribtion, der sich gewiß Niemand entschlagen würde, thcilö durch einmal doppelte Zahlung der Sitzgelder gedeckt und dadurch nicht nur ein momentanes, sondern für die Dauer wirkendes Heilmittel erzielt werden. Auf diese Art kann Ruhe und Friede in der Gemeinde wieder hergcstellt und Einnahmen und Ausgaben gleichgestellt werden. Ist dies von der löbl. EultuScominission vollzogen, > so wird das Elaborat einer Generalversammlung der Mcisel- Synagogc, deren Interims-Vorsitzende H. Wolf ist, vorgelcgt, sind die Parteien einverstanden, so wird ein neuer Vorstand gewählt und das Elaborat znm Beschluß erhoben, der neue Vertrag mit dem H. Angestellten ohne Dcfinitivum vom Vorstände unterfertigt, da eS in dem opferwilligen Prag noch nie vorgckommcn, daß man einen Beamten brotlos gemacht oder wcggcgcbcn hätte, aber jeder Vorstand mache eS sich zur GcwisscnSaufgabc nach genauer Prüfung der materiellen Verhältnisse der Synagoge dem Beamten nach Möglichkeit zu leisten, aber den Beamten durch seine Ansprüche zum Herrn der Gemeinde zu machen, das geht einmal nicht. Nimmt der H. Angestellte diesen friedlichen Vergleich nicht an, dann wird, um apodictisch zu sprechen, daö Andenken von Meisel zu einer Ruine. Ein wahrer Freund und Mitglied der Meiselsynagoge.

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