Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- III (1870)
- Issue
- 11 (11.3.1870)
- Date
- 1870-03-11
- Page
- Seite 107 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10? Jüngstenkonnte map in Hessen Keinen finden, der da- Amt de- Henkerübernehmen wollte. Die Gesetzgeber mögen diesen Wink beherzigen und darin den entschiedensten Wieder * sprach des Jahrhunderts gegen die Todesstrafe erkennen. Sie sollen dem Flügelschlag der Zeit lauschen. In der Schweiz lebte ein Mann, der sein ganze- Leben an die Propaganda gegen die Todesstrafe setzte! Ein Königreich für einen Verein solcher Männer, sicherlich ebenso heilsam, als ein Verein ge« gegen Thierquälerei!" Das Leben nach dem Tobe. Von Jgn. Saun. Der Gedanke, daß die Existenz des Menschen mit dem Tode für immer erlischt, scheint ebenso wenig dem menschlichen Gefühle, wie der menschlichen Anschauungsweise zu entsprechen. So haben Nationen der Vorzeit im Tode nicht das Ende des Daseins, vielmehr den Anfang, oder wenigstens die Vorbereitungsepoche zu einem baldigen neuen Leben erblickt und schon frühzeitig spielen diese Anschauungen in das religiöse Bewußtsein der Völker hinüber und der Glaube an die Wiedererweckung des im Tode Entschlafenen und die Wiedervereinigung der Seele mit dem Körper, oder der Gedanke an der Fortdauer des persönlichen Daseins nach dem Tode, wo dann eine höhere Macht Rechenschaft über Thun und Lassen jedes Einzelnen fordert, die unläugbarcn Unvollkommenheiten des irdischen Daseinausgeglichen werden sollen, scheint fast bei allen Völkern des AlterthumS Wurzel gefaßt zu haben. Dem Glauben an die Wiederbelebung begegnen wir zuerst in der Zoroastrischen Lehre, wo nach dem Erscheinen de- Erlösers Sosiosch alle Gestorbenen durch Ormuzo wieder belebt werden, um vor da- Weltgericht zu kommen. Die Juden scheinen diese Lehre erst von den Parsen in der Gefangenschaft erhalten zu haben; denn nach mehreren Bibclstellen war von dieser Lehre bei den ältesten Juden keine Spur. So z. B. heißt es Ps. 49: „Dann kommst du dahin, wo seine Väter ruhn, und sie sehen in Ewigkeit nicht das Licht." Und 16, 10: „Denn du gibst meine Seele nicht dem Grabe hin, lastest deine Frommen nicht die Verwesung schauen." Derartige Schriftsteller finden sich ferner Jes. 26, 19, „Aufleben mögen deine Tobten meine Leichnahme mögen aufcrstehen," so auch Hiob 19, 25—7 u. a. m. Den Glauben an die Auferstehung und der gerechten . Vergeltung nach dem Tode bewahrte später ein Thcil der palästinischen Juden, unter diesen namentlich die Pharisäer. Die Saducäer hingegen verwarfen den Glauben an die Auferstehung und der gerechten Vergeltung nach dem Tode. So lehrt Antigonos aus Socho, Lehrer des Sadok, Präsident deS großen RatheS zu Jerusalem, daß man Gott nicht der Vergeltung wegen dienen müße. Die alexandrinischen Juden mehr dem platonischen Idealismus zugewendet, nahmen eine Fortdauer der Seele, als einen unsterblichen Geist ohne Auferstehung des Körpers an. Nach der christl. Ansicht von der Auferstehung der Todlen wurden die nach dem Tode fortlebendcn Seelen aller Menschen zur Zeit des Weltgerichtes mit neuen, dem Wesen nach gleichen, aber verklärten Leibern, zu welchen die Keime schon in den irdischen Körpern sind, bekleidet werden aber die alexandrinischen Kirchenväter bestreiten diese Ansicht und glauben nur an ein Wiederaufleben der Individualität, waS aber nicht erst mit dem großen Weltgerichte, sondern sogleich nach dem Tode geschehe. (Schluß folgt.) Prag 7. März (0.- K.) Bevor noch die Cultu-Repräsentanz an die Schlichtung der finanziellen Deroute, die in der Meiselsynagoge mit einem finanziellen Fiasko endete, geschritten ist, glaubte« die eigentlichen Stifter des Rinne» jene- BethhauseS nicht- Eiligerezu thun, als den Beschlüssen der jüdischen Vertretung zuvorzukommen und in einer Generalversammlung einen Ausgleich zu Stande zu bringen. Die Generalversammlung fand wohl statt, der Ausgleich jedoch scheint noch ia weitester Ferne. Sie hatte aber auch nicht den alleinigen Zweck ein radikaler Mittel zu finden, um die Sache wieder in das Urgeleise zu bringen, sie hatte auch die Bestimmung der Rechtfertigung jener, die als angeklagt erscheinen. Nun die letztere wurde in sehr fadenscheiniger Weise erreicht, indem die versammelten Synagogcnmitglieder, die sonst nicht genug Worte des Schimpfes über die inkorrekte Handlungsweise deS frühern Vorstandes ansfticßcn, sich ganz stillschweigend verhielten. Diese Schwäche wussten jene Mitglieder des jetzigen Vorstandes, die auch Mitglieder des frühern Vorstandes waren, zu benützen und schrieen, als ob es sich um eine Casscndcfraudation gehandelt hätte und sie ganz makellos da ständen, während sie rechtfertigen sollten, wie so sie einen Prediger mit so großem Gehalte cngagirt haben, nachdem sie die materiellen Verhältnisse der Synagoge gekannt, und dennoch die Mitglieder in auffallendster Weise ignorirt und so einen Beschluß gefasst haben, der heute die Folgen zeigt. Herr Schreyer namentlich ist c-, der an der Jnscenirung jene- Predigcrkoup einen wesentlichen Antheil hatte, und da er Wollhändler ist, warum sollte er sich nicht den Wünschen deS Herrn Fcldmann und Meinpcrer gefügt haben, da sie doch auch Wollhändler sind. Herrn Feldmann lag daran, den Prediger zu halten, was hatte ihn sonach die Gemeinde und der Bestand der Synagoge zu kümmern? Herr Professor Wessely, zwar kein Wollhändler, hat aus Ihren geschätzten Lesern bereits bekannten Gründen, auch die süße Pflicht den Prediger mitzuhaltcn, während die Gemeinde das ganze Spiel durchschaute und kalkulirtc, man könne den Prediger nicht halten. Ich will mich hier über die Leistungen des Predigers nicht einlastcn, weil es sich vor Allem darum handelt, ob die Meiselsynagoge überhaupt einen Prediger halten kann, der den größten Thcil ihrer Einkünfte absorbirt. Die Sache kam nun zum Ausbruche, der ein klares Bild von den Zuständen der Lynagogc both. DaS war aber auch der erste Moment, in welchem rin Thcil der Wahrheit zu Tage trat. Dieser Moment schien dem kleinen Anhänge der verschuldcleu Vorstandsmitglieder nicht opportun gewesen zu sein und Herr Dr. Spiegel wurde gewisserinaaßcn weksen der Verlautbarung der ganzen Affaire znr Verantwortung« gezoge». während sich Niemand von den anwesenden Malkontenten gegen die Arroganz eine» jungen kaum aus dem Ei der Juristerei gekrochenen DoktorchenS, daS Jahr aus Jahr ein die Synagoge nicht besucht, aufzutreten und dem offenen nnd ehrlichen Auftreten de» LandcSadvokaten Herrn Spiegel, der den einzigen Fehler begangen, sich überhaupt in den Vorstand wählen zu lasten, und nach dem Beschlüsse des GesammtvorstandeS sich an die Repläsentanz zu wenden, offen gehandelt hat, Anerkennung zu zollen. Desgleichen ist cS Herr Leopold Wolf, der die ehrlichsten Absichten, aber auch so weit gefehlt hatte, daß er sich vor der Annahme einer Beirathsstcllc über die Verhältnisse der Synagoge nicht hatte informiren lassen. Herr Wolf war aber auch der einzige, der es deutlich zu erkennen gab, daß die anderen Mitglieder des Vorstandes nur Gcheimnißthue« rci der Dffenhrit vorgezogcn und diesen Ausgangspunkt verschuldet haben. Herr Prof. Wessely suchte zu retten, aber wen zu retten, die Synagoge oder den Prediger? Um nicht wortbrüchig zu sein, meinte er, de» Prediger. Ans wen fällt jedoch die Wortbrüchigkeit zurück, auf den, der den Prediger accrptirt hat, oder auf den, der vor der Acceptirung gar nicht befragt wurde? Das letztere trifft bie' Synagogenmitglieder, die nichts zu halten, weil sie nichts versprochen ergo auch mit der Wortbrüchigkeit nicht» zu thun haben. Nun verlangte Herr Wessely, c» gebe zur Rettung nur ein Mittel und zwar, daß die Synazogenmitglieder die verflostrnr» Neujahr jüdischer Zeitrechnung bezahlten Sitzgelder